Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Postzimmer: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | § 8.1 Geheimniskrämerei | ||
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+ | :Abschnitt A - Das Organ und seine Mitglieder | ||
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+ | :(a) Die Geheimniskrämerei ist ein selbstständiges Organ und hat drei Mitglieder. Jedes Mitglied hat genau einen Posten. | ||
+ | :(b) Der erste Posten ist der des Obergeheimnishüters. Der Obergeheimnishüter ist der Vorsitzende der Geheimniskrämerei. | ||
+ | :(c) Der zweite Posten ist der des Sonderregelkontrolleurs. | ||
+ | :(d) Der dritte Posten ist der des Höflichkeitsüberwachers. | ||
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+ | :Abschnitt B - Besetzungsbestimmungen | ||
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+ | :(e) Möchte ein Kamel einen Posten in der Geheimniskrämerei erhalten, wenn diese sich im komplett unbesetzten Zustand befindet, so ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Posten genannt wird. | ||
+ | :(f) Der Aufsichtsrat kann binnen 48 Stunden über einen Antrag gemäß (e) entscheiden, nach Ablauf der Frist gilt er als angenommen. | ||
+ | :(g) Wenn für alle drei Posten ein aktueller genehmigter Antrag gemäß (e) und (f) vorliegt, und erst dann, kommt es zur Bildung bzw. Neubildung des Organs. | ||
+ | :(h) Möchte ein Kamel einen Posten in der Geheimniskrämerei erhalten, wenn dieser, aber nicht alle Posten unbesetzt sind, so ist an die Geheimniskrämerei ein entsprechender Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Posten genannt wird. | ||
+ | :(i) Die Geheimniskrämerei entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag. | ||
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+ | :Abschnitt C - Ausscheidungs- und Auflösungsbestimmungen | ||
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+ | :(j) Jedes Mitglied der Geheimniskrämerei kann aus dieser jederzeit austreten. | ||
+ | :(k) Mit einfacher Mehrheit kann die Geheimniskrämerei eines seiner Mitglieder entlassen. Gemäß § 14 (b) kann außerdem der Spielleiter Mitglieder des Organs verweisen. | ||
+ | :(l) Auf einen entsprechenden Antrag hin kann der Zentralrat der Paragraphenreiter die Geheimniskrämerei auflösen. Sie ist dann bis zur Erfüllung von (g) unbesetzt. | ||
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+ | :Abschnitt D - Funktion und Aufgaben | ||
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+ | :(m) Die folgenden Absätze (n) bis (r) benennen die Aufgaben der Geheimniskrämerei. Dazu ist jeweils angegeben, welcher Posten vorrangig zuständig ist. Die anderen Mitglieder dürfen diese Aufgaben ebenfalls wahrnehmen, der zuständige Posten hat aber das endgültige Entscheidungsrecht über Fälle seines Aufgabengebiets. | ||
+ | :(n) Wahrung von Geheimnissen aller Art, insbesondere des Geheimnisses von Sinn und Zweck der Bürokratie - Obergeheimnishüter | ||
+ | :(o) Kontrolle der Einhaltung von §§ 1 (a) und (b) sowie 18 (b), (c) und (d) - Sonderregelkontrolleur | ||
+ | :(p) Wahrung strengster Höflichkeit im Spiel - Höflichkeitsüberwacher | ||
+ | :(q) <s>Vollstreckung von Ordnungsstrafen in den Kellerräumen - Höflichkeitsüberwacher</s> ''mit Inkrafttreten von § 18 (c) gestrichen'' | ||
+ | :(r) Bereitstellung von Formblättern und Aktenvorlagen sowie auf Anfrage Auskunfterteilung über Akten- und Antragsordnung - Obergeheimnishüter | ||
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+ | :Abschnitt E - Befugnisse | ||
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+ | :(s) Der Obergeheimniskrämer hat gemäß (a) in Verbindung mit § 17 (b) das Recht, Kamele zu verwarnen. Er muss dieses Recht nutzen, wenn ein Mitglied der Geheimniskrämerei in seinem Aufgabengebiet einen Verstoß wahrnimmt, ihm dies mitteilt und begründeterweise um die Verwarnung des verstoßenden Kamels bittet. | ||
