Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Postzimmer
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪
Aktuelle Spielzüge ▪
Vorlagen ▪
Regeln ▪
Rahmenregeln ▪
Organe ▪
Vorgänge ▪
Spielkommentar
Vorzimmer des Zentralrates der Paragraphenreiter • Post für den Zentralrat der Paragraphenreiter • Plenarsaal
Geschäftsordnung des Zentralrats der Pargraphenreiter
Allgemeiner Rechtshinweis[<small>bearbeiten</small>]
Unser Bearbeitungszeit ist momentan nicht festgelegt, da wir derzeit unterbesetzt sind. Wir bemühen uns aber, ihre Anliegen so schnell wie möglich zu meistern.
Aktenzeichen 9/25/09/08D001[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Pargraphenreiter
Antragsnummer: 9/25/09/08D001
Antragsgegenstand:
Wahl des Vorsitzenden
Begründung:
Sehr geehrte Mitkamele,
hiermit beantrage ich, Stinkerwue zum Vorsitzenden dieses Gremiums zu machen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 15:56, 13. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Dieser Antrag wurde bereits erledigt, Abstimmung positv vom 25.09.2008
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung ist mit Wirkung des 29.09.2008 00:00,0000 lt. Geschäftsordnung des Zentralrat der Paragraphenreiter wirksam geworden.
Aktenzeichen 9/26/09/08F001[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: An den Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand:
9/26/09/08F001
Begründung:
Euer Ehren! Hiermit stelle ich den Antrag §17 zu erweitern. Erweiterung:
(f) Die Änderungen sind so lange gültig bis:
(f.1)der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt
(f.2)die Runde noch läuft
(g)Keine Rechtsmittel gegen die Erweiterungen möglich(außer des rechtlichen Vetorechts nach §4 des Aufsichtsrates und anderen (salvatorische Klausel))
Kopie! Original im Ordner "Vorgänge" (Laut Go des ZdP)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 16:05, 13. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Dieser Antrag wurde mit Wirkung vom 27.09.08 genehmigt
Rechtsmittelbelehrung: Dieser Antrag ist schon lt. unserer Geschäftsordnung und der Regeln rechtskräfig
Aktenzeichen 9/27/09/08S001[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT EILT!
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
9/27/09/08S001: Einführung eines Organes
Begründung:
Sehr geehrte Mitglieder, Euer Ehren Vorsitzender,
Hiermit beantrage ich die Regeleinführung von § 8 a mit folgendem Wortlaut:
§ 8a) Abkürzungsüberwachungskomando
(1) Das Abkürzungsüberwachungskomando (AbÜbKom) besteht aus mindestens einem (1) Mitglied und aus maximal drei (3) Mitgliedern. ²Die Mitglieder dürfen kein Mitglied eines Hauptorganes sein.
(2) Der Zentralrat der Paragraphenreiter bestimmt wer Mitglied des Organes werden darf. ²Hierzu ist eine Bewerbung nötig, die laut den aktuellen Bestimmungen gestellt werden muss. ³Der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter händigt bei Ernennung eine Urkunde aus, die der betreffende sich in sein Amtszimmer hängen muss.
(3) Das AbÜbKom kann nur durch den Aufsichtrat mit 51,234567890 % Mehrheit aufgelöst werden. ²Der § 14 (b) gilt nicht. Jedoch kann der Spielleiter durch § 10 untätig gewordene Mitglieder laut § 14 (b) ausgeschlossen werden.
(4) Das AbÜbKom führt ein Verzeichnis aller spielrelevanten Abkürzungen und darf dieses Verzeichnis beliebig kürzen und erweitern. ²Alle Abkürzungen, die mit einer Regeländerung oder einer Geschäftsordung erfolgt sind, müssen im Verzeichnis geführt werden.
(5) Das AbÜbKom darf außerdem bei schweren Abkürzungsfehlern das Kamel verwarnen, und bei weiteren Verstoß den Spielleiter anweisen, das betreffende Kamel zu Rügen.
(6) Wenn das Organ keine Mitglieder hat, übernehmen die Vorsitzenden der Organe Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter und Aufsichtrat gemeinsam vorübergehend das Organ bis durch § 8a)(2) ein Organmitglied ernannt worden ist.
Zu der Ernennung von Mitgliedern werde ich den Vorsitzenden des Zentralrates der Pargraphenreiter bitten, einen Erlass zu tätigen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist ist 3 Tage laut unten aufgeführten Beschluss vom Vorsitzenden dieses Organes.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Beschluss über die Verkürzung der Bearbeitungszeit laut § 2(5) GOdZdPmO vom 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST) über das Aktenzeichen 9/27/09/08S001
- Hiermit beschließe ich, der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter, dass die Bearbeitungszeit für diesen Vorgang auf 3 Tage verkürzt wird.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Sie lesen ihn gerade
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Stinkerwue 10:28, 27. Sep. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Ich werde es mir noch überlegen, ob ich einen Erlass tätige
Rechtsbehelfsbelehrung: Das ist doch Wahnsinn, ein Rechtsmittel einzulegen, obwohl der Zentralrat dir entgegenkommt, aber trotzdem steht laut § 5 eine Anfechtung nichts im Wege.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Veto des Aufsichtsrates
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter i. A. des Aufsichtsrates
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 13:35, 25. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Da können wir auch nichts machen.
