Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Nr.11 vom 8. Oktober 2007: Einrichtung eines Geschäftsordnungswartungsdienstes: Und noch ein Antrag. Dieses Monster soll endlich mal was tun, da warte ich schon seit der 1. Runde drauf!)
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::(f) Die Maßnahme endet durch Fristablauf oder durch vorherige Erklärung ihrer Beendigung durch den Geschäftsordnungswartungsdienst. Nach Ablauf der Wartungsmaßnahme treten die gewarteten Passagen unverändert wieder in Kraft.
 
::(f) Die Maßnahme endet durch Fristablauf oder durch vorherige Erklärung ihrer Beendigung durch den Geschäftsordnungswartungsdienst. Nach Ablauf der Wartungsmaßnahme treten die gewarteten Passagen unverändert wieder in Kraft.
 
::(g) Jeder Mitarbeiter des Geschäftsordnungwartungsdienstes darf zur selben Zeit jeweils nur eine Wartungsmaßnahme durchführen. An einer Verordnung darf jeweils nur eine Maßnahme zur selben Zeit durchgeführt werden.|Ohne die regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten drohen die einzelnen Verordnungen zu verstauben, zu rosten oder sonst untauglich zu werden.|Hochachtungsvoll, [[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:22, 8. Okt 2007 (CEST)|- keine -}}
 
::(g) Jeder Mitarbeiter des Geschäftsordnungwartungsdienstes darf zur selben Zeit jeweils nur eine Wartungsmaßnahme durchführen. An einer Verordnung darf jeweils nur eine Maßnahme zur selben Zeit durchgeführt werden.|Ohne die regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten drohen die einzelnen Verordnungen zu verstauben, zu rosten oder sonst untauglich zu werden.|Hochachtungsvoll, [[Kamel:Mambres|Mambres]] 21:22, 8. Okt 2007 (CEST)|- keine -}}
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== Nr. 12 vom 9. Oktober 2007: Einrichtung eines Innenrevisionskommissariates ==
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=19/1|Antrag auf Einrichtung eines neuen Organs "Innenrevisionskommissariat"|Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
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Hiermit beantrage ich nach § 4 (a) die Schaffung eines neuen Organes, welches zum Ziele hat, die bürokratischen Abläufe innerhalb des Spiels genauen Analysen, beispielsweise hinsichtlich der Effizienz von Vorgängen oder Organen, zu unterziehen, und gegebenenfalls darauf basierend das Ergreifen von Maßnahmen anzuregen. Ein ähnlicher Gremienvorschlag wurde bereits in der ersten und dritten Spielrunde vorgebracht; jedoch waren entsprechenden Gremien seinerzeit leider von großer Inaktivität befallen bzw. kamen über Beratungen über ihre Geschäftsordnung nicht hinaus, so dass diese Organe, wenn ich mich recht entsinne, seinerzeit keine einzige richtige Amtshandlung unternahmen. Dies war jedoch nicht in der Aufgabenstellung, sondern meines Erachtens eher an der personellen Zusammensetzung der damaligen Organe bzw. dem vorschnellen Einschlafen der Runde begründet, weshalb ich einen dritten Versuch als erwägenswert erachte.
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Konkret rege ich an, folgende zusätzliche Spielregel (sie basiert auf dem Vorschlag aus der 3. Spielrunde und wurde abgeändert) zu verabschieden:
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'''§8.''x'' Innenrevisionskommissariat'''
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(a) Das Innenrevisionskommissariat ist ein mit bis zu sieben Kamelen besetztes Organ. Solange das Organ nicht vollzählig besetzt ist,  darf sich jedes Kamel selbst in das Innenrevisionskommissariat  hineinwählen, falls der Spielleiter keine andere Regelung für die Wahl neuer Mitglieder vorsieht.  Die Mitglieder dürfen gemäß §9 Absatz (a) auch anderen Organen angehören.
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(b) Das Innenrevisionskommissariat analysiert permanent ein möglichst breites Spektrum und eine möglichst große Anzahl bürokratischer Abläufe innerhalb des Spiels, und regt gegebenenfalls das Ergreifen von Maßnahmen an.
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(c) Das Innenrevisionskommissariat ist berechtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte über deren Tätigkeit sowie eventuelle Ergebnisse dieser Tätigkeit anzufordern. Sofern das Innenrevisionskommissariat hierbei Fristen zur Berichtsabgabe stellt, sollen diese ausreichend lange bemessen sein. Neben der Anforderung von Berichten im Einzelfall kann das Innenrevisionskommissariat auch allgemeine Berichtspflichten an das Kommissariat anordnen. Berichtspflichten der Berichtspflichtigen gegenüber anderen Stellen bleiben unberührt. Zur besseren Dokumentierung Abgabete sollen die Berichte an das Kommissariat über die Poststelle eingereicht werden.
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(d) Sofern eine Geschäftsordnung des Innenrevisionskommissariats nichts Gegenteiliges regelt, handeln seine Mitglieder bei der Informationsbeschaffung nach Absatz (c) eigenverantwortlich und unabhängig voneinander.
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(e) Das Innenrevisionskommissariat leitet nach seinem pflichtgemäßen Ermessen seine Erkenntnisse in zusammengefasster Form und, wenn es solche für angemessen erachtet, seine Empfehlungen je nach Lage des Falls an den Aufsichtsrat oder an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiter. Diese schalten in geeigneten Fällen den Spielleiter ein.
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(f) Das Innenrevisionskommissariat veröffentlicht in geeigneten Abständen Statistiken oder sonstige Erkenntnisse, welche die bürokratische Effizienz der von ihm untersuchten Organe bzw. Vorgänge betreffen. Diese Informationspflicht ruht, solange das Kommissariat über weniger als vier Mitglieder verfügt.
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|Hochachtungsvoll, [[Kamel:Wutzofant|Wutzofant]] ([[Kamel Diskussion:Wutzofant|✉✍]]) 19:21, 9. Okt 2007 (CEST)}}
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[[Kategorie:Bürokratenspiel]]
 
[[Kategorie:Bürokratenspiel]]

Version vom 9. Oktober 2007, 18:21 Uhr

§reiter.jpg

§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.





Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 1/1
Antragsgegenstand:

Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich die Verabschiedung der GODZILLA.