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+ | Ich beantrage des Weiteren das Anlegen folgender Spielseiten: | ||
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+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Vorhalle]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Briefkasten]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Aushänge]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Bibliothek]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Laboratorium]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Verlies]] | ||
+ | *[[Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Lager]]|Die Geheimniskrämerei hat eine sehr lange Tradition. Ihr Gebäude steht schon seit mehreren Jahrhunderten in der Wüste. Über den Keller kursieren im Volke zahlreiche Geschichten. Wenn nun die Krämerei ein offizielles Organ in dieser Runde des Bürokratenspiels wird, bereichert dies das Spiel zweifellos ungemein. Wie schon aus Abschnitt D des beantragten Regeltextes hervorgeht, wird die Geheimniskrämerei vielfältige Aufgaben übernehmen, so etwa die Überwachung der Einhaltung besonders wichtiger Spielregeln wie etwa § 18 (b).|[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 16:56, 22. Okt. 2008 (CEST)|Alle Angaben im Antragstext bereits enthalten.}} |
Version vom 22. Oktober 2008, 15:56 Uhr
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Regeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Vorgänge ▪
Spielkommentar
Vorzimmer des Zentralrates der Paragraphenreiter • Post für den Zentralrat der Paragraphenreiter • Plenarsaal
Geschäftsordnung des Zentralrats der Pargraphenreiter
Allgemeiner Rechtshinweis
Unser Bearbeitungszeit ist momentan nicht festgelegt, da wir derzeit unterbesetzt sind. Wir bemühen uns aber, ihre Anliegen so schnell wie möglich zu meistern.
Aktenzeichen 9/25/09/08D001
Adressat: Zentralrat der Pargraphenreiter
Antragsnummer: 9/25/09/08D001
Antragsgegenstand:
Wahl des Vorsitzenden
Begründung:
Sehr geehrte Mitkamele,
hiermit beantrage ich, Stinkerwue zum Vorsitzenden dieses Gremiums zu machen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 15:56, 13. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Dieser Antrag wurde bereits erledigt, Abstimmung positv vom 25.09.2008
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ist mit Wirkung des 29.09.2008 00:00,0000 lt. Geschäftsordnung des Zentralrat der Paragraphenreiter wirksam geworden.
Aktenzeichen 9/26/09/08F001
Adressat: An den Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand:
9/26/09/08F001
Begründung:
Euer Ehren! Hiermit stelle ich den Antrag §17 zu erweitern. Erweiterung:
(f) Die Änderungen sind so lange gültig bis:
(f.1)der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt
(f.2)die Runde noch läuft
(g)Keine Rechtsmittel gegen die Erweiterungen möglich(außer des rechtlichen Vetorechts nach §4 des Aufsichtsrates und anderen (salvatorische Klausel))
Kopie! Original im Ordner "Vorgänge" (Laut Go des ZdP)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 16:05, 13. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Dieser Antrag wurde mit Wirkung vom 27.09.08 genehmigt
Rechtsmittelbelehrung: Dieser Antrag ist schon lt. unserer Geschäftsordnung und der Regeln rechtskräfig
Aktenzeichen 9/27/09/08S001
EILT!
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
9/27/09/08S001: Einführung eines Organes
Begründung:
Sehr geehrte Mitglieder, Euer Ehren Vorsitzender,
Hiermit beantrage ich die Regeleinführung von § 8 a mit folgendem Wortlaut:
§ 8a) Abkürzungsüberwachungskomando
(1) Das Abkürzungsüberwachungskomando (AbÜbKom) besteht aus mindestens einem (1) Mitglied und aus maximal drei (3) Mitgliedern. ²Die Mitglieder dürfen kein Mitglied eines Hauptorganes sein.
