Notwehrlage: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer [[Katze]].
 
Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer [[Katze]].
  
Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man [[Katzen zerhacken].
+
Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man [[Katzen zerhacken]].

Version vom 10. Mai 2005, 11:24 Uhr

Eine Notwehrlage sollte am besten Tatsächlich vorliegen, sonst steckt man in einemErlaubnistatbestandsirrtum.

Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer Katze.

Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man Katzen zerhacken.