Begründung:

Da bereits Anträge auf Regeländerungen vorliegen, benötigt der Zentralrat dringend eine Geschäftsordnung, um ordnungsgemäß tätig werden zu können. Ggf. erforderliche Ergänzungen oder Änderungen können wir ja im Nachgang gerne durch entsprechende Änderungsanträge einbringen.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: GODZILLA


Abstimmung
Abstimmung über: Verabschiedung der GODZILLA (Abstimmungsnr. 2/3) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen

Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)

Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung des mit zwei Personen zu besetzenden Organs "Sprachkontrollinstanz", das hauptsächlich zwei Aufgaben wahrnehmen soll:

  1. Festlegen einer verbindlichen Abkürzungliste und Ächten von verwendeten, nicht gelisteten Abkürzungen; Listenänderungen können jederzeit beantragt werden.
  2. Überprüfen der Grammatik der Anträge nach der neusten Ausgabe des Dudens

Für jede dieser beiden Aufgaben soll jeweils eine Person der Instanz zuständig sein, d.h., es gibt einen Abkürzungsaufseher und einen Grammatikprüfkommissionär, die allerdings zusammenarbeiten und dieselben Befugnisse haben werden. Als Regeltext ist Folgendes vorgesehen: §8 <entsprechende Nummer> Sprachkontrollinstanz
(a) Die Sprachkontrollinstanz ist ein zweiköpfiges Gremium, welches den korrekten verbalen Ausdruck der anderen Spielteilnehmer überwacht.
(b) Es setzt sich aus einem Abkürzungsaufseher und einem Grammatikprüfkomissionär zusammen, welche beide befähigt sind, Rügen und Verwarnungen zu erteilen, falls ein Spieler eine nicht genehmigte Abkürzung verwendet oder unerwiesenermaßen willentlich Grammatikfehler begeht.
(c) Erweiterungen des Organs um z.B. einen Orthographiekontrolleur können bei einer Vier-Fünftel-Mehrheit des Organs selbst vollzogen werden.
(d) Der Zentralrat hat das Recht, ein Mitglied der Sprachkontrollinstanz abzuwählen, wofür absolutes Mehr vonnöten ist. Daraufhin hat der Aufsichtsrat drei Tage Zeit, um mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit dagegen zu rekurrieren. Verzichtet der Aufsichtsrat auf einen Rekurs, muss der Spielleiter die vakante Stelle neu besetzen.
Ich schlage vor, einen Sitz der Sprachkontrollinstanz mit dem Kamel Kam-aeleon zu besetzen, welches meines Erachtens für diesen Posten bösonders gut geeignet ist.

Begründung:

Gemäß § 0 der Spielregeln muss dafür gesorgt werden, dass alles seine Ordnung hat. Von daher ist die Existenz einer Sprachkontrollinstanz unabdingbar. Ausserdem hat sich eine Abkürzungsaufsicht bereits in der 3. Runde als äußerst nützlich und gut funktionierend erwiesen.

Unterschrift, Datum: -- Kam-aeleon 19:57, 21. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Duden

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag mit Nummer XXVI von Kam-aeleon

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Verehrte Ratsherren!
Entgegen den Argumenten des Antragstellers möchte ich anmerken, dass die Schaffung eines Organs wie vorgeschlagen sehr wohl zu Problemen führt. Es besteht nämlich eine wiki-bedingte Notwendigkeit zur Verwendung von Abkürzungen. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter schlage ich deshalb vor, zuerst eine Regelung für die Entwicklung neuer Technologien zu erlassen oder eine gewisse Übergangsfrist in das Regelwerk aufzunehmen, wo Abkürzungen erlaubt sind, sodass der Sprachkontrollinstanz genügend Zeit bleibt, beim Spielleiter eigene Seiten zu beantragen und ihr Verzeichnis einzurichten mit den nötigen Abkürzungen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mathekamel 20:27, 22. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Anarchie

Nicht-zustaendig.png

Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.


Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang XXVI-NichtZustaendig01 wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren,
Nach § 4 ist der Zentralrat der Paragraphenreiter zuständig für Erweiterungen der Spielregeln, wozu auch gehört, dass neue Organe gebildet bzw. auf gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Ein Antrag auf eine Übergangsfrist (vgl. 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2), bis die Sprachkontrollinstanz eigene Seiten hat, kann auf der Vorgangsseite der Sprachkontrollinstanz gestellt werden, sobald eine solche existiert.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 08:26, 23. Sep 2007 (CEST)

Anmerkung: Wenn der Zentralrat sich noch länger querstellt, werde ich beim Spielleiter eine Rüge beantragen.

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde! Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.

Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von akutem Ärgernis gemäß gesunden Sprachkenntnissen. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren!

Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)

Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!

Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.

Vielen Dank!

Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Makamelia aufgrund von wachsendem Interesse gemäß geneigter Stimmung. —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm04

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI-Anw01

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren,
Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann Makamelias erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Anweisung XXVI.1 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Der Anweisungsteller sieht die Probleme seiner Anweisung und zieht diese bis auf weiteres zurück. Der Anweisung muss nicht, kann aber Folge geleistet werden. Eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von ß ist bereits in der Ausarbeitung. Dennoch ist Anweisung XXVI.2 nachzukommen, sollte weiterer Fortschritt in dieser Angelegenheit gewünscht sein.

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:52, 26. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: -


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit02

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung XXVI.1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Anweisung ist Folge geleistet worden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kam-aeleon 12:07, 28. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Sinnlos

Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1\2
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Präsident, verehrte Ratsherren!
Ich beantrage eine Regeländerung des § 17 gemäß § 4(a) der Spielregeln wie folgt:

§17 Fug
Die Verwendung von ß ist gestrichen.

Begründung:

Um Kamelen außerhalb der vom ß beherrschten EU-Zone die Teilnahme am Spiel zu erleichtern, soll die Nicht-Verwendung dieses abscheulichen Schriftzeichens grundsätzlich erlaubt sein.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 12:23, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten



???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 1/2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiger Antrag auf Regeländerung

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Soll nun die Verwendung von ß gestrichen werden, oder soll lediglich die Nicht-Verwendung erlaubt sein? (Im Zuge eines Anfluges von Großzügigkeit würde ich automatisch den Antrag ausweiten und eine Schreibung von Umlauten in ue, ae und oe auch grundsätzlich zulassen.) Sobald meine Frage beantwortet ist, erstelle ich ein Gutachten und leite eine Abstimmung ein, um die wir laut LL.6 (b) unserer Geschäftsordnung nicht herumkommen.

