Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Vorgänge (allgemein) ▪ Anträge (allgemein)
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Nr.1 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge" ("DD")[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: akt2
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4
Begründung:
Die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten, wie Nichtbeantwortung und Verschlampen, sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden sollten. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen Kamelen mit ausdauer. nur alteingeschlafene aktenleichen sind in der lage, diese verantwortungslose taetigkeit zu verschlafen, daher beantrage ich ein Organ zu bilden und mich anschliessend als Mitglied einzusetzen.
als Regeltext ist folgendes vorgesehen:
§8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (DD)
(a.1) Zweck: Der Zweck des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (im weiteren "DD" genannt"), ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
(a.2) Ressortübergreifende Funktion: Das DD steht mit seinem fundiertem Basiswissen jedem anderen Organ und Einzelkamel, sofern im Beamtenstatus, mit schlafwandlerischem Engagement zur Seite. Bei notorisch hellwachen Beamten, überschnellen Bearbeitungszeiten und fehlenden Weiterbildugsmassnahmen im Bereich der Schlaf- und Unordnungskunde, soll dieses Organ Hilfestellungen, paramedizinische Rezepte und psychologische Unterstützug anbieten.
(a.3) Das DD ist ermächtigt antragsberechtigte Kamele zu verwarnen, die den Beamtentum im Sinne des DD nicht genügend Rechnung tragen.
(b) Autonomie: Das DD ist ein eigenständiges Gremium.
(c) Handlungsfähigkeit: Das DD ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens zwei Kamelen besetzt ist. Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des DD auf ein Kamel festgelegt.
(d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt, sofern das Organ nicht vollzählig ist. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
(g) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 85 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im DD aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann innerhalb von 5 Tagen mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.
Hinweis: Als Mitglied des DD schlage ich mich selbst vor, da ich über hervorragende Kenntnisse im Sinne des DD verfüge.
Anlagen: ich bin diesmal guter *schnnnnnaaaaaarrrrcchhhhh*
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070123-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: akt2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Mitspieler!
Mir erscheinen zur Zeit folgende Punkte an diesem Vorschlag verbesserungswürdig:
- Es sollte nicht (nur) in der Überschrift, sondern (auch) im Paragraphen selbst festgeschrieben sein, wofür "DD" steht.
- Die Mitgliederzahl erscheint als viel zu gering. Richtige Bürokratie wuchert. Haben Sie etwa nicht das Buch von Parkinson gelesen? In diesem Sinne würde ich statt einer Grenze von ein/zwei Kamelen eher etwas wie 200/201 Kamelen vorschlagen.
- Es sollte beim Hineinwählen klargestellt werden, dass das nur gilt, wenn noch nicht die Maximalzahl erreicht ist.
- Es wird nicht klar, was genau "Beamte" sein sollen; von daher wird die jetzige Formulierung von Absatz a.3 als problematisch angesehen.
- Es wird keine Frist für die Vetoabgabe in Absatz (g) spezifiziert. Ein paar Tage wären angemessen.
Eine Nachbesserung ohne erneute Antragstellung wird hiermit gewährt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:57, 23. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Parkinson's Law
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt nur noch ein paar Minuten oder mehr.
Bemerkungen: Wir wollen mal sehen.
Datum, Unterschrift: Kruemelmo 01:02, 23. Jan 2007 (CET)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: akt3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-20070123-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Wutzofant, werter zentralrat!
zu den verbesserungsvorschlaegen:
- Es sollte nicht (nur) in der Überschrift, sondern (auch) im Paragraphen selbst festgeschrieben sein, wofür "DD" steht.
geaendert
- Die Mitgliederzahl erscheint als viel zu gering. Richtige Bürokratie wuchert. Haben Sie etwa nicht das Buch von Parkinson gelesen? In diesem Sinne würde ich statt einer Grenze von ein/zwei Kamelen eher etwas wie 200/201 Kamelen vorschlagen.
im parkinson gesetz heisst es: "n die Zahl der Verwaltungseinheiten, die vom Personal des Büros tatsächlich erledigt werden". n ist gleich null, demnach ist das gesetz nicht anwendbar fuer dieses organ.
- Es sollte beim Hineinwählen klargestellt werden, dass das nur gilt, wenn noch nicht die Maximalzahl erreicht ist.
geaendert - Es wird nicht klar, was genau "Beamte" sein sollen; von daher wird die jetzige Formulierung von Absatz a.3 als problematisch angesehen.
geaendert - Es wird keine Frist für die Vetoabgabe in Absatz (g) spezifiziert. Ein paar Tage wären angemessen.
geaendert
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaiche 23. Januar 2007, 12:20 (CET)
Siehe auch: aenderungen im antrag akt2 eingefügt
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070124-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: akt2, akt3
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Mitspieler!
Mir erscheinen noch folgende kleine Punkte an diesem Vorschlag verbesserungswürdig:
- In Abschnitt (a.2) ist immer noch nicht klar definiert, was mit "Beamtenstatus" gemeint ist. Insofern ist auch nicht klar, wer die Beraterfunktion des Organs in Anspruch nehmen kann. Hier sollte als allerunterstes Minimum auf eine Geschäftsordnung verwiesen werden.
- Die Formulierung "solange das Organ nicht vollzählig ist" in Abschnitt (d) klingt seltsam; besser wäre eine Formulierung mit "die maximale Mitgliederzahl noch nicht erreicht ist".
- Ich würde Sie im Übrigen ersuchen, das in Abschnitt (a.1) fälschlich gesetzte Komma an derjenigen Stelle in Abschnitt (a.3) zu placieren, wo eines fehlt. Desweiteren sollte ein überflüssiges Komma in abschnitt (a.2) restlos eliminiert werden. Auch eine Dehelvetisierung (ß) von Abschnitt (a.2) sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden. <babelfish warum="nur so">Jedoch, Versagen zu tun so will nicht resultieren im Deklinieren Ihrer Applikation.<babelfish>
- Eine solch verantwortungsvolle Aufgabe sollte nach Ansicht des Unterzeichners nicht nur einem Kamel offenstehen. An dieser Stelle sei jedoch betont, dass dies die Meinung eines Einzelkamels ist und nicht notwendigerweise die Meinung des gesamten Zentralrates der Paragraphenreiter ausdrückt.
Sobald zumindest die wichtigsten o. g. Punkte in zufriedenstellender Weise behoben sind, steht einer Genehmigung dieses neuen Organs durch den Zentralrat der Paragraphenreiter nichts mehr im Wege.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:15, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformation
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 25-Jan-07-Mthk-Anw-1-1
Diese Anweisung ergeht an: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Eine genauere Überprüfung ergab, dass aktenlaiche vom Aufsichtsrat nicht zum Stellen von Anträgen autorisiert wurde. Auf der Liste des Aufsichtsrats ist lediglich eine Genehmigung für aktenlaich (also ohne abschliessendes 'e') aufgeführt. Aus diesem Grund ist Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückzuweisen. Aus diesem Grund soll der Zentralrat der Paragraphenreiter prüfen, ob Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückgewiesen werden muss.
Das antragstellende Gastkamel hat im Wiederholungsfalle mit Ordnungsmassnahmen nach § 14 zu rechnen wegen Verstosses gegen § 3 (c) der Spielregeln.
Weitere Bemerkungen:
Siehe auch: Zulassungsstelle des Aufsichtsrats sowie Antrag Nr. 12
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 17:09, 25. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Nachtrag: Änderung gemäss Beschluss 27-Jan-07-Mthk-Bschl-1-1.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: ZdPR-Bsch-001-(25-Jan-07-Mthk-Anw-1-1)
Beschwerdegrund: Eingriff in laufenden Vorgang
Genauere Angaben:
Euer Ehren! Der Zentralrat der Paragraphenreiter befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung dieses Antrags, wie auch aus dem entsprechenden Vermerk hervorgeht. Der Zentralrat der Paragraphenreiter erklärt hiermit, dass er §0 der Spielregeln kennt und dass er sich bewusst ist darüber, dass demnach alles seine Ordnung haben muss. Der Zentralrat der Paragraphenreiter verwehrt sich gegen jeden Versuch der Einflussnahme von außen. Insbesondere sieht der Zentralrat der Paragraphenreiter keine Notwendigkeit für die ergangene Anweisung.
Es ergeht die Bitte, die Anweisung zurückzunehmen, damit der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Entscheidung selbständig und unbeeinflusst treffen kann.
Unterschrift, Datum: Kruemelmo 21:00, 26. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist allerdings durchaus über jede Anmerkung dankbar, die die Bearbeitung eines Antrags vereinfachen.