Rechtsmittelbelehrung: Nur beim Aufsichtsrat einreichbar
Aktenzeichen 9/06/10/08M001[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/06/10/08M001
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Öffentliche Bekanntmachung des Spielleiters
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren Zentralratsvorsitzender,
verehrte Mitkamele,
Ich bitte alle Kamele, sich die in meiner Funktion als Spielleiter veröffentlichte Bekanntmachung an dieser Stelle sorgfältig zu Gemüte zu führen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:54, 6. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Eigene Nase
Aktenzeichen 9/07/10/08D001[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/07/10/08D001
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat, euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich folgende Regeländerungen:
§ 8.1 Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung
- a) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung ist ein eigenständiges Organ. Eine Mitgliedschaft ist Qualitätsbeauftragten nach § 19 vorbehalten, für diese aber obligatorisch.
- b) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung erarbeitet allgemeingültige, zertifizierbare Normen zur Qualitätssicherung und verabschiedet diese mit einfacher Mehrheit.
- c) Eine verabschidete Norm hat an sich keine verbidliche Rechtswirkung.
- d) Den Qualitätsbeauftragten aller Organe obliegt die Aufgabe, die verabschiedeten Normen durch Änderung der Geschäftsordnung und ggf. der Spielregeln unter Berücksichtigung der dafür vorgeschriebenen Prozeduren und Regelungen in den Arbeitsablauf des eigenen Organs einzubringen.
§ 19 Qualitätsmanagement
- a) Jedes Organ hat Qualitätsmanagementmaßnahmen durchzuführen.
- b) Jedes Organ hat einen Qualitätsbeauftragten zu wählen. Als Kandidaten sind nur Mitglieder des jeweiligen Organs zugelassen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn der er über fünfzig Prozent der Stimmen innerhalb des eigenen Organs erhalten hat.
- c) Aufgaben des Qualitätsbeauftragten sind insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, Entwicklung von Qualitätsplanungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten der Integration derselben in die das Organ bindenden und regelnden Verordnungen.
- d) Der Qualitätsbeauftragte hat über seine Tätigkeit regelmäßig, wenngleich nicht weniger häufig als monatlich, öffentlich Bericht zu erstatten.
- e) Darüber hinaus ist der Qualitätsbeauftragte Mitglied in der Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung
- f) Sowohl Verstöße gegen Absatz b) als auch gegen Absatz d) sind gemäß § 14 zu ahnden.
- g) Die Ahndung kann annuliert werden , sofern das Organ innerhalb von 84 Stunden nach dem Ahndungszeitpunkt den Missstand behoben und danach, jedoch ebenfalls im besagten Zeitraum bei dem nach § 14 für die Ahndung verantwortlichen Organ eine Annulierung beantragt hat.
Begründung:
Aktuelle Ereignisse, siehe insbesondere auch SL-07, zeigen, dass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für eine aktive und funktionierende Bürokratie unabdingbar ist. Eine Optimierung der Antrags- und Entscheidungsqualität oder immerhin eine Sicherung eines bürokratischen Mindeststandards kann auf diese Weise ebenfalls erreicht werden.
Anlagen: -/-
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/07/10/08D002
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/07/10/08D001
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Sehr geehrtes Mitkamel, die Bearbeitung kann momentan nicht erfolgen, da wir nicht beschlussfähig sind.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 23:59, 7. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Organübersicht
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: 19:23, 18. Okt. 2008 (CEST)
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt 5 Tage.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 19:23, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Keine Zustimmung des ZdP
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter (ZdP)
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 13:33, 25. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Nene, so geht das nicht.
Rechtsmittelbelehrung: Hiermit weise ich auf § 5 der GOdZdPmGO hin.
Aktenzeichen 9/18/10/08S005[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/18/10/08S005
Antragsgegenstand:
Änderung und Ergänzung der GOdZdPmGO
Begründung:
Sehr geehrte Mitbürokraten, Euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich, unsere Geschäftsordung wie folgt zu verändern:
§ 2(6) Satz 1 bisher: Der Vorsitzende kann zu allen Regeln und Vorschriften Erlasse tätigen, die die Rechtshinweise enthalten und für alle außer dem Spielleiter bindend sind.
§ 2(6) Satz 1 neu: Der Vorsitzende kann zu allen Regel und Vorschriften Regelhinweise in Form von Erlassen tätigen.
§ 7 Ablauf bei Anträgen auf Regeländerung
§ 7(1) Ein Antrag auf Regeländerung muss gemäß § 3 richtig gestellt worden sein.
§ 7(2) Wenn ein neues Organ eingeführt werden soll, muss dieses Organ im § 8 der Regeln laut Antrag erscheinen.
§ 7(3) Wenn eine Regeländerung erfolgen soll, muss die alte Bestimmung im Antrag enthalten sein. Dies muss in kursiver Schrift erfolgen.
§ 7(4) Wenn eine neue Regel hinzu kommen soll, muss die neue Regel die nächste freie natürliche Paragraphenzahl einnehmen.
- § 7(4a) Bei Ergänzung von bereits bestehenden Paragraphen muss ein Buchstabe auf die Ziffer folgen. z. B. § 8a).
- § 7(4b) Die Absätze sind zu erst mit Buchstaben und Unterabsätze mit Zahlen duchnummeriert werden. Dies gilt nicht für die Geschäftsordnung. Hier sind Absätze mit Zahlen und die Unterabsätze mit Buchstaben zu kennzeichnen.
- § 7(4c) Bereits bestehende Paragraphen müssen per Regeländerung angepasst werden. Hier ist aber der § 3 der Regeln zu beachten.
§ 7(5) Bei Organen muss eine Überprüfung von bestimmten Punkten erfolgen, die jedes beliebige Zentralratsmitglied vornehmen kann. Dies hat in Form eines Gutachten zu erfolgen. Hierzu ist der Vorsitzende ermächtigt und verpflichtet, einen Erlass zu tätigen, der die Punkte festlegt.
§ 7(6) Über die alle Regeländerungen muss ein Gutachten von einem Zentralratsmitglied zu erfolgen. Formvorschriften sind zu beachten.
§ 7(7) Der Vorsitzende des Zentralrates leitet nach erfolgreicher Abarbeitung der Punkte eine Abstimmung ein, falls keine Verbesserungsvorschläge im Gutachten über diesen Antrag erfolgt sind. Bei Form-Fehler im Antrag, die in § 7(1-4) beschrieben sind, entscheidet der Vorsitzende, ob die Mängel durch eine Veränderung des Zentralrates geheilt sind und der § 7(7) S. 1 ausgeführt wird oder der Antrag abgeleht wird.
§ 7(8) Falls Verbesserungsvorschläge erfolgt sind, wird zuerst dem Antragssteller einen Tag die Möglichkeit gegeben, die Änderung anzuerkennen. Dann erfolgt sofort die Abstimmung. Falls der Antragssteller sich nicht meldet oder es ablehnt, stimmt der Zentralrat ab, ob diese Änderungen am Antrag sinnvoll sind. Hierzu können sie Gutachten vom Spielleiter einholen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 23:59, 21. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 13:37, 25. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Siehe selbst nach, hab keinen Bock.
Rechtsmittelbelehrung: § 5 GOdZdPmGO
Aktenzeichen 9/18/10/08S006[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S006
Diese Anweisung ergeht an: den Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Mitbürokraten,
der Aufsichtsrat macht SIE freundlicherweise darauf aufmerksam, dass der Spielleiter vor nicht langer Zeit seines Postens enthoben wurde. Auch wenn derzeit noch Rechtsmittel geprüft werden, ist der Zentralrat gemäß der Spielregeln in der Pflicht Neuwahlen auszurichten.
Weitere Bemerkungen: Der Aufsichtsrat möchte als neuen Kandidaten für das Amt des Spielleiters Kamelokronf vorschlagen, da er sich aufgrund seiner vorhergehenden Arbeitstelle / Tätigkeit in besonderem Maße für die freigewordene Stelle qualifiziert.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 21:09, 18. Okt. 2008 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Unterzeichner behält sich vor, im Falle einer lang- oder mittelfristigen Nichtbesetzung des Spielleiterpostens einen Antrag gemäß § 14 (c) beim Spielleiter zu beantragen.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S007
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/18/10/08S006
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Anweisung wurde bereits von mir vorher bearbeitet und wir müssen uns nur noch über die Formalitäten kümmern, daher ist die Anweisung bereits in Bearbeitung. Ich werde mir den Vorschlag übermitteln, jedoch können wir nichts versprechen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 21:37, 18. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Plenarsaal des Zentralrates der Paragraphenreiter 9/18/10/08S001
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit ist 5 Tage.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 21:37, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S009
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S006
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Der Vorschlag des Aufsichtsrates, Kamelokronf für das Amt des Spielleiters vorzusehen, wird vom Spielleiter ausdrücklich unterstützt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: i. A. Mambres 21:55, 18. Okt. 2008 (CEST) (Sekretariat)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/18/10/08S009
Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 21:58, 18. Okt. 2008 (CEST)
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 23:52, 21. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Der Vorschlag wurde erfolgreich umgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Aktenzeichen 9/22/10/08M002[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/22/10/08M002
Antragsgegenstand:
Einführung des § 8a): Organ Archivierungs- und Aktenzeichendienst
Begründung:
Sehr geehrte Mitkamele, euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich die Einführung des o. g. Organes mit folgenden damit verbundene Regeländerung:
§ 8a) Archivierungs- und Aktenzeichendienst
(a) Der Archivierungs- und Aktenzeichendienst (AuAD) hat mindestens ein (1) Mitgied, maximal jedoch drei (3) Mitglieder.
(b) Mitgliedschaft erlangt man mit:
1. Berufung zum Aktenzeichenkontrollkamel (AKK)
2. Bewerbung
(b.1) Der AuAD beruft durch Abstimmung ein Kamel als AKK, das kein Mitglied eines anderen Organes als dem AuAD und AKK sein darf. ²Ausnahmen sind durch den Spielleiter in eigenem Ermessen zu genehmigen. ³Falls der Spielleiter selbst zum AKK gewählt wird, erfolgt die Genemigung durch den Zentralrat der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrates nach deren Ermessen. Über die Fälle der Sätze 2 und 3 ist dem AKK eine Urkunde auszuhändigen, die die Vorsitzende der genehmigenden Organe oder Organes unterschreibt.
(b.2) Die Bewerbung für die Mitgliedschaft beim AuAD erfolgt über den Zentralrat der Pargraphenreiter. Diese prüfen die Vorraussetzungen des Bewerbers. Der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter händigt dem Bewerber eine Einstellungsurkunde aus, wenn der Zentralrat keine Bedenken anmeldet.
(c) Der AuAD gibt sich eine Geschäftsordnung. ²Bei 3 Mitgliedern im Organ kann der AuAD beschießen, die Unterorgane Archivierungsdienst und Aktenzeichendienst einzurichten. Des weiteren sind Einrichtung von Unterorganen untersagt.
(d) Der AuAD legt in seiner Geschäftsordnung fest, wie sich die Aktenzeichen zusammensetzen. ²Für jedes Organ müssen unterschiedliche Zusammensetzungen existieren. ³Alle Vorgänge muss eine Vorgangsnummer erhalten. Dieses legt auch der AuAD fest.
(e) Der AuAD muss die Archive für die einzelnen Organe führen. ²Alle abgeschlossenen, verjährten Vorgänge sind zu archiviren.
(f) Das AKK überwacht die ordnungsgemäße Benutzung der Aktenzeichen.
(f.1) Das AKK führt ein Verzeichnis mit allen Aktenzeichen. Er überwacht, dass die Aktenzeichen und Vorgangsnummern richtig verwendet werden.
(f.2) Das AKK gibt bereits verjährten falschen Akten und Vorgängen die richtige Bezeichnung.
(f.3) Das AKK legt bei Vorgängen mit falschen Aktenzeichen oder Vorgangsnummer eine Anweisung bei, das richtige Aktenzeichen oder Vorgangsnummer zu verwenden. ²Kommt der betreffende der Anweisung nicht innerhalb von 3 Tagen nach, so hat der Spielleiter Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
(f.4) Falls nach § 8a)(c)S. 2 die Unterorgane diese Organs eingerichtet worden, ist das AKK automatisch im Unterorgan Aktenzeichendienst.
(g) Beim Unterorgan Aktenzeichendienst bzw. AuAD muss in folgenden Fällen eine neue Zusammensetzungsregel nach § 8a)(d)S.2 beschlossen werden:
1. Festlegung neuer Verfügungsgewalten durch eine Regeländerung. Antragsverpflichtet ist hierbei das Organ mit neuen Befugnissen.
2. Einrichtung eines neuen Organs. Antragsverpflichtet ist das erste Mitglied, das in das Organ eintritt.
3. Einrichtung eines Unterorgans. Antragsverpflichtet ist das Hauptorgan, kann aber das Recht auf das Unterorgan delegieren.
4. Bei Änderungsantrag eines Organes, für das bereits eine Regelung besteht.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: --Stinkerwue 16:45, 22. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Aktenzeichen 9/22/10/08M003[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/22/10/08M003
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich die Schaffung eines neuen Organs namens „Geheimniskrämerei“; damit verbunden ist eine Regeländerung sowie das Anlegen neuer Seiten.
Im Einzelnen:
Ich beantrage, § 8 folgendes hinzuzufügen:
§ 8.1 Geheimniskrämerei
- Abschnitt A - Das Organ und seine Mitglieder
- (a) Die Geheimniskrämerei ist ein selbstständiges Organ und hat drei Mitglieder. Jedes Mitglied hat genau einen Posten.
- (b) Der erste Posten ist der des Obergeheimnishüters. Der Obergeheimnishüter ist der Vorsitzende der Geheimniskrämerei.
- (c) Der zweite Posten ist der des Sonderregelkontrolleurs.
- (d) Der dritte Posten ist der des Höflichkeitsüberwachers.
- Abschnitt B - Besetzungsbestimmungen
- (e) Möchte ein Kamel einen Posten in der Geheimniskrämerei erhalten, wenn diese sich im komplett unbesetzten Zustand befindet, so ist beim Aufsichtsrat ein entsprechender Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Posten genannt wird.
- (f) Der Aufsichtsrat kann binnen 48 Stunden über einen Antrag gemäß (e) entscheiden, nach Ablauf der Frist gilt er als angenommen.
- (g) Wenn für alle drei Posten ein aktueller genehmigter Antrag gemäß (e) und (f) vorliegt, und erst dann, kommt es zur Bildung bzw. Neubildung des Organs.
- (h) Möchte ein Kamel einen Posten in der Geheimniskrämerei erhalten, wenn dieser, aber nicht alle Posten unbesetzt sind, so ist an die Geheimniskrämerei ein entsprechender Antrag zu stellen, in welchem der gewünschte Posten genannt wird.
- (i) Die Geheimniskrämerei entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag.
- Abschnitt C - Ausscheidungs- und Auflösungsbestimmungen
- (j) Jedes Mitglied der Geheimniskrämerei kann aus dieser jederzeit austreten.
- (k) Mit einfacher Mehrheit kann die Geheimniskrämerei eines seiner Mitglieder entlassen. Gemäß § 14 (b) kann außerdem der Spielleiter Mitglieder des Organs verweisen.
- (l) Auf einen entsprechenden Antrag hin kann der Zentralrat der Paragraphenreiter die Geheimniskrämerei auflösen. Sie ist dann bis zur Erfüllung von (g) unbesetzt.
- Abschnitt D - Funktion und Aufgaben
- (m) Die folgenden Absätze (n) bis (r) benennen die Aufgaben der Geheimniskrämerei. Dazu ist jeweils angegeben, welcher Posten vorrangig zuständig ist. Die anderen Mitglieder dürfen diese Aufgaben ebenfalls wahrnehmen, der zuständige Posten hat aber das endgültige Entscheidungsrecht über Fälle seines Aufgabengebiets.
- (n) Wahrung von Geheimnissen aller Art, insbesondere des Geheimnisses von Sinn und Zweck der Bürokratie - Obergeheimnishüter
- (o) Kontrolle der Einhaltung von §§ 1 (a) und (b) sowie 18 (b), (c) und (d) - Sonderregelkontrolleur
- (p) Wahrung strengster Höflichkeit im Spiel - Höflichkeitsüberwacher
- (q)
Vollstreckung von Ordnungsstrafen in den Kellerräumen - Höflichkeitsüberwachermit Inkrafttreten von § 18 (c) gestrichen - (r) Bereitstellung von Formblättern und Aktenvorlagen sowie auf Anfrage Auskunfterteilung über Akten- und Antragsordnung - Obergeheimnishüter
- Abschnitt E - Befugnisse
- (s) Der Obergeheimniskrämer hat gemäß (a) in Verbindung mit § 17 (b) das Recht, Kamele zu verwarnen. Er muss dieses Recht nutzen, wenn ein Mitglied der Geheimniskrämerei in seinem Aufgabengebiet einen Verstoß wahrnimmt, ihm dies mitteilt und begründeterweise um die Verwarnung des verstoßenden Kamels bittet.
