Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal 11a: Unterschied zwischen den Versionen

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§8.4(c) sowie Anweisung "AR/immer noch nicht vergeben/43-По/1.1", eingereicht auf der Vorgangsseite des Mobilen Aufsichtsrates
 
§8.4(c) sowie Anweisung "AR/immer noch nicht vergeben/43-По/1.1", eingereicht auf der Vorgangsseite des Mobilen Aufsichtsrates
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==== Angaben zum Organ ====
 
==== Angaben zum Organ ====

Version vom 15. November 2007, 22:54 Uhr

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenSpielregelnRahmenregelnOrganeAufsichtsratMobiler AufsichtsratVorgänge (allgemein)
Geschäftsordnung (GOA) (Aufsichtsrat)Antragsordnung (AOA) (Aufsichtsrat)Widerspruchsordnung (WOA) (Aufsichtsrat)
Vorgänge (Aufsichtsrat)Vorgänge (Mobiler Aufsichtsrat)Bekanntmachungen (Aufsichtsrat)Sitzungssaal 11a (Aufsichtsrat)

Willkommen im Sitzungssaal 11a des Aufsichtsrates. Hier sind nur geladene Kamele erwünscht. Auch die Beteiligung an Diskussionen und Anstimmungen ist nur Mitgliedern des Aufsichtsrates gestattet. Alle anderen Kamele bitten wir draussen zu warten. Vielen Dank.


Diskussion 1: Verabschiedung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GOA)

Antrag

Adressat: Mitglieder des Aufsichtsrates
Antragsnummer: atreju-070924-001
Antragsgegenstand:

Verabschiedung einer Geschaeftsordung des Aufsichtsrates

Begründung:

Fuer den geregelten Ablauf innerhalb des Aufsichtsrates ist eine Geschaeftsordnung unerlaesslich und sollte daher baldmoeglichst verabschiedet werden.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 11:09, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Siehe nachfolgenden Entwurf der Geschaeftsordnung


Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GOA)

§ 1 Aufgabe

Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Zentralrates der Paragraphenreiter und verwaltet die Antragstellungsbefugnisse der am Spiel teilnehmenden Kamele.

§ 2 Organisationsstruktur

(a) Die Leitung des Aufsichtsrates (bachfolgend "AR" genannt) obliegt dem Vorsitzenden.

§ 3 Vorsitz

(a) Der Vorsitz des Aufsichtsrates füehrt ein Mitglied des Aufsichtsrates, wobei im Rotationsprinzip ("rollierendes System") der Vorsitz wechselt.

(b) Der Vorsitz wechselt zum Beginn einer jeden Kalenderwoche in der Nacht von Sonntag auf Montag um Mitternacht.

(c) Das Rotationsprinzip ist wie folgt zu gestalten:

  1. Zu Beginn einer Periode übernimmt das dienstälteste Mitglied des Aufsichtsrates den Vorsitz.
  2. Gemäss § 3, Punkt (b) wechselt der Vorsitz an das dienstjüngere Mitglied des Aufsichtsrates.
  3. Gemäss § 3, Punkt (b) wechselt dann nachfolgend an das jeweils dienstjüngerere Mitglied des Aufsichtsrates.
  4. Sollte kein dienstjuengeres Mitglied des Aufsichtsrates mehr vorhanden sein, so ist wieder beim dienstältesten Mitglied des Aufsichtsrates zu beginnen.

(d) Stimmdelegationen, sowie -substitutionen gelten entsprechend und sind auf den Vorsitz des Aufsichtsrates anzuwenden.

(e) Der Vorsitz kann von derzeit amtierenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates per Beschuss und/oder Verfügung und/oder Anweisung an ein anderes Mitglied des Aufsichtsrates übertragen werden. Nach Ende der im Beschuss und/oder der Verfügung und/oder Anweisung genannten Zeitspanne beginnt das Rotationsprinzip an der Stelle, wo sie per ursprünglichen Beschuss und/oder Verfügung und/oder Anweisung unterbrochen wurde.

§ 4 Tätigkeit

(a) Der Vorsitzende des AR verteilt die Zuständigkeiten des AR unter den einzelnen Mitgliedern des AR.

