Sabber: Unterschied zwischen den Versionen
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Gesabbert wird laut §1 Absatz 3 im SGB ([[Sabber Gesetz Buch]]) wie folgt. | Gesabbert wird laut §1 Absatz 3 im SGB ([[Sabber Gesetz Buch]]) wie folgt. |
Version vom 15. Juli 2005, 06:24 Uhr
Sabbern:
Sabbern das auch öffters als die unzivilisierte Form des Spucken bezeichnet wird ist eigendlich nur unkontrollierter Speichelfluss. Tritt häufig mit nassen Klamotten auf (oder umkekehrt?).
Gesabbert wird laut §1 Absatz 3 im SGB (Sabber Gesetz Buch) wie folgt.
Sabbern nur mit leicht geöffnetem Mund, nach belieben sind auch nur einseitige öffnung einer der beiden Mundwinkel möglich. Durch diese Öffnung wird nun der in den eigends dafür entwickelten Sabberdrüsen erzeugte Sabber entlassen.
Zusätzlich sind die Augen zu verdrehen. Dies geschieht mit dem rechten auge auf 12:00 Uhr und dem linken auf 3:00 - 3:20 Uhr für rechtshänder bzw umgekehrt für linkshänder.