Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
Tadata (Diskussion | Beiträge) (Antrag Nr. 8 von 11.04.2008) |
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=2008-04-11/tdt/16|Änderung des § 10 (c) der Regeln (VzÄd§10)|Euer Ehren, sehr geehrte Ratsmitglieder,<br> hiermit beantrage ich die Änderung des § 10 (c) in folgenden Text:<br> | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=2008-04-11/tdt/16|Änderung des § 10 (c) der Regeln (VzÄd§10)|Euer Ehren, sehr geehrte Ratsmitglieder,<br> hiermit beantrage ich die Änderung des § 10 (c) in folgenden Text:<br> | ||
''Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf'' '''in Zustimmung vom Aufsichtsrat von einem beliebigen Kamel des Amtes enthoben werden und durch ein Kamel ersetzt werden. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen, ob dieses Kamel die Vorraussetzungen erfüllt.'''<br>Ich hoffe wir gumistifeltragenden Kamel können diese Regeländerung schnell verabschieden, damit so etwas, wie mir passiert ist, nicht noch einmal vorkommt.|[[Kamel:Tadata|Tadata]] 14:58, 11. Apr. 2008 (CEST)|Sachverhalt durch [[Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Vorgänge#Stellungnahme_zur_Untätigkeit|Vorgänge]]}} | ''Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf'' '''in Zustimmung vom Aufsichtsrat von einem beliebigen Kamel des Amtes enthoben werden und durch ein Kamel ersetzt werden. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen, ob dieses Kamel die Vorraussetzungen erfüllt.'''<br>Ich hoffe wir gumistifeltragenden Kamel können diese Regeländerung schnell verabschieden, damit so etwas, wie mir passiert ist, nicht noch einmal vorkommt.|[[Kamel:Tadata|Tadata]] 14:58, 11. Apr. 2008 (CEST)|Sachverhalt durch [[Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Vorgänge#Stellungnahme_zur_Untätigkeit|Vorgänge]]}} | ||
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+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Zentralrat der Paragraphenreiter|nummer=2008-04-24/tdt/18|Änderung der Geschäftsordung mit Einführung eines Vorsitzenden (ÄdGO ZPR!V)|Euer Ehren, sehr geehrte Beisitzer,<br> hiermit beantrage ich folgende Geschäftsordungsänderung:<br> | ||
+ | '''§ 1 d)''' Wenn der Vorsitzende die Handlung nach § 5 e) für ungültig erklärt, muss der Vorsitzende eine Abstimmung nach e) einleiten.<br> | ||
+ | '''§ 5''' Der Vorsitzende wird aus dem Kreis des Rates der Paragraphenreiter gewählt.<br> | ||
+ | '''§ 5 a)''' Der Vorsitzende ist für die richtige Auszählung der Stimmen von Abstimmungen im Falle § 5 und § 1 e) verantwortlich.<br> | ||
+ | '''§ 5 b) 1)''' Qualifizierte Mehrheit ist, wenn min. 2/3 der Mitglieder für einen Vorschlag gestimmt haben.<br> | ||
+ | '''§ 5 b) 2)''' Mehrheit ist, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen hat, als andere Vorschläge oder Ablehnungen.<br> | ||
+ | '''§ 5 b) 3)''' Falls die Position des Vorsitzenden nicht besetzt ist, darf jedes Mitglied die Feststellungen laut § 5 b) treffen. Diese Feststellung muss von einem anderen Mitglied bestätigt werden.<br> | ||
+ | '''§ 5 c)''' Der Vorsitzende wird jeden Monat gewählt. Wiederwahl ist möglich.<br> | ||
+ | '''§ 5 d)''' Der Vorsitzende darf Gesetzesvorhaben mit dem Eilig-Stempel kennzeichnen. Dies muss per Beschluss erfolgen.<br> | ||
+ | '''§ 5 e)''' Der Vorsitzende darf eine Handlung laut § 1 c) von Ratsmitgliedern ungültig erklären. Hierzu bedarf es eine Begründung laut Geschäftsordnung.<br> | ||
+ | '''§ 5 f)''' Der Vorsitzende darf Anträge für neue Seiten beim Spielleiter einreichen.<br> | ||