(b) Der Vorsitzende des AR kann Untergremien des AR ins Leben rufen und diese auch auflösen. Mitglieder des AR können hierbei gegen die Entscheidungen des Vorsitzenden des AR mit einem einfachen Veto widerrufen. Im Falle eines Vetos ist eine Abstimmung innerhalb des AR über die getroffene Entscheidung durchzuführen. Sollte diese Abstimmung mit einem Unentschieden enden, so kann ein Vermittlungsausschuß zur weiteren Entscheidungsfindung angerufen werden.

(c) Jedes Aufsichtsratmitglied kann seine Tätigkeit im Aufsichtsrat jederzeit niederlegen.

(d) Die vakante Stelle wird durch Wahl nach § 2b der Spielregeln besetzt. Das neue Aufsichtsratmitglied tritt dabei in die Funktionen seines Vorgängers ein. Ausgenommen hiervon ist nur der Vorsitz, der auf den Stellvertreter des Vorsitzenden übergeht.

§ 5 Vorgangsbearbeitung

(a) Anträge an den Aufsichtsrat und vergleichbare Vorgänge werden nur bearbeitet, wenn sie den Anforderungen an Form und Inhalt genügen. Das nähere regelt eine Antragsordnung.

(b) Widersprüche und Anfechtungen sind nur innerhalb der vorgesehenen Zeiträume und auf den dafür vorgesehenen Wegen zulässig. Das nähere regelt eine Widerspruchsordnung.

§ 6 Abstimmungen

(a) Bei Abstimmungen innerhalb des AR sind nur Mitglieder des AR stimmberechtigt.

(b) Kamele, welche einem Untergremium des AR angehoeren können in besonderen Fällen stimmberechtigt werden. Die Stimmberechtigung wird auf Antrag und Abstimmung der Mitglieder des AR erteilt oder verweigert.

(c) Sollten Kamele - welche dem AR oder deren Untergremien zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht angehoeren - sich an solchen Abstimmungen beteiligen, so werden deren Stimmen nicht gezählt. Die Abstimmung ist auch in einem solchen Falle als gültig anzusehen, sofern die unberechtigten Stimmen nicht gezählt werden.

§ 7 Arbeitsgrundlagen

(a) Die Arbeit des Aufsichtsrates folgt dieser Geschäftsordnung und den in ihr benannten ergänzenden Verordnungen.

(b) Änderungen an der Geschäftsordnung und anderen Verordnungen des Aufsichtsrates sowie ihrer Anlagen fallen in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates.

(c) Änderungen treten in Kraft, wenn sie von allen Mitgliedern des Aufsichtsrates einstimmig angenommen werden.


Abstimmung
Abstimmung über: Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GOA)

 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Zustimmung--Kindchen Atreju 11:09, 24. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Gefällt mir --JANNiS 20:43, 25. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Bemerkungen: Es wird empfohlen, die GOA sofort einzuführen.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: JANNiS 20:43, 25. Sep 2007 (CEST)

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: GOA-1

Diese Anweisung ergeht an: Alle Mitglieder des Aufsichtsrates

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Wäre es möglich, §3 (Verwaltung) insofern zu Ändern, dass es ein rotierendes System zur Vorstandsbestimmung gibt, was bedeutet, dass in allen ungeraden Wochen Mitglied Nr. 1 und in allen geraden Wochen Nr. 2 Vorstand des Aufsichtrates ist?

Weitere Bemerkungen: Es wird empfohlen, den entsprechenden Paragraphen entsprechend anzupassen.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch JANNiS aufgrund von eigenen Überlegungen am 24. September 2007 gemäß Aufsichtsrat-Mitglied JANNiS —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: JANNiS 21:27, 24. Sep 2007 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: GOA-2

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: GOA-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der entsprechende Paragraph 3 wurde ausgearbeitet.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kindchen Atreju 14:32, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: GOA-3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: GOA, GOA-1, GOA 2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr gut, gefällt mir! In diesem Fall bist du jetzt, Euer Ehren, bis zum Sonntag dem 30. September 2007 Vorsitz des Aufsichtsrates? Blödsinn, ich bin ja! ;-)

