Vermummungsverbot: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. März 2009, 14:35 Uhr
Vermummungsverbot, das … ist eine Regelung, die untersagt sich bei Versammlungen das Gesicht zu verdecken, damit man (und die Polizei) wenigstens erkennt, welches Kamel da mit Steinen wirft. Unter Autonomen gilt es als exquisite Extremsportart und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das jährliche Happening und Megaevent für diese Klientel ist der Tag, an dem sie alle mal wieder arbeiten müssen, in Berlin Kreuzberg. Unter das Vermummungsverbot fallen mancherorts u. a. auch Vollbärte und Burkas. Um den Aufwand für die Polizei zu minimieren, wurde daher in arabischen Staaten deshalb ein allgemeines Versammlungsverbot ausgesprochen.
In kameltolischen Gegenden wird das Vermummungsverbot erheblich exzessiver ausgelegt. Insbesondere männlichen Kamelen ist es hier strengstens untersagt ihren „Kleinen Mann” mittels Gummi zu vermummen, wenn sich dieser anschickt einer Mumu näherzutreten. Obgleich selten in der Öffentlichkeit praktiziert, respektieren die Katholiker sehr häufig den vom Kapst gestifteten Glaubensgrundsatz: "Wenn dein Kleiner kotzen muss, lass ihn nicht daran ersticken!", wenngleich modernere Glaubens- und Hygienegrundsätze diese Form der Vermummung auch hier rechtfertigen würden und sogar in anderen Landstrichen straffrei ist.
Siehe auch: Versammlung | Religion
Hat gar nichts zu tun mit: Mumuverbot