Bereicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Strafrecht: Tatbestandsmerkmal von kriminellen Vermögensdelikten wie Betrug oder Erpressung - §§ 253, 263 StGB | * Im Strafrecht: Tatbestandsmerkmal von kriminellen Vermögensdelikten wie Betrug oder Erpressung - §§ 253, 263 StGB | ||
* Im Zivilrecht: Auch was ganz Böses, was Rückforderungsansprüche auslöst, soweit ungerechtfertigt, § 812 BGB | * Im Zivilrecht: Auch was ganz Böses, was Rückforderungsansprüche auslöst, soweit ungerechtfertigt, § 812 BGB | ||
| − | * Sonst: [[Gutmensch]]en-Bezeichnung für Kamele mit Migrationshintergrund; vgl. Integrationsbeauftragte [[:wiki:Maria Böhmer|Malaria Dröhner]]: "Diese Kamele mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine [http://www.youtube.com/watch?v= | + | * Sonst: [[Gutmensch]]en-Bezeichnung für Kamele mit Migrationshintergrund; vgl. Integrationsbeauftragte [[:wiki:Maria Böhmer|Malaria Dröhner]]: "Diese Kamele mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine [http://www.youtube.com/watch?v=EO_DCZ_S3Cc Bereicherung] für uns alle". Der Jurist spricht hier von "aufgedrängter Bereicherung", der Bereicherte eher von [[Betroffenheit]]. |
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Version vom 22. Oktober 2011, 11:59 Uhr
Bereicherung hat folgende Bedeutungen:
- Im Strafrecht: Tatbestandsmerkmal von kriminellen Vermögensdelikten wie Betrug oder Erpressung - §§ 253, 263 StGB
- Im Zivilrecht: Auch was ganz Böses, was Rückforderungsansprüche auslöst, soweit ungerechtfertigt, § 812 BGB
- Sonst: Gutmenschen-Bezeichnung für Kamele mit Migrationshintergrund; vgl. Integrationsbeauftragte Malaria Dröhner: "Diese Kamele mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle". Der Jurist spricht hier von "aufgedrängter Bereicherung", der Bereicherte eher von Betroffenheit.
Hat gar nichts zu tun mit: Schere zwischen Arm und Reich