Ich beantrage des Weiteren das Anlegen folgender Spielseiten:
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Vorhalle
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Briefkasten
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Aushänge
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Bibliothek
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Laboratorium
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Verlies
- Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Geheimniskrämerei/Keller/Lager
Begründung:
Die Geheimniskrämerei hat eine sehr lange Tradition. Ihr Gebäude steht schon seit mehreren Jahrhunderten in der Wüste. Über den Keller kursieren im Volke zahlreiche Geschichten. Wenn nun die Krämerei ein offizielles Organ in dieser Runde des Bürokratenspiels wird, bereichert dies das Spiel zweifellos ungemein. Wie schon aus Abschnitt D des beantragten Regeltextes hervorgeht, wird die Geheimniskrämerei vielfältige Aufgaben übernehmen, so etwa die Überwachung der Einhaltung besonders wichtiger Spielregeln wie etwa § 18 (b).
Anlagen: Alle Angaben im Antragstext bereits enthalten.
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungszeit beträgt 5 Tage.
Bemerkungen: keine
Datum, Unterschrift: Stinkerwue 17:22, 22. Okt. 2008 (CEST)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 17:22, 22. Okt. 2008 (CEST)
Bemerkungen: Das Anlegen von Seiten ist euer Ehren Spielleiter vorbehalten. Jedoch werden wir diesen Antrag ordnungsgemäß bearbeiten, jedoch ohne die Genehmigung von Seiten.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/22/10/08M003:Anmerkung01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Nichtzuständigkeitserklärung durch Stinkerwue
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren,
Vielen Dank für Ihre Nachsicht. Übereifrig habe ich meine kompletten Notizen zur Antragstellung eingefügt und dabei nicht zwischen den Adressaten differenziert. Ich bitte nochmals untertänigst um Vergebung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 17:54, 22. Okt. 2008 (CEST)
Siehe auch: Oben
Aktenzeichen 9/09/02/08M004[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/09/02/08M004
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Schaffung eines neuen Organs in Form folgender Regeln:
- §8 b) Weltherrschaftsübernahmekommando
- Abschnitt A - das Organ und seine Mitglieder
- (1) Das Weltherrschaftsübernahmekommando ist ein eigenständiges Organ, jedoch kein Hauptorgan.
- (2) Das Organ hat bis zu 2 Mitglieder. Die Posten können analog zu §2 (b) besetzt werden, sofern der Zentralrat nicht voll besetzt ist.
- (3) Das Organ kann mit mindestens einfacher Mehrheit einen dritten Posten schaffen oder auflösen.
- (4) Alle Mitglieder des Weltherrschaftsübernahmekommandos müssen aus selbigem austreten, sofern der Zentralrat vollständig besetzt ist.
- Abschnitt B - Aufgaben des Organs
- (1) Das Weltherrschaftsübernahmekommando entwirft Weltherrschaftsübernahmepläne, die es entweder veröffentlicht oder auf einer internen Seite geheimhält. Weiteres regelt, sofern vorhanden, die Geschäftsordnung.
- (2) Hat der Zentralrat weniger aktive, also weder untätige noch fahrlässig untätige Mitglieder, als Stimmen für eine erfolgreiche Antragsannahme nach § 4 (a) erforderlich wären, so ist das Weltherrschaftsübernahmekommando befugt, Anträge nach § 4 (a) zu bearbeiten und zu genehmigen.
Begründung:
Die Untätigkeit im Zentralrat ist eine Sauerei. Es wird Zeit für einen ordentlichen Putsch.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/09/02/08M005
Hiermit wird folgendes verfügt:
Die Bearbeitung und Entscheidung in dieser Aktensache wird hiermit nach § 11 (a) an die Einzelkamele J* und Kamelokronf deligiert, sofern diese der Delegation zustimmen
Diese Verfügung erfolgt durch J* gemäß oder zumindest nicht zuwider §2 (6) der GOdZdPmGO..
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 23:25, 9. Feb. 2009 (CET)
Bemerkungen: So zum Beispiel?
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/09/02/08M006
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Verfügung 9/09/02/08M005
Bearbeitendes Organ: Kamelokronf
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Euer Ehren Zentralratsvorsitzender,
Sehr geehrte Mitkamele,
Hiermit stimme ich der Delegation durch J* zu.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 10:31, 10. Feb. 2009 (CET)
Anlagen: keine
Bemerkungen: Genial, daran hatte ich gar nicht gedacht!
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/09/02/08M007
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Verfügung 9/09/02/08M005
Bearbeitendes Organ: J*
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Euer Ehren Zentralratsvorsitzender,
Sehr geehrte Mitkamele,
Auch ich stimme der Delegation durch J* zu.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 23:51, 2. Mär. 2009 (CET)
Anlagen: keine
Aktenzeichen 9/11/03/09M001[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/11/03/09M001
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Euer Ehren Vorsitzender,
Hiermit beantrage ich eine Regeländerung. Im Einzelnen geht es um die Schaffung eines § 1 ½ zwischen den §§ 1 und 2 mit folgendem Inhalt:
§ 1 ½ Regelgrundsätze
- (a) Die unveränderlichen Rahmenregeln sind, wie der Name sagt, vom Spiel aus nicht veränderbar. Die hier aufgelisteten Regeln sind gemäß § 4 veränderlich. Im Falle eines Widerspruchs bricht eine veränderbare Regel eine Rahmenregel.