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+ | '''§ 6''' Abstimmungen<br> | ||
+ | '''§ 6 a)''' Abstimmungen laut § 1 e) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 2) zu entscheiden. Für weitere Regelungen gilt der § 1 e) Erster Satz (zweiter Teilsatz) und Zweiter Satz.<br> | ||
+ | '''§ 6 b)''' Abstimmungen laut § 5 a) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 1) in den ersten beiden Wahlgängen mit mehr als 2 Personen zu fällen. Falls es nach den 2. Wahlgang keine Mehrheit gibt, sind die zwei stimmstärksten Kandidaten in einer entscheidenden Stichwahl mit Mehrheit nach § 5 b) 2) zu fällen. Enthaltungen sind für alle Wahlgänge nicht gestattet.<br> | ||
+ | '''§ 6 c) (regelt den Abstimmungsgang im Falle von § 5 b) der Regeln''' Abstimmungen, die über § 5 a) der Regeln gefasst werden müssen, ist eine Wahlliste aufzustellen. Jedes antragsstellungsberechtiges Kamel kann vorgeschlagen werden. Die Wahlliste ist nach 40 Stunden zu schließen oder wenn 4 Kandidaten feststehen. Der Rat der Paragraphenreiter billig die Vorschläge in Abstimmung mit der Vorgangsliste des Aufsichtsrates. Jeder Antragsberechtigte darf einen Kandidaten seine Stimme geben. Der Rat der Paragraphenreiter fungiert hier als Wahlleitung. Nach 40 Stunden ist die Wahl zu beenden. Dann muss der Vorsizende des Rates der Paragraphenreiter seine Feststellung nach § 5 b) 1) stellen.<br> | ||
+ | So ich hoffe, dieser Antrag wird ein bissel Ordnung in die Bürokratie bringen.|Mööp! --[[Kamel:Tadata|Tadata]] 16:20, 24. Apr. 2008 (CEST)|keine}} | ||
+ | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abstimmung|2008-04-24/tdt/18 (ÄdGO ZPR!V) (Vorgangsnummer: 2008-04-24/tdt/19)|Zentralrat der Paragraphenreiter|[[Bild:jaja.gif|50px]]|--[[Kamel:Tadata|Tadata]] 16:20, 24. Apr. 2008 (CEST)}} |
Version vom 24. April 2008, 15:20 Uhr
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!
Willkommen auf der Vorgangsseite des Zentralrats der Paragraphenreiter! Stellen Sie Ihre Anträge, Anfragen und dergleichen bitte hier.
Nr. 1 vom 12.03.2008
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 01-j-zrt
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -/-
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Ich möchte hiermit höflichst anfragen, ob die Geschäftsordnung des Zentralrats bereits in Kraft getreten ist. Sollte dies der Fall sein, so möchte ich anmerken, dass diese nicht auf der Hauptseite des Zentralrats verlinkt ist sowie teilweise nicht vollkommen Regelkonform ist.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 17:15, 12. Mär 2008 (CET)
Siehe auch: -/-
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: ZR-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 01-j-zrt
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Es existiert kein Beschluss, keine Abstimmung und kein sonstiger Nachweis über das Inkrafttreten einer Geschäftsordnung des Zentralrates und damit auch keine valide Geschäftsordnung.
Diese Mitteilung kann innerhalb von 3 Tagen angefochten werden und/oder von einem beliebigen Mitglied des Zentralrats für ungültig erklärt werden, sofern ein Irrtum vorliegt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 18:55, 14. Mär 2008 (CET)
Siehe auch: -/-
Nr. 2 vom 25.03.2008
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 02-j-zrt
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Kollegen,
Ich beantrage über den aktuellen Entwurf einer Geschäftsordnung der dort einzusehen ist.
Begründung:
Es wird Zeit, dass der Zentralrat endlich eine eigene Geschäftsordnung festlegt.
