Vorlage:KGI: Unterschied zwischen den Versionen

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|style="background: #FFFFFF; padding: 3px; font-size: 8pt; line-height:14px;"|Dieses Kamel verzichtet auf sein gutes Recht, geschütztes Material für eigene Werke zu verwenden.<br /> <center>'''[[Vorlage:KGI|Warum?]]'''</center>
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Das Urheberrecht ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 Freie Benutzung]) und das Grundgesetz ([http://dejure.org/gesetze/GG/5.html GG §5 Freie Meinungsäußerung]) erlauben, in einem gewissen Rahmen, die Nutzung fremder geschützter Werke, um daraus eigene Werke entstehen zu lassen, auch gegen den Willen des Urhebers. Als Beispiel könnte es sich dabei um Parodien oder Collagen handeln.
 
Das Urheberrecht ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 Freie Benutzung]) und das Grundgesetz ([http://dejure.org/gesetze/GG/5.html GG §5 Freie Meinungsäußerung]) erlauben, in einem gewissen Rahmen, die Nutzung fremder geschützter Werke, um daraus eigene Werke entstehen zu lassen, auch gegen den Willen des Urhebers. Als Beispiel könnte es sich dabei um Parodien oder Collagen handeln.
  
Eine Urheberrechtsverletzung kann zwar weitgehend durch eine gewissenhafte Abklärung (siehe [[Kamelopedia:Entscheidungshilfe_für_das_Hochladen_von_Bildern|hier]]) vermieden werden, aber da der Begriff "Freie Benutzung" keine exakte Definition hat, genügt das den Nutzern dieser Vorlage nicht.
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Eine Urheberrechtsverletzung kann zwar weitgehend durch eine gewissenhafte Abklärung (siehe [[Kamelopedia:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern|hier]]) vermieden werden, aber da der Begriff „Freie Benutzung“ keine exakte Definition hat, genügt das den Nutzern dieser Vorlage nicht.
  
 
Die Anstrengungen der Kamelopedia Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden sind groß. Aus diesem Grund ist diese Vorlage keine Kritik an Kamelen, die geschütztes Material im Rahmen des Gesetzes verwenden.
 
Die Anstrengungen der Kamelopedia Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden sind groß. Aus diesem Grund ist diese Vorlage keine Kritik an Kamelen, die geschütztes Material im Rahmen des Gesetzes verwenden.
  
 
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Version vom 27. April 2011, 11:57 Uhr

©right.jpg Dieses Kamel verzichtet auf sein gutes Recht, geschütztes Material für eigene Werke zu verwenden.


Mit dieser Vorlage möchten ihre Nutzer zum Ausdruck bringen, dass sie freiwillig auf geschütztes (nicht durch Lizenzen freigegebenes) Material in ihren Werken verzichten, auch wenn dies ihr gutes Recht wäre.

Das Urheberrecht (UrhG §24 Freie Benutzung) und das Grundgesetz (GG §5 Freie Meinungsäußerung) erlauben, in einem gewissen Rahmen, die Nutzung fremder geschützter Werke, um daraus eigene Werke entstehen zu lassen, auch gegen den Willen des Urhebers. Als Beispiel könnte es sich dabei um Parodien oder Collagen handeln.

Eine Urheberrechtsverletzung kann zwar weitgehend durch eine gewissenhafte Abklärung (siehe hier) vermieden werden, aber da der Begriff „Freie Benutzung“ keine exakte Definition hat, genügt das den Nutzern dieser Vorlage nicht.

Die Anstrengungen der Kamelopedia Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden sind groß. Aus diesem Grund ist diese Vorlage keine Kritik an Kamelen, die geschütztes Material im Rahmen des Gesetzes verwenden.