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: JANNiS 20:43, 25. Sep 2007 (CEST) korrigiert JANNiS 20:48, 25. Sep 2007 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Diskussion 2: Verabschiedung einer Antragsordnung des Aufsichtsrates (AOA)

Antrag

Adressat: Mitglieder des Aufsichtsrates
Antragsnummer: atreju-070924-002
Antragsgegenstand:

Verabschiedung einer Antragsordnung des Aufsichtsrates

Begründung:

Fuer den geregelten Ablauf innerhalb des Aufsichtsrates ist eine Antragsordnung unerlaesslich und sollte daher baldmoeglichst verabschiedet werden.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 11:09, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Siehe nachfolgenden Entwurf der Antragsordnung



Antragsordnung des Aufsichtsrates (AOA)

§ 1 Form der Anträge

(a) Alle Anträge sind unter Benutzung der hierfür vorgesehenen Antragsvorlage zu stellen.

(b) Verwaltungsvorgänge, die keine Anträge sind, müssen die entsprechenden für diese Vorgänge vorgesehenen Vorlagen verwenden. Sofern keine geeignete Vorlage existiert, kann eine geeignete Vorlage entworfen und vom Spielleiter genehmigt werden.

(c) Im weiteren gelten die Bestimmungen für Anträge auch für alle vergleichbaren Verwaltungsvorgänge analog.

§ 2 Antragsteller

(a) Anträge nach § 3b der Spielregeln können von jedem Kamel ohne weitere Voraussetzungen gestellt werden.

(b) Alle weiteren Anträge dürfen erst gestellt werden, wenn dem Antragsteller zuvor ein Antrag nach § 3b der Spielregeln genehmigt wurde.

(c) Amtsträger von Organen dürfen unabhängig von § 2b im Namen ihrer Organe auch dann Anträge stellen, wenn vom betreffenden Organ ein Antrag auf das Stellen von Anträgen gestellt und dieser genehmigt wurde. Die Hauptorgane sind auch ohne gesonderten Antrag antragstellungsbefugt.

§ 3 Adressat

(a) Alle Anträge sind an den Aufsichtsrat als Ganzes zu stellen.


§ 4 Kennzeichnung

(a) Alle Anträge müssen durch eine ordnungsgemäße Vorgangsnummer gekennzeichnet werden.

(b) Ordnungsgemäße Vorgangsnummern setzen sich aus den folgenden Bestandteilen, durch Schrägstriche getrennt, zusammen:

  1. Die Zeichenfolge "AR" für den Aufsichtsrat,
  2. die vom Aufsichtsrat vergebene dreistellige Zulassungsnummer des Antragstellers, ersatzweise für Organe das dreistellige Organkennzeichen gemäß Anlage 1, oder "000" für Anträge nach § 3b der Spielregeln,
  3. den Tag der Antragstellung, angegeben durch die zweistellige Angabe der laufenden Kalenderwoche, gefolgt von einem Bindestrich und den ersten beiden Buchstaben des Wochentages,
  4. eine fortlaufende Nummer für alle Anträge des Antragstellers an diesem Tag, gefolgt von einem Punkt und einer fortlaufenden Nummer für alle Bearbeitungsschritte innerhalb des Vorgangs.

(c) Sofern für die Tätigkeit des Antragstellers erforderlich, kann zusätzlich ein eigenes Aktenzeichen verwendet werden.

§ 5 Zustellung

(a) Alle Anträge sind auf der Antragsseite des Aufsichtsrates einzureichen.

(b) Sofern entsprechende Seiten noch nicht durch den Spielleiter genehmigt wurden, können Anträge ersatzweise auf der Allgemeinen Antragsseite gestellt werden.

§ 6 Bearbeitung

Vorgänge werden vom Aufsichtsrat oder eines seiner Untergremien eigenverantwortlich bearbeitet, sofern die Spielregeln oder die GOA nicht eine Entscheidung durch den gesamten Aufsichtsrat vorschreiben.

Anlage I: Organkennzeichen

Organ Organkennzeichen
Spielleiter SLR
Zentralrat der Paragraphenreiter ZPR
Aufsichtsrat AUR
Rundensiegerernennungskonferenz REK
Abstimmung
Abstimmung über: Antragsordnung des Aufsichtsrates (AOA)

 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Zustimmung--Kindchen Atreju 11:09, 24. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Einverstanden --JANNiS 21:35, 24. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Bemerkungen: Es wird empfohlen, die AOA sofort einzuführen.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: JANNiS 21:35, 24. Sep 2007 (CEST)

Diskussion 3: Verabschiedung einer Widerspruchsordnung des Aufsichtsrates (WOA)

Antrag

Adressat: Mitglieder des Aufsichtsrates
Antragsnummer: atreju-070924-003
Antragsgegenstand:

Verabschiedung einer Widerspruchsordnung des Aufsichtsrates

Begründung:

Fuer den geregelten Ablauf innerhalb des Aufsichtsrates ist eine Widerspruchordnung unerlaesslich und sollte daher baldmoeglichst verabschiedet werden.

Unterschrift, Datum: Kindchen Atreju 11:09, 24. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Siehe nachfolgenden Entwurf der Widerspruchsordnung


Widerspruchsordnung des Aufsichtsrates (WOA)


§ 1 Zulässigkeit

Jedes Kamel oder Organ, das von den Auswirkungen einer Entscheidung des Aufsichtsrates betroffen ist, kann diese Entscheidung anfechten und auf diesem Wege Widerspruch einlegen.

§ 2 Fristen

Der Widerspruch ist spätestens bis zum zweiten Sonnenaufgang nach Veröffentlichung der Entscheidung durch den Aufsichtsrat einzulegen.

§ 3 Begründung

(a) Widersprüche sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Erklärung ausführlich zu begründen.

(b) Aus der Begründung muss klar erkenntlich sein, dass der Widerspruchsführer von den Auswirkungen der angefochtenen Entscheidung betroffen ist.

§ 4 Entscheidung

(a) Richtet sich der Widerspruch gegen eine Entscheidung, die von einem einzelnen Mitglied des Aufsichtsrates getroffen wurde, so entscheidet ein anderes Aufsichtsratsmitglied über den Widerspruch.

(b) Richtet sich der Widerspruch gegen eine vom gesamten Aufsichtsrat gemeinschaftlich gefällte Entscheidung oder gegen eine Entscheidung nach § 4a, so entscheidet der Spielleiter über den Widerspruch.

(c) In eindeutigen Fällen kann bei der Entscheidung nach § 4a ein erneuter Widerspruch ausgeschlossen werden. Dies ist mit der Entscheidung zu verkünden.

(d) Die angefochtene Entscheidung gilt in jedem Fall bis zur Entscheidung über den Widerspruch fort.


Abstimmung
Abstimmung über: Widerspruchsordnung des Aufsichtsrates (WOA)

 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Zustimmung--Kindchen Atreju 11:09, 24. Sep 2007 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Einverstanden --JANNiS 21:38, 24. Sep 2007 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Bemerkungen: Es wird empfohlen, die WOA sofort einzuführen.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: JANNiS 21:38, 24. Sep 2007 (CEST)

Diskussion 4: Untergremium "Mobiler Aufsichtsrat"

Antrag

Adressat: Mitglieder des Aufsichtsrates
Antragsnummer: AR-AUR-39-MI-1.1
Antragsgegenstand:

Schaffung eines Untergremiums "Mobiler Vorstand"

Begründung:

Euer Ehren, werter Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Gemaess GOA sind Sie fuer die Schaffung von Untergremien zustaendig, weswegen ich mich vertrauensvoll an Sie wende. Immer wieder erreichen uns Beschwerden von besorgten Antragsstellern, welche uns als "zu weit weg" und als "nicht nahe genug an den Antragsstellern" bezeichnen. Damit soll nun endlich Schluss sein. Mit der Schaffung des Untergremiums "Mobiler Aufsichtsrat" rueckt der Aufsichtsrat naeher an Bayern - aeh - naeher an den Antragssteller heran (weil das ja klar ist). Ich erlaube mir daher Ihnen einen Entwurf fuer das Untergremium - welcher nachfolgend dargestellt ist - zu unterbreiten.

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 08:59, 26. Sep 2007 (CEST)

Anlagen: Siehe nachfolgenden Entwurf des Untergremiums


Aenderung GOA, hier Ergaenzung:

§ 2 Organisationsstruktur

(b) Der Vorsitz ueber den mobilen Aufsichtsrat obliegt dem Aufsichtsratsmitglied, welches derzeit nicht amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrates ist.

