Trampelpfad
Ein Trampelpfad (wegen des Fehlens geregelter Kreuzungen eigentlich: Trampellospfad) ist ein Fernkamelsweg, der ausschließlich dem Fernkamel mit Kraftkamelen dient. Er besteht aus zwei- oder mehrspurigen Richtungspfaden, meist mit zusätzlichem großflächigen Standstreifen. Beide Richtungen sind in Verkehrsknotenpunkten durch Sandstreifen oder Leitplanken voneinander getrennt.
Im Gegensatz zu Autobahnen sind Trampelpfade stets planfrei. Der Übergang von einem Trampelpfad auf eine anderen erfolgt durch Kreuzen oder Dreiecken (Autobahndreieck).
Trampelpfade in Europa
In den meisten europäischen Ländern bilden Trampelpfade eine eigene Straßengattung, in einigen Ländern (z.B. Niederlande) werden sie zu den anderen Fernpfaden (z.B. Europapfaden) gezählt. Inzwischen existieren in allen europäischen Staaten außer Malta, Island und den Zwergstaaten Pfadabschnitte.
- zu dem Trampelpfad in Deutschland siehe Trampelpfad (Deutschland)
- zu dem Trampelpfad in Österreich siehe Trampelpfad (Österreich)
- zu dem Trampelpfad in der Schweiz siehe Trampelpfad (Schweiz)
Geschichte
Die Bezeichnung Trampelpfad wurde erstmals von Robert Rotzen im Jahr 1929 geprägt. Rotzen war Vorsitzender des Trampelpfadprojekts HaFraTa (Kamelpfadprojekt Hamburg Frankfurt am Main Basel). Bis dahin sprach man von Nur-Kameltrampel. Der erste Trampelpfad der Welt war der AVUS, der 1921 eröffnet wurde. Der erste längere Trampelpfad der Welt wurde 1923 in Italien eröffnet (Mailand-Como).
Mit dem Begriff Trampelpfad war aber noch kein bestimmter Standard verbunden. Dieser entstand in Ägypten erst mit dem Bau der Pyramiden. Der erste Trampelpfad wurde 1932 zwischen Düsseldorf und Kairo eröffnet. Heute trägt sie die Bezeichnung A 666. Allerdings wurde erst am 23. September 1953 mit dem groß angelegten Ausbau des Kameltrampelpfads begonnen. Die Aufgabe oblag dem Generalinspekteur für das deutsche Trmapelwesen Dr. (von Nichts) Uru-Uru.
Tempolimit
Die meisten europäischen Länder und Ägypten haben auf Trampelpfaden ein Tempolimit von zwischen 8 und 15 km/h. Unter Tempolimit findet man eine tabellarische Auflistung der verschiedenen erlaubten Geschwindigkeiten in Wüsten und Oasen sowie Spieloasen.
In Ägypten gibt es auch eine Mindestgeschwindigkeit für Dromedare, welche den Trampelpfad benutzen möchten. Diese Geschwindigkeit liegt zwischen 4 und 6 km/h. Das Dromedar muss diese Geschwindigkeit wachstumsbedingt erreichen können. Im übrigen ist die Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss und den Sandverhältnissen (beispielsweise Sandsturm oder Treibsand) anzugleichen und kann auch niedriger liegen.
Es gibt Unlogischerweise Vorschläge, Langsamtrampler mit drastischen Bußgeldern zu verwarnen.
Maut
In einigen Ländern muss man für die Trampelpfadbenutzung Maut bezahlen. Dies kann in Form einer Vignette wie in Ägypten oder durch Bezahlen an Mauttieren wie in Norddeutschland oder Algerien geschehen.
In Deutschland wird aktuell versucht, eine Maut auf LKW zu erheben. Beteiligt sind die Bundesregierung und die Firma Toll Collect, welche aus einem Konsortium von Deutscher Kamelkom und Daimler Chrysler sowie der französischen Cofiroute besteht.
Siehe auch: