Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Superrevisionsinstanz/Vorgänge
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Superrevisionsinstanz
Feststellung der Revision
Nr. 1 vom 31. Januar 2007: Überprüfung einer verbindlichen Regelauslegung
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-R1-0131/V/1
Bearbeitendes Organ: Superrevisionsinstanz
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Einleitung der Revision über die Verbindliche Regelauslegung von § 8.3 (b) [Spielregel] und Grundsatzentscheid über Mehrfachmitgliedschaften (Vorgangsnummer: 29-Jan-07-Mthk-Gt8-26-1) des Spielleiters wird gemäß § 7 SuRIGO festgestellt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Doppelnull Superrevisor 00:17, 31. Jan 2007 (CET)
Anlagen: -
???
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-R1-0131/V/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRI-R1-0131/V/1
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Sehr geehrter Superrevisor Doppelnull,
Die Feststellung nach § 7 Abs. 1 SuRIGO setzt eine Regelübertretung oder fragwürdige Entscheidung des Spielleiters voraus.
Eine Regelübertretung liegt offensichtlich nicht vor.
Es wird daher angefragt, inwiefern die angeführte Entscheidung des Spielleiters als fragwürdig eingeschätzt wird und worüber im eingeleiteten Verfahren verhandelt werden soll.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 01:07, 31. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: fehlende Ausführungen in SuRI-R1-0131/V/1
Nr. 2 vom 1. Februar 2007: Überprüfung der Entscheidung zu Antrag Nr. 30 vom 31.1.2007
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-R2-0201/V/1
Bearbeitendes Organ: Superrevisionsinstanz
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Mit Wirkung vom 2.1.2007 hat der Spielleiter einen Antrag bewilligt, der außer wirren Zeichen überhaupt keinen Antragstext enthält.
Vielmehr bezieht sich die Genehmigung des Spielleiters ausschließlich auf in der Antragsbegründung abgegebene Erläuterungen.
Die Einleitung der Revision über den Vorgang Bürokratenspiel/3. Runde/Anträge#Nr. 30 vom 31. Januar 2007: Antrag auf eigene Seiten für die Abkürzungsaufsicht wird deshalb hiermit gemäß § 7 SuRIGO festgestellt.
Bemerkung: Die Einleitung der Verhandlung wird bis zum Erlass einer klaren Regelung über den Verfahrensablauf ausgesetzt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 09:31, 1. Feb 2007 (CET)
Anlagen: -