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Version vom 19. September 2007, 14:19 Uhr
Das Wort Gegenstand wird oft fälschlicher Weise für fast alle materiellen Dinge verwendet. Ein Ding als Gegenstand zu bezeichnen ist jedoch erst dann zulässig, wenn es irgendwo gegensteht. Als Beispiele lassen sich hier u.a. Leitern und gegengestellte Fahrräder anbringen. Ein an eine Wand gefahrenes Automobil als Gegenstand zu bezeichnen ist laut deutscher Rechtschreibung, Duden und EG-Standstrafgebotsverordnung § 22-8+11=ääh25!xjg nicht zulässig, da es in diesem Fall ein Gegenfahr wäre.
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