GEZ: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Gemäß den freundlichen Vorgaben der GEZ sprachlich angepasst.)
K (humorlosen Ballast entsorgt.)
Zeile 6: Zeile 6:
  
 
Sollte man sich weigern, an diese Organisation <s>Geld</s> ''gesetzliche Rundfunkgebühren'' zu entrichten, schrecken [[sie]] auch nicht vor Gehirnwäsche in Form von massiver <s>Briefzusendung</s> Zusendung von ''Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird,'' oder in ganz harten Fällen sogar vor Hausbesuchen durch den ''Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten'' zurück. Die Vorgehensweise der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' erinnert daher ganz stark an die der [[Spam]]mer. Sie lassen sich auch immer wieder neue [[Methode]]n einfallen um den <s>Ottonormalverbraucher abzukassiern</s> ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht'' an seine Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren zu erinnern. Dazu gehören Peilwagen erster Güteklasse, sowie modernste Richtantennen. Es ist bis [[heute]] noch umstritten ob das Abhören fremder Empfangsgeräte nicht auch gebührenpflichtig ist.
 
Sollte man sich weigern, an diese Organisation <s>Geld</s> ''gesetzliche Rundfunkgebühren'' zu entrichten, schrecken [[sie]] auch nicht vor Gehirnwäsche in Form von massiver <s>Briefzusendung</s> Zusendung von ''Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird,'' oder in ganz harten Fällen sogar vor Hausbesuchen durch den ''Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten'' zurück. Die Vorgehensweise der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' erinnert daher ganz stark an die der [[Spam]]mer. Sie lassen sich auch immer wieder neue [[Methode]]n einfallen um den <s>Ottonormalverbraucher abzukassiern</s> ''Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht'' an seine Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren zu erinnern. Dazu gehören Peilwagen erster Güteklasse, sowie modernste Richtantennen. Es ist bis [[heute]] noch umstritten ob das Abhören fremder Empfangsgeräte nicht auch gebührenpflichtig ist.
 
[[JAMBA]] gehört als Unterorganisation ebenfalls zur ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'', und dient dem [[Schwarzsehergebührenverlustausgleich]]. Als Folge der vielen Verluste durch <s>[[Schwarzseher]]</s> ''Personen, die die gesetzlich festgeschriebene Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühr unterlaufen,'' wurde die [[Nagravision]] eingeführt, diese besticht durch einen sehr Kontrastreichen Schwarzen Bildschirm. Folglich guckt das [[Kamel]] in die Röhre. Und ist demnach ein Schwarzseher.
 
Die Nagravision ist der [[Schreck]]en eines jeden Schwarzsehers, und hat schon zu vielen Herzinfarkten geführt, das belegen die hohen Sterberaten in Deutschland, mehr dazu [http://www.learn-line.nrw.de/angebote/agenda21/archiv/04/daten/a040502GeburtTod.htm hier].
 
 
Besonders schlimm trieben es die [[Ärzte]] und [[Doktor]]en. Diese stöberten während ihrer Arbeitszeit bei der Wikipedia und lösten dadurch massive [[Protest]]e aus. Daraufhin entwickelten [[Sie]] die Praxisgebühr, um den entstandenen [[Schaden]] auszugleichen. Um die [[Insolvenz]] der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' zu verhindern, wurde ein neues [[Gesetz]] durchgeboxt. Nun sind Gebühren auch für jeden [[internet]]fähigen [[PC]] zu entrichten. Eine unzumutbare [[Schwein]]erei finden manche [[Kamel]]e, aber die Methoden der ''Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland'' sind und bleiben unzumutbar. Sicher ist aber dass [[SIE]] dahinter stecken, denn von [[IHNEN]] würde so eine [[Sau]]erei nie kommen. 
 
  
 
{{sa}} [[Rundfunk]], [[Mafia]]
 
{{sa}} [[Rundfunk]], [[Mafia]]

Version vom 30. August 2007, 10:38 Uhr

GEZ, die: sogenannte "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland". Hauptbetätigungsfeld dieser Organisation ist die zwangsweise Einforderung von viel Geld der gesetzlichen Rundfunkgebühr für viel zu schlechtes Programm im Kamelvision. Eigentlich sieht dieses öffentlich-rechtliche Programm kein Kamel, dennoch muß man trotzdem jeden Monat dafür erheblich blechen gesetzliche Rundfunkgebühren entrichten.

Werbemotto der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland im Kamelvision sind beispielsweise: "Schon GEZahlt?" (kurz für: Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?) oder auch "Schon abGEZockt worden?" (kurz für: Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?).

Ab 2007 werden die GEZ-Gebühren gesetzlichen Rundfunkgebühren auch für neuartige Empfangsgeräte wie Faxgeräte oder Toiletten fällig. Selbst Handy und PDA sind davon betroffen. Diese waren bisher von der gesetzlichen Rundfunkgebühr ausgenommen. Ob es auch zweckdienlich ist, mit dem Handy als neuartigem Empfangsgerät ins Internet zu gehen, ist fraglich, denn mit dem langen Anstarren des Ladebalkens der in 98,9% der Verbindungsversuche sowieso bei 98,9% hängenbleibt, besteht ein hohes Augenerkrankungsrisiko. Außerdem ist die Übertragungsrate mit 24 KB/s (= KamelBytes pro Sekunde) auch ohne die GEZ-Gebühren gesetzlichen Rundfunkgebühren so teuer, dass sich kein Schwein Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht sowas leisten kann.

Sollte man sich weigern, an diese Organisation Geld gesetzliche Rundfunkgebühren zu entrichten, schrecken sie auch nicht vor Gehirnwäsche in Form von massiver Briefzusendung Zusendung von Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, oder in ganz harten Fällen sogar vor Hausbesuchen durch den Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zurück. Die Vorgehensweise der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland erinnert daher ganz stark an die der Spammer. Sie lassen sich auch immer wieder neue Methoden einfallen um den Ottonormalverbraucher abzukassiern Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht an seine Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren zu erinnern. Dazu gehören Peilwagen erster Güteklasse, sowie modernste Richtantennen. Es ist bis heute noch umstritten ob das Abhören fremder Empfangsgeräte nicht auch gebührenpflichtig ist.

Siehe auch.png Siehe auch:  Rundfunk, Mafia

Die Kamelopedia dankt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für die hilfreichen Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe.