Geschwindigkeitsbeschränkung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. April 2005, 11:45 Uhr
Unter einer Geschwindigkeitsbeschränkung versteht man den staatlich verordneten Zwang zu Langsamkeit im Straßenverkehr unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit.
In Deutschland ist es auf einigen so genannten Autobahnen stellenweise noch möglich, ohne derartige Zwangs-Langsamkeit rechtzeitig ans Ziel zu kommen. In Teutschland ist dies bereits nicht mehr erlaubt, wird aber ebenso wie in Korea noch praktiziert.
Siehe auch: Tempolimit