Pirat-Parkplatz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2015, 22:47 Uhr
Der Pirat-Parkplatz ist eine Parkfläche, die ausschließlich von Gaunern, Verbrechern und Halsabschneidern benutzt werden darf. Da es diese Individuen stets eilig haben, sind Pirat-Parkplätze häufig in begehrter Lage. Wer hier als Nicht-Gauner sein Fahrzeug abstellt, muss mit dem Abschleppen rechnen, auch wenn die unrechtliche Aneignung des Parkplatzes ebenfalls wieder ein Form der Piraterie darstellt. Das Abschleppen geschieht dann aber in der Regel nicht aus staatlicher Veranlassung heraus, sondern muss durch den Piraten selbst in die Wege geleitet werden. Das Kosten kann er sich dann auf piratrechtlichem Wege von dem Fahrzeugbesitzer zurückholen, welcher auf der Stellfläche nicht zum Parken berechtigt war. Im Jahr 2007 wurde die Rechtmäßigkeit des hierbei angewandten Selbsthilferechts in einem an dieser Stelle nicht näher bezeichneten europäischen Staat gerichtlich bestätigt. Die Beschilderung "Pirat-Parktplatz" findet man so oder so ähnlich in vielen Staaten dieser Welt, besonders häufig wollen Beobachter sie in in der Nähe von Regierungsvierteln entdeckt haben.
Siehe auch: Pirat-Insolvenz