Nationalgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 24. September 2008, 17:41 Uhr
Dieser Artikel beleuchtet den kulinarischen Aspekt eines Gerichtes auf nationaler Ebene. Für die gleichnamige (nationale) Institution siehe Gerichtshof. |
Ein Nationalgericht ist eine landesspezifische Speise. In den jeweiligen Ländern werden NUR die Nationalgerichte gegessen. Es kann vorkommen das ein Land mehrere Nationalgerichte hat. Sie werden vorzugsweise im Hof gereicht, dazu hatte man früher (in Deutschland) eigens einen Volksgerichtshof eingerichtet, um die Massen korrekt abfertigen zu können. Allerdings wurden auf dem Volkserichtshof nicht so sonderlich gesunde Gerichte gereicht, weshalb dieser nach Beendigung des 2. Wurstkrieges geschlossen werden musste. Heute setzt man zur Versorgung des Volkes mit adäquaten Gerichten mehr auf lokale Hinterhöfe und Institutionen, wie z. B. das Amtsgericht (Armenküche), das Landgericht (Provinzschmankerl) und nur für die exquisiten Fälle bemüht man den Bundesgerichtshof (7 Purpur-Sterne Köchelei) oder gar den edlen europäischen Gerichtshof, der aber für das Fussvolk kaum zu erreichen ist. Das sich alle Gerichte und Instanzen derzeit zunehmender Beliebtheit erfreuen und ein kaum versiegen wollender Ansturm zu verzeichnen ist, liegt ausschließlich an der Justitia, die sich nicht im geringsten an das Nacktbackverbot hält und für ihre Lieblinge und Fans generell sehr spärlich bekleidet ihre Dienste verrichtet. Offenbar ein Abkommen mit den Medien um die Quoten zu erhöhen. |
Liste der Nationalgerichte |
Siehe auch: Gericht | Koch | Küche
Siehe besser nicht: Gedicht | Bioleck | Urteil | Vorurteil