Arbeitgeberüberlassung
Die Arbeitgeberüberlassung ist eine Unternehmung, die Arbeitgeber an Arbeitnehmer vermittelt bzw. ausleiht. Weiterhin hilft die Überlassung dem Arbeitgeber noch nicht durchgeführte Tätigkeiten in seinem Unternehmen aufzuspüren.
Der Basisgedanke dieser Überlassungsform war, dass sich in einer Notlage befindende Arbeitnehmer beinahe alles dafür tun würden, einer geregelten Arbeit nachgehen zu können. Wer aber die Musik bestellt, der kann schließlich auch dafür bezahlen. In der Regel geht die Hälfte der vom Arbeitnehmer gezahlten Arbeitsplatzmiete an die Arbeitgeberüberlassung und die andere Hälfte an den Arbeitgeber selbst. Alles in allem eine gerechte Verteilung und für den Arbeitnehmer bleibt sogar die ganze Arbeit. Selbst bei der Teilzeit-Arbeitgeberüberlassung, bei denen sich selbst Hartz IV Bezieher noch einen solchen leisten können, sind die positiven Auswirkungen nicht zu übersehen und hier bezahlt eben das Arbeitsamt einen Teil der Musik, die dann alle beteiligten Parteien in eine überaus gute Stimmung verfallen lässt und so letztlich die Konjunktur stützt und diese sich von einem zum andern Hoch swingt. Und so beswingt fallen die Dellen auch gar nicht mehr so sehr auf.
Dies hat für den Arbeitgeber, der sicherlich ein soziales Opfer bringt, nicht nur Nachteile, immerhin belasten die durchgeführten Arbeiten nicht die Produktkosten und können dazu sowohl steuerlich wie auch als Sozialabgaben abgezogen werden. Für Gesamtdeutschland sichert diese Arbeitsform die Konkurrenzfähigkeit, denn während in China noch Billiglöhne auf die Produkte abgewälzt werden müssen, kann in Deutschland nun per bezahltem Selbstnichtstun viel Geld verdient werden.
Siehe besser nicht: Soziale Marktwirtschaft
Hier wartet man auf SIE: Wahnstreik
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