Siehe auch: Kann ich selber ey
Beschluss Nr. 27-Jan-07-Mthk-Bschl-1-1 des Spielleiters vom 27. Januar 2007 über die Anweisung mit Aktenzeichen 25-Jan-07-Mthk-Anw-1-1
- Die Anweisung wird nicht zurückgezogen. Jedoch wird der Satz „Aus diesem Grund ist Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückzuweisen.“ geändert zu „Aus diesem Grund soll der Zentralrat der Paragraphenreiter prüfen, ob Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückgewiesen werden muss.“
Die Anweisung wurde gerade wegen § 0 erteilt, um Änderungen der Spielregeln von Unbefugten zu verhindern, denn sonst könnte ja jeder kommen. In den bis anhin ausgestellten Formularen war nicht erkennbar, dass der Zentralrat den Fehler bemerkt hätte. Deshalb wurde er umgehend darauf aufmerksam gemacht. Ein Eingriff in einen laufenden Vorgang war deshalb leider unumgänglich.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 14:12, 27. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkungen: Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann selbstständig entscheiden. Er wird aber gebeten den Antrag aus dem in der Anweisung genannten Grund abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: akt4
Bearbeitendes Organ: alle
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
ich gebe zu bedenken, dass es sich um eine unterschrift handelt und diese IMMER unleserlich ist, wegen der dokumentenaechthaid. um eine rechtsgueltige unterschrift zu erzielen, reichen 3 (in worten:drei) zeichen aus, um wirksamkeit zu erzielen.
"Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1987, 1334, OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 946)
Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04). " (aus http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#Unterschriften_digitalisieren)
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum:
aktenlaich 29. Januar 2007, 10:15 (CET)
Anlagen: alles klar?
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP3.Mmb.BHG.1
Beschwerdegrund: Einmischung eines nicht genehmigten Organs
Genauere Angaben:
Euer Ehren,
Mit der Feststellung akt4 bringt aktenlaich Vorgänge eines fremden Organs namens Bundesgerichtshof (BGH) in das Spiel ein.
Es ist dabei festzustellen:
- Der Bundesgerichtshof ist weder ein Hauptorgan noch ein in § 8 der Spielregeln geführtes Organ,
- BGH ist keine zugelassene Abkürzung gemäß § 8.4 b der Spielregeln,
- der Bundesgerichtshof hat bisher keine Mitgliederliste nach § 9e der Spielregeln veröffentlicht,
- der Bundesgerichtshof wurde nicht nach dem ordnungsgemäßen Verfahren nach § 12 der Spielregeln konstituiert.
Ich beantrage daher, die Mitglieder des Bundesgerichtshofes offiziell zu rügen wegen der o. a. Verstöße sowie des unbefugten Eingreifens in das Bürokratenspiel. Dem Bundesgerichtshof wäre nahezulegen, zunächst die Zulassung seiner Mitglieder nach § 3b zu veranlassen und anschließend über ein Verfahren nach § 4 eine entsprechende Erweiterung von § 8 zu beantragen.
Unterschrift, Datum: Mambres 10:45, 29. Jan 2007 (CET)
Adressat: alle
Vorgangsnummer/Zeichen: akt5
Beschwerdegrund: Einmischung in vorgange und generelles anzweifeln des beamten aktenlaich.
Genauere Angaben:
dieses diffamierende verhalten gegenueber meiner altehrwuerdigen schlafposition ist in meinen seltenen wachphasen als hoechst herabwuerdigend und ob alten beamtenkamelen der ersten stunde zu werten! selbst darreichungen von beispielen aus zugegebenen obskuren parallelweltenquellen, scheinen nicht zu fruchten. wie gesehen wurde trotz unleserlicher endung bei der unterschrift, wahrscheinlich war ich zu wach oder bin gerade eingenickt, der vorgang weiterbearbeitet. gerade weil die identitaet des beamten zweifelsfrei zugrunde gelegt war. viel mehr muss kamel sich gedanken machen, ob hinter dem allem nicht eine verschwoerung steckt, bei dem bereits akzeptierte vorgaenge absichtlich erst fast vor beendigung oeffentlich zur schau gestellt werden, um die inkompetenz der sachbearbeiter bloss zu stellen!
Unterschrift, Datum: aktenlaich 11:15, 29. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: sch... auf kommata
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP3.Mmb.BHG.2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde akt5
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Mitkamel,
sofern tatsächlich Anhaltspunkte für eine Verschwörung bestehen, wird dringend empfohlen, beim Sekretariat für Sicherheit und Überwachung einen Antrag auf Überprüfung der Sachlage einzureichen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 11:40, 29. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: [Geheime Geschäftsordnung des Sekretariats für Sicherheit und Überwachung]
Adressat: alle
Vorgangsnummer/Zeichen: akt6
Beschwerdegrund: BSP3.Mmb.BHG.2 hinweis auf das sekretariat
Genauere Angaben:
entschuldigung das ich an dieser stelle lache ... *lol*.
ich weise darauf hin, das dieses organ von allen zustaendigen organen zugelassen wurde! und das OBWOHL, und ich moechte das hier durchaus zu meinen belangen nutzen, dass OBWOHL der vorgang genauso fehlerhaft ist, wie das fehlerhafte "e" in einem meiner antraege. denn bei der beschlussfindung wurde ebenfalls die unterschrift NICHT korrekt ausgefuehrt. [[1]] der beschluss sushifresse 15:00 am 26.01.07 ist ebenfalls nicht regelkonform und wurde dennoch von ALLEN akzeptiert. wer hat gepennt? ich, ist ja klar, aber wer noch? revisionsdienst? zentralrat? gibt es personen, die sich korrumpieren lassen? grosszuegig wird auf das sekretariat verwiesen. wie ist es denn zustande gekommen? urkundenfaelschung wurde moniert, vetozeiten sind undurchsichtig vernebelt worden und kann man dem spielleiter trauen? dem aufsichtsrat?
Unterschrift, Datum: aktenlaich 11:15, 29. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: ein besorgter immermueder beamter, das kleinste rat am waagen
Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.
Begründung: Der Antrag trägt die Unterschrift eines unbekannten, nach §3 Spielregeln nicht bekannten Kamels.
Ausführendes Organ: ZdPR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kruemelmo 01:05, 7. Feb 2007 (CET)
Bemerkungen: Siehe auch Vorgang Nr. akt2α bzw. Vorgang Nr. 18
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Zurückweisung ist eine Anfechtung zulässig. Da die Sache eh auf der Kippe stand, würde bei einer Anfechtung eventuell das Pendel in die andere Richtung ausschlagen, man weiß es nicht.
Nr.2 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Einsetzung einer Abkürzungsaufsicht[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 5
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung einer Abkürzungsaufsicht wie folgt:
§ 8.x Abkürzungsaufsicht
(a) Die Abkürzungsaufsicht wird durch ein Kamel wahrgenommen. Ist die Stelle unbesetzt, kann sich ein beliebiges Kamel selbst zur Abkürzungsaufsicht ernennen.
(b) Die Abkürzungsaufsicht pflegt eine Seite mit den im Bürokratenspiel zu verwendenden Abkürzungen und nimmt auf Antrag neue Abkürzungen in diese Liste auf.
(c) Die Abkürzungsaufsicht überwacht die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel und kann bei Verstößen Rügen oder Verwarnungen aussprechen.
(d) Die Abkürzungsaufsicht kann Vorgänge für ungültig erklären, wenn sie ungenehmigte Abkürzungen verwenden, aus denen ggf. eine Mehrdeutigkeit des Vorgangs gefolgert werden kann. Die Mehrdeutigkeit ist mit Beispielen zu belegen.
(e) Die Abkürzungsaufsicht kann von Spielleiter verwarnt oder im Wiederholugnsfall entlassen werden, wenn sie ihre Aufgabe nicht pflichtgemäß erfüllt.
Begründung:
Die willkürliche Verwendung uneindeutiger Abkürzungen muss unterbunden werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Adressat: Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 5
Beschwerdegrund: Nichtvorhandenseins einer Möglichkeit mecklenburgvorpommerungen zu erteilen
Genauere Angaben:
Hiermit bemängelt das Kamel:Sushifresse, dass die beantragte GO der Abkürzungsaufsicht keine Möglichkeit zur Erteilung von Mecklenburgvorpommerungen vorsieht
Unterschrift, Datum: Sushifresse 21:39, 22. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Wie soll man denn Verbrecher bestrafen die eine Insel falsch abkürzen?
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Antrag Nr. 2 vom 22. Januar 2007/Beschwerde
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Dem Beschwerdeführer ist recht zu geben.
Der Antrag wird wie folgt geändert:
(c) Die Abkürzungsaufsicht überwacht die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel und kann bei Verstößen Rügen oder Verwarnungen, im Wiederholungsfall auch Mecklenburg-Vorpommern, aussprechen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 21:51, 22. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Bornholm?
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 5, Mitteilung Nr. 6 von Mambres vom 22.1.2007
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren!
Der Unterzeichner sieht noch folgende Schwierigkeiten bei Ihrem Vorschlag:
- Nach Absatz (d) könnten Vorgänge noch nach sehr langer Zeit für ungültig erklärt werden. Hier sollte eine (kurze!) Frist für abgeschlossene Vorgänge vorgegeben werden, nach der eine solche Ungültigkeitserklärung nicht mehr nötig ist. Das eliminiert gleichzeitig Probleme, falls eine Uneindeutigkeit auftritt, lange nachdem der Vorgang bearbeitet wurde.
- Dieser verantwortungsvolle Posten erscheint mit nur einem einzigen Kamel als personell stark unterbelegt. Der Unterzeichner regt eine Mitgliederzahl von 3–10 Kamelen an.
- Es sollte eine Regelung getroffen werden, anhand derer Einträge auf der Abkürzungsliste wieder entfernt oder geändert werden können. Diese Regelung sollte nach Möglichkeit nicht oder nicht stark von der Regelung für die Aufnahme neuer Einträge abweichen.
Nachbesserungen dürfen ohne erneute Antragstellung hier vorgebracht werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:21, 23. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Gotland?
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Jan-07-Mthk-Anw-2-1
Diese Anweisung ergeht an: Wutzofant
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrtes Mitglied des Zentralrats!
Es wird darauf hingewiesen, dass laut der Fassung von § 18 (a) der Spielregeln nur die Vorsitzenden von Organen (und zudem auch der Spielleiter) mit „Euer Ehren“ anzusprechen sind. Nach dem Stand der Informationen der Organseite ist der in der Anmerkung mit Aktenzeichen „Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E“ angesprochene zwar Aufsichtsratmitglied. Mambres wird aber nicht als Vorsitzender des Aufsichtsrats ausgewiesen. Wie es scheint, hat der Aufsichtsrat noch keinen Vorsitzenden bestimmt.
Aus diesem Grund wird Kamel:Wutzofant angewiesen, besser darauf zu achten, wie er Spielteilnehmer anspricht.
Weitere Bemerkungen: Im Wiederholungsfalle werden Warnungen und eventuell auch Rügen ausgesprochen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 14:48, 23. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012300b-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23-Jan-07-Mthk-Anw-2-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren!
Ich bitte untertänigst um Vergebung. Ich saß dem Irrtum auf, dass Mambres aufgrunz seiner Position als erstes Mitglied des Aufsichtsrates gleichzeitig sein Vorsitzender sei.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:29, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Kollege,
danke für die Prüfung und die Anregungen. Hierzu folgender Nachtrag:
- Neufassung von Ziffer (d): Die Abkürzungsaufsicht kann Verwaltungsakte innerhalb von 48 Stunden für ungültig erklären, ...
- Anmerkung: Es soll natürlich nicht der ganze Vorgang, sondern nur der einzelne Verwaltungsakt betroffen sein.
- Anmerkung: Es soll natürlich nicht der ganze Vorgang, sondern nur der einzelne Verwaltungsakt betroffen sein.
- Ich hatte an ein Kamel gedacht, um die Diversifizierung der Aufgaben zu gewährleisten, könnte mich aber auch mit zwei, höchstens drei Kamelen anfreunden. Vorschlag zur Neufassung von Ziffer (a): Die Abkürzungsaufsicht wird durch bis zu drei Kamele wahrgenommen. Ist eine Stelle unbesetzt, ...
- Eine Regelung zur Entfernung von Einträgen aus der Liste ist sicher sinnvoll, diese würde ich aber der Geschäftsordnung des neuen Organs vorbehalten und nicht in die Spielregeln aufnehmen wollen.
Ich hoffe, mit den o. a. Änderungen sind die Bedenken auszuräumen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 11:38, 23. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: rechts oben... oder links unten.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 5, Mitteilung Nr. 7 von Kamel:Mambres
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Kollege,
ich bin erfreut über die rasche und gründliche Umsetzung meiner Anregungen. Ich habe keinerlei Bedenken bezüglich Ihrer Neuformulierungsvorschläge. Ich sehe noch einzig das Problem, dass, da eine Löschung von Einträgen nirgends explizit genannt wird, auch eine eventuell verabschiedete Geschäftsordnung strenggenommen keine Legitimation dazu geben kann. Ich rege daher an, zusätzlich einen Satz aufzunehmen, der ungefähr folgenden Wortlaut hat: "Die Löschung von Einträgen regelt eine Geschäftsordnung." Im Übrigen sei angemerkt, dass auch die Ungültigkeitserklärung eines einzelnen Verwaltungsaktes weitreichende Folgen hat. Stellen Sie sich nur einmal vor, was passierte, wenn die Abkürzungsaufsicht Ihren Antrag Nr. 5 aufgrunz eines hypothetischen Formfehlers für ungültig erklärte -- nicht auszudenken!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:29, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformation
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Kollege,
Ihren Vorschlag möchte ich mit folgender Ergänzung der beantragten Regeländerung aufnehmen:
(f) Einzelheiten zur Aufnahme, Änderung und Löschung von Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis regelt eine Geschäftsordnung.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 09:01, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/Organe/Abkürzungsaufsicht/Geschäftsordnung (Seite noch zu genehmigen und erstellen)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Wutzofant (✉✍) 14:41, 24. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Bin dafür! Endlich bürokratisiere Abkürzungen Ich hab nen AKüFI!!! Sushifresse 20:45, 24. Jan 2007 (CET) 3. Stimme Das scheint mir ausreichend gereiftz. Kruemelmo 21:56, 24. Jan 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-3.0.1.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag "5"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich stelle hiermit fest, dass die Geschäftsordnung zwar die Aufnahme von Abkürzungen in eine Liste auf Antrag vorsieht, aber nicht genau festgelegt ist, wie dies zu geschehen hat. Hat dies durch Abstimmung der Mitglieder des Organs zu erfolgen, oder kann jedes Mitglied beliebig Abkürzungen aufnehmen oder ablehnen? Hier scheint mir noch Klärungsbedarf.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Paul 24. Jan 2007 15:32 (CET)
Siehe auch: §0
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung DP-3.0.1.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Siehe hierzu die beantragte Regelung § 8.4 (f).
Hinweis: Hier wird eine Änderung der Spielregeln beantragt, nicht bereits der Erlass eine Geschäftsordnung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 15:55, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Vorgangsnummer/Zeichen: 5-Gnmgg
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird festgestellt, dass der Antrag Nr. 2, Vorgang Nummer 5, Einsetzung einer Abkürzungsaufsicht, am 24. Januar um 21.56 Uhr vom Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen wurde. Die Regeländerung tritt in Kraft, wenn der Aufsichtsrat nicht bis zum 26. Januar, 21:56 Uhr, sein Veto nach §4(b) Spielregeln einlegt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kruemelmo 00:24, 25. Jan 2007 (CET)
Anlagen: siehe oben
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung 5-Gnmgg
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da das Abstimmungsergebnis erst am 25.1.2007 um 00:24 Uhr festgestellt wurde, läuft die Frist für ein Veto des Aufsichtsrates bis zum 27. Januar, 00:24 Uhr.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 07:22, 25. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
== Nr.2 vom 23. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Schalter23" ==
Nr.3 vom 23. Januar 2007, geändert am 24. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Schalter23"[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: DP-3.0.0.0
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Schalter23" nach §4
Begründung:
Hiermit beantrage ich die Bildung des Organs "Schalter23", das ich aufgrund sinnloser Behördentätigkeit für unabdingbar halte.
Idee:
Bei diesem Organ handelt es sich um ein Institut, dessen Mitglieder versuchen sollen, möglichst viele Hinweise auf sich selbst auf den Seiten des Bürokratenspiels zu verbreiten. Hinweise, dass "Schalter23" zuständig ist, sollten auch von anderen Organen immer wieder angebracht werden. Dort eingehende Anfragen können dann einen oder zwei Tage hingehalten werden, bevor auf ein anderes Organ verwiesen wird.
Regeltext:
§8b
(b.1) Zweck: Der Zweck des Organs "Schalter23" besteht in der Verbreitung sinnloser Hin- und Herverweisere der Bürokratenkamele und soll anderen Organen die Möglichkeit bieten auf "Schalter23" zu verweisen, wenn sie für eine Weile ihre Ruhe haben wollen.
(b.2) Betrieb: "Schalter23" ist mit zwei Kamelen besetzt, die Schichtdienst betreiben. Eines in der ersten, das andere in der zweiten Kaffeepause.
