Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
K |
(→Nr. 1 vom 31. Januar 2007: Überprüfung einer verbindlichen Regelauslegung: Verhandlungsgegenstand?) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
== Nr. 1 vom 31. Januar 2007: Überprüfung einer verbindlichen Regelauslegung == | == Nr. 1 vom 31. Januar 2007: Überprüfung einer verbindlichen Regelauslegung == | ||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|SuRI-R1-0131/V/1|Superrevisionsinstanz|Die Einleitung der Revision über die ''Verbindliche Regelauslegung von § 8.3 (b) ''[Spielregel]'' und Grundsatzentscheid über Mehrfachmitgliedschaften'' (Vorgangsnummer: 29-Jan-07-Mthk-Gt8-26-1) des Spielleiters wird gemäß § 7 SuRIGO festgestellt.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] Superrevisor 00:17, 31. Jan 2007 (CET)|-}} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Feststellung|SuRI-R1-0131/V/1|Superrevisionsinstanz|Die Einleitung der Revision über die ''Verbindliche Regelauslegung von § 8.3 (b) ''[Spielregel]'' und Grundsatzentscheid über Mehrfachmitgliedschaften'' (Vorgangsnummer: 29-Jan-07-Mthk-Gt8-26-1) des Spielleiters wird gemäß § 7 SuRIGO festgestellt.|[[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]] Superrevisor 00:17, 31. Jan 2007 (CET)|-}} | ||
+ | |||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Anfrage|SuRI-R1-0131/V/2|SuRI-R1-0131/V/1|Sehr geehrter Superrevisor [[Kamel:Doppelnull|Doppelnull]],<br> | ||
+ | Die Feststellung nach § 7 Abs. 1 SuRIGO setzt eine Regelübertretung oder fragwürdige Entscheidung des Spielleiters voraus.<br> | ||
+ | Eine Regelübertretung liegt offensichtlich nicht vor.<br> | ||
+ | Es wird daher angefragt, inwiefern die angeführte Entscheidung des Spielleiters als ''fragwürdig'' eingeschätzt wird und worüber im eingeleiteten Verfahren verhandelt werden soll.|[[Kamel:Mambres|Mambres]] 01:07, 31. Jan 2007 (CET)|fehlende Ausführungen in SuRI-R1-0131/V/1}} | ||
= Anträge auf Überprüfung = | = Anträge auf Überprüfung = |
Version vom 31. Januar 2007, 02:07 Uhr
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Superrevisionsinstanz
Feststellung der Revision
Nr. 1 vom 31. Januar 2007: Überprüfung einer verbindlichen Regelauslegung
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-R1-0131/V/1
Bearbeitendes Organ: Superrevisionsinstanz
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Einleitung der Revision über die Verbindliche Regelauslegung von § 8.3 (b) [Spielregel] und Grundsatzentscheid über Mehrfachmitgliedschaften (Vorgangsnummer: 29-Jan-07-Mthk-Gt8-26-1) des Spielleiters wird gemäß § 7 SuRIGO festgestellt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Doppelnull Superrevisor 00:17, 31. Jan 2007 (CET)
Anlagen: -
???
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-R1-0131/V/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRI-R1-0131/V/1
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Superrevisor Doppelnull,
Die Feststellung nach § 7 Abs. 1 SuRIGO setzt eine Regelübertretung oder fragwürdige Entscheidung des Spielleiters voraus.
Eine Regelübertretung liegt offensichtlich nicht vor.
Es wird daher angefragt, inwiefern die angeführte Entscheidung des Spielleiters als fragwürdig eingeschätzt wird und worüber im eingeleiteten Verfahren verhandelt werden soll.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 01:07, 31. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: fehlende Ausführungen in SuRI-R1-0131/V/1