(2) Der Zentralrat der Paragraphenreiter bestimmt wer Mitglied des Organes werden darf. ²Hierzu ist eine Bewerbung nötig, die laut den aktuellen Bestimmungen gestellt werden muss. ³Der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter händigt bei Ernennung eine Urkunde aus, die der betreffende sich in sein Amtszimmer hängen muss.
(3) Das AbÜbKom kann nur durch den Aufsichtrat mit 51,234567890 % Mehrheit aufgelöst werden. ²Der § 14 (b) gilt nicht. Jedoch kann der Spielleiter durch § 10 untätig gewordene Mitglieder laut § 14 (b) ausgeschlossen werden.
(4) Das AbÜbKom führt ein Verzeichnis aller spielrelevanten Abkürzungen und darf dieses Verzeichnis beliebig kürzen und erweitern. ²Alle Abkürzungen, die mit einer Regeländerung oder einer Geschäftsordung erfolgt sind, müssen im Verzeichnis geführt werden.
(5) Das AbÜbKom darf außerdem bei schweren Abkürzungsfehlern das Kamel verwarnen, und bei weiteren Verstoß den Spielleiter anweisen, das betreffende Kamel zu Rügen.
(6) Wenn das Organ keine Mitglieder hat, übernehmen die Vorsitzenden der Organe Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter und Aufsichtrat gemeinsam vorübergehend das Organ bis durch § 8a)(2) ein Organmitglied ernannt worden ist.
Zu der Ernennung von Mitgliedern werde ich den Vorsitzenden des Zentralrates der Pargraphenreiter bitten, einen Erlass zu tätigen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist ist 3 Tage laut unten aufgeführten Beschluss vom Vorsitzenden dieses Organes.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Beschluss über die Verkürzung der Bearbeitungszeit laut § 2(5) GOdZdPmO vom 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST) über das Aktenzeichen 9/27/09/08S001
- Hiermit beschließe ich, der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter, dass die Bearbeitungszeit für diesen Vorgang auf 3 Tage verkürzt wird.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sie lesen ihn gerade
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Stinkerwue 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Ich werde es mir noch überlegen, ob ich einen Erlass tätige
Rechtsbehelfsbelehrung: Das ist doch Wahnsinn, ein Rechtsmittel einzulegen, obwohl der Zentralrat dir entgegenkommt, aber trotzdem steht laut § 5 eine Anfechtung nichts im Wege.
Aktenzeichen 9/06/10/08M001
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/06/10/08M001
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Öffentliche Bekanntmachung des Spielleiters
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren Zentralratsvorsitzender,
verehrte Mitkamele,
Ich bitte alle Kamele, sich die in meiner Funktion als Spielleiter veröffentlichte Bekanntmachung an dieser Stelle sorgfältig zu Gemüte zu führen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:54, 6. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Eigene Nase
Aktenzeichen 9/07/10/08D001
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/07/10/08D001
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat, euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich folgende Regeländerungen:
§ 8.1 Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung
- a) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung ist ein eigenständiges Organ. Eine Mitgliedschaft ist Qualitätsbeauftragten nach § 19 vorbehalten, für diese aber obligatorisch.
- b) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung erarbeitet allgemeingültige, zertifizierbare Normen zur Qualitätssicherung und verabschiedet diese mit einfacher Mehrheit.
- c) Eine verabschidete Norm hat an sich keine verbidliche Rechtswirkung.
- d) Den Qualitätsbeauftragten aller Organe obliegt die Aufgabe, die verabschiedeten Normen durch Änderung der Geschäftsordnung und ggf. der Spielregeln unter Berücksichtigung der dafür vorgeschriebenen Prozeduren und Regelungen in den Arbeitsablauf des eigenen Organs einzubringen.
§ 19 Qualitätsmanagement
- a) Jedes Organ hat Qualitätsmanagementmaßnahmen durchzuführen.
- b) Jedes Organ hat einen Qualitätsbeauftragten zu wählen. Als Kandidaten sind nur Mitglieder des jeweiligen Organs zugelassen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn der er über fünfzig Prozent der Stimmen innerhalb des eigenen Organs erhalten hat.