(b.3) Handlungsfähigkeit: "Schalter23" besitzt immer volle Handlungsfähigkeit, da er fast nichts zu tun hat.
(b.4) Tätigkeit: Die Aufgabe der Mitglieder dieses Organs besteht im Hinhalten von Anfragen durch Feststellungen, Bemerkungen ect. und soll dadurch anderen Organen Ruhe verschaffen können. Spätestens 2 Tage nach einer Anfrage muss diese an das tatsächlich dafür zuständige Organ weitergeleitet werden, falls nicht noch der optionale "Schalter24" gegründet wird, an den sonst alles weitergeleitet wird.
Anlagen: Formular PT2J gibts nur bei nebenan bei der Questura
Adressat: Der Paul
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 2(!) vom 23.1.2007
Beschwerdegrund: Der Aufsichtsrat wird zukünftig prüfen, ob die Genehmigung zum Stellen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln nicht auf Kamele beschränkt werden kann, die bis drei zählen können.
Genauere Angaben:
Die 2 ist meine Antragsnummmer!
Unterschrift, Datum: Mambres 19:51, 23. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Then countest thou to three. Three shall be the number of thy counting; the number of the counting shall be three. Two countest thou not, saving that thou proceed immediately to three. Four shalt thou not count. Five is right out.
Siehe auch: http://en.wikipedia.org/wiki/Monty_Python_and_the_Holy_Grail
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Awsg-2007012400c-00:0A:5E:23:A6:4E
Diese Anweisung ergeht an: Der Paul
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Werter Mitspieler!
Bitte korrigieren Sie unverzüglich die Nummer in Ihrer Überschrift, da ansonsten dieser Vorgang nicht bearbeitet werden kann. Die Korrektur soll folgendermaßen aussehen:
<s>==Nr.2 vom 23. Januar… ==</s>
==Nr.… vom 23. Januar… , geändert am … ==
Weitere Bemerkungen: Von einer vollständigen Ungültigkeitserklärung des Antrags wird ausnahmsweise abgesehen; allerdings ist es dem Zentralrat der Paragraphenreiter nicht möglich, den Antrag in einem solch desolaten Zustand zu bearbeiten.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:44, 24. Jan 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-3.0.1.0
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde "Antrag Nr. 2(!) vom 23.1.2007"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Beschwerde war natürlich völlig begründet. Es scheint, dass da beim Zählen eine 1 verloren gegangen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Paul 24. Jan 2007 15:12 (CET)
Siehe auch: Einführung einer Navileiste zur Föderung der Übersichtlichkeit
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012818a-00:12:17:64:0E:7C
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DP-3.0.0.0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Der Paul, liebe Kollegen, euer Ehren!
Nach reiflicher Überlegung kommt der Unterzeichner zu dem Schluss, dass das vorbezeichnete Organ durchaus von Nutzen sein könnte. Jedoch wird es als notwendig angesehen, dass zumindest folgende Änderungen am Regeltextvorschlag vorgenommen werden:
§8.x Schalter 23
(a) Zweck: Das Organ Schalter 23 soll anderen Organen die Möglichkeit bieten, bestimmte Anträge und sonstige vorgebrachten Anliegen vorübergehend an Schalter 23 zu verweisen, wenn sie dies aufgrund bestimmter Umstände für sinnvoll erachten.
(b) Betrieb: Schalter 23 ist mit zwei Kamelen besetzt, welche Schichtdienst betreiben. Hierbei fällt die erste Schicht mit der ersten, die zweite Schicht mit der zweiten Kaffeepause zusammen.
(c) Handlungsfähigkeit: Schalter 23 besitzt immer volle Handlungsfähigkeit, da er fast nichts zu tun hat.
(d) Tätigkeit: Die Aufgabe der Mitglieder dieses Organs besteht in der genaueren und gründlichen Analyse von Anfragen durch Feststellungen, Rückfragen, Bemerkungen etc. und soll dadurch anderen Organen eine Arbeitsentlastung verschaffen können. Spätestens 5 Tage nach Überweisung eines Vorganges muss dieser an das tatsächlich dafür zuständige Organ weitergeleitet werden, sofern kein handlungsfähiges Organ namens „Schalter 24“ mit vergleichbaren Aufgaben existiert, an welches ansonsten alles weitergeleitet wird.
(e) Verstreicht die Frist nach Absatz (d), ohne dass der entsprechende Vorgang durch Schalter 23 an ein anderes Organ verwiesen wurde, so darf ein Vorgang auch von seinen Initiatoren, vom eigentlich zuständigen Organ oder von sonstigen Interessenten an das eigentlich zuständige Organ weitergeleitet werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 18:52, 28. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-3.0.1.0-mo
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-2007012818a-00:12:17:64:0E:7C
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Wutzofant!
Ihr Vorschlag zur Textänderung scheint mir gut durchdacht; ich finde ihn fast schon reif für die Aufnahme ins Regelwerk. Nur wäre ich dafür, den Abschnitt (a) im Teil "...aufgrund bestimmter Umstände für sinnvoll erachten." durch "...aufgrund bestimmter Umstände, zum Beispiel bei Unklarheit der Zuständigkeit, für sinnvoll erachten." zu erweitern. Außerdem halte ich die Frist von 5 Tagen für zu lang. Ich würde 3 Tage als Frist vorschlagen.
Falls sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, bitte ich um die Genehmigung des Antrages mit den hier spezifizierten Änderungen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Der Paul 16:44, 29. Jan 2007
Siehe auch: DP-3.0.0.0
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Eigentlich hätte ich diesen Antrag gerne an Schalter 23 verwiesen... --Wutzofant (✉✍) 20:09, 30. Jan 2007 (CET) 2. Stimme In der Tat. Kruemelmo 01:56, 31. Jan 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag auf Regeländerung wurde nach §4(a) Spielregeln verabschiedet.
Bemerkungen: Die Regeländerung tritt in Kraft, wenn der Aufsichtsrat nicht innerhalb von 48 Stunden nach §4(b) Spielregeln widerspricht.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 01:56, 31. Jan 2007 (CET)
Nr. 4 vom 24. Januar 2007: Antrag auf Errichtung eines Organs "Sekretariat für Sicherheit und Überwachung"[<small>bearbeiten</small>]
EILT!
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0-0-0
Antragsgegenstand:
Es ergeht der Antrag, ein neues Organ "Sekretariat für Sicherheit und Überwachung" zu einzurichten.
Der Text für §8 der Spielregeln lautet:
§8 (x) a. Das Organ "Sekretariat für Sicherheit und Überwachung" (kurz "Sekretariat" genannt) stellt die allgemeine Sicherheit innerhalb des Bürokratenspiels sicher. Es überwacht die Aktivitäten der Spielteilnehmer und versucht, verdächtige, die Sicherheit gefährdende Vorgänge zu identifizieren.
b. Identifiziert das Sekretariat einen verdächtigen Vorgang, so ist es befugt, den Vorgang und die beteiligten Kamele weiter zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein die Sicherheit gefährdender Vorgang vorliegt und wenn verursachende Kamele identifiziert sind, so sind die fraglichen Kamele nach Abschluss der Ermittlungen durch das Sekretariat zu meklenburgvorpommern oder in minder schweren Fällen zu rügen. Eine Begründung der Maßnahme mit Darstellung des Sachverhalts ist beizufügen.
c. Die Mitglieder des Sekretariats sind ermächtigt, Sicherheitseinrichtungen außer Kraft zu setzen oder zu umgehen und gegen Geschäftsordnungen, Anweisungen und Spielregeln zu verstoßen, so weit es für die Erfüllung der Aufgaben des Sekretariats erforderlich ist.
d. Macht ein Mitglied des Sekretariats von der Möglichkeit Gebrauch, Sicherheitseinrichtungen außer Kraft zu setzen oder zu umgehen oder gegen Geschäftsordnungen, Anweisungen oder Spielregeln zu verstoßen, so hat es über den Vorgang nach Abschluss der Einzelmaßnahme in einem öffentlichen Bericht Rechenschaft abzulegen.
e. Das Sekretariat besteht aus mindestens einem und maximal zwei Kamelen. Jedes Kamel, dass die Berechtigung nach §3(b) besitzt, kann für das Sekretariat kandidieren. Ein Kamel wird von mindestens 66% der übrigen Kamele, die die Berechtigung nach §3(b) besitzen, in das Sekretariat gewählt. Auf gemeinsamen Antrag des Aufsichtsrats und des Zentralrats der Paragraphenreiter kann ein Kamel entsprechend mit mindestens 66% der Stimmen wieder abgewählt werden.
f. Eine Mitgliedschaft im Sekretariat schließt die Mitgliedschaft in anderen Organen nicht aus.
g. Das Sekretariat gibt sich eine Geschäftsordnung, die aber wie alle anderen Vorgänge innerhalb des Sekretariats geheim ist.
