Betriebswirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. März 2009, 09:34 Uhr
Die Betriebswirtschaft ist eine Sonderleistung, die einige Arbeitgeber ihren Angestellten zugestehen, ohne dass aus Arbeitsvertrag explizit ein Recht hierauf abgeleitet werden kann. Der Vorteil dabei ist, dass der Bierzufluss auch in Zeiten von Wirtschaftskrisen und Weltwirtschaftskrisen für alle Arbeitnehmer des Betriebes gesichert ist. Arbeitsausfälle, die z.B. aufgrund überlangen Suchens von geöffneten Kneipen oder des Genusses von Billigbier entstehen, kann durch Installation der Betriebswirtschaft nachweislich entgegengewirkt werden. Im öffentlichen Dienst hat man sich vor geraumer Zeit das Ziel der Bürgerfreundlichkeit gesetzt, welches bis dato allerdings noch nicht verwirklicht werden konnte. Betriebswirtschaften (im ö.D. Personalwirtschaft) und deren Besuch sollen nun gem. zweiter Änderung des Bürokratieabbaugesetzes für jede Stadt und jedes Kuhdorf bzw. deren Mitarbeiter vorgeschrieben sein. Damit die Mitarbeiter auch ausreichend Zeit zum Genuss des Gute-Laune-Saftes haben, wurde in Teilen Deutschlands bereits das Widerspruchsverfahren abgeschafft.
Die Betriebswirtschaft ist demokratisch strukturiert, wer zuerst kommt trinkt zuerst. Für die Durchsetzung des demokratischen Prinzips ist der regelmäßig zu wählende Betriebsrat (im ö.D. Personalrat) zuständig. Ein Gleichstellungsbeauftragter kümmert sich zudem darum, dass auch Kamel-Weibchen, die oftmals weniger vertagen können, nicht zu kurz kommen.
Siehe unbedingt: Betriebswirt (Begriffserklärung)
Siehe auch: Durst, Pils
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