- (b) Die Rahmenregeln Nummer 11 und Nummer 13 können durch einen Spielleiterbeschluss für die laufende Runde ersetzt werden.
Begründung:
Im Sinne der aktuellen Runde...
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/11/03/09M001a
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag 9/11/03/09M001 verstößt gegen §7(4) der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung (GOdZdPmGO).
Außerdem verstößt die Aussetzung der "Rahmenregeln", wie im Antrag gefordert, gegen Artikel 2 der Unveränderlichen Rahmenregeln.
Sollte der Antrag genehmigt werden, wird der Aufsichtsrat sein Veto einlegen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 15:25, 31. Mär. 2009 (CEST)
Der Vorgang Feststellung "9/11/03/09M001a" wird hiermit angefochten!
Begründung: Die angegebene Vorgangsnummer verstößt gegen § 4(6) der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 17:56, 31. Mär. 2009 (CEST)
Anmerkung: -
Vorgangsnummer: 9/11/03/09M002
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Anfechtung 9/11/03/09M002 wird abgelehnt, da sie nicht § 5(1) unserer Hausordnung entspricht.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 20:24, 31. Mär. 2009 (CEST)
Bemerkungen: Diese Ablehnung erhält die Vorgangsnummer 9/31/03/09D003
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09M003
Bearbeitendes Organ: Zentralrat (Vorsitz)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ein Verstoß gegen die Rahmenrichtlinien wurde durch das Stellen des Antrages nicht begangen. Auch eine Annahme des Antrags verstößt nicht gegen die Rahmenrichtlinien. Dass eine Annahme ggf. gegen die derzeitigen Rahmenrichtlinien verstoßende Handlungen implizieren könnte ist für den Gesetzgebungsprozess irrelevant. Ein Veto gemäß 4 (b) ist selbstverständlich möglich.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 20:24, 31. Mär. 2009 (CEST)
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09M004
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat (2. Mitglied)
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die inzwischen abgelehnte Anfechtung des Spielleiters ist unberechtigt. Ein gültiges Aktenzeichen gemäß §4 der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter ist nur für Anträge und Anfechtungen nötig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 22:10, 31. Mär. 2009 (CEST)
Anlagen: Anlagen (optional)
Der Vorgang Feststellung 9/31/03/09M004 wird hiermit angefochten!
Begründung: Die Behauptung, nur Anträge und Anfechtungen benötigten ein gültiges Aktenzeichen, stellt eine unerhörte Verleugnung unseres hochgeschätzten und vielzitierten § 0 dar.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 08:08, 1. Apr. 2009 (CEST)
Anmerkung: Vorsicht, mein Lieber. Ich habe mir schon ein Verwarnungs-Formblatt zurechtgelegt.
Vorgangsnummer: 9/31/03/09M005
Aktenzeichen 9/31/03/09D002[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/31/03/09D002
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit bitte ich die Spielregeln wie folgt zu ändern. Der Antrag zielt darauf, ein uneinheitliches Erscheinungsbild des §8 wieder gemäß §0 zu ordnen. Im Einzelnen beantrage ich die Numerierung der Abschnitte wie folgt zu ändern:
Streiche: § 8a Geheimniskrämerei, setze: § 8 (a) Geheimniskrämerei
Streiche: §8 b) Weltherrschaftsübernahmekommando, setze: $ 8 (b) Weltherrschaftsübernahmekommando
Begründung:
Dies stellt eine Einheitlichkeit der Spielregeln wieder her. Nach Genehmigung dieses Antrages müsste auch die Numerierung der Unterunterabschnitte angepasst werden. Außerdem ist diese Numerierung wie die geforderte in §7(4a) der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung (GOdZdPmGO)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09D003
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/31/03/09D002
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Werter Mitbürokrat Opsim, ich kann Ihnen leider nicht ganz folgen. Möchten Sie etwa den Zentralrat bestechen?
In diesem Fall können SIE Sie ihre 8 Dollar gerne behalten; eine Annahme von Schmiergeldern sieht unsere Hausordnung derzeit nicht vor. (Warum eigentlich nicht? - hmm...) Zumal es sich ja wirklich nur um Peanuts (umgerechnet 6,03 €) handelt.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mit bürokratischem Gruße --J* 20:33, 31. Mär. 2009 (CEST)
Siehe auch: -/-
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09D004
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09D003
Bearbeitendes Organ: Opsim, Mitglied des Aufsichtsrates
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrte Mitglieder dieses hervorragenden Organes,
Zunächst möchte ich feststellen, dass der nötige Respekt immer gewahrt werden sollte. Das Possessivpronomen für mein Geld sollte auch bei Anfragen groß geschrieben werden (z. B. Ihre 8 Dollar)
Unsere Geschäftsordnung sieht auch keine Möglichkeit vor, Gelder zu veruntreuen. Der Antrag 9/31/03/09D002 enthielt leider einen Tippfehler. Da in den Spielregeln das Zurücknehmen von Anträgen nicht vorgesehen ist, bitte ich darum den Antrag 9/31/03/09D002 abzulehnen. Ich werde den Antrag leicht modifiziert erneut einstellen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: 84.141.56.176 21:17, 31. Mär. 2009 (CEST)
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/31/03/09D005
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit bitte ich die Spielregeln wie folgt zu ändern. Der Antrag zielt darauf, ein uneinheitliches Erscheinungsbild des §8 wieder gemäß §0 zu ordnen. Im Einzelnen beantrage ich die Numerierung der Abschnitte wie folgt zu ändern:
Streiche: § 8a Geheimniskrämerei, setze: § 8 (a) Geheimniskrämerei
Streiche: §8 b) Weltherrschaftsübernahmekommando, setze: § 8 (b) Weltherrschaftsübernahmekommando
Begründung:
Dies stellt eine Einheitlichkeit der Spielregeln wieder her. Nach Genehmigung dieses Antrages müsste auch die Numerierung der Unterunterabschnitte angepasst werden. Außerdem ist diese Numerierung wie die geforderte in §7(4a) der Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung (GOdZdPmGO)
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: BuffaloBill
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt auf 3 Tage.