Begründung:
Neuere Entwicklungen haben gezeigt, dass wir uns nicht auf einer Insel befinden, auf der alles heititei ist. Vorgänge wie die, die zur Anfrage des Aufsichtsrats bezüglich des Ausfalls der dortigen Videoüberwachung geführt haben, harren einer Antwort. Vielleicht war es nur ein Stromausfall, vielleicht aber auch nicht. Es muss sichergestellt werden, dass das Spiel ohne Bedrohungen durch böswillige Schurken friedlich vonstatten gehen kann.
Die Möglichkeit, bestimmte Rechtsnormen außer acht zu lassen, ist eine Notwendigkeit für die Arbeit des Sekretariats. Wo man Schurken das Handwerk legen will, muss man auch mal bei Rot über eine Ampel fahren dürfen. Diese Einschränkungen der Grundprinzipien des Bürokratenspiels sind der Preis der Freiheit, den wir gerne bezahlen sollten.
Die Zahl der Mitglieder des Sekretariats ist zu begrenzen, um die Geheimhaltung zu gewährleisten.
Falls eine Kontrolle des Sekretariats notwendig werden sollte, sollte dafür ein Organ geschaffen werden.
Anlagen: §3(b)-Schein
Adressat: Kruemelmo
Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerdenummer 17
Beschwerdegrund: Urkundenfälschung
Genauere Angaben:
Der Antragsteller hat seinen Antrag als Antrag Nr. 4 vom 24.1.2007 bezeichnet. Tatsächlich wurde der Antrag jedoch am 25.1.2007 gestellt.
Unterschrift, Datum: Mambres 00:18, 25. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Beim nächsten Piepton ist es...
Siehe auch: Ziffernblatt der nächstgelegenen Wanduhr
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070125-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 0-0-0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Kollege!
Ihr Vorschlag erscheint mir überaus bedenkenswert: auch unser Bürokratenspiel sollte seinen kleinen Beitrag zum globalen Krieg gegen den Terror leisten können. Jedoch erscheint mir die Begrenzung der Mitgliederzahl zu restriktiv. Die frühere Verwaltung Neufünflands hat schließlich gezeigt, dass es möglich ist, problemlos eine Organisation mit der zigtausendfachen Mitgliederzahl zu führen, welche vergleichbare Ziele hat. Mit Hilfe eines Regelwerkes, welches eine gewisse Hierarchie innerhalb des Organs vorgibt, könnte dies evtl. realisiert werden; eine Geschäftsordnung könnte das dann weiter präzisieren. Darüberhinaus wäre im Sinne des "Divide et Impera" zu überlegen, inwiefern Ideen aus den Gremienvorschläge zur Einrichtung von RSHA und STASI aus der ersten Runde eingebaut werden könnten. Ein Geheimdienst ist nach Ansicht des Unterzeichners zuwenig; wer was auf sich hält, hat mindestens zwei.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:30, 25. Jan 2007 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerdenummer 17-A1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerdenummer 17
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Beschwerde entbehrt jeder Grundlage.
In der Überschrift heißt es ganz klar "vom 24. Januar". Das entspricht auch den Tatsachen: Der Antrag wurde am 24. Januar verfasst, ist also "vom" 24. Januar. Davon unabhängig wurde er am 25. Januar dem Zentralrat der Paragraphenreiter vorgelegt und anlässlich dessen mit Datum unterschrieben.
Die Beschwerde wird daher zurückgewiesen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kruemelmo 00:37, 25. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel
EILT!
EILT!
EILT!
EILT!
EILT!
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Gute Idee. Kruemelmo 00:08, 26. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Es eilt zwar m.E. nicht (jedenfalls nicht 5fach), aber ein neues Gremium ist immer gut. Wutzofant (✉✍) 00:20, 26. Jan 2007 (CET) 3. Stimme Neue Gremien sind unser Job!Sushifresse 14:44, 26. Jan 2007 (CET)
Beschluss Abstimmung 0-0-0 desZentralrates der Paragraphenreiter vom 26.1.06 Regeländerung zur Einrichtung des "Sekretariates für Sicherheit und Überwachung"
- Hiermit wird der Beschluss bekannt gemacht die Regeln zu Gunsten der Einrichtung des "Sekretariates für Sicherheit und Überwachung" zu ändern. Der Regeländerungsvorschlag wurde einstimmig angenommen.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis:
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: siehe Abtimmung oben
Bemerkungen: Sushifresse 15:00, 26. Jan 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Aufsichtsrat kann gegen diesen Beschluss ein Veto innerhalb einer Frist von 4 Tagen einreichen. Falls dies nicht geschieht gilt dieser Beschluss als Rechtskräftig)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/04-FR/1.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 0-0-0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Bestimmung unter Ziffer (c), dass das neue Organ gegen Spielregeln und Geschäftsordnungen verstoßen darf, erscheint unvereinbar mit der freiheitlichen Grundordnung des Bürokratenspiels. Hier müsste zumindest vorab eine richterliche Genehmigung des Spielleiters oder ähnliches eingeholt werden. Ohne eine entsprechende Nachbesserung kann der Regeländerungsvorschlag deshalb vom Aufsichtsrat nicht mitgetragen werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 16:40, 26. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat, Referat III
Stimmabgaben 1. Stimme VETO aus den o. a. Gründen Mambres 16:40, 26. Jan 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 0-0-0-0
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 0-0-0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Herr Kollege stellvertretender Leiter des Aufsichtsrats und Direktor des Refarats III des Aufsichtsrats,
ich möchte Sie bitten, Ihre Position zu diesem Vorgang noch einmal zu überdenken. Dabei bitte ich höflich, die folgenden Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen:
- Die Zustimmung einer bestimmten regulierenden Instanz vor dem Ergreifen von notwendigen Überwachungs- oder Sicherheitsmaßnahmen würde das Sekretariat für Sicherheit und Überwachung (im folgenden "Sekretariat") in manchen Fällen handlungsunfähig machen. Stellen Sie sich vor, in einer akuten Gefahrenlage, in der der Verzug eine weitere Gefährdung bedeuten könnte, könnte das Sekretariat nicht sofort handeln, sondern müsste warten, bis eine Zustimmung erfolgt ist, was, wie Sie wissen, etwas dauern kann.
- Schlimmer noch: Es gibt ein Restrisiko, dass die regulierende Instanz selbst ein Eigeninteresse an der Verdunklung von Fakten hat oder dass sie selbst gar Ziel der Ermittlungen ist. In diesem Fall wäre die Handlungsfähigkeit des Sekretariats gleich null.
- Ich kann ja verstehen, dass Ihnen unwohl ist bei dem Gedanken, die Kontrolle über Vorgänge teilweise abzugeben und es geht mir selbst als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter ebenso. Es ist aber an uns, hier klar zu sagen, dass man eben so verantwortungsvoll sein, in den sauren Apfel beißen und einen Geheimdienst schaffen muss, der eben nicht seine Handlungen vorher bekannt machen muss, sondern der von uns allen mit einem gewissen notwendigen Vertrauensvorschuss eingesetzt wird, um gerade den normalen Spielablauf zu schützen.
- Ihre Erwähnung einer freiheitlichen Grundordnung des Bürokratenspiels erscheint interessant, und es wäre sicherlich sinnvoll, über Werte und Normen der Bürokratie in einer abstrakten Form einmal nachzudenken. Ist es nicht aber so, dass diese freiheitliche Grundornung eher Ihrem Wunschdenken entspringt, als der Realität? Jedenfalls kann ich nirgends im Spiel einen Hinweis auf eine solche Ordnung finden. Gäbe es sie aber, und das ist, glaube ich, tief in uns allen drin, so stünde das Sekretariat meiner Überzeugung nach für die Erhaltung dieser Ordnung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kruemelmo 20:21, 26. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/04-FR/1.3)
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat, Referat III
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Veto des Aufsichtsrates ist nicht fristgerecht zustande gekommen. Die Regeländerung ist wirksam.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:55, 28. Jan 2007 (CET)
Nr. 5 vom 26. Januar 2007: Leichte Überarbeitung von §8.1[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2007012721b-00:0A:5E:23:A6:4E
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen!
Hiermit beantrage ich die Änderung des §8.1 gemäß des nicht zustandegekommenden Vetos des Aufsichtsrates zugrundeligenden Gutachten AR/III/AUR/04-MI/15.1 des Aufsichtsrates, sowie die Entfernung einer Redundanz:
- Änderung der Angabe 67&thinbsp;% zu 67 % gemäß Punkt 2 von AR/III/AUR/04-MI/15.1
- Streichung von Absatz (e), Punkt 3.
