Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Spielleiter

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Anträge an den SpielleiterVerunglimpfung des SpielleitersDer Spielleiter

Regierungssitz des Spielleiters

Willkommen im Regierungsitz des Spielleiters!

  • Anträge können hier gestellt werden.
  • Die Besetzung der Position ist hier eingetragen.
  • Verunglimpfungen des Spielleiters können hier vorgenommen werden.
  • Die wöchentlichen Arbeitsberichte gibt es in Zukunft hier

Geschäftsordnung des Spielleiters (GOSP)

Der Spielleiter arbeitet nach folgender Geschäftsordnung, geändert am 13.12.2007 nach Genehmigung des Antrags beim Aufsichtsrat:

(a) Der Spielleiter erfüllt die ihm durch die Spielregeln übertragenen Aufgaben.
(b) Weiterhin ist er das Ziel von Verunglimpfungen, mit denen frustrierte Kamele Aggressionen abbauen können.
(c) Der Spielleiter berichtet der Öffentlichkeit wöchentlich über seine Tätigkeit.

§ 2 Anträge

(a) Anträge an den Spielleiter müssen auf der Antragsseite des Spielleiters eingereicht werden.
(b) Der Spielleiter bestätigt umgehend den Eingang des Antrags unter Verwendung der Vorlage „in Bearbeitung“.
(c) Ablehnungen oder Zurückweisungen von Anträgen sowie Ungültigkeitserklärungen von Vorgängen werden vom Spielleiter ausreichend begründet

§ 3 Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung kann nur auf Antrag geändert werden, wenn der Antrag von einer Mehrheit der Mitglieder der Spielleitung angenommen wird.

§ 4 Rechtsmittel

(a) Wird eine Entscheidung des Spielleiters angefochten, so hat er über den Vorgang unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente neu zu entscheiden.
(b) Wurde eine Entscheidung über einen Zeitraum von mehr als 72 Stunden nicht angefochten, so kann der Spielleiter den Vorgang für abgeschlossen erklären und damit eine spätere Anfechtung ausschließen.