- c) Aufgaben des Qualitätsbeauftragten sind insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, Entwicklung von Qualitätsplanungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten der Integration derselben in die das Organ bindenden und regelnden Verordnungen.
- d) Der Qualitätsbeauftragte hat über seine Tätigkeit regelmäßig, wenngleich nicht weniger häufig als monatlich, öffentlich Bericht zu erstatten.
- e) Darüber hinaus ist der Qualitätsbeauftragte Mitglied in der Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung
- f) Sowohl Verstöße gegen Absatz b) als auch gegen Absatz d) sind gemäß § 14 zu ahnden.
- g) Die Ahndung kann annuliert werden , sofern das Organ innerhalb von 84 Stunden nach dem Ahndungszeitpunkt den Missstand behoben und danach, jedoch ebenfalls im besagten Zeitraum bei dem nach § 14 für die Ahndung verantwortlichen Organ eine Annulierung beantragt hat.
Begründung:
Aktuelle Ereignisse, siehe insbesondere auch SL-07, zeigen, dass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für eine aktive und funktionierende Bürokratie unabdingbar ist. Eine Optimierung der Antrags- und Entscheidungsqualität oder immerhin eine Sicherung eines bürokratischen Mindeststandards kann auf diese Weise ebenfalls erreicht werden.
Anlagen: -/-
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/07/10/08D002
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/07/10/08D001
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrtes Mitkamel, die Bearbeitung kann momentan nicht erfolgen, da wir nicht beschlussfähig sind.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 23:59, 7. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Organübersicht
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: 19:23, 18. Okt. 2008 (CEST)
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 5 Tage.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 19:23, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Aktenzeichen 9/18/10/08S005
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/18/10/08S005
Antragsgegenstand:
Änderung und Ergänzung der GOdZdPmGO
Begründung:
Sehr geehrte Mitbürokraten, Euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich, unsere Geschäftsordung wie folgt zu verändern:
§ 2(6) Satz 1 bisher: Der Vorsitzende kann zu allen Regeln und Vorschriften Erlasse tätigen, die die Rechtshinweise enthalten und für alle außer dem Spielleiter bindend sind.
§ 2(6) Satz 1 neu: Der Vorsitzende kann zu allen Regel und Vorschriften Regelhinweise in Form von Erlassen tätigen.
§ 7 Ablauf bei Anträgen auf Regeländerung
§ 7(1) Ein Antrag auf Regeländerung muss gemäß § 3 richtig gestellt worden sein.
§ 7(2) Wenn ein neues Organ eingeführt werden soll, muss dieses Organ im § 8 der Regeln laut Antrag erscheinen.
§ 7(3) Wenn eine Regeländerung erfolgen soll, muss die alte Bestimmung im Antrag enthalten sein. Dies muss in kursiver Schrift erfolgen.
§ 7(4) Wenn eine neue Regel hinzu kommen soll, muss die neue Regel die nächste freie natürliche Paragraphenzahl einnehmen.
- § 7(4a) Bei Ergänzung von bereits bestehenden Paragraphen muss ein Buchstabe auf die Ziffer folgen. z. B. § 8a).
- § 7(4b) Die Absätze sind zu erst mit Buchstaben und Unterabsätze mit Zahlen duchnummeriert werden. Dies gilt nicht für die Geschäftsordnung. Hier sind Absätze mit Zahlen und die Unterabsätze mit Buchstaben zu kennzeichnen.
- § 7(4c) Bereits bestehende Paragraphen müssen per Regeländerung angepasst werden. Hier ist aber der § 3 der Regeln zu beachten.
§ 7(5) Bei Organen muss eine Überprüfung von bestimmten Punkten erfolgen, die jedes beliebige Zentralratsmitglied vornehmen kann. Dies hat in Form eines Gutachten zu erfolgen. Hierzu ist der Vorsitzende ermächtigt und verpflichtet, einen Erlass zu tätigen, der die Punkte festlegt.
§ 7(6) Über die alle Regeländerungen muss ein Gutachten von einem Zentralratsmitglied zu erfolgen. Formvorschriften sind zu beachten.
§ 7(7) Der Vorsitzende des Zentralrates leitet nach erfolgreicher Abarbeitung der Punkte eine Abstimmung ein, falls keine Verbesserungsvorschläge im Gutachten über diesen Antrag erfolgt sind. Bei Form-Fehler im Antrag, die in § 7(1-4) beschrieben sind, entscheidet der Vorsitzende, ob die Mängel durch eine Veränderung des Zentralrates geheilt sind und der § 7(7) S. 1 ausgeführt wird oder der Antrag abgeleht wird.
§ 7(8) Falls Verbesserungsvorschläge erfolgt sind, wird zuerst dem Antragssteller einen Tag die Möglichkeit gegeben, die Änderung anzuerkennen. Dann erfolgt sofort die Abstimmung. Falls der Antragssteller sich nicht meldet oder es ablehnt, stimmt der Zentralrat ab, ob diese Änderungen am Antrag sinnvoll sind. Hierzu können sie Gutachten vom Spielleiter einholen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 23:59, 21. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Aktenzeichen 9/18/10/08S006
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S006
Diese Anweisung ergeht an: den Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
der Aufsichtsrat macht SIE freundlicherweise darauf aufmerksam, dass der Spielleiter vor nicht langer Zeit seines Postens enthoben wurde. Auch wenn derzeit noch Rechtsmittel geprüft werden, ist der Zentralrat gemäß der Spielregeln in der Pflicht Neuwahlen auszurichten.
Weitere Bemerkungen: Der Aufsichtsrat möchte als neuen Kandidaten für das Amt des Spielleiters Kamelokronf vorschlagen, da er sich aufgrund seiner vorhergehenden Arbeitstelle / Tätigkeit in besonderem Maße für die freigewordene Stelle qualifiziert.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 21:09, 18. Okt. 2008 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Unterzeichner behält sich vor, im Falle einer lang- oder mittelfristigen Nichtbesetzung des Spielleiterpostens einen Antrag gemäß § 14 (c) beim Spielleiter zu beantragen.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S007
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/18/10/08S006
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Anweisung wurde bereits von mir vorher bearbeitet und wir müssen uns nur noch über die Formalitäten kümmern, daher ist die Anweisung bereits in Bearbeitung. Ich werde mir den Vorschlag übermitteln, jedoch können wir nichts versprechen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 21:37, 18. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Plenarsaal des Zentralrates der Paragraphenreiter 9/18/10/08S001
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist 5 Tage.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 21:37, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S009
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S006
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Der Vorschlag des Aufsichtsrates, Kamelokronf für das Amt des Spielleiters vorzusehen, wird vom Spielleiter ausdrücklich unterstützt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: i. A. Mambres 21:55, 18. Okt. 2008 (CEST) (Sekretariat)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/18/10/08S009
Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 21:58, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 23:52, 21. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Der Vorschlag wurde erfolgreich umgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Aktenzeichen 9/22/10/08M002
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/22/10/08M002
Antragsgegenstand:
Einführung des § 8a): Organ Archivierungs- und Aktenzeichendienst
Begründung:
Sehr geehrte Mitkamele, euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich die Einführung des o. g. Organes mit folgenden damit verbundene Regeländerung:
§ 8a) Archivierungs- und Aktenzeichendienst
(a) Der Archivierungs- und Aktenzeichendienst (AuAD) hat mindestens ein (1) Mitgied, maximal jedoch drei (3) Mitglieder.
(b) Mitgliedschaft erlangt man mit:
1. Berufung zum Aktenzeichenkontrollkamel (AKK)
2. Bewerbung
(b.1) Der AuAD beruft durch Abstimmung ein Kamel als AKK, das kein Mitglied eines anderen Organes als dem AuAD und AKK sein darf. ²Ausnahmen sind durch den Spielleiter in eigenem Ermessen zu genehmigen. ³Falls der Spielleiter selbst zum AKK gewählt wird, erfolgt die Genemigung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrates nach deren Ermessen. Über die Fälle der Sätze 2 und 3 ist dem AKK eine Urkunde auszuhändigen, die die Vorsitzende der genehmigenden Organe oder Organes unterschreibt.
