Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge

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Wichtiger Hinweis:

Runde 3 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.


Bitte stellen Sie hier Anträge, Mitteilungen und sonstige Vorhaben an den Zentralrat auf dieser Seite unterhalb dieser Zeile.

Nr.1 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge" ("DD")

Antrag

Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: akt2
Antragsgegenstand:

Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4

Begründung:

Die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten, wie Nichtbeantwortung und Verschlampen, sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden sollten. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen Kamelen mit ausdauer. nur alteingeschlafene aktenleichen sind in der lage, diese verantwortungslose taetigkeit zu verschlafen, daher beantrage ich ein Organ zu bilden und mich anschliessend als Mitglied einzusetzen.
als Regeltext ist folgendes vorgesehen:

§8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (DD)

(a.1) Zweck: Der Zweck des DD ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.

(a.2) Ressortübergreifende Funktion: Das DD steht mit seinem fundiertem Basiswissen jedem anderen Organ und Einzelkamel, sofern im Beamtenstatus, mit schlafwandlerischem Engagement zur Seite. Bei notorisch hellwachen Beamten, überschnellen Bearbeitungszeiten und fehlenden Weiterbildugsmassnahmen im Bereich der Schlaf- und Unordnungskunde, soll dieses Organ Hilfestellungen, paramedizinische Rezepte und psychologische Unterstützug anbieten.

(a.3) Das DD ist ermächtigt Beamte zu verwarnen, die den Beamtentum im Sinne des DD nicht genügend Rechnug tragen.

(b) Autonomie: Das DD ist ein eigenständiges Gremium.

(c) Handlungsfähigkeit: Das DD ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens zwei Kamelen besetzt ist. Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des DD auf ein Kamel festgelegt.

(d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.

(g) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 85 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im DD aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.

Hinweis: Als Mitglied des DD schlage ich mich selbst vor, da ich über hervorragende Kenntnisse im Sinne des DD verfüge.


Unterschrift, Datum: aktenlaiche 22. Januar 2007, 16:30 (CET)

Anlagen: ich bin diesmal guter *schnnnnnaaaaaarrrrcchhhhh*


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070123-00a-00:0A:5E:23:A6:4E

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: akt2

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Werter Mitspieler!
Mir erscheinen zur Zeit folgende Punkte an diesem Vorschlag verbesserungswürdig:

  • Es sollte nicht (nur) in der Überschrift, sondern (auch) im Paragraphen selbst festgeschrieben sein, wofür "DD" steht.
  • Die Mitgliederzahl erscheint als viel zu gering. Richtige Bürokratie wuchert. Haben Sie etwa nicht das Buch von Parkinson gelesen? In diesem Sinne würde ich statt einer Grenze von ein/zwei Kamelen eher etwas wie 200/201 Kamelen vorschlagen.
  • Es sollte beim Hineinwählen klargestellt werden, dass das nur gilt, wenn noch nicht die Maximalzahl erreicht ist.
  • Es wird nicht klar, was genau "Beamte" sein sollen; von daher wird die jetzige Formulierung von Absatz a.3 als problematisch angesehen.
  • Es wird keine Frist für die Vetoabgabe in Absatz (g) spezifiziert. Ein paar Tage wären angemessen.

Eine Nachbesserung ohne erneute Antragstellung wird hiermit gewährt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:57, 23. Jan 2007 (CET)

Siehe auch: Parkinson's Law

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt nur noch ein paar Minuten.

Bemerkungen: Wir wollen mal sehen    

Datum, Unterschrift: Kruemelmo 01:02, 23. Jan 2007 (CET)

Fortschrittsanzeige:
2%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Nr.2 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Einsetzung einer Abkürzungsaufsicht

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 5
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung einer Abkürzungsaufsicht wie folgt:
§ 8.x Abkürzungsaufsicht
(a) Die Abkürzungsaufsicht wird durch ein Kamel wahrgenommen. Ist die Stelle unbesetzt, kann sich ein beliebiges Kamel selbst zur Abkürzungsaufsicht ernennen.
(b) Die Abkürzungsaufsicht pflegt eine Seite mit den im Bürokratenspiel zu verwendenden Abkürzungen und nimmt auf Antrag neue Abkürzungen in diese Liste auf.
(c) Die Abkürzungsaufsicht überwacht die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel und kann bei Verstößen Rügen oder Verwarnungen aussprechen.
(d) Die Abkürzungsaufsicht kann Vorgänge für ungültig erklären, wenn sie ungenehmigte Abkürzungen verwenden, aus denen ggf. eine Mehrdeutigkeit des Vorgangs gefolgert werden kann. Die Mehrdeutigkeit ist mit Beispielen zu belegen.
(e) Die Abkürzungsaufsicht kann von Spielleiter verwarnt oder im Wiederholugnsfall entlassen werden, wenn sie ihre Aufgabe nicht pflichtgemäß erfüllt.

Begründung:

Die willkürliche Verwendung uneindeutiger Abkürzungen muss unterbunden werden.

Unterschrift, Datum: Mambres 20:55, 22. Jan 2007 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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BESCHWERDE


Adressat: Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 5

Beschwerdegrund: Nichtvorhandenseins einer Möglichkeit mecklenburgvorpommerungen zu erteilen

Genauere Angaben:

Hiermit bemängelt das Kamel:Sushifresse, dass die beantragte GO der Abkürzungsaufsicht keine Möglichkeit zur Erteilung von Mecklenburgvorpommerungen vorsieht


Unterschrift, Datum: Sushifresse 21:39, 22. Jan 2007 (CET)

Bemerkungen: Wie soll man denn Verbrecher bestrafen die eine Insel falsch abkürzen?

Siehe auch: -

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 6

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Antrag Nr. 2 vom 22. Januar 2007/Beschwerde

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Dem Beschwerdeführer ist recht zu geben.
Der Antrag wird wie folgt geändert:
(c) Die Abkürzungsaufsicht überwacht die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel und kann bei Verstößen Rügen oder Verwarnungen, im Wiederholungsfall auch Mecklenburg-Vorpommern, aussprechen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 21:51, 22. Jan 2007 (CET)

Siehe auch: Bornholm?