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Makamelia 12:34, 24. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3\2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage von Makamelia mit Zeichen 1/2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Verehrte Ratsherrin Makamelia!
Es wäre wohl besser, die Nicht-Verwendung von ß zu erlauben, anstatt die Verwendung zu streichen. Die Schreibung der Umlaute als ae, oe bzw. ue zuzulassen ist ebenfalls sehr zweckmäßig.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 13:18, 24. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 4/2

Thema des Gutachtens: obiger Antrag 1/2

Kurzzusammenfassung: Der Antrag auf eine Zulassung der Nicht-Verwendung von ß wird als legitim eingestuft.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Ausführlicher Gutachtentext:
Eine potenzielle Nicht-Verwendung von ß und eine Verschriftlichung von Umlauten in folgender Form - ue,oe,ae - werden als ungefährlich und die Bürokratie nicht einschränkend empfunden. Für einige Kamele kann eine solche Erlaubnis gar lebensnotwendig sein. Die durch eine solche Verschriftlichung hervorgerufene Reizung der Sehzellen ist nur minimal und kaum Krebserregend. Ich empfehle dem Antrag stattzugeben und den Paragraphen 17 passend zu ergänzen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 16:42, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: -

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Gutachten Nr. 4/2 wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Aktenzeichen: 1/7
Nach LL.5 (i) GODZILLA können Vorgänge nur bearbeitet werden, wenn sie durch eine gültige Akten- und Vorgangsnummer gekennzeichnet sind.
Die vorliegende Akte ist durch einen Antrag von Mathekamel mit der Aktennummer 1 und der Vorgansnummer 2 eröffnet worden.
Die Aktennummer ist nach LL.5 (j) für alle Vorgänge der Akte beizubehalten. Hier ist schon die Anmerkung "3/2" nicht GODZILLA-konform.
Die Vorgangsnummer ist nach LL.5 (k) i. V. m. LL.5 (l) für jeden Vorgang fortzuschreiben. Folgende Nummerierung wäre demnach korrekt:

  • 1/1 Antrag von Mathekamel
  • 1/2 Anfrage von Makamelia
  • 1/3 Anmerkung von Mathekamel
  • 1/5 Gutachten von Makamelia
  • 1/7 diese Ungültigkeitserklärung.

Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Ihr bringt das ganze Archiv durcheinander!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Aktenzeichen: 1/11
Der Antrag wird wegen Verstoßes gegen LL.5 (m) GODZILLA abgelehnt. Als erster Vorgang einer neuen Akte hätte der Antrag die Vorgangsnummer 1 tragen müssen.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Da der Antrag inhaltlich offenbar von mindestens einem Mitglied des Zentralrates positiv aufgenommen wird, wäre es empfehlenswert, einen korrekten Antrag neu einzureichen. Dabei sollte idealerweise eine klarere Formulierung des Antragsgegenstandes gewählt werden.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Ablehnung mit Aktenzeichen 1/11 meines Antrages wird hiermit angefochten!

Begründung:
Aktenzeichen: 13\2
Laut LL.5 (l) GODZILLA ist für eine neue Akte jeweils die kleinste Primzahl zu verwenden, die größer als die zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist. Die vor der Stellung meines Antrages zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist zweifelsfrei die 1 aus Mambres' Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA (Antragsnummer 1/1). Die nächste Aktennummer ist folglich die 2.
Die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs in jeder Akte ist 1, wie LL.5 (m), Satz 2 GODZILLA festlegt.
Folglich ist nach LL.5 (i) GODZILLA der von mir gestellte Antrag mit der Aktennummer 2 und der Vorgangsnummer 1, getrennt durch einen Schrägstrich, zu kennzeichnen. Der vorbezeichnete längliche Artikel lässt jedoch die Reihenfolge offen. Die von mir gewählte Antragsnummer ist somit zulässig.

Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die ungerechtfertigte Ablehnung meines Antrages mir und auch vielen anderen Kamelen die Teilnahme am Spiel erheblich erschwert wird.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 21:05, 25. Sep 2007 (CEST)

Anmerkung: -keine-

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 1/17

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich fest, dass obiger Antrag 1/2 vor der Verabschiedung der GODZILLA gestellt worden ist. Der Verweis auf falsch gewählte Aktenzeichen ist hiermit hinfällig und Ungültigkeitserklärung 1/7 und Ablehnung 1/11 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dieses Verfahren wird mit falschen Aktenzeichen, jedoch ab sofort GODZILLA-konform fortgeführt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf der beantragten Regeländerung ist einzureichen und wird ggf. zu der Einleitung einer Abstimmung führen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 09:41, 26. Sep 2007 (CEST)


Anlagen: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1/19

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgänge 1\2 bis 1/17

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Bei der Neuformulierung sollte jedoch beruecksichtigt werden, dass die Spielregeln von der Ausnahmeregelung fuer ss, ae, oe, ue usw. ausgenommen sind. Wo kaemen wir denn da hin, wenn in den Spielregeln schweizer Falschschreibung oder gar Informatiker-Falschschreibung erlaubt waere!?

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:51, 1. Okt 2007 (CEST)

Siehe auch: wikipedia:de:QWERTY

Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums

Begründung:

Ich beantrage hiermit die Einrichtung eines Organs "Pressegremiums", das mit höchstens zwei, mindestens aber einer Person zu besetzen ist. Seine Aufgaben sollen wie folgt aussehen:

  • Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin - also in die Wüste
  • Regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars

Ich halte dieses Gremium für höchstnotwendig, da die Information der Kamelheit über aktuelle Vorgänge im Spiel von größter Wichtigkeit ist. Das Organ soll die Übersicht stärken und Neueinsteigern eine Hilfe sein.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 12:06, 25. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: keine - Eventuelle Paragraphen für die Regeln des Spiels arbeite ich gerne persönlich aus.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 2/2

Thema des Gutachtens: Bewertung des o. a. Antrags

Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist zustimmungsfähig, bedarf aber der Präzisierung.