§ 8 Mobiler Aufsichtsrat

(a) Der mobile Aufsichtsrat ist an jedem Montag, Mittwoch und Freitag erreichbar.

(b) Antraege an den mobilen Aufsichtsrat koennen ueber dessen Vorgangsseite gestellt werden.

(c) Fuer den mobilen Aufsichtsrat ist die GOA, AOA und WOA bindend.

(d) Antraege, die bereits ueber den mobilen Aufsichtsrat eingebracht wurden koennen nicht erneut ueber die Vorgangsseite des Aufsichtsrates eingereicht werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, so werden beide Antraege wegen Formfehler abgewiesen bzw. nachtraeglich fuer ungueltig erklaert.


Aenderung AOA, hier Aenderung:

§ 5 Zustellung

(a) Alle Anträge sind entweder auf der Antragsseite des Aufsichtsrates oder ueber die Vorgangsseite des mobilen Aufsichtsrates unter Beachtung der AOA einzureichen.


Abstimmung
Abstimmung über: Untergremium "Mobiler Aufsichtsrat"

 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Zustimmung
2. Stimme Jaja.gif Einverstanden, wobei ich finde, dass ie Antragssteller doch auch mit dem Zug zur Zugspitze reisen können. JANNiS 13:04, 26. Sep 2007 (CEST))


Ergebnis der Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Bemerkungen: Der Vorsitzende moegen bitte einen entsprechenden Beschluss zur Bildung des Untergremiums erlassen.

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --Kindchen Atreju 14:29, 26. Sep 2007 (CEST)

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: AR/AUR/40-MO/1.1

Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit wird das Untergremium "Mobiler Aufsichtsrat" mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten gemaess der gueltigen AOA und GOA mit sofortiger Wirkung gegruendet.

Diese Verfügung erfolgt durch Vorsitzender des Aufsichtsrates gemäß § 4 (b) GOA.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kindchen Atreju 22:04, 1. Okt 2007 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Fragebogen

Allgemeiner Organberichtsfragebogen des Innenrevisionskommissariates

Allgemeine Angaben

1. Name des bearbeitenden Organs:
Aufsichtsrat


2. Sachbearbeiter:
Kamel Bond 007


3. Position:
Vorsitzender


4. Aufgrund welcher Regelung, welchen Beschlusses, welcher Verfügung sind Sie dazu befugt, im Namen Ihres Organes diesen Fragebogen auszufüllen?
§8.4(c) sowie Anweisung "AR/immer noch nicht vergeben/43-По/1.1", eingereicht auf der Vorgangsseite des Mobilen Aufsichtsrates

Angaben zum Organ

Allgemeines

100. Typ des bearbeitenden Organs:
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Einzelposten
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Komitee
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Kommissariat
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Kommission
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Konferenz
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Rat
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Sowjet/Совет
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Vereinigung
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Versammlung
Ankreuzkaestchen mit Haken.png sonstiges;Doppelposten

101. Aufgrund welcher Spielregeln existiert Ihr Organ?
§7

102. Wann wurde eine Ihr Organ betreffende Spielregel zum letzten Mal geändert?
nie

103. Waren an Entwurf und/oder Umsetzung der Regeländerung Mitglieder des Organs beteiligt?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, diese sind heute noch Mitglieder
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, diese sind heute jedoch nicht mehr Mitglieder
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, diese waren zum damaligen Zeitpunkt jedoch keine Mitglieder
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja,                         
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein

104. Verfügt Ihr Organ zur Zeit über eine eigene Geschäftsordnung?
Ankreuzkaestchen mit Haken.png ja
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein

105. Falls in Frage 104 „ja“ angekreuzt wurde: Wann wurde die Geschäftsordnung Ihres Organes bzw. eine als als zur Geschäftsordnung Ihres Organes zugehörig erklärte sonstige Ordnung zum letzten Mal geändert?
14:29, 26. Sep 2007

Mitglieder

150. Wieviele Mitglieder hat Ihr Organ zur Zeit?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png keines
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 1, 4 oder 17
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2, 6 oder mehr als 17
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 3 bis 5
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 7 bis 16