Hier muss der Unterzeichner den Einreicher des Antrags einen Tadel aussprechen, da dies offensichtlich leicht vermeidbare Flüchtigkeitsfehler sind.
Begründung:
- Bei dieser HTML-Kofferentität aus   und handelte es sich offensichtlich um einen Tippfehler.
- Streichung, da dies bereits durch Absatz (b), Satz 2 geregelt ist. Eine Doppelregelung ist zwar nicht schädlich, aber überflüssig. Alternativ wäre natürlich auch eine Streichung von Absatz (b), Satz 2 unter Beibehaltung von Absatz (e), Punkt 3 denkbar.
Im Übrigen wird der Hinweis in Punkt 1 des AR/III/AUR/04-MI/15.1 als nicht zielführend erachtet, da die allgemeine Antragsseite in der Tat Vorgänge aufführt, die keine Anträge sind, jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit Anträgen stehen (z.B. Genehmigungen und Abstimmungen). Darüberhinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Vorgang, welcher ursächlich kein Antrag ist, aber entgegen der Regeln dennoch auf der allgemeinen Antragsseite gestellt wurde, zu archivieren – ansonsten entstünde die paradoxe Situation, dass solche groben Regelverstöße für immer die Antragsseite verschandeln würden. Dies wäre ein breites Einfallstor für anarchistischen Terror. Insofern wird dieser Kritikpunkt als haltlos verworfen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Keine Kritik? Dann bin ich mal dafür. --Wutzofant (✉✍) 17:32, 29. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Aber ja. Kruemelmo 15:53, 30. Jan 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag auf Regeländerung wurde nach §4(a) Spielregeln verabschiedet.
Bemerkungen: Die Regeländerung tritt in Kraft, wenn der Aufsichtsrat nicht innerhalb von 48 Stunden nach §4(b) Spielregeln widerspricht.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 01:22, 31. Jan 2007 (CET)
Nr. 6 vom 26. Januar 2007: Einrichtung eines neuen Organs[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2007012622a-00:0A:5E:23:A6:4E geändert zu Wzft-Atrg-2007012622a-00:0A:5E:23:A6:4E-ä1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich die Einsetzung eines neuen Organs, welches analog zur Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle die allgemeine Vorgangsseite verwaltet. Konkret wird folgende Regelung vorgeschlagen:
§8.x Generalvorgangsseitenverwaltungsstelle
(a) Zweck: Die Seite Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Vorgänge wird von den Mitgliedern der Generalvorgangsseitenverwaltungsstelle (im folgenden Verwaltungsstelle) verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:
- Die Verwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
- Die Verwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf von Vorgängen, indem sie nach ihrem eigenen Ermessen ihre Aufgaben und Rechte der Generalantragsseitenverwaltungsstelle oder einem ihrer Unterorgane gemäß § 11 überträgt.
- Kommt eine solche Übertragung nicht zustande, so erarbeitet sie eine interne Geschäftsordnung für das Durchführen von Vorgängen und führt sie aus.
(b) Autonomie: Die Verwaltungsstelle ist ein autonomes Organ. Ihre Mitglieder dürfen jedoch gleichzeitig Mitglieder anderer Organe sein.
(c) Handlungsfähigkeit: Die Verwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit mindestens einem Kamel besetzt ist.
(d) Geschäftsordnung: Entscheidungen über von der Verwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit ihrer aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.
(e) Mitgliederzahl:
- Die Verwaltungsstelle darf maximal fünf Kamele beschäftigen, es sei denn, dass eine Geschäftsordnung eine andere Maximalzahl festsetzt. Diese darf jedoch drei Kamele nicht unterschreiten.
- Mindestens eines der Mitglieder muss Spielleiter sein. Mindestens eines der Mitglieder muss Mitglied des Aufsichtsrates sein. Mindestens eines der Mitglieder muss Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sein.
- Solange die interne Geschäftsordnung keine maximale Mitgliederzahl festlegt oder diese Maximalzahl nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Organ hineinwählt. Dies darf jedoch nicht erfolgen, wenn hierdurch die Einhaltung von Absatz (e), Punkt 2 nicht mehr gewährleistet werden kann.
(f) Amtsenthebung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit mindestens 50 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Spielleiter zu begründen. Der Spielleiter kann diese Begründung binnen einer Frist von drei Werktagen zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Aufsichtsrat binnen fünf Arbeitstagen über das weitere Vorgehen. Verstreicht diese Frist ohne eine eindeutige Entscheidung des Aufsichtsrates, so wird eine temporäre Vorgangsseitengeneralverwaltungsstellenamtsenthebungseinspruchsnotstandskommission, im folgenden Kommission genannt, gebildet. Die Kommission soll mindestens zwei Vertreter des Zentralrats der Paragraphenreiter, mindestens einen Vertreter des Aufsichtsrates, den Spielleiter, mindestens einen Vertreter der Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle, sowie mindestens zwei Drittel derjenigen Mitglieder der Verwaltungsstelle, über deren Amtsenthebung die Kommission nicht zu entscheiden hat, umfassen. Die Kommission tagt so lange, bis sie eine eindeutige Entscheidung bezüglich der fraglichen Amtsenthebung gefällt hat. Eine Entscheidung gilt in diesem Sinne als eindeutig, wenn sie von mindestens 67 % der Kommissionsmitglieder getragen wird, wobei jedes Kommissionsmitglied gleiche Stimmenanzahl hat.
Begründung:
Die allgemeine Vorgangsseite ist ebenso wichtig wie die allgemeine Antragsseite; entsprechend sollten auch hier Archivierungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Aufgrunz pragmatischer Gründe ist es zweckmäßig, die Arbeit von der Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle miterledigen zu lassen. Aus bürokratischen Gründen erscheint es jedoch sinnvoll, hierfür ein eigenständiges Organ zu gründen, welches diese Aufgabe dann an die Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle delegiert und selber nichts tut.
geändert Wutzofant (✉✍) 22:38, 26. Jan 2007 (CET)
Anlagen: wikipedia:de:GmbH & Co. KG
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Keine Kritik? Dann bin ich mal dafür. --Wutzofant (✉✍) 17:32, 29. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Ich auch mal. Kruemelmo 15:53, 30. Jan 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag auf Regeländerung wurde nach §4(a) Spielregeln verabschiedet.
Bemerkungen: Die Regeländerung tritt in Kraft, wenn der Aufsichtsrat nicht innerhalb von 48 Stunden nach §4(b) Spielregeln widerspricht.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 01:23, 31. Jan 2007 (CET)
Nr. 7 vom 27. Januar 2007: Änderung des § 8.3 Spielregeln[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: A7-20070127/DoN-A1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Werte Zentralräte!
Ich beantrage § 8.3 Spielregeln wie folgt zu ändern:
(a) Zweck: Die Superrevisionsinstanz überwacht und entscheidet über das Verhalten des Spielleiters bezüglich fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen.
(e) Die Entscheidungen der Superrevisionsinstanz binden alle Organe.
Begründung:
Zu (a): Allen Kamelen sollte ein Mittel zur Hand gegeben werden, sich gegen vermeintlich fragwürdige Amtshandlungen und Regelübertretungen seitens des Spielleiters zu wehren. Eine Überprüfung des Spielleiters sollte nicht alleine von der Beobachtung dieser Instanz ausgehen, sondern sich auch aus einem Antrag eines vermeintlich betroffenen Kamels ergeben.
Zu (e): Die Entscheidungen der Superrevisionsinstanz sollten entsprechend der Regelauslegungun des Spielleiters aufgefasst werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Jan-07-Mthk-Anm-7-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 7 mit Aktenzeichen A7-20070127/DoN-A1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrter Superrevisor Doppelnull!
Mit der beantragten Änderung von § 8.3 (a) würde der Erlass von Verwarnungen, Rügen, mecklenburgvorpommern und Amtsausschluss nach § 14 (b) und (c) in den Entscheidungsbereich der Superrevisionsinstanz fallen, da die Superrevisionsinstanz laut Neufassung über das Verhalten des Spielleiters entscheiden würde, welcher somit an ihre Weisungen gebunden wäre. Dies ist nach Ansicht des Spielleiters nicht beabsichtigt. Der im Antrag zur Schaffung der Superrevisionsinstanz genannte Zweck derselben besteht nämlich in der Überprüfung fragwürdiger Entscheidungen des Spielleiters.
