Obdachlosengeld-II: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. August 2005, 19:41 Uhr
Obdachlosengeld-II. Mit der kommenden Reformstufe zur Asozialen Marktwirtschaft wird eine Art Kurtaxe für Obdachlose eingeführt. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst, korpulenteren Exemplaren droht das Dicktiergerät.
Die Bestimmungen für das OLG-II sind unlängst auf Initiative der Linkspartei entschärft worden. Um soziale Härten zu vermeiden, soll die OLG-II-Zahlungspflicht mit dem Ableben des Betroffenen enden.