Arbeitgeberüberlassung: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Dies hat für den Arbeitgeber, der sicherlich ein soziales Opfer bringt, nicht nur Nachteile, immerhin belasten die durchgeführten Arbeiten nicht die Produktkosten und können dazu steuerlich als Sozialabgabe abgezogen werden. Für Gesamtdeutschland sichert diese Arbeitsform die Konkurrenzfähigkeit, denn währen in [[China]] noch Billiglöhne auf die Produkte abgewälzt werden müssen, kann in [[Deutschland]] nun per bezahltem Selbstnichtstun viel [[Geld]] verdient werden. | ||
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Version vom 18. Oktober 2010, 19:55 Uhr
Die Arbeitgeberüberlassung ist eine Unternehmung, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer vermittelt bzw. ausleiht. Weiterhin hilft die Überlassung dem Arbeitgeber noch nicht durchgeführte Tätigkeiten in seinem Unternehmen aufzuspüren.
Der Basisgedanke dieser Überlassungsform war, dass sich in einer Notlage befindende Arbeitnehmer beinahe alles dafür tun würden, einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. Wer aber die Musik bestellt, der kann schließlich auch dafür bezahlen. In der Regel geht die Hälfte der vom Arbeitnehmer gezahlten Arbeitsplatzmiete an die Arbeitgeberüberlassung und die andere Hälfte an den Arbeitgeber selbst. Alles in allem eine gerechte Verteilung und für den Arbeitnehmer bleibt sogar die ganze Arbeit.
Dies hat für den Arbeitgeber, der sicherlich ein soziales Opfer bringt, nicht nur Nachteile, immerhin belasten die durchgeführten Arbeiten nicht die Produktkosten und können dazu steuerlich als Sozialabgabe abgezogen werden. Für Gesamtdeutschland sichert diese Arbeitsform die Konkurrenzfähigkeit, denn währen in China noch Billiglöhne auf die Produkte abgewälzt werden müssen, kann in Deutschland nun per bezahltem Selbstnichtstun viel Geld verdient werden.
Siehe besser nicht: Soziale Marktwirtschaft