151. Wieviele Mitglieder Ihres Organes haben zur Zeit Rechte, Befugnisse, Pflichten o. ä. an andere Kamele oder Organe, welche nicht Mitglieder Ihres Organes sind, delegiert?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png keine
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 1
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 3–5
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 6–17
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 18 oder mehr

Anträge und Vorgänge

Anträge

200. Wieviele Anträge wurden seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes bei Ihrem Organ gestellt?
                        

201. Wieviele Anträge wurden seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes durch Ihr Organ genehmigt?
                        

202. Wieviele Anträge wurden seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes durch Ihr Organ aus inhaltlichen Gründen abgelehnt?
                        

203. Wieviele Anträge wurden seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes durch Ihr Organ aufgrund von Formfehlern, Nichtzuständigkeit u. dgl. m. abgelehnt, zurückgewiesen, für ungültig erklärt o. ä.?
                        

Vorgänge allgemein

204. Wieviele an Ihr Organ gerichtete Vorgänge (Anträge, Anfragen, Anweisungen etc.) sind zur Zeit offen?
                        

205. Wann wurde der älteste an Ihr Organ gerichtete Vorgang, der zur Zeit noch offen ist, eröffnet? (bitte nur 1 Kreuz)
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png heute
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png gestern
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vorgestern
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vor 3–6 Tagen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vor 7–12 Tagen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vor mehr als 12 Tagen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vor 12 Tagen oder mehr; jedoch ist ein zeitnaher Abschluss dieses Vorganges durch unser Organ aus offensichtlichen Gründen zur Zeit noch nicht möglich, da für eine weitere Bearbeitung dieses Vorganges zunächst weitere Meldungen Dritter abgewartet werden müssen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png vor 12 Tagen oder mehr; darüberhinaus hatte unser Organ innerhalb der letzten 5 Tage den Weggang, die Absetzung oder die Ersetzung mindestens eines Mitgliedes zu verzeichnen
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Zur Zeit ist kein Vorgang offen

206. Wieviele an Ihr Organ gerichtete Vorgänge hat Ihr Organ seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes abgeschlossen?
                        

207. Gab es innerhalb des Tätigkeitsbereiches Ihres Organes seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes besondere Vorkommnisse, z. B. grobe oder mutwillige Verstöße gegen die Geschäftsordnung, von dritter Stelle autoritativ für ungültig erklärte Ungültigkeitserklärungen, Verwarnungen oder Rügen von Mitgliedern des Organes im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Organ, Mecklenburgvorpommern von Mitgliedern des Organes im Allgemeinen, u. dgl. m.?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, mehr als 256
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, 173
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, zwischen 9 und 255, jedoch nicht 173
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, zwischen 3 und 8
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, 2
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja, 1
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein

Offene Vorgänge

– Fragen 250–259 müssen nur dann beantwortet werden, falls in Frage 205 die Antwort „vor mehr als 12 Tagen“ angekreuzt wurde –

250. Bitte führen Sie in folgender Tabelle ausnahmslos alle an Ihr Organ gerichteten Vorgänge, die zur Zeit noch offen sind, auf:

Aktenzeichen des Vorgangs Quersumme des Aktenzeichens restfrei durch 17 teilbar? Anzahl Vorkommen von „r“, „R“, „n“ im Aktenzeichen Vorgang eröffnet am Letzte Bearbeitung des Vorgangs durch Ihr Organ am Ausführliche Begründung, warum Vorgang noch nicht abgeschlossen wurde
                         Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein                                                                                                    

Eine Begründung ist nur bei denjenigen Vorgängen erforderlich, welche schon länger als 8 Tage offen sind.
Die Tabelle ist im Bedarfsfalle um zusätzliche Zeilen zu erweitern.

