Triebwagen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Triebwagen'''; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch viel eher ein Synonym für [[Schlafwagen]] insbesondere die mit geschlossenen [[Doppelbett]]en, bei denen der [[Zugbegleiter]] noch nichtmal im [[Berufsverkehr]] die [[Fahrkarte]]n kontrolliert. Neuerdings auch bei der [[S-Bahn]] anzutreffen. Als Ausgleich dafür müssen [[Uhrheberrecht]]sabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen [[GEZ]]ahlt werden, die meist in [[Form]] der Leibeigenschaft an die [[Deutschland|deutsche]] [[Bahn]] als [[Zugbegleiter]] abgeführt werden...[[Kategorie:Bahn]] | '''Triebwagen'''; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch viel eher ein Synonym für [[Schlafwagen]] insbesondere die mit geschlossenen [[Doppelbett]]en, bei denen der [[Zugbegleiter]] noch nichtmal im [[Berufsverkehr]] die [[Fahrkarte]]n kontrolliert. Neuerdings auch bei der [[S-Bahn]] anzutreffen. Als Ausgleich dafür müssen [[Uhrheberrecht]]sabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen [[GEZ]]ahlt werden, die meist in [[Form]] der Leibeigenschaft an die [[Deutschland|deutsche]] [[Bahn]] als [[Zugbegleiter]] abgeführt werden...[[Kategorie:Bahn]] | ||
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Version vom 17. März 2007, 09:21 Uhr
Triebwagen; der - häufig fäschlicherweise als Wagen zum Antreiben bezeichnet ist doch viel eher ein Synonym für Schlafwagen insbesondere die mit geschlossenen Doppelbetten, bei denen der Zugbegleiter noch nichtmal im Berufsverkehr die Fahrkarten kontrolliert. Neuerdings auch bei der S-Bahn anzutreffen. Als Ausgleich dafür müssen Uhrheberrechtsabgaben für eventuelle Erzeugnisse in den sog. Triebwägen GEZahlt werden, die meist in Form der Leibeigenschaft an die deutsche Bahn als Zugbegleiter abgeführt werden...