Bearbeitendes Organ: Zentralrat

Ausführlicher Gutachtentext:
Ein positives Außenbild des Bürokratenspiels ist unbedingt zu begrüßen und kann auch der Werbung weiterer Bürokraten dienen. Der aktuelle Zustand des Spielkommentars spricht für sich. In der Sache ist der vorgebrachte Antrag daher zu unterstützen. Vor einere positiven Verabschiedung wird jedoch die Ausarbeitung der konkret beantragten Regeländerung für erforderlich gehalten, da sonst hier quasi ein "Freibrief" zur Gestaltung neuer Spielregeln erteilt würde, der sich trotz der Auslegung des Spielleiters zu Anträgen über die Einrichtung neuer Organe kaum mit den Spielregeln vereinbaren ließe.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:21, 25. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Völlig verwahrloster Spielkommentar

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2/3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 2/1 und Gutachten 2/2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

§8 (entsprechende Nummer) Pressegremium

(a) Das Pressegremium ist ein unabhängiges Organ, das die Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin übernimmt.
(b) Es setzt sich zusammen aus mindestens einem, höchstens aber zwei Mitgliedern, die zwar Spielteilnehmer und Antragsstellungsberechtigt sein müssen, aber keinem Organ angehören müssen, wohl aber können.
(c) Das Organ ist zuständig für die regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars und Pressemitteilungen an die Wüste.
(d) Mitglieder können sich analog zu §2(b) auch in dieses Gremium selbst hineinwählen.
(e) Sollte der Spielkommentar dennoch verwahrlost aussehen, können Mitglieder nach einfacher Antragsstellung beim Zentralrat der Paragraphenreiter von diesem sofort ihres Postens enthoben werden. Die Enthebung führt zu sofortigem Ausschluss aus dem Spiel. (Nach Ausschluss ist vom betroffenen Spieler ein neuer Antrag auf Zulassung zum Spiel zu stellen.)
(f) Sollte ein Mitglied freiwillig seinen Posten niederlegen wollen, so ist dies möglich, wenn ein angemessener und gut begründeter Antrag vom Zentralrat bewilligt wird.
(g) Bei Abwesenheit eines Mitgliedes für eine Zeitspanne die ausreicht um den Spielkommentar verwahrlosen zu lassen, ist von besagtem Mitglied für eine angemessene und präzise eingearbeitete Aushilfskraft zu sorgen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 12:54, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: -

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergänzung Nr. 2/3 zu Antrag Nr. 2/1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Liebe Kollegin,
das liest sich gut - aber ist nicht Ziffer (e) etwas drastisch? Zumindest sehe ich die Gefahr einer zu strengen Auslegung, bei der auch laufende Ämter verloren gingen; dann bestünden sicherlich hohe Missbrauchsmöglichkeiten durch den Zentralrat (und dem sollte man besser nicht trauen).
Deshalb folgender Änderungsvorschlag:
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch:

Abstimmung
Abstimmung über: Einrichtung eines Pressegremiums (Abstimmungsnr. 2/7) 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Vorschlag akzeptiert. Dafür. --Makamelia 13:51, 25. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Auch dafür. --Mambres 14:05, 25. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Die beantragte Regeländerung inkl. Nachtrag ist angenommen.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 14:05, 25. Sep 2007 (CEST)

Nr. 5 vom 26. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: SuZdP01 
Antragsgegenstand:

Euer Ehren! Moeep!
Hiermit stelle ich den Antrag auf eine Regelaenderung zur Erstellung des Organes: Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele

Der folgende Text ist der Entwurf für eine diesbezügliche Regel

"§ 8.x Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele

  • (a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die am Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
  • (b) Mitglieder sind automatisch alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
  • (c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstützt diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
  • (d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
  • (e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
  • (f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
  • (g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
  • (h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden."

Begründung: Kamele brauchen eine Stimme um sich gegen unbürokratische Maechte zur Wehr zu setzen
Unterschrift, Datum: Sushifresse 16:52, 26. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Antragsstellungsbefugnis nach Paragraph 3(b)


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Völlige Missachtung von LL.5 (i) und LL.5 (n) GODZILLA.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:08, 26. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Dem Antragsteller wird der Volkshochschulkurs "Mein Weg zur ersten Antragsstellung" empfohlen.


Rechtsmittelbelehrung: Ein evtl. Widerspruch ist nach LL.7 GODZILLA einzulegen.

Nr. 6 vom 26. September 2007: Antrag auf Änderung der GODZILLA

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 3/1
Antragsgegenstand:

Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich, LL.5 (i) GODZILLA wie folgt neu zu fassen:
(i) Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn sie durch eine gültige Akten- und Vorgangsnummer gekennzeichnet sind. Dabei wird die Aktennummer zuerst aufgeführt und von der Vorgangsnummer durch einen Schrägstrich getrennt. Sofern die Summe aus Akten- und Vorgangsnummer ohne Rest durch 12 teilbar ist, werden Akten- und Vorgangsnummer dabei abweichend durch einen Doppelpunkt getrennt.

Begründung:

Wie aus Antrag Nr. 3 vom 24. September 2007 ersichtlich, können Querulanten wie Mathekamel die alte Fassung dahingehend auslegen, dass auch eine umgekehrte Nennung von Vorgangs- und Aktennummer zulässig sei. Um das resultierende Wirrwarr in unserem Archiv zu vermeiden, ist eine Klarstellung der entsprechenden Passage erforderlich.
Damit wir dadurch das Querulantentum nicht auch noch ermutigen, sollte die Klarstellung mit einer weiteren Verschärfung der Nummernsystematik einhergehen, wie sie im beantragten Regeltext hinzugefügt wurde.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 23:23, 26. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Anlassgebender Vorgang


2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: Kamel:Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 3/2

Beschwerdegrund: Beschimpfung als Querulant


Genauere Angaben:

Die Art und Weise, wie Ratsherr Mambres mich und auch andere Kamele verunglimpft, beschimpft und in den Dung zieht, ist unter aller Kamele! Ich verlange eine öffentliche Entschuldigung sowie eine amtlich beglaubigte Unterlassungserklärung weiterer Beschimpfungen!


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 00:48, 27. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Siehe auch: Kamelrechte

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3/3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde 3/2

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Verehrtes Mathekamel,
unter Bürokraten stellt die Bezeichnung Querulant wohl kaum eine Beschimpfung dar. Sie ist vielmehr Ausdruck meiner großen Anerkennung für den virtuosen Umgang mit den Regelungstexten und die meisterhafte Beherrschung des bürokratischen Instrumentariums.
Um Ihrem Wunsch, den ich nur als Bescheidenheit deuten kann, entgegenzukommen, habe ich die beanstandeten Passagen - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - anonymisiert.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Beschwerde sich damit erübrigt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:11, 27. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Antrag 3/1

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 3/1, 3/2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrte Kollegen im Zentralrat,
bitte lassen Sie sich bei der Bearbeitung dieses Zentralrats-internen Vorgangs nicht von den unsachlichen Eingaben irgendwelcher Querulanten beirren.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 01:11, 27. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Mitteilung 3/3

Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 3/7

Thema des Gutachtens: 3/1

Kurzzusammenfassung: Der Antrag kann genehmigt werden.