Um Anträge an die Superrevisionsinstanz zu ermöglichen, schlage ich stattdessen den folgenden neuen Absatz vor:
- (f) Auf Antrag eines von einer Entscheidung des Spielleiters betroffenen Kamels überprüft die Superrevisionsinstanz diese Entscheidung. Falls sich die Entscheidung des Spielleiters als regelwidrig herausstellt, so kann sie die Superrevisionsinstanz unter Angabe einer ausführlichen Begründung einstimmig aufheben. Ein solcher Überprüfungsantrag muss spätestens 39 Stunden nach Erlass der betreffenden Entscheidung des Spielleiters gestellt werden.
So können sich Kamele an die Superrevisionsinstanz wenden und sich mit der Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung wirksam zur Wehr setzen. Die in Satz 3 genannte Frist soll verhindern, dass Entscheidungen noch nach sehr langer Frist aufgehoben werden. Natürlich kann anstelle der genannten 39 Stunden auch eine andere Frist angesetzt werden.
Zum neuen Absatz (e) sei angemerkt, dass er das Veto nach Absatz (d) in Frage stellen würde.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 17:00, 27. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Antrag zur Schaffung der Superrevisionsinstanz
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A7-20070127/DoN-A1-Anm-2-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung 27-Jan-07-Mthk-Anm-7-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Werte Zentralreiter! Sehr geehrter/s Mathekamel!
Der vorgenannten Anmerkung ist nicht zu folgen.
- Der Erlass von Verwarnungen, Rügen, mecklenburgvorpommern und Amtsausschluss nach § 14 (b) und (c) würde keineswegs in den Entscheidungsbereich der Superrevisionsinstanz fallen. Die Superrevisionsinstanz würde auch nach der angestrebten Regeländerung keine Grundlage erhalten anderen Kamele außer dem Spielleiter Strafen aufzuerlegen. Mit der Einfügung der Wörter „und entscheidet über“ wird zum einen lediglich klargestellt, dass die Superrevisionsinstanz nicht nur das Verhalten des Spielleiters überwacht und im Fall fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen diese feststellt, sondern auch über dieses Verhalten gem. § 8.3 (c) entscheidet. Andererseits eröffnet diese Regeländerung die Möglichkeit, dass - wie in der Begründung bereits ausgeführt - ein von einer Entscheidung des Spielleiters betroffenes Kamel einen Antrag auf Entscheidung bei der Superrevisionsinstanz stellen kann und diese dann die Entscheidung des Spielleiters auf Vereinbarkeit mit den Regeln überprüft.
Weshalb aus der vorgeschlagenen Regeländerung die Superrevisionsinstanz eine Weisungsbefugnis erlangen sollte ist nicht ersichtlich. - Hinsichtlich des einzufügenden Absatz (e) versteht sich, dass dies nur für wirksame Entscheidungen gilt.
- Diesbezüglich ist zu überdenken, ob in Absatz (d) nicht eine Frist für den Zentralrat einzufügen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 19:41, 27. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Jan-07-Mthk-Anw-7-1
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:Doppelnull
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrter Doppelnull!
Nach § 18 (a) der Spielregeln ist der Spielleiter mit „Euer Ehren“ anzusprechen. Die Anrede „Sehr geehrter/s Mathekamel!“ in der Anmerkung mit Zeichen 'A7-20070127/DoN-A1-Anm-2-1' ist zwar sehr höflich, bringt dem Spielleiter aber nicht den nötigen Respekt entgegen. Doppelnull wird deshalb angewiesen, besser darauf zu achten, wie er Spielteilnehmer anspricht.
Weitere Bemerkungen: Im Wiederholungsfalle sieht sich der Spielleiter gezwungen, Verwarnungen auszusprechen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 16:11, 28. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Nachtrag: Zurückgezogen, siehe Beschluss Nr. 31-Jan-07-Mthk-Bschl-22-1 --Mathekamel 11:54, 31. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.
Datum, Unterschrift: Wutzofant (✉✍) 18:08, 29. Jan 2007 (CET)
Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007020600a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A7-20070127/DoN-A1, 27-Jan-07-Mthk-Anm-7-1, A7-20070127/DoN-A1-Anm-2-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
- Der Unterzeichner hält den vorgeschlagenen Absatz (e) im Falle einer Verabschiedung von DoN-20070102-A16 für unnötig.
- Die Mehrdeutigkeit von "entscheidet über" könnte durch die Wahl einer Formulierung wie "korrigiert gegebenenfalls" vermieden werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:21, 6. Feb 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A7-20070127/DoN-A1-Anm-4-2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-2007020600a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Werte Zentralräte!
Mir, dem Antragsteller, ist nicht so ganz klar, inwiefern eine Mehrdeutigkeit vorliegt. Sinn und Zweck des Einfügens von "entscheidet über" ist - und deshalb hatte ich es beantragt - die Klarstellung, dass die Superrevisionsinstanz nicht nur das Verhalten überwacht, und sich dann sagt "Oh, das war aber fragwürdig!", sonder in diesem Fall auch über das Verhalten des Spielleiters entscheidet. In dem Sinn, dass ein Verfahren durchgeführt wird, in dem das Verhalten geprüft wird und entschieden wird, ob dieses fragwürdig war oder nicht.
Zudem soll das Einfügen von "entscheidet über" auch die Möglichkeit eindeutig regeln, dass die Superrevisionsinstanz auch über Anträge betroffener Kamele entscheiden kann.
Eine überschneidung mit dem Antrag DoN-20070102-A16 liegt nicht vor.
Die oben vorgeschlagene Formulierung "korrigiert gegebenfalls" ist eindeutig abzulehnen. Nicht nur, dass sie dem Sinn und Zweck des Antrages nicht entspricht. Sie würde zudem die Kompetenz der Superrevisionsinstanz selbst über den Antrag DoN-20070102-A16 hinaus erweitern. Dann könnte die Superrevisionsinstanz selbst den Vorgang des Spielleiters abändern. Sie würde also Aufgaben des Spielleiters wahrnehmen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 13:44, 6. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Nr.8 vom 29.Januar 2007: Wahl von Sushifresse in die Superrevisionsinstanz[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Beschluss ZRdPR-Super-12-28-01-07 Des Zentralrates der Paragraphenreiter vom 29.Januar 2007 Entsendung eines Vertreters für den Zentralrat der Paragraphenreiter sin die Superrevisionsinstanz
- Mit sofortiger Wirkung wird Sushifresse als Vertreter für den Zentralrat der Paragraphenreiter in die Superrevisionsinstanz entsendet.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Dieser Beschluss hat eine nichtöffentliche Abstimmung des Zenralrates der Paragraphenreiter zu Grunde
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Sushifresse 08:25, 29. Jan 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann kein Einspruch erhoben werden
Nr.9 vom 29. Januar 2007: Seite der Abkürzungsaufsicht[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-5.0.0.0-mo
Beschwerdegrund: Fehlen der Seite der Abkürzungsaufsicht
Genauere Angaben:
Sehr geehrte Kamele des Zentralrates der Paragraphenreiter! Auf der Suche nach der Seite der Abkürzungsaufsicht musste ich nach längerer Suche feststellen, dass es keinen Link auf obige gibt und daraus schließe ich die Nichtexistenz selbiger. Ich zitiere die Spielregeln: "§8.4 (b) Die Abkürzungsaufsicht pflegt eine Seite mit den im Bürokratenspiel zu verwendenden Abkürzungen und nimmt auf Antrag neue Abkürzungen in diese Liste auf." Wie soll ein vernünftiges Kamel herausfinden, welche Abkürzungen gerade gültig sind, wenn dies nicht öffentlich bekannt gemacht wird? Ich bitte darum, die Kamele des entsprechenden Organs zum Anlegen der Seite zu bringen.
Unterschrift, Datum: Der Paul 15:50, 29. Jan 2007
Siehe auch: §0
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 17:19, 29. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist weder für die Genehmigung neuer Seiten anderer Organe, noch die Anlage solcher Seiten zuständig. Der Unterzeichner empfiehlt, die Beschwerde auf der generellen Vorgangsseite direkt an die Abkürzungsaufsicht zu adressieren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 10 vom 29. Januar 2007: Neues Organ 'Bürokratenreporter'[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 29-Jan-07-Mthk-10-ZdPR
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit wird beantragt den § 8 um ein neues Organ 'Bürokratenreporter' zu ergänzen. Die Regeländerung sei wie folgt:
§ 8.x Bürokratenreporter
(a) Zweck: Der Bürokratenreporter ist für das Verfassen der neutralen Berichte über wichtige Ereignisse im Bürokratenspiel nach Punkt 13 der unveränderlichen Rahmenregeln zuständig. Er verwaltet die Seite Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Spielkommentar.
(b) Mitglieder: Das Organ hat nur ein Mitglied. Solange die Stelle nicht besetzt ist, darf sich jedes Kamel auf Eigeninitiative selbst hineinwählen.
(c) Bearbeitungen: Das Bearbeiten der Spielkommentar-Seite ist auch weiterhin jedem Spielaktiven gestattet. Im Streitfalle entscheidet der Bürokratenreporter über die Formulierung. Diese ist so neutral und knapp wie möglich zu wählen.
(d) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat darf den Bürokratenreporter einstimmig seines Amtes entheben. Der Spielleiter regelt die Neubesetzung.
Begründung:
Die 3. Runde des Bürokratenspiels läuft nun schon seit mehr als einer Woche. Wichtige Ereignisse häufen sich, doch es scheinen nur wenige Mitspieler am Verfassen der Berichte beteiligt zu sein. Zum Verfassen des von den Rahmenregeln geforderten Berichts scheint ein Organ zweckmässig, da nur so eine regelmässige Aktualisierung sichergestellt werden kann.
Da die Aufgabe des Bürokratenreporters eher wenig Zeit erfordert, sollte ein einzelnes Kamel genügen. Da die Rahmenregeln dies fordern, dürfen auch andere Kamele die Spielkommentar-Seite bearbeiten. Falls sich Mitspieler nicht einigen können, dann soll der Bürokratenreporter diejenige Formulierung wählen, die den Vorgaben der Rahmenregeln am ehesten entspricht.
Anlagen: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Erster! --Wutzofant (✉✍) 18:02, 29. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Zweiter bin dafür!!!Sushifresse 19:58, 29. Jan 2007 (CET) 3. Stimme Bin auch dafür. Kruemelmo 16:28, 30. Jan 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Damit hat der Zentralrat der Paragraphenreiter die Spielregeländerung angenommen.
Bemerkungen: Vor einer Einarbeitung in die Spielregeln ist die Frist nach §4 Absatz (b) abzuwarten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 20:12, 30. Jan 2007 (CET)
Nr. 11 vom 29. Januar 2007: Neue Organe "Formfehlerdienst" und "Plenum"[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2007012018a/00a-00:0A:5E:23:A6:4E/00:12:17:64:0E:7C
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen, euer Ehren, sehr geehrtes Bürokratenspiel!
Hiermit beantrage ich die Aufnahme zweier neuer Organe "Formfehlerdienst" und "Plenum" in unser Regelwerk. Da die Aufnahmeprozedur in den Formfehlerdienst die Existenz des Plenums voraussetzt, wird die gleichzeitige Einrichtung beider Organe beantragt.
Es wird desweiteren beantragt, dem Plenum die Paragraphennummer §8.1 zuzuweisen und die Spielregel, die bisher die Nummer §8.1 trägt, entsprechend des Nummernschemas für §8 passend umzubenennen. Möglicherweise sollte bei einer Abstimmung über diesen Punkt getrennt abgestimmt werden.
Konkret wird die Annahme folgender weiterer Spielregeln vorgeschlagen:
§8.x Formfehlerdienst
(a) Der Formfehlerdienst ist ein unabhängiges Organ mit mindestens einem, maximal acht Mitarbeitern (im folgenden Sachbearbeiter genannt), welches die strikte Einhaltung von §0 überwacht. Seine Mitglieder können auch anderen Organen angehören.
(b) Die Sachbearbeiter prüfen in Eigeninitiative und nach eigenem Ermessen im gesamten Bürokratenspiel Anträge und sonstige Verwaltungsvorgänge auf Formfehler, insbesondere auf Verstöße gegen Geschäftsordnungen, Spielregeln und Rahmenregeln. Bei Unklarheiten versucht der Formfehlerdienst durch Nachfragen bei den zuständigen Stellen Auskunft zu erhalten, ob ein Formfehler vorliegt oder nicht.
(c) Hat ein Sachbearbeiter des Formfehlerdienstes in einem Vorgang, dessen Bearbeitung noch nicht abschlossen ist, oder dessen Bearbeitung vor weniger als zwölf Stunden abgeschlossen wurde, zweifelsfrei einen Formfehler festgestellt, so kann er den Vorgang aufgrund von Formfehlern für ungültig erklären.
(d) Hat ein Sachbearbeiter des Formfehlerdienstes in einem Vorgang, dessen Bearbeitung vor mindestens zwölf Stunden abschlossen wurde, nachträglich zweifelsfrei einen Formfehler festgestellt, so soll er versuchen, bei geeigneten Stellen darauf hinzuwirken, dass der Vorgang wegen des Formfehlers nachträglich für ungültig erklärt wird, sofern hierdurch keine gravierenden Beeinträchtigungen des Spielflusses und Spielablaufes zu erwarten sind.
(e) Solange die Maximalzahl an Sachbearbeitern gemäß Absatz (a) nicht erreicht ist, kann sich ein gemäß §3 Absatz (b) antragsberechtigtes Kamel durch zweistimmige Plenarabstimmung gemäß §8.y in die Formfehlerstelle hineinwählen lassen.
§8.y Plenum
(a) Dem Plenum können Abstimmungen übertragen werden. Jedes nach §3 Absatz (b) antragsberechtigte Kamel ist automatisch Mitglied des Plenums.
(b) Ein Kamel kann seine Mitgliedschaft im Plenum aufgeben. In diesem Fall ist bei Wunsch nach einer Wiederaufnahme ein entsprechender ausführlich begründeter Antrag an den Aufsichtsrat zu richten. Der Antrag soll die Gründe sowohl für den Austritt als auch für den Wunsch nach Wiedereintritt beschreiben.
(c) Eine Geschäftsordnung des Plenums wird gemeinschaftlich von den drei Hauptorganen erarbeitet, sofern eine Mehrheit unter ihren Mitgliedern dies für nötig erachtet. Gleiches gilt für die eventuelle Beantragung eigener Seiten für das Plenum beim Spielleiter.
(d) Andere Organe können nach eigenem Ermessen Abstimmungen über die Annahme von Anträgen an das Plenum delegieren, sofern eine Spielregel keine andere Regelung vorsieht. Eine Zustimmung des Plenums zur Delegation ist nicht erforderlich. Das delegierende Organ darf die Delegation nach frühestens 50 Stunden zurücknehmen, sofern bis zum Rücknahmezeitpunkt kein eindeutiges Ergebnis erzielt wurde.
(e) Eine Abstimmung im Plenum nach Absatz (d) erfolgt unter einem der folgenden Regularien; der Delegationsvorgang hat die Art der Abstimmung zu spezifizieren:
- k-stimmige Plenarabstimmung: Der Antrag gilt akzeptiert, sobald die Anzahl der Ja-Stimmen die Anzahl der Nein-Stimmen um mindestens k übertrifft. Wird der Antrag nicht binnen 60 Stunden angenommen, so gilt er als abgelehnt. Der Wert von k muss beim Delegationsvorgang spezifiziert werden.
- n-Teilplenarabstimmung mit einfacher Mehrheit: Die Abstimmung läuft, bis n Stimmen abgegeben wurden; es entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit fällt die Abstimmung zurück an das delegierende Organ.
- n-Teilplenarabstimmung mit absoluter Mehrheit: Die Abstimmung läuft, bis n Stimmen abgegeben wurden. Der Antrag ist angenommen, wenn eine absolute Mehrheit der Stimmen für die Annahme stimmt; ansonsten gilt er als abgelehnt.
Begründung:
In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass im Spiel desöfteren Formfehler vorkommen, was prinzipiell allesamt Verstöße gegen §0 darstellen. Um dieser Entwicklung frühzeitig Einhalt zu gebieten und die Spielentscheidungen auf eine solide Basis zu stellen, erscheint die Einrichtung des Formfehlerdienstes als dringend notwendig.
Mit der Einrichtung des Plenums sollen mehrere Zwecke verfolgt werden:
- Einfache Abstimmungen, aber auch Abstimmungen von allgemeiner Bedeutung für das gesamte Spiel sollen an das Plenum dirigiert werden können.
- Ein Kamel soll nur dann in die Formfehlerstelle aufgenommen werden können, wenn sich mindestens ein Unterstützer findet.
- Auch für andere Organe, insbesondere zukünftig einzurichtende, sollte eine solche Möglichkeit der minimalen Kontrolle bei der Aufnahme neuer Kamele geboten werden.
Aufgrund seiner generalisierenden Natur, seiner universellen Einsetzbarkeit, und weil dem Plenum bei zukünftigen Spielregeländerungen auch weitere einfache Aufgaben wie die Aufnahme neuer Mitglieder in bestimmte Organe zugedacht werden könnte, sollte dem Plenum die prominente Regelnummer §8.1 