Geschwindigkeitsbeschränkung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
D (Diskussion | Beiträge) K |
|||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
In [[Deutschland]] ist es auf einigen so genannten '''[[Autobahn]]en''' stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans [[Himmel|Ziel]] zu kommen. In [[Teutschland]] ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in [[Straßenverkehr in Korea|Korea]] noch praktiziert. | In [[Deutschland]] ist es auf einigen so genannten '''[[Autobahn]]en''' stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans [[Himmel|Ziel]] zu kommen. In [[Teutschland]] ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in [[Straßenverkehr in Korea|Korea]] noch praktiziert. | ||
+ | |||
+ | Im [[Kosmos]] allgemein ist die Geschwindigkeit auf die [[Lichtgeschwindigkeit]] beschränkt, weil ein schnelles Kamel bei höheren Geschwindigkeiten einfach vor dem Licht des Blitzes davonrennen könnte. Auf diese Grenze gibt [[Gott]] selbst acht. | ||
+ | |||
+ | Und er stellt einem bei schnellen Bewegungen dauernd an der Uhr herum. | ||
Version vom 22. April 2005, 13:26 Uhr
Unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung versteht man den staatlich verordneten Zwang zu Langsamkeit im Straßenverkehr unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit.
In Deutschland ist es auf einigen so genannten Autobahnen stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans Ziel zu kommen. In Teutschland ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in Korea noch praktiziert.
Im Kosmos allgemein ist die Geschwindigkeit auf die Lichtgeschwindigkeit beschränkt, weil ein schnelles Kamel bei höheren Geschwindigkeiten einfach vor dem Licht des Blitzes davonrennen könnte. Auf diese Grenze gibt Gott selbst acht.
Und er stellt einem bei schnellen Bewegungen dauernd an der Uhr herum.
Siehe auch: Tempolimit