Grundrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2013, 03:56 Uhr
Das Grundrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Ordnung am Meeresboden beschäftigt. Bis vor wenigen Jahren galt der Meeresboden außerhalb von Staatsgebieten immer als rechtsfreier Raum. Dies führte dem Meeresgrund großen Schaden zu, viele Firmen oder Organisationenen benutzen ihn nämlich als Müllhalde. Auch einige Staaten sahen in ihm gerne ein Endlager für Atommüll. Dass Wasser im Allgemeinen aber einen deutlich schlechteren Strahlenschutz wie ein Salzstock bietet, jenes war zwar bekannt, wurde aus wichtigen ökonomischen Gründen aber nicht berücksichtigt. Vor kurzem führte man daher das Grundrecht ein, welches zukünftig so etwas verhindern soll. Leider ist die Grundrechtecharta aber noch gänzlich ungeschrieben, derzeit verhandeln die größten Kamele der Welt noch darüber, was erlaubt sein soll und was nicht. Geeinigt hat man sich wohl aber schon mal auf ein Verbot von offenen Feuerstellen, damit der Meeresboden nicht zu sehr überhitzt. Dieser Punkt wird aus chronologischen Gründen wohl nachher der erste Paragraph des Grundrechts sein. Einig ist man sich ebenfalls auch schon darüber, dass es erlaubt sein soll, streunende Hunde und Katzen abzuschießen. Im Gespräch ist ferner auch eine generelle Abschussgenehmigung für Tauben ab einer Tiefe von 88 Metern.
Siehe auch: Recht, Grundschule
Hat gar nichts zu tun mit: Grundgesetz