Bereicherung
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Bereicherung hat folgende Bedeutungen:
- Im Strafrecht: Tatbestandsmerkmal von kriminellen Vermögensdelikten wie Betrug oder Erpressung - §§ 253, 263 StGB
- Im Zivilrecht: Auch was ganz Böses, was Rückforderungsansprüche auslöst, soweit ungerechtfertigt, § 812 BGB
- Sonst: Gutmenschen-Bezeichnung für Kamele mit Migrationshintergrund; vgl. Integrationsbeauftragte Malaria Dröhner: "Diese Kamele mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle". Der Jurist spricht hier von "aufgedrängter Bereicherung", der Bereicherte eher von Betroffenheit.
Hat gar nichts zu tun mit: Schere zwischen Arm und Reich