Sprachzentrum: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dufo (Diskussion | Beiträge) K (interwiki) |
|||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Als die freie Hansestadt Hamburg noch ein [[Stadt]]-[[Staat]] mit eigener, von der [[Karlsruhe]]r [[Justizia|Justiz]] unabhängiger [[Terror]]totalität war, galt dort zusätzlich auch noch das [[Grundgesetz|Grund-Gesetz der Hansestadt Hamburg (GGHH)]] und damit zugleich das | Als die freie Hansestadt Hamburg noch ein [[Stadt]]-[[Staat]] mit eigener, von der [[Karlsruhe]]r [[Justizia|Justiz]] unabhängiger [[Terror]]totalität war, galt dort zusätzlich auch noch das [[Grundgesetz|Grund-Gesetz der Hansestadt Hamburg (GGHH)]] und damit zugleich das | ||
*"Gesetz Gegen [[Hip Hop]]" (ebenfalls: GGHH). | *"Gesetz Gegen [[Hip Hop]]" (ebenfalls: GGHH). | ||
+ | |||
+ | [[wiki:Sprachzentrum]] | ||
[[Kategorie:Recht]] | [[Kategorie:Recht]] | ||
[[Kategorie:Sprache]] | [[Kategorie:Sprache]] |
Version vom 15. August 2009, 18:01 Uhr
Das Sprachzentrum untersteht dem Innenministerium.
Es regelt und überprüft gemeinsam mit der Duden-Redaktion den Sprachwandel und ahndet eigenmächtig Verstöße gegen die die guten Sitten in Wort, Bild und Schrift. Näheres regelt ein Gesetz - zum Beispiel:
- Gesetz zur Einhaltung Innerpolitischer Lobgesänge (GEIL)
- Gesetz zur Unterdrückung und Umformung des Mannes (GUUM)
- Wahlwerbungsunterlassungsgesetz (WUG)
Als die freie Hansestadt Hamburg noch ein Stadt-Staat mit eigener, von der Karlsruher Justiz unabhängiger Terrortotalität war, galt dort zusätzlich auch noch das Grund-Gesetz der Hansestadt Hamburg (GGHH) und damit zugleich das
- "Gesetz Gegen Hip Hop" (ebenfalls: GGHH).