Geschwindigkeitsbeschränkung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einer '''Geschwindigkeitsbeschränkung''' versteht man den [[staat]]lich verordneten Zwang zu Langsamkeit im Straßen[[verkehr]] unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit.  
 
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In [[Deutschland]] ist es auf einigen so genannten '''[[Autobahn]]en''' stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans Ziel zu kommen. In [[Teutschland]] ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in [[Straßenverkehr in Korea|Korea]] noch praktiziert.
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In [[Deutschland]] ist es auf einigen so genannten '''[[Autobahn]]en''' stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans [[Himmel|Ziel]] zu kommen. In [[Teutschland]] ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in [[Straßenverkehr in Korea|Korea]] noch praktiziert.
  
 
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Version vom 21. April 2005, 09:15 Uhr

Unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung versteht man den staatlich verordneten Zwang zu Langsamkeit im Straßenverkehr unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit.

In Deutschland ist es auf einigen so genannten Autobahnen stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans Ziel zu kommen. In Teutschland ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in Korea noch praktiziert.

Siehe auch.png Siehe auch:  Tempolimit