(b.2) Die Bewerbung für die Mitgliedschaft beim AuAD erfolgt über den Zentralrat der Pargraphenreiter. Diese prüfen die Vorraussetzungen des Bewerbers. Der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter händigt dem Bewerber eine Einstellungsurkunde aus, wenn der Zentralrat keine Bedenken anmeldet.
(c) Der AuAD gibt sich eine Geschäftsordnung. ²Bei 3 Mitgliedern im Organ kann der AuAD beschießen, die Unterorgane Archivierungsdienst und Aktenzeichendienst einzurichten. Des weiteren sind Einrichtung von Unterorganen untersagt.
(d) Der AuAD legt in seiner Geschäftsordnung fest, wie sich die Aktenzeichen zusammensetzen. ²Für jedes Organ müssen unterschiedliche Zusammensetzungen existieren. ³Alle Vorgänge muss eine Vorgangsnummer erhalten. Dieses legt auch der AuAD fest.
(e) Der AuAD muss die Archive für die einzelnen Organe führen. ²Alle abgeschlossenen, verjährten Vorgänge sind zu archiviren.
(f) Das AKK überwacht die ordnungsgemäße Benutzung der Aktenzeichen.
(f.1) Das AKK führt ein Verzeichnis mit allen Aktenzeichen. Er überwacht, dass die Aktenzeichen und Vorgangsnummern richtig verwendet werden.
(f.2) Das AKK gibt bereits verjährten falschen Akten und Vorgängen die richtige Bezeichnung.
(f.3) Das AKK legt bei Vorgängen mit falschen Aktenzeichen oder Vorgangsnummer eine Anweisung bei, das richtige Aktenzeichen oder Vorgangsnummer zu verwenden. ²Kommt der betreffende der Anweisung nicht innerhalb von 3 Tagen nach, so hat der Spielleiter Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
(f.4) Falls nach § 8a)(c)S. 2 die Unterorgane diese Organs eingerichtet worden, ist das AKK automatisch im Unterorgan Aktenzeichendienst.
(g) Beim Unterorgan Aktenzeichendienst bzw. AuAD muss in folgenden Fällen eine neue Zusammensetzungsregel nach § 8a)(d)S.2 beschlossen werden:
1. Festlegung neuer Verfügungsgewalten durch eine Regeländerung. Antragsverpflichtet ist hierbei das Organ mit neuen Befugnissen.
2. Einrichtung eines neuen Organs. Antragsverpflichtet ist das erste Mitglied, das in das Organ eintritt.
3. Einrichtung eines Unterorgans. Antragsverpflichtet ist das Hauptorgan, kann aber das Recht auf das Unterorgan delegieren.
4. Bei Änderungsantrag eines Organes, für das bereits eine Regelung besteht.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 16:45, 22. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Aktenzeichen 9/22/10/2008M003
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/22/10/2008M003
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich die Schaffung eines neuen Organs namens „Geheimniskrämerei“; damit verbunden ist eine Regeländerung sowie das Anlegen neuer Seiten.
Im Einzelnen:
Ich beantrage, § 8 folgendes hinzuzufügen:
§ 8.1 Geheimniskrämerei
- Abschnitt A - Das Organ und seine Mitglieder
- (a) Die Geheimniskrämerei ist ein selbstständiges Organ und hat drei Mitglieder. Jedes Mitglied hat genau einen Posten.
- (b) Der erste Posten ist der des Obergeheimnishüters. Der Obergeheimnishüter ist der Vorsitzende der Geheimniskrämerei.
- (c) Der zweite Posten ist der des Sonderregelkontrolleurs.
- (d) Der dritte Posten ist der des Höflichkeitsüberwachers.