Anlagen: Geschäftsordnungsentwurf
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür! --J* 16:38, 25. Mär 2008 (CET) 2. Stimme Es wird höchste Zeit für eine Geschäftsordnung. --Mathekamel 17:12, 1. Apr. 2008 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit zwei Stimmen.
Bemerkungen: Die GO ZPR! tritt somit in Kraft.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mathekamel 17:12, 1. Apr. 2008 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Nr. 3 vom 26.03.2008
Vorgangsnummer/Zeichen: 03-j-zrt
Thema des Gutachtens: Anträge zur Vorgangsordnung
Kurzzusammenfassung: Im Folgenden werden die verschiedenen Anträge zur Vorgangsordnung verglichen, um eine Kompetenzkonflikte zu vermeiden und eine möglichst umfassende Lösung zu ermöglichen.
Bearbeitendes Organ: J*, Mitglied des Zentralrates
Ausführlicher Gutachtentext:
AZVRVK | Fug | Ordnungsüberwachung | |
---|---|---|---|
Einrichtung eines Organs | Ja | Nein | Ja |
Kontrolle des Organs | Ja (Aufsichtsrat) | (entfällt) | Ja (Hauptorgane) |
Geltungsbereich | alle Vorgangsseiten Aktenzeichen Kontrolle der Geschäftsordnungen |
allgemeine Vorgangsseite Vorgangsgestaltung |
alle Vorgangsseiten Formularverwendung Ordnungsverstöße |
flexible Regelungen | Richtlinien, verbindliche Regelungen | keine | Ordnungsverzeichnis |
Sicherstellung der Einhaltung | Einlegung von Rechtsmitteln | Anpassung des Vorgangs durch den Aufsichtsrat oder ein anderes Organ | Antrag auf Ordnungsmaßnahmen, Verwarnung |
Die Tabelle zeigt deutlich, dass sich hier Kompetenzen überschneiden. Folgende Kompetenzüberschneidungen liegen vor:
- Geltungsbereich (AZVRVK und Ordnungsüberwachung)
- flexible Regelungen (AZVRVK und Ordnungsüberwachung)
- Sicherstellung der Einhaltung (AZVRVK und Fug)
Eine Lösung könnte folgendermaßen aussehen:
- Die im Antrag zu "Fug" eingereichten Regelungen werden in das Ordnungsverzeichnis der Ordnungsüberwachung integriert
- Sowohl AZVRVK als auch die Ordnungsüberwachung könnten eingeführt werden, da die Ordnungsüberwachung ahndet, während die ATVRVK für ungültig erklärt
- Die flexiblen Regelungen der Organe müssen angepasste werden:
- Möglichkeit 1: Die Ordnungsüberwachung darf keine Regelungen zu Aktenzeichen einführen
- Möglichkeit 2: Die Ordnungsüberwachung darf keine Regelungen zu Aktenzeichen einführen, die den Regelungen der AZVRVK zuwider laufen. Eine Regelung der AZVRVK bricht eine Regel der Ordnungsüberwachung
- Möglichkeit 3: Beide Organe nutzen ein gemeinschaftliches Ordnungsverzeichnis
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 15:03, 26. Mär 2008 (CET), Verlinkung ergänzt: J* 17:49, 26. Mär 2008 (CET)
Nr. 4 vom 31.03.2008 - Antrag auf Regeländerung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: zentralrat_4
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Ratsherren des Zentralrates der Paragraphenreiter,
ich beantrage hiermit die Änderungen der Spielregeln zur Schaffung eines weiteren Organes. Der geänderte Text sollte wie folgt aussehen:
§8 (laufende Nummer): Zweckfreies, sinnbefreites Organ zur Nichtbearbeitung von allgemeinen Anfragen
(1) Das zweckfreie, sinnbefreite Organ zur Nichtbearbeitung von allgemeinen Anfragen ist ein Organ, das höchstens mit einem drittel der aktuell nach § 3 antragberechtigten Kamele besetzt werden darf. Das Organ betreibt eine eigene Seite, auf der Anfragen von anderen Kamelen durch komplizierte Aufgabenverteilungen, die in einer Geschäftsordnung festgelegt wurden, nicht beantwortet werden.