Datum, Unterschrift: BuffaloBill 08:55, 1. Apr. 2009 (CEST)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Aktenzeichen 9/31/03/09D006[<small>bearbeiten</small>]
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09D006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/31/03/09D003
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Das Aktenzeichen 9/31/03/09D003 wurde zweimal verwendet. Es kennzeichnet einerseits die Ablehnung der Anfechtung des Spielleiters (Aktenzeichen 9/11/03/09M002), andererseits eine Anfrage, ob Korruption seitens des Aufsichtsrats gewünscht ist. Dient diese Doppelverwendung von Aktenzeichen der sogenannten doppelten Buchführung, um später Korruptionsangebote unauffällig verschwinden zu lassen?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Opsim 22:10, 31. Mär. 2009 (CEST)
Siehe auch: siehe auch
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09D006
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 9/31/03/09D003
Bearbeitendes Organ: ZdP
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Dies ist in der Absicht geschehen, mitspielende Sockenpuppen zu verwirren, die nach §1 (b) nicht zum Spiel zugelassen sind.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 08:48, 1. Apr. 2009 (CEST)
Anlagen: Keine
Aktenzeichen 9/03/04/09F007[<small>bearbeiten</small>]
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/03/04/09F007
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Zweiter Vorgang mit Vorgangsnummer 9/31/03/09D006 (Stellungnahme)
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
In Vorgang 9/31/03/09D006 wurde eine Anfrage bezüglich der doppelten Verwendung des Aktenzeichens 9/31/03/09D003 gestellt. Diese Anfrage wurde bis dato nicht beantwortet. Allerdings wurde zwischenzeitlich eine Stellungnahme verfasst, welche sich auf einen der Vorgänge 9/31/03/09D003 bezieht (auf welchen, wird nicht erwähnt), und welche selbst ebenfalls als Vorgangsnummer 9/31/03/09D006 trägt, und welche auch unmittelbar unterhalb der zuerst gestellten Anfrage 9/31/03/09D006 eingeordnet ist, so dass nun auch Vorgangsnummer 9/31/03/09D006 doppelt erscheint. Der Unterzeichner stellt fest, dass er selbst zwar keine Sockenpuppe ist, aber durch diese Mehrfachverwendung nun ebenfalls verwirrt ist. In diesem Zusammenhang fragt der Unterzeichner beim Zentralrat der Paragraphenreiter höflichst nach, ob dieses geschehen ist, um auch mitspielende Nicht-Sockenpuppen zu verwirren.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 18:43, 3. Apr. 2009 (CEST)
Siehe auch: §0
Vorgangsnummer/Zeichen: BB007//0001
Bearbeitendes Organ: ZdP
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ganz offensichtlich hat unser Vorgangnummerierungssystem einen schwerwiegenden Fehler.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 14:32, 16. Apr. 2009 (CEST)
Aktenzeichen 9/26/04/09G008[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/26/04/09G008
Antragsgegenstand:
Antrag auf Amtsenthebung von Opsim wegen Untätigkeit
Begründung:
Hiermit stelle ich den Antrag Opsim von seinem Postem im Aufsichtsrat zu entheben, da er nachweislich seit dem 31. März 2009 keinerlei Tätigkeit innerhalb des Bürokratenspiels ausgeführt hat. Die Amtsenthebung ist notwendig, damit der Aufsichtsrat im vollem Umfang gemäß den Regeln handlungsfähig bleibt und auch einstimmige Beschlüsse fassen kann.
Anlagen: Beiträge von Opsim
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Die Untätigkeit des Kamels Opsim muss zuerst gemäss §10b zuerst öffentlich Festgestellt werden.
Ausführendes Organ: ZdP
Unterschrift des Ausführenden, Datum: BuffaloBill 08:29, 27. Apr. 2009 (CEST)
Bemerkungen: Ich mach das eben mal.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Amtsenthebung des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/27/04/09M001
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der Spielleiter wurde seines Amtes enthoben. Ich bitte darum, Neuwahlen auszurichten.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:33, 27. Apr. 2009 (CEST)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/6._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge#9_-_17.04.2009_-_Antrag
Aktenzeichen 9/29/04/09M001[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/29/04/09M001
Antragsgegenstand:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Erschaffung eines neuen Organs "Zentrale Zeiterfassung" gemäß §4 Absatz (a) wie folgt:
- § 8c Zentrale Zeiterfassung
- (a) Die Zentrale Zeiterfassung, im Folgenden mit ZZ abgekürzt, ist ein selbständiges Organ, jedoch kein Hauptorgan. Aufgabe der ZZ ist die genaue Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitglieder eines Organs.
- (b) Die ZZ hat bis zu 2 Mitglieder. Die Posten können analog zu §2 Absatz (b) besetzt werden, sofern die maximale Mitgliederzahl noch nicht erreicht ist. Der Spielleiter kann mit ausführlicher Begründung einzelne Mitglieder aus der ZZ entfernen. Diese Entscheidung wird nach 69 Stunden rechtsgültig, sofern der Zentralrat der Paragraphenreiter nicht zwischenzeitlich mit einfacher Mehrheit ein Veto einlegt.
- (c) Jedes Mitglied eines Spielorgans ist dazu verpflichtet, in Abständen von höchstens vierzehn Tagen der ZZ einen Bericht, im Folgenden Zeitbericht genannt, welcher die vom berichtenden Kamel aufgewendeten Arbeitszeiten für verschiedene Tätigkeiten des Organes, in welchem es Mitglied ist, sowie für seine andere Tätigkeiten im Rahmen des Bürokratenspiels umfasst, zuzustellen. Diese Berichtspflicht beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, da die ZZ genaue Regelungen bezüglich Inhalt und Form der Zeitberichte verabschiedet und veröffentlicht hat.
- (d) Die Mitglieder der ZZ überwachen die ordnungsgemäße Abgabe der Zeitberichte. Bei Unklarheiten und Unstimmigkeiten können sie von Abgebenden des Zeitberichtes genauere Auskünfte verlangen.
- (f) Das Verfassen und die Abgabe der Zeitberichte darf gemäß §10 durch Einzelkamele oder für die Gesamtheit der Mitglieder eines Organes an Dritte delegiert werden. In Sonderfällen darf die ZZ auf Antrag ein Kamel von seiner Berichtspflicht freistellen. Kommt ein Kamel seiner Berichtspflicht nicht nach, sei es in Eigenregie oder durch Delegation an Dritte, so kann die ZZ das säumige Kamel bei einer Überschreitung der Frist gemäß Absatz (c) um mehr als drei Tage verwarnen. Bei einer Überschreitung der Frist gemäß Absatz (c) um mehr als sieben Tage kann der Aufsichtsrat das säumige Kamel rügen.
- (e) Die ZZ wertet die abgegebenen Zeitberichte mindestens einmal im Monat aus und fasst sie für den Aufsichtsrat in einem Report zusammen. Dieser ergreift gegebenenfalls weitere Maßnahmen.
Begründung:
Im Rahmen meiner Froschungstätigkeit stieß ich unlängst auf ein höchst interessantes Konstrukt zur Verschwendung von genaueren Kontrolle von Arbeitszeit, die sog. Timesheets. Ich muss für jeden einzelnen Tag dokumentieren, wieviele Arbeitsstunden ich unmittelbar für meinen Arbeitgeber und wieviele Arbeitsstunden ich mit dem Ausfüllen dieser verdammten Timesheets für meinen Drittmittelspender verbracht habe; bei letzterem aufgeteilt in einzelne Unteraufgaben (Arbeitspakete). Sollte ich am Ende des Monats weniger als 50% meiner Arbeitszeit für mein Drittmittelprojekt verbracht haben, so würde dies die EU-Kommission unglücklich machen; gleiches gilt umgekehrt genauso für meinen Arbeitgeber. Überstunden sind nicht erlaubt. Daher achte ich peinlichst genau darauf, jede Woche exakt 20,05 Stunden für die Universität sowie exakt 20,05 Stunden für das EU-Drittmittelprojekt zu arbeiten, da ich ansonsten problematische Zahlen melden müsste. Diese sinnvolle und zeitraubende Maßnahme erschien mir auf Anhieb hervorragend geeignet zur Integration in das Bürokratenspiel.
Anlagen: [1]
Aktenzeichen 9/28/04/09M009[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/28/04/09M009
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich eine Ergänzung von § 8 der Spielregeln zur Einführung eines neuen Organs entsprechend § 7 (2) GOdZdPmGO. Die Ergänzung soll folgenden Wortlaut haben:
- § 8
[c][d] Aufsichtsrat der Projektausfsichtsbehörde- Der Aufsichtsrat der Projektausfsichtsbehörde ist ein Organ mit beliebig vielen Mitgliedern.
- Die Mitgliedschaft setzt eine Antragserlaubnis gemäß § 3 (b) voraus.
- Die Aufnahme in das Organ und das Ausscheiden aus dem Organ sind unter Nachweis der Vorausetzungen nach Ziffer 2. beim Aufsichtsrat des Bürokratenspiels zu beantragen.
- Der Aufsichtsrat der Projektausfsichtsbehörde hat die Aufgabe, die Einhaltung angemessener Formalitäten in Luzifers Freunds Projektausfsichtsbehörde zu überwachen und darüber an den Spielleiter regelmäßig zu berichten.
- Der Aufsichtsrat der Projektausfsichtsbehörde darf Kamele verwarnen, wenn sie "Projektausfsichtsbehörde" falsch schreiben. Als falsch zählt dabei jede Schreibweise, die von der von Luzifers Freund ursprünglich gewählten Bezeichnung "Projektausfsichtsbehörde" abweicht.
Begründung:
Eine ordnungsgemäße Projektausfsicht erscheint ohne angemessene Beteiligung des Bürokratenspiels nicht zielführend.
Anlagen: (Vorläufige?) Projektseite von Luzifers Freunds Projektausfsichtsbehörde
Zeitpunkt der Neuwahl des Spielleiters[<small>bearbeiten</small>]
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 9/05/05/09
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/27/04/09M001
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren, sehr geehrte Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter. Wann wird von Ihnen ein neuer Spielleiter bestimmt? Laut Spielregeln § 15 (e) kann das Spiel morgen ab 17:34 von jedem beliebigen Kamel beendet werden.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Opsim 14:55, 5. Mai 2009 (CEST)
Siehe auch: Regel 15