- Abschnitt B - Besetzungsbestimmungen
- (e) Möchte ein Kamel einen Posten in der Geheimniskrämerei erhalten, wenn diese sich im komplett unbesetzten Zustand befindet, so ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Posten genannt wird.
- (f) Der Aufsichtsrat kann binnen 48 Stunden über einen Antrag gemäß (e) entscheiden, nach Ablauf der Frist gilt er als angenommen.
- (g) Wenn für alle drei Posten ein aktueller genehmigter Antrag gemäß (e) und (f) vorliegt, und erst dann, kommt es zur Bildung bzw. Neubildung des Organs.
- (h) Möchte ein Kamel einen Posten in der Geheimniskrämerei erhalten, wenn dieser, aber nicht alle Posten unbesetzt sind, so ist an die Geheimniskrämerei ein entsprechender Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Posten genannt wird.
- (i) Die Geheimniskrämerei entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag.
- Abschnitt C - Ausscheidungs- und Auflösungsbestimmungen
- (j) Jedes Mitglied der Geheimniskrämerei kann aus dieser jederzeit austreten.
- (k) Mit einfacher Mehrheit kann die Geheimniskrämerei eines seiner Mitglieder entlassen. Gemäß § 14 (b) kann außerdem der Spielleiter Mitglieder des Organs verweisen.
- (l) Auf einen entsprechenden Antrag hin kann der Zentralrat der Paragraphenreiter die Geheimniskrämerei auflösen. Sie ist dann bis zur Erfüllung von (g) unbesetzt.
- Abschnitt D - Funktion und Aufgaben
- (m) Die folgenden Absätze (n) bis (r) benennen die Aufgaben der Geheimniskrämerei. Dazu ist jeweils angegeben, welcher Posten vorrangig zuständig ist. Die anderen Mitglieder dürfen diese Aufgaben ebenfalls wahrnehmen, der zuständige Posten hat aber das endgültige Entscheidungsrecht über Fälle seines Aufgabengebiets.
- (n) Wahrung von Geheimnissen aller Art, insbesondere des Geheimnisses von Sinn und Zweck der Bürokratie - Obergeheimnishüter
- (o) Kontrolle der Einhaltung von §§ 1 (a) und (b) sowie 18 (b), (c) und (d) - Sonderregelkontrolleur
- (p) Wahrung strengster Höflichkeit im Spiel - Höflichkeitsüberwacher
- (q)
Vollstreckung von Ordnungsstrafen in den Kellerräumen - Höflichkeitsüberwachermit Inkrafttreten von § 18 (c) gestrichen - (r) Bereitstellung von Formblättern und Aktenvorlagen sowie auf Anfrage Auskunfterteilung über Akten- und Antragsordnung - Obergeheimnishüter
- Abschnitt E - Befugnisse
- (s) Der Obergeheimniskrämer hat gemäß (a) in Verbindung mit § 17 (b) das Recht, Kamele zu verwarnen. Er muss dieses Recht nutzen, wenn ein Mitglied der Geheimniskrämerei in seinem Aufgabengebiet einen Verstoß wahrnimmt, ihm dies mitteilt und begründeterweise um die Verwarnung des verstoßenden Kamels bittet.
Ich beantrage des Weiteren das Anlegen folgender Spielseiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Vorhalle
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Briefkasten
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Aushänge
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Bibliothek
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Laboratorium
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Verlies
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Lager
Begründung:
Die Geheimniskrämerei hat eine sehr lange Tradition. Ihr Gebäude steht schon seit mehreren Jahrhunderten in der Wüste. Über den Keller kursieren im Volke zahlreiche Geschichten. Wenn nun die Krämerei ein offizielles Organ in dieser Runde des Bürokratenspiels wird, bereichert dies das Spiel zweifellos ungemein. Wie schon aus Abschnitt D des beantragten Regeltextes hervorgeht, wird die Geheimniskrämerei vielfältige Aufgaben übernehmen, so etwa die Überwachung der Einhaltung besonders wichtiger Spielregeln wie etwa § 18 (b).
Anlagen: Alle Angaben im Antragstext bereits enthalten.