(2) Wird eine Anfrage durch einen Fehler eines der Mitglieder innerhalb der Spielzeit der Runde beantwortet, treten alle Mitglieder zurück und die Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit.
Begründung:
Ein solches Organ leistet bei aktueller Beschäftigungsarmut einen sinnvollen Beitrag zum engagierten Arbeitsleben.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: zentralrat_4.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: zentralrat_4
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Mitkamel Derjan,
bitte gestatten Sie mir die Frage, inwieweit der Titel des vorgeschlagenen Organs mit den Aufgaben desselben kohärent ist.
Es wurde vorgeschlagen, ein "Zweckfreies, sinnbefreites Organ zur Nichtbearbeitung von allgemeinen Anfragen" einzuführen, im Antragstext ist jedoch ausschließlich von Nichtbeantwortung die Rede.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, J* 18:06, 1. Apr. 2008 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 5 vom 2. April 2008
Der Vorgang Genehmigung des Antrags (auch Paragraphenreiter) wird hiermit angefochten!
Begründung: Sehr verehrter J*, wie kommen Sie denn auf die Idee, einfach im Alleingange Anträge nach § 4 (a) Satz eins zu genehmigen, während sich auch nicht nur zwei der Kamele des Zentralrates der Paragraphenreiter an der entsprechenden Sache beteiligt hätten, ergo gar nicht die Möglichkeit der Stimmen zweier solcher nach § 4 (a) Satz zwei besteht? Ich schreibe diese Anfechtung, weil ich mich als Antragsteller dazu verpflichtet fühle, im Auge zu behalten, ob alles während seiner Bearbeitung mit rechten Dingen zugeht. Wenn ein Vorgehen, wie Sie, J*, es gestern gezeigt haben, nicht weiter kritisiert, sondern einfach hingenommen würde, so könnte im Nu eine dahergelaufene Kamelnase (beispielsweise NervenSäge) die letzte freie Stelle im Zentralrate einnehmen, § 4 ausser Kraft und vielleicht gar den altbewährten § 18 (c) durch einen solchen ersetzen, der das Abschnüren von Kamelnasen und die Löschung von wichtigen Spielseiten zum Pflichtprogramme hochadelt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit Entsetzen: Tiertrampel 17:49, 2. Apr. 2008 (CEST)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 2008-04-02:ieae:7. Der Anfechtende wäre über eine Verlinkung von dieser Seite zu den weiteren des Zentralrates höchst erfreut.
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Anfechtende hat in der Vorgangsnummer seiner Anfechtung die in seinem Namen vorkommenden Vokale anstelle der Konsonanten angeführt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:47, 2. Apr. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Die Vorgangsnummer dieser Ablehnung ist 2008-04-02:j:8. Sobald der Unterzeichner die Löcher in seinen Gummistiefel gestopft hat, wird der Unterzeichner eine Navigationsseite für den Zentralrat beantragen, die eine entsprechende Verlinkung der Zentralratsseiten ermöglicht.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Der Vorgang Genehmigung des Antrags (auch Paragraphenreiter) wird hiermit angefochten!
Begründung: Sehr verehrter J*, wie kommen Sie denn auf die Idee, einfach im Alleingange Anträge nach § 4 (a) Satz eins zu genehmigen, während sich auch nicht nur zwei der Kamele des Zentralrates der Paragraphenreiter an der entsprechenden Sache beteiligt hätten, ergo gar nicht die Möglichkeit der Stimmen zweier solcher nach § 4 (a) Satz zwei besteht? Ich schreibe diese Anfechtung, weil ich mich als Antragsteller dazu verpflichtet fühle, im Auge zu behalten, ob alles während seiner Bearbeitung mit rechten Dingen zugeht. Wenn ein Vorgehen, wie Sie, J*, es gestern gezeigt haben, nicht weiter kritisiert, sondern einfach hingenommen würde, so könnte im Nu eine dahergelaufene Kamelnase (beispielsweise NervenSäge) die letzte freie Stelle im Zentralrate einnehmen, § 4 ausser Kraft und vielleicht gar den altbewährten § 18 (c) durch einen solchen ersetzen, der das Abschnüren von Kamelnasen und die Löschung von wichtigen Spielseiten zum Pflichtprogramme hochadelt.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit Entsetzen: Tiertrampel 17:49, 2. Apr. 2008 (CEST)
Anmerkung: Die Vorgangsnummer dieser Anfechtung ist 2008-04-03:TRTRMPL:9. Der Anfechtende wäre über eine Verlinkung von dieser Seite zu den weiteren des Zentralrates höchst erfreut.
Nr. 6 vom 09.04.2008
Adressat: Zentralrats der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2008-04-09:tdt:5
Antragsgegenstand:
Änderung der Geschäftsordung
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehrte Kollegen,
Hiermit schlage ich folgende neue Paragraphen für Go ZPR! vor:
§ 5 (fortlaufende Nummer) Jeder Vorgang muss eine Wartenummer ziehen.
§ 5.1 Die gültige Wartenummer richtet sich nach dem Antragsstellungszeitpunkt.
§ 5.2 Die gültige Wartenummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Den Monat mit zwei Ziffern
- Der Aktuellen Nummersetzung
§ 5.3 Für Bekanntgaben von Seiten des Zentralrates gilt diese Regelung nicht.
Anlagen: keine, Änderungswünsche werden gnadenlos ignoriert
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag mit Zeichen "2008-04-09:tdt:5" erfüllt die Bedingungen von §2 Buchstabe c) Ziffer 3) GO ZPR! nicht, da die Anzahl der Vorgänge vor Einreichung desselben 10 (in Worten: „zehn“) betragen hat. 5 ist die Anzahl der Akten.
Zudem wurde §2 Buchstabe d) ungerechtfertigt angewendet. Der Unterzeichnete kann im Namen „Tadata“ des Antragstellers weder Sonder-, noch Leerzeichen erkennen und findet weiterhin nur genau drei Vokale (3 a's), was ja nicht mehr als 3 ist. Folglich greift hier §3 c) und es hätten Schrägstriche anstelle der Doppelpunkte verwendet werden müssen.
Drittens empfehle ich Tadata die Lektüre von §2 Buchstabe f) GO ZPR! und danach bequeme Gummistiefel anzuziehen.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 23:26, 9. Apr. 2008 (CEST), Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter
Bemerkungen: Eine Überarbeitung der GO ZPR! scheint auch mir sinnvoll, aber Wartenummern braucht es nicht. Im übrigen heisse ich Tadata herzlich willkommen im Zentralrat und gebe diesem Vorgang die Vorgangsnummer 2008-04-09:Mthkml:12
Rechtsmittelbelehrung: Es gelten die Bestimmungen der GO ZPR!
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-10/tdt/13
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-09:Mthkml:12
Bearbeitendes Organ: Kamel:Tadata
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Mein sehr geehrter Beisitzer Mathekamel,
ich werde in Zukunft auf die regelgerechte Erstellung eines Antrags achten. Bezüglich der neuen Geschäftsordnung werde ich einige Gedanken in internen Bereich erstellen. Werde hoffendlich nicht von den Regen in meinen Gummistiefen nass.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Tadata 15:24, 10. Apr. 2008 (CEST)
Nr. 7 vom 10.04.2008
Adressat: der nächstbeste Zentralrat
Antragsnummer: 2008-04-10:Trtrmpl:14
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Paragraphenreiter,
ich beantrage bei Ihnen eine Regeländerung. Die beiden Paragrafen sind nach dem Muster zu beziffern, dass sie Teil des § 8 sind und ersichtlich wird, vor welchen und nach welchen anderen Änderungen an diesem sie eingefügt wurden, zumindest was neue Unterparagrafen angeht.
Judikative Ordnungsregelungsversammlung
- (a) 1. Die Besetzung des Organes besteht aus einer Selbstwahl diverser Kamele in das Organ. Die Anzahl der Mitgleider hat zwei bis fünf zu betragen, damit die Versammlung funktionstüchtig ist.
- 2. Jedes Mitglied der judikativen Ordnungsregelungsversammlung kan aus eigenem Willen zurücktreten; der zentralrat der Paragraphenreiter hat die Vollmacht, dieses Organ mit mindestens 60% der Stimmen seiner Mitglieder aufzulösen.
- (b) Die judikative Ordnungsregelungsversammlung hat die Aufgabe, bürokratisch sinnvolle, unverbindliche und einheitliche Regelungen und Richtlinien für die Benennung, Veröffentlichung und Gestaltung von Vorgängen zu erarbeiten. Diese können innerhalb von 84 Stunden durch ein Hauptorgan angefochten werden, woraufhin die judikative Ordnungsregelungsversammlung erneut über die angefochtene Regelung diskutiert.
- Die judikative Ordnungsregelungsversammlung hat festzulegen, wie Vorgänge, die gegen Regeln, die jünger als sie sind, verstoßen, gehandhabt werden.
- (c) Alle Entscheidungen der judikativen Ordnungsregelungsversammlung müssen von jeder Vorgangsseite der Spielrunde aus klar und prägnant verlinkt sein.
Es folgt der zweite Teil der gewünschten Regeländerung:
Exekutive Ordnungsüberwachung
- (a) 1. Mitglieder der judikativen Ordnungsregelungsversammlung dürfen sich nicht in die exekutive Ordnungsüberwachung wählen. Jedes andere Kamel darf dies, solange die Anzahl der bisherigen Mitglieder nicht drei oder mehr ist oder wenn sie sieben beträgt.
- 2. Der Spielleiter darf bis zu vier Mitglieder zu einem Zeitpunkte aus diesem Organe entlassen, wenn er der Ansicht ist, dass diese ihre Posten mutwillig missbrauchen. Der freiwillige Austritt steht jedem Mitgliede offen.
- (b) Als Mitglied der exekutiven ordnungsüberwachung hat man dafür Sorge zu tragen, dass die von der judikativen Ordnungsüberwachung verabschiedeten Regelungen und Richtlinien eingehalten werden. Jedem Kamele des Organes ist es Pflicht, Verstöße gegen diese mit entsprechenden Mitteilungen zu kennzeichnen und für jeden einzelnen eine organinterne Abstimmung einzuleiten; bei relativer Mehrheit für das Vorliegen des vermuteten Ordnungsverstoßes wird er entsprechende Vorgang für ungültig erklärt. Seine Bearbeitung ist im Zeitraume zwischen der Kennzeichnung und der Stimmenauszählung der Abstimmung nicht erlaubt. Eventuelle Fristen des Vorganges werden für diese Zeit aufgehoben.
Begründung:
Dieser Antrag ist die dringend notwendige Kombination derjenigen des Wutzofanten und Derjans, die vom Zentralratsmitgliede J* empfohlen wurde, in leicht abgeänderter Form.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 2008-04-10/tdt/15
Thema des Gutachtens: 2008-04-10:Trtrmpl:14
Kurzzusammenfassung: Zustimmung
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Ich bin der Meinung, dass diese Organe wichtig sind. Jedoch bin ich der Meinung, dass der (a) 2. eine prozentuale Regelung besser geeignet ist, da bei einer kleinen Anzahl die komplette Ordnungsüberwachung still liegt. Deshalb schlage ich statt der Anzahl 4 die Prozentzahl 25 % vor. Alle Gumistiefel sind heute da.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Tadata 19:38, 10. Apr. 2008 (CEST)
Nr. 8 von 11.04.2008
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2008-04-11/tdt/16
Antragsgegenstand:
Änderung des § 10 (c) der Regeln (VzÄd§10)
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehrte Ratsmitglieder,
hiermit beantrage ich die Änderung des § 10 (c) in folgenden Text:
Lässt das untätige Kamel die Frist in Absatz (b) verstreichen, so handelt es fahrlässig untätig und darf in Zustimmung vom Aufsichtsrat von einem beliebigen Kamel des Amtes enthoben werden und durch ein Kamel ersetzt werden. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen, ob dieses Kamel die Vorraussetzungen erfüllt.
