Neuseeländische Parkkralle: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Art der [[Weckfahrsperre]] ist eine neue Methode, mit der die [[Schafe]] [[Neuseeland]]s ihre [[Politik|politische]] [[Macht]] demonstrieren wollen. [[Auto]]fahrer, die auf ihren [[Wiese]]n parken, obwohl dies [[IHNEN]] von den Schafen verboten wurde, sollen durch Autoentzug mittels Pflanzendünger bestraft werden.
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Die '''Neuseeländische Parkkralle''' ist eine neue Art der [[Weckfahrsperre]], mit der die [[Schafe]] [[Neuseeland]]s ihre [[Politik|politische]] [[Macht]] demonstrieren wollen. [[Auto]]fahrer, die auf ihren [[Wiese]]n parken, obwohl dies [[IHNEN]] von den Schafen verboten wurde, sollen durch Autoentzug mittels Pflanzendünger bestraft werden.
  
Kamelesty International prüft derzeit, ob das gegen die [[Menschenrecht]]e verstößt, doch die Schafe Neuseelands verkündeten bereits, ihr System auch in anderen [[Land|Ländern]] anzuwenden. [[Vielleicht]] stehen [[SIE]] in diesem Moment schon vor Ihrem Auto?
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[[Amnesie International]] prüft derzeit, ob das gegen die Menschenrechte verstößt, doch die Schafe Neuseelands verkündeten bereits, ihr System auch in anderen [[Land|Ländern]] anzuwenden. [[Vielleicht]] stehen [[SIE]] in diesem Moment schon vor Ihrem Auto?
  
 
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Version vom 28. Dezember 2007, 10:37 Uhr

Die Neuseeländische Parkkralle ist eine neue Art der Weckfahrsperre, mit der die Schafe Neuseelands ihre politische Macht demonstrieren wollen. Autofahrer, die auf ihren Wiesen parken, obwohl dies IHNEN von den Schafen verboten wurde, sollen durch Autoentzug mittels Pflanzendünger bestraft werden.

Amnesie International prüft derzeit, ob das gegen die Menschenrechte verstößt, doch die Schafe Neuseelands verkündeten bereits, ihr System auch in anderen Ländern anzuwenden. Vielleicht stehen SIE in diesem Moment schon vor Ihrem Auto?


Anmerkung: Diese Reportage wurde erstmalig mit einer Südhalbkugelkamera pfotografiert. Sollte Ihr Computer darauf noch nicht eingestellt sein, drehen Sie bitte den Bildschirm um 180° oder machen Sie einen Kopfstand. Für Schäden haftet das Gesundheitsamt.