Altenheim: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | [[wiki:Altenheim]] | ||
+ | [[Kategorie:Industrie]] | ||
+ | [[Kategorie:Organisationen]] | ||
+ | [[Kategorie:Zusammenrottung]] |
Version vom 6. Oktober 2011, 20:22 Uhr
Das Altenheim ist eine Institution, welche, je nach politischer und soziökonomischer Lage, verschiedenen Zwecken dient und einen dafür entsprechenden Namen trägt, wie zum Beispiel „Seniorenheim“, „Altersheim“, „Feierabendheim“, „Alteneinrichtung“, „Seniorenresidenz“, „Pflegeheim“ oder, wenn einem gar nichts mehr einfällt, um es politisch korrekt zu umschreiben, nur „Heim“. Allen Ansichten ist gemeinsam, dass sich dort offensichtlich das obere Viertel der Alterspyramide aufhält und es sich dabei um Bauwerke mittleren bis grobem Fassungsvermögen handelt, die durch zweckdienliche Konstruktionen den Raum so aufteilen, dass für jeden Insassen eine Art Zelle zur Verfügung steht.
Ein weiteres Merkmal von Altenheimen ist eine gemeinsame Dienstleistungsversorgung die durch das sogenanntes „Personal“ oder auch „Pflegepersonal“ geleistet wird, wie zum Beispiel die Küche, der Freilaufhof, der Gemeinschaftsraum, der Putzdienst, der Reinigungsdienst, der Sabberaufwischdienst usw..
Die Aufnahmebedingungen in solchen Betriebseinrichtungen richten sich hauptsächlich nach den finanziellen Mitteln des Antragstellers bzw. den Abschreibungsmöglichkeiten und den staatlichen Rückvergütungen für das Objekt. Als zweites Kriterium dient die Kompatibilität der Bedürfnisse des Objektes mit dem zur Verfügung gestellten Dienstangebot der Institution.
Einteilung
Altenheime werden, je nach der Population, in verschiedene Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1: Die Insassen sind grundsätzlich, wie jeder Durchschnittsbürger, selbstversorgend, allerdings wurden sie aus der Familie ausgestoßen, zumeist weil der Platz für ein Haustier gebraucht wurde. Eine Sonderform dieser Kategorie ist das "betreute Wohnen" und wird in Fällen eingesetzt, wenn die Familie das Objekt verlassen hat, weil die Besitzverhältnisse ein Ausstoßen nicht zuließen.
- Kategorie 2: Die Insassen benötigen einen gewissen Grad an Pflege, die die Familie nicht bereit war zu leisten und deshalb das Objekt ausgestoßen hat, zumeist weil das Haustier die zur Verfügung stehende Pflegezeit in Anspruch nimmt.
- Kategorie 3: Die Insassen benötigen einen hohen Grad an Pflege, die eine Familie gar nicht mehr erbringen kann, zumeist weil zu viele Haustiere der Pflege bedürfen. Spezialisierte Pflegeheim versuchen solche Objekte so lange wie möglich am Leben zu erhalten, da die staatlichen bzw. privaten Rückvergütungen hier am höchsten ausfallen.
- Kategorie 4: Diese Kategorie zählt definitionsgemäß nicht mehr zu Altenheimen, da hier keine laufenden Kosten abgerechnet werden können, siehe Hauptartikel: Friedhof.
Vergleiche mit: Gefängnis
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