Ich hoffe wir gumistifeltragenden Kamel können diese Regeländerung schnell verabschieden, damit so etwas, wie mir passiert ist, nicht noch einmal vorkommt.
Anlagen: Sachverhalt durch Vorgänge
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Bin ich ja :)--Tadata 16:20, 24. Apr. 2008 (CEST)
Nr. 9 von 24.04.2008
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2008-04-24/tdt/18
Antragsgegenstand:
Änderung der Geschäftsordung mit Einführung eines Vorsitzenden (ÄdGO ZPR!V)
Begründung:
Euer Ehren, sehr geehrte Beisitzer,
hiermit beantrage ich folgende Geschäftsordungsänderung:
§ 1 d) Wenn der Vorsitzende die Handlung nach § 5 e) für ungültig erklärt, muss der Vorsitzende eine Abstimmung nach e) einleiten.
§ 5 Der Vorsitzende wird aus dem Kreis des Rates der Paragraphenreiter gewählt.
§ 5 a) Der Vorsitzende ist für die richtige Auszählung der Stimmen von Abstimmungen im Falle § 5 und § 1 e) verantwortlich.
§ 5 b) 1) Qualifizierte Mehrheit ist, wenn min. 2/3 der Mitglieder für einen Vorschlag gestimmt haben.
§ 5 b) 2) Mehrheit ist, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen hat, als andere Vorschläge oder Ablehnungen.
§ 5 b) 3) Falls die Position des Vorsitzenden nicht besetzt ist, darf jedes Mitglied die Feststellungen laut § 5 b) treffen. Diese Feststellung muss von einem anderen Mitglied bestätigt werden.
§ 5 c) Der Vorsitzende wird jeden Monat gewählt. Wiederwahl ist möglich.
§ 5 d) Der Vorsitzende darf Gesetzesvorhaben mit dem Eilig-Stempel kennzeichnen. Dies muss per Beschluss erfolgen.
§ 5 e) Der Vorsitzende darf eine Handlung laut § 1 c) von Ratsmitgliedern ungültig erklären. Hierzu bedarf es eine Begründung laut Geschäftsordnung.
§ 5 f) Der Vorsitzende darf Anträge für neue Seiten beim Spielleiter einreichen.
§ 6 Abstimmungen
§ 6 a) Abstimmungen laut § 1 e) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 2) zu entscheiden. Für weitere Regelungen gilt der § 1 e) Erster Satz (zweiter Teilsatz) und Zweiter Satz.
§ 6 b) Abstimmungen laut § 5 a) sind mit einer Mehrheit laut § 5 b) 1) in den ersten beiden Wahlgängen mit mehr als 2 Personen zu fällen. Falls es nach den 2. Wahlgang keine Mehrheit gibt, sind die zwei stimmstärksten Kandidaten in einer entscheidenden Stichwahl mit Mehrheit nach § 5 b) 2) zu fällen. Enthaltungen sind für alle Wahlgänge nicht gestattet.
§ 6 c) (regelt den Abstimmungsgang im Falle von § 5 b) der Regeln Abstimmungen, die über § 5 a) der Regeln gefasst werden müssen, ist eine Wahlliste aufzustellen. Jedes antragsstellungsberechtiges Kamel kann vorgeschlagen werden. Die Wahlliste ist nach 40 Stunden zu schließen oder wenn 4 Kandidaten feststehen. Der Rat der Paragraphenreiter billig die Vorschläge in Abstimmung mit der Vorgangsliste des Aufsichtsrates. Jeder Antragsberechtigte darf einen Kandidaten seine Stimme geben. Der Rat der Paragraphenreiter fungiert hier als Wahlleitung. Nach 40 Stunden ist die Wahl zu beenden. Dann muss der Vorsizende des Rates der Paragraphenreiter seine Feststellung nach § 5 b) 1) stellen.
So ich hoffe, dieser Antrag wird ein bissel Ordnung in die Bürokratie bringen.
Anlagen: keine
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme --Tadata 16:20, 24. Apr. 2008 (CEST)