Bearbeitendes Organ: Zentralreiter Makamelia

Ausführlicher Gutachtentext:
Die vorgeschlagene Regeländerung wird die Bürokratie nicht gefährden, sondern im Gegenteil eher vergrößern. Es wird empfohlen dem Antrag stattzugeben und die Änderung umgehend zu vollziehen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 09:45, 2. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: GODZILLA

Abstimmung
Abstimmung über: Änderung GODZILLA gem. Antrag 3/1 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter - Vorgangsnummer: 3/11 Geaendert.png


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Die Zusatzregelung mit dem Doppelpunkt ist absolut sinnlos, völlig widersinnig, und dazu prädestiniert, dass sie von vielen Antragstellern unwissentlich ignoriert werden wird. --Wutzofant (✉✍) 21:07, 1. Okt 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Was ein Spaß! --Makamelia 09:45, 2. Okt 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag ist noch nicht angenommen. Geaendert.png

Bemerkungen: -

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 13:29, 2. Okt 2007 (CEST)

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Abstimmung mit Aktenzeichen 3/11 wird hiermit angefochten!

Begründung:
Aktenzeichen 3/13
Verehrte Ratsherren!
Laut LL.4 (b) GODZILLA treten Änderungen derselben erst mit einstimmiger Annahme durch alle Mitglieder des Zentralrates in Kraft. Diese ist jedoch noch nicht gegeben und die amtliche Feststellung der Annahme des Antrages wird deshalb angefochten.

Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die vorgenommene Änderung zwar Klarheit geschaffen wird bezüglich der Reihenfolge von Akten- und Vorgangsnummer, jedoch wird durch die neue 12er-Klausel das Stellen von Anträgen unnötig erschwert.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 12:41, 2. Okt 2007 (CEST)

Anmerkung: Diese Anfechtung richtet sich nicht gegen den Inhalt der beantragten Änderung der GODZILLA, sondern gegen deren nicht rechtskräftige Annahme.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 3/17

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung 3/11

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Die Annahme des Antrags ist hiermit zunächst ausgesetzt, bis sich Bugybunny äußert.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 13:29, 2. Okt 2007 (CEST)

Siehe auch: -

Nr. 7 vom 28. September 2007: Antrag auf Einrichtung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 5/1 
Antragsgegenstand:

Euer Ehren! Moeep!
Hiermit stelle ich den Antrag auf eine Regelaenderung zur Erstellung des Organes: Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele

Der folgende Text ist der Entwurf für eine diesbezügliche Regel

"§ 8.x Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele

  • (a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die am Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
  • (b) Mitglieder sind automatisch alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
  • (c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstützt diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
  • (d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
  • (e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
  • (f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
  • (g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
  • (h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden."

Begründung: Kamele brauchen eine Stimme um sich gegen unbürokratische Maechte zur Wehr zu setzen
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll Sushifresse 13:21, 28. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Antragsstellungsbefugnis nach Paragraph 3(b)


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 5/2

Thema des Gutachtens: 5/1

Kurzzusammenfassung: Der Antrag wird als nicht ungefährlich eingestuft.

Bearbeitendes Organ: Zentralreiter Makamelia

Ausführlicher Gutachtentext:
Leider kann dieser Antrag bis auf weiteres nicht einfach so als annehmbar angesehen werden. Er könnte die Bürokratie und die bestehende Ordnung in höchstem Maße gefährden. Wie können denn Kamele nach (a) automatisch Mitglieder sein und dann auch noch ohne Antrag ((b)) wieder austreten, dann aber mit Antrag wieder eintreten? Nicht lange und niemand weiß mehr, wer Mitglied ist und wer nicht.

Dieser Missstand MUSS behoben werden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 10:23, 2. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: §0 - Alles muss seine Ordnung haben.

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: 5/3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/1, 5/2

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrter Antragsteller,
Erwägen Sie eine Überarbeitung Ihres Antrags aufgrund der im Gutachten 5/2 geäußerten Anregungen, oder wünschen Sie eine Abstimmung des Zentralrates über die vorliegende Fassung?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 21:48, 6. Okt 2007 (CEST)

Siehe auch: Gutachten 5/2

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 5/5

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 5/1, 5/2, 5/3

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren Zentralreiter Mambres,
falls der Zentralrat einen Vorschlag zur Lösung des Problems vorlegte, wäre ich sehr gewillt, den vorliegenden Antrag zu überarbeiten

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll ,Sushifresse 04:52, 7. Okt 2007 (CEST)

Siehe auch:

Nr. 8 vom 1. Oktober 2007: Antrag auf Spielregeländerung: Erweiterung der ahndbaren Spielstrukturen

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 7/1
Antragsgegenstand:

Erweiterung der ahndbaren Spielstrukturen durch Abänderung von § 14 Absatz (c) wie folgt:

(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel oder, falls nach gründlicher Prüfung Geaendert.png der Regelverstoß dem Handeln eines Organes in seiner Gesamtheit anzulasten ist, ein Organ verwarnen oder rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.

(Die gewünschte Änderung ist zur besseren Übersichtlichkeit durch Unterstreichung sowie die abgeänderte Form des Antrags durch Fettdruck Geaendert.pnghervorgehoben, was jeweils Geaendert.png nicht Bestandteil der Neufassung der Regel sein soll.)