251. Welcher Wochentag innerhalb der letzten 18 Tage hatte das höchste Aufkommen an eingereichten Vorgängen?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Montag
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Dienstag
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Mittwoch
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Donnerstag
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Freitag
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Samstag
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Sonnabend
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png Sonntag

260. Wieviele an Ihr Organ herangetragene Vorgänge wurden seit Ihrem letzten Bericht oder, falls ein solcher bislang noch nicht erfolgt ist, seit Gründung Ihres Organes, automatisch geschlossen, z. B. durch Fristablauf, Verjährung o. dgl. m.?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png keine
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 1
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 3 oder mehr

– Fragen 261–269 müssen nur dann beantwortet werden, falls in Frage 260 die Antwort „3 oder mehr“ angekreuzt wurde –

261. Bitte listen Sie alle hiervon betroffenen Vorgänge auf:

Aktenzeichen des Vorgangs Cosinus der 3. Wurzel des Produktes der ersten drei sowie der letzten drei Ziffern des Aktenzeichens Anzahl der Vorkommen von „l“, „:“ und „/“ im Aktenzeichen, abzüglich der Vorkommen von „1“, „I“, „-“ und „.“ Vorgang eröffnet am Vorgang verfristet am Die Verfristung erfolgte aufgrund welcher Regelung? Begründung, warum einer Verfristung statt einer vorfristlichen Bearbeitung der Vorzug gegeben wurde
                         Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ≤0 Ankreuzkaestchen ohne Haken.png >0                                                                                                                             

Die Tabelle ist im Bedarfsfalle um zusätzliche Zeilen zu erweitern.

262. Wie viele leichte Verstöße gegen die Geschäftsordnung Ihres Organes fanden in den letzten 17 Tagen statt?
                        

263. Welche schweren und/oder offensichtlich vorsätzlichen Verstöße gegen die Geschäftsordnung Ihres Organes fanden in den letzten 19 Tagen statt?
Bitte jeweils Datum, Aktenzeichen und Regelung(en), gegen welche verstoßen wurde(n), angeben:
                        

Effizienz

300. Wie effizient (auf einer Skala von 1 bis 10) schätzen Sie Ihr Organ ein?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 1
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2,5
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2,75
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png zwischen 3 und 8
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 9
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png mehr als 9

301. Wie stark (auf einer Skala von 1 bis 10) schätzen Sie den positiven Einfluss des Innenrevisionskommissariats auf Ihr Organ ein?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 1
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 2 bis 3
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 4
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png 5
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png zwischen 6 und 8 (jeweils einschließlich)
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png mehr als 8

– Fragen 302–304 müssen nur dann beantwortet werden, falls in Frage 205 die Antwort „vor mehr als 12 Tagen“ und/oder falls in Frage 260 die Antwort „3 oder mehr“ angekreuzt wurde –

302. Welche Erwartungen haben Sie bezüglich der Auswirkungen der von Ihnen in diesem Fragebogen gemachten Angaben auf das weitere Spielgeschehen, und warum?
                        

303. Verfügt Ihr Organ über ein Qualitätssicherungsverfahren?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein

304. Falls in Frage 303 als Antwort „nein“ angekreuzt wurde: Ist die Einführung eines solchen Verfahrens angedacht?
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png ja
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png möglicherweise
Ankreuzkaestchen ohne Haken.png nein

305. Falls in Frage 304 als Antwort „nein“ oder „möglicherweise“ angekreuzt wurde: Bitte begründen Sie, warum Ihr Organ die Einführung eines solchen Verfahrens für nicht erforderlich hält:
                        

Beglaubigung

Meine/unsere Angaben erfolgten nach bestem Wissen und Gewissen. Mir/uns ist bewusst, dass falsche Angaben einen Verstoß gegen § 0 darstellen und schwerste Konsequenzen sowohl für das ausfüllende Kamel, als auch für das Organ, in dessen Namen das ausfüllende Kamel handelt, nach sich ziehen können.

Datum, Unterschrift des/der ausfüllenden Kamels/Kamele:                         

Ich/wir habe/n im Rahmen im Auftrag des befragten Organes den von obigen Unterzeichnern ausgefüllten Fragebogen durchgesehen und die Antworten auf ihre Korrektheit hin überprüft. Mir/uns ist bewusst, dass falsche Angaben einen Verstoß gegen § 0 darstellen und schwerste Konsequenzen sowohl für das ausfüllende Kamel, als auch für das Organ, in dessen Namen das ausfüllende Kamel handelt, nach sich ziehen können.

Datum, Unterschrift des/der durchsehenden und auf Korrektheit prüfenden Kamels/Kamele: