Nachbarskinder

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Hier ausnahmsweise ein Exemplar allein

Nachbarskinder sind eine der zehn biblischen Plagen und treten – ähnlich wie Heuschrecken – zumeist in Zusammenrottungen von etwa fünf bis zehn Exemplaren auf. Als bösonders verfressene Form des gewöhnlichen Kindes tyrannisieren sie nicht nur ihre Eltern, sondern verwüsten ganze Landstriche, verführen die eigenen Prachtkinder, zeichnen mitverantwortlich für den Hunger in der dritten Welt und übertreffen das gemeine Jungkamel bei weitem an Lautstärke und Gestank. Zudem haben sie keinerlei Respekt vor dem Eigentum anderer.
Einzig bekannter Zweck von Nachbarskindern ist ihre Empfängnis verhütende Wirkung, die – als einziges der bekannten Verhütungsmittel – sowohl von weiblichen, als auch von männlichen Kamelen genutzt werden kann. Nachbarskinder sind eigentlich nur für Spanner und Kinderschänder interessant, wenngleich die eigenen ihnen dann doch lieber sind, weil sie weniger Aufsehen erregen und weniger dumme Fragen stellen.

Nachbarskinder in der Bibel

Ägypten vor und nach dem Befall durch die Nachbarskinder.
Meinem Garten ist es nicht anders ergangen.

Die erste schriftliche Erwähnung von Nachbarskindern findet sich im 2. Buch Mose aus dem Alten Testament. Etwa im 13. Jahrhundert v. Chr. sollen sie als eine von zehn Landplagen Ägypten heimgesucht haben, so dass sich das Volk Israel vor dem Bau der Pyramiden drücken konnte. Historiker und Archäologen gehen heute allerdings davon aus, dass es bereits vorher Nachbarskinder gegeben haben muss:

2.Mos 10,12: Darauf sprach der Herr zu Mose: Streck deinen Huf über Ägypten aus! Dann werden Nachbarskinder kommen und über Ägypten herfallen. Sie werden den ganzen Pflanzenwuchs des Landes auffressen, alles, was der Hagel verschont hat.
2.Mos 10,13: Da streckte Mose seinen Stab über Ägypten aus und der Herr schickte den Ostwind in das Land, einen ganzen Tag und eine ganze Nacht lang. Als es Morgen wurde, hatte der Ostwind die Nachbarskinder ins Land gebracht.
2.Mos 10,14: Sie fielen über ganz Ägypten her und ließen sich in Schwärmen auf dem Gebiet von Ägypten nieder. Niemals vorher gab es so viele Nachbarskinder wie damals, auch wird es nie wieder so viele geben.

Die Plage der Nachbarskinder führte sogar dazu, dass die Israeliten dafür beschenkt wurden, wenn sie denn endlich Ägypten verließen:

2.Mos 3,22: Jede Frau kann von ihrer Nachbarin oder Hausgenossin silberne und goldene Geräte und Kleider verlangen. Übergebt sie euren Söhnen und Töchtern und plündert so die Ägypter aus!

Seitdem werden Nachbarskinder stets in Zusammenhang mit den katastrophalsten (Natur-)Katastrophen der Menschheit genannt:

2.Chr 6,28: Wenn im Land Hungersnot herrscht, wenn Pest ausbricht, wenn Getreidebrand, Rost, Nachbarskinder und Ungeziefer auftreten, wenn Feinde sie im eigenen Land bedrängen, wenn irgendeine Plage oder Krankheit sie trifft, ...

Nachbarskinder heute

Nachbarskinder werden heute gerne von sozial benachteiligten Schichten als (vermeintliches) Statussymbol eingesetzt – mitunter auch um gezielt die (schwer) arbeitende Bevölkerung und deren Nachkommen zu vertreiben. Zu unterscheiden sind Nachbarskinder, die die Pubertät noch nicht erreicht haben, und – weit schlimmer – solche, die sich bereits selbstständig vermehren.
Erstere bedienen sich zumeist der akustischen Folter und der Verwüstung des heimischen Gartens. Letztere nutzen dagegen das Recht des Halbstärkeren und drohen mit ihrem größeren Bruder, der eigenen Mama („Alda, deine Mudda“), oder – ab einem gewissen Alter – mit körperlicher Gewalt („isch mach' disch Messer!“) In beiden Fällen lässt sich nur schwer gegen Nachbarskinder vorgehen, weil das übliche Mittel der Züchtigung per Gesetz dem jeweiligen Erziehungsberechtigten vorbehalten ist. Diesen Umstand verdanken wir natürlich IHNEN, DIE UNS wiedermal das Leben zur Hölle machen wollen.

Gegenmaßnahmen

Da die (postnatale) Abtreibung insbesondere fremder Kinder in Ägypten und Norddeutschland unter Strafe steht, gestaltet sich die Wiederherstellung des häuslichen Friedens und der wohlverdienten Ruhe als sehr schwierig und zeitaufwändig.

  • Das Prinzip Kindergarten: bis zum sechsten Lebensjahr können Nachbarskinder in speziell dafür vorgesehenen Sammelställen1 abgegeben werden. Allerdings bedarf dieses Verfahren der Zustimmung durch die Nachbarn – führt also nur in Ausnahmefällen zum Erfolg. Eine Möglichkeit ist hier aber die Bestechung – etwa in Form eines Messers oder (die harmlosere Variante) einer UN-Kostenbeteiligung.



1 Achtung! Hier liegt kein unbeabsichtigter Rechtschreibfehler vor!