Begründung:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
gemäß § 14 Absatz (c) kann der Spielleiter einzelne Kamele verwarnen, rügen, oder mecklenburgvorpommern. Gelegentlich ist es jedoch auch so, dass ein Organ in seiner Gesamtheit einen Regelverstoß begeht, ohne dass die Schuld einzelnen Mitgliedern des inkriminierten Organes zweifelsfrei angelastet werden kann. Es erscheint daher zweckmäßig, wenn der Spielleiter ein ganzes Organ verwarnen, rügen oder auch mecklenburgvorpommern kann, ohne dabei die Mitglieder jeweils einzeln verwarnen, rügen oder mecklenburgvorpommern zu müssen. Positive Nebeneffekte auf das Spielgeschehen erhofft sich der Unterzeichner durch die mögliche Bildung von organ-internen Untersuchungsausschüssen im Ahndungsfall, welche dann in einem langwierigen Prozess die Schuldfrage innerhalb des Organes zu klären versuchen (vgl. auch meinen Antrag 11/1 weiter unten).
Aus diesen Gründen beantrage ich, dass § 14 Absatz (c) wie o. g. geändert wird. Man beachte, dass Absatz (b) nicht geändert wird, da der Unterzeichner den Ausschluss eines Organes vom Spiel für einen Eingriff in die Kompetenz von Zentralrat und Aufsichtsrat hält, da dies letztendlich einer Regeländerung (Entfernung der entsprechenden Spielregel) gleichkäme. Darüberhinaus sei noch die Entfernung des Wortes auch aus Verständlichkeitsgründen aus der ursprünglichen Formulierung angemerkt.

Unterschrift, Datum:

Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:32, 1. Okt 2007 (CEST)Geaendert.png Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 20:53, 8. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 7/2

Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag 7/1

Kurzzusammenfassung: Der Antrag umfasst eine bürokratiefeindliche Vereinfachung der Arbeit des Spielleiters und schützt Organe mit mangelnder bürokratischer Organisation.

Bearbeitendes Organ: Mambres

Ausführlicher Gutachtentext:
Ziel des Antrags scheint vor allem eine Erleichterung der Arbeit des Spielleiters, der bei Verstößen durch ein Organ nun einfach das Organ verwarnen etc. kann, statt die Sache aufzuklären und Verantwortliche auszumachen. Dies verringert die Bürokratie und ist damit sozusagen verfassungsfeindlich.
In Fällen, in denen ein Verstoß vorliegt, ohne dass die Schuld einzelnen Mitgliedern des inkriminierten Organes zweifelsfrei angelastet werden kann, liegen offensichtlich ungeregelte Zuständigkeiten innerhalb des Organs vor, für die nach Ansicht des Gutachtens der Organsvorsitzende die Verantwortung zu tragen hat, oder - falls der Vorsitz vakant ist - die Gesamtheit der Mitglieder, die dann jeweils einzeln zu verwarnen etc. wären.
Es besteht zudem die Gefahr, dass die ausbleibende persönliche Haftung der Organmitglieder dazu führt, dass im Namen des Organs Schindluder getrieben wird und die Folgen nach Ausscheiden des Urhebers as dem Organ am Organ hängen bleiben, während der "Übeltäter" mit weißer Weste davonkommt.
Dem Antragsteller sollte Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, bevor die Abstimmung eingeleitet wird.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 22:08, 6. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: - keine -

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 7/3

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Gutachten 7/2

Bearbeitendes Organ: – (Antragsteller)

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Nichts liegt mir ferner, als durch meinen Antrag eine Aufweichung des Ahnungswesens heraufzubeschwören. Nach meinem Dafürhalten würde ein Spielleiter, welcher die Möglichkeit, Organe zu rügen, aus reiner Ermittlungsfaulheit missbrauchte, nicht nur klar gegen §0 verstoßen, sondern mitunter auch gegen die Auflage „falls der Regelverstoß dem Handeln eines Organes in seiner Gesamtheit anzulasten ist“, da er in einem solchen Fall es ja offensichtlich unterlassen hat, zu überprüfen, ob der Vorfall wirklich dem Organ insgesamt und nicht etwa doch einzelnen Kamelen anzulasten ist.

Umgekehrt wird hier dem Spielleiter sogar die Möglichkeit eröffnet, auch dann Ordungsmaßnahmen zu ergreifen, welche ansonsten nicht möglich oder zumindest umstritten gewesen wären. Auch im wirklichen Leben gilt ja (meist) der Grundsatz "in dubio pro reo", welcher jedoch glücklicherweise bei Parkvergehen vom Staat missachtet wird, indem Strafzettel für Falschparken etc. automatisch dem Fahrzeughalter aufgehalst werden. Der kann dann gucken, wie er sich sein Geld holt, und das ist auch richtig so: Man kennt das doch von anderen Straßenverkehrsvergehen aus dem Bekanntenkreis; da wird einer geblitzt mit 50km/h zuviel, der eine schiebt's auf den anderen, keiner will das Tatfahrzeug gefahren haben, und wer kriegt am Ende die fette Geldstrafe und das Fahrverbot aufgebrummt? Keiner, weil der wahre Täter nicht ermittelt werden konnte, und eine Kollektivbestrafung leider noch nicht zulässig ist! Wollen wir eine solche rechtsfreie Zone im Bürokratenspiel zulassen? Ich meine: nein!

Ein weiteres, vielleicht lebensnäheres Beispiel: Angenommen, der Zentralrat verabschiedet eine Regeländerung, wobei er übersieht, dass sie auf perfide und nicht-offensichtliche Weise missbräuchlich verwendet werden kann (d.h., die Verabschiedung stellt einen Verstoß gegen §0 dar). Zwei Kamele stimmen für die Regelung, eines dagegen, jedoch mit einer völlig anderen Begründung und ohne irgendeinen Hinweis auf die Missbrauchsmöglichkeit zu geben. Der Aufsichtsrat legt kein Veto ein, die Regeländerung wird aktiv; ein Kamel missbraucht die neuen Spielregeln. Wer ist hier zu ahnden? Die beiden Pro-Stimmer? Oder auch der Contra-Stimmer, da er zwar mit Contra gestimmt hat, jedoch ebenfalls nicht auf die Missbrauchsmöglichkeit hingewiesen hat? Oder hat der Contra-Stimmer möglicherweise in einem internen Besprechungsraum des Zentralrates, zu welchem der Zutritt für Außenstehende verboten ist, auf den Missbrauch hingewiesen? In dieser unklaren Situation wäre es nach Ansicht des Unterzeichners am besten, den gesamten Zentralrat zu rügen (die Position des Aufsichtsrates sei hier außer Betracht gelassen).

Um jedoch Ihren Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs der Regelung durch den Spielleiter Rechnung zu tragen, habe ich in obigem Antrag noch eine weitere Ergänzung vorgenommen, welche ich durch Fettdruck hervorgehoben habe.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 20:53, 8. Okt 2007 (CEST)

Abstimmung
Abstimmung über: Regeländerungsantrag 7/1 in der Fassung vom 8. Oktober (Abstimmungsnr. 7/5) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben




Nr. 9 vom 1. Oktober 2007: Antrag auf Spielregeländerung: Erweiterung des Kreises der Ahndungsberechtigten

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 11/1
Antragsgegenstand:

Erweiterung des Kreises der Ahndungsberechtigten durch Erweiterung von § 14 durch folgenden Text:

(d) Bei Verstoß eines Mitglieds eines Organes oder Unterorganes gegen die Geschäftsordnung des Organes oder Unterorganes kann das Organ oder Unterorgan Geaendert.png das Mitglied in einem organ-internen bzw. unterorgan-internen Verfahren verwarnen oder rügen. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung. Gegen eine solcherart erfolgte Verwarnung oder Rüge kann ein Kamel innerhalb von zwei Wochen beim Spielleiter Beschwerde einlegen, welcher dann über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Ahndungsmaßnahme entscheidet oder sie ggf. abändern Geaendert.png kann. Geaendert.png


Begründung:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
nach Ansicht des Unterzeichners sollte der Spielleiter nur in dringenden Fällen bei Verstößen gegen Spielregeln oder gar Rahmenregeln einschreiten. Nun stellt zwar auch ein Verstoß gegen eine Geschäftsordnung einen indirekten Regelverstoß dar; jedoch kann man nicht wegen jeder kleinen Geschäftsordnungslappalie des unwichtigsten Unterorganes gleich zum Spielleiter rennen. Wo kämen wir denn da hin?
Dem Unterzeichner erscheint es daher sinnvoll, wenn Organe (und auch Unterorgane), sofern sie über eine Geschäftsordnung verfügen, auch Disziplinarmaßnahmen gegen eigene Mitglieder ergreifen können. Alleine die genaue Regelung, wie Disziplinarkommissionen zu besetzen sind, eröffnet nach Ansicht des Unterzeichners eine große Bandbreite neuer Spielmöglichkeiten.
Im Gegensatz zu rein organ-internen Ahndungsmaßnahmen erscheinen jedoch solche gegen Außenstehende problematisch, da Geschäftsordnungen nicht a priori der Kontrolle von Zentralrat und Aufsichtsrat unterliegen und sich auch desöfteren ändern könnten. Aus diesem Grunz räumt der Regeländerungsvorschlag diese Möglichkeit auch nicht ein.
Eventuell könnte es auch sinnvoll sein, lediglich Verwarnungen, aber keine Rügen zu erlauben. Mecklenburgvorpommern erscheinen mir als ein in jedem Fall zu starkes Schwert in der potenziellen Hand eines jeden Organes, auch wenn es nur für rein organinterne Vorgänge zur Anwendung kommt.

Unterschrift, Datum:

Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:32, 1. Okt 2007 (CEST) Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 22:27, 8. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 11/2

Thema des Gutachtens: Regeländerungsantrag 11/1

Kurzzusammenfassung: Die beantragte Regeländerung erscheint sinnvoll, sollte aber um eine Eskalationsmöglichkeit zum Spielleiter ergänzt werden.

Bearbeitendes Organ: Mambres

Ausführlicher Gutachtentext:
Beantragt wird eine Möglichkeit für die Organe, die Einhaltung ihrer Geschäftsordnung gegenüber den eigenen Mitgliedern durchzusetzen.
Dies erscheint sehr sinnvoll. Allerdings wird angeregt, die Hoheit über Ordnungsmaßnahmen letztendlich beim Spielleiter zu belassen. Dies wäre möglich, indem z. B. dem von der Ordnungsmaßnahme betroffenen Kamel die Möglichkeit zum Widerspruch beim Spielleiter eingeräumt wird, der dann sozusagen als "2. Instanz" über die strittige Ordnungsmaßnahme entscheiden kann. Eine solche Ergänzung beugt auch dem Missbrauch der neuen Regelung durch einzelne Organleiter vor.
Dem Antragsteller wird empfohlen, zu prüfen, ob er seinen Antrag in der hier vorgeschlagenen Form ergänzen will.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 22:14, 6. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: - keine -

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: 11/3

Diese Anweisung ergeht an: Wutzofant

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Antragsteller wird angewiesen, die Gültigkeit seiner am 8. Oktober nachträglich vorgenommenen Änderungen am Antrag durch eine aktuelle Unterschrift zu bekräftigen.

Weitere Bemerkungen: - keine -

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Mambres aufgrund eigenen Ordnungsverständnisses gemäß § 0 der Spielregeln —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 21:30, 8. Okt 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: siehe LL.7 GODZILLA

Abstimmung
Abstimmung über: Regeländerungsantrag Nr. 11/1 in der Fassung vom 8. Oktober (Abstimmungsnr. 11/5) 

Ausführendes Organ: Zentralrat


Stimmabgaben
1. Stimme

Jaja.gif

Find ich gut! --Mambres 23:03, 8. Okt 2007 (CEST)




Nr.10 vom 2. Oktober 2007: Antrag auf Pensionierung vom Pressedienst

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 13/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Pensionierung vom Pressedienst:

Begründung:


Euer Ehren, Nach einer Amtszeit einer geschaetzten Woche, hat das antragstellende Kamel akute Symptome des "Karla-Kolummna-Syndroms", welches zu schlappen Hoeckern fuehren kann, jene beschraenken aber anerkannte weise Kamele bei der Buerokratie. Deswegen beantrage ich die vorzeitige Pensionierung vom Pressedienst aus Gruenden, die bei nicht Beruecksichtigung zur Behinderung der Buerokratie fuehren koennten.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Sushifresse 15:11, 2. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Ablehnungs-Nr. 13/2
Sehr geehrte Sushifresse,
dem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden, weil nicht dargelegt wurde,

  • wo und von wem der Zusammenhang zwischen schlappen Höckern und einer Beschränkung der Bürokratie anerkannt wurde,
  • wie die Arbeit des Pressedienstes bei einer vorzeitigen Pensionierung des derzeit einzigen Mitglieds sinnvoll fortgeführt werden kann.


Ausführendes Organ: Zentralrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:59, 6. Okt 2007 (CEST)

Bemerkungen: Die Entscheidung ergeht nach LL.6 (a) GODZILLA ohne Abstimmung.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.

Nr.11 vom 8. Oktober 2007: Einrichtung eines Geschäftsordnungswartungsdienstes

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 17/1
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich, einen Geschäftsordnungswartungsdienst einzurichten, indem die Spielregeln im Verfahren nach § 4 (a) wie folgt ergänzt werden:

§ 8.x Geschäftsordnungswartungsdienst
(a) Der Geschäftsordnungswartungsdienst führt Wartungsarbeiten an den Geschäftsordnungen oder ergänzenden Regelungen (im folgenden beide unter Verordnungen zusammengefasst) der nach den Spielregeln zugelassenen Organe durch.
(b) Der Geschäftsordnungswartungsdienst besteht aus mindestens einem Kamel. Sofern die Anzahl der eingerichteten Organe im Spiel die dreifache Anzahl der Mitarbeiter des Geschäftsordnungswartungsdienstes übersteigt, ist eine weitere Stelle einzurichten.
(c) Sofern die Geschäftsordnung des Geschäftsordnungswartungsdienstes nichts anderes regelt, können sich Kamele in freie Stellen selbst hineinwählen.
(d) Zur Durchführung der Wartungsarbeiten kann ein Mitarbeiter des Geschäftsordnungswartungsdienstes jeweils bis zu zwei aufeinanderfolgende Sätze einer Verordnung für einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden außer Kraft setzen. Der Zeitraum darf während der Arbeiten höchstens zweimal um jeweils bis zu 48 Stunden verlängert werden.
(e) Die Außerkraftsetzung erfolgt durch Veröffentlichung einer entsprechenden Maßnahme auf einer geeigneten Seite des Geschäftsordnungswartungsdienstes. Die Veröffentlichung muss die geplante Dauer der Maßnahme umfassen. Es steht den betroffenen Organen frei, zusätzlich auf ihren eigenen Seiten auf gerade in Wartung befindliche Passagen ihrer Verordnung hinzuweisen.
(f) Die Maßnahme endet durch Fristablauf oder durch vorherige Erklärung ihrer Beendigung durch den Geschäftsordnungswartungsdienst. Nach Ablauf der Wartungsmaßnahme treten die gewarteten Passagen unverändert wieder in Kraft.
(g) Jeder Mitarbeiter des Geschäftsordnungwartungsdienstes darf zur selben Zeit jeweils nur eine Wartungsmaßnahme durchführen. An einer Verordnung darf jeweils nur eine Maßnahme zur selben Zeit durchgeführt werden.

Begründung:

Ohne die regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten drohen die einzelnen Verordnungen zu verstauben, zu rosten oder sonst untauglich zu werden.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Mambres 21:22, 8. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: - keine -


Nr. 12 vom 9. Oktober 2007: Einrichtung eines Innenrevisionskommissariates

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 19/1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Einrichtung eines neuen Organs "Innenrevisionskommissariat"

Begründung:

Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,

Hiermit beantrage ich nach § 4 (a) die Schaffung eines neuen Organes, welches zum Ziele hat, die bürokratischen Abläufe innerhalb des Spiels genauen Analysen, beispielsweise hinsichtlich der Effizienz von Vorgängen oder Organen, zu unterziehen, und gegebenenfalls darauf basierend das Ergreifen von Maßnahmen anzuregen. Ein ähnlicher Gremienvorschlag wurde bereits in der ersten und dritten Spielrunde vorgebracht; jedoch waren entsprechenden Gremien seinerzeit leider von großer Inaktivität befallen bzw. kamen über Beratungen über ihre Geschäftsordnung nicht hinaus, so dass diese Organe, wenn ich mich recht entsinne, seinerzeit keine einzige richtige Amtshandlung unternahmen. Dies war jedoch nicht in der Aufgabenstellung, sondern meines Erachtens eher an der personellen Zusammensetzung der damaligen Organe bzw. dem vorschnellen Einschlafen der Runde begründet, weshalb ich einen dritten Versuch als erwägenswert erachte.

Konkret rege ich an, folgende zusätzliche Spielregel (sie basiert auf dem Vorschlag aus der 3. Spielrunde und wurde abgeändert) zu verabschieden:


§8.x Innenrevisionskommissariat

(a) Das Innenrevisionskommissariat ist ein mit bis zu sieben Kamelen besetztes Organ. Solange das Organ nicht vollzählig besetzt ist, darf sich jedes Kamel selbst in das Innenrevisionskommissariat hineinwählen, falls der Spielleiter keine andere Regelung für die Wahl neuer Mitglieder vorsieht. Die Mitglieder dürfen gemäß §9 Absatz (a) auch anderen Organen angehören.

(b) Das Innenrevisionskommissariat analysiert permanent ein möglichst breites Spektrum und eine möglichst große Anzahl bürokratischer Abläufe innerhalb des Spiels, und regt gegebenenfalls das Ergreifen von Maßnahmen an.

(c) Das Innenrevisionskommissariat ist berechtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte über deren Tätigkeit sowie eventuelle Ergebnisse dieser Tätigkeit anzufordern. Sofern das Innenrevisionskommissariat hierbei Fristen zur Berichtsabgabe stellt, sollen diese ausreichend lange bemessen sein. Neben der Anforderung von Berichten im Einzelfall kann das Innenrevisionskommissariat auch allgemeine Berichtspflichten an das Kommissariat anordnen. Berichtspflichten der Berichtspflichtigen gegenüber anderen Stellen bleiben unberührt. Zur besseren Dokumentierung Abgabete sollen die Berichte an das Kommissariat über die Poststelle eingereicht werden.

(d) Sofern eine Geschäftsordnung des Innenrevisionskommissariats nichts Gegenteiliges regelt, handeln seine Mitglieder bei der Informationsbeschaffung nach Absatz (c) eigenverantwortlich und unabhängig voneinander.

(e) Das Innenrevisionskommissariat leitet nach seinem pflichtgemäßen Ermessen seine Erkenntnisse in zusammengefasster Form und, wenn es solche für angemessen erachtet, seine Empfehlungen je nach Lage des Falls an den Aufsichtsrat oder an den Zentralrat der Paragraphenreiter weiter. Diese schalten in geeigneten Fällen den Spielleiter ein.

(f) Das Innenrevisionskommissariat veröffentlicht in geeigneten Abständen Statistiken oder sonstige Erkenntnisse, welche die bürokratische Effizienz der von ihm untersuchten Organe bzw. Vorgänge betreffen. Diese Informationspflicht ruht, solange das Kommissariat über weniger als vier Mitglieder verfügt.


Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, Wutzofant (✉✍) 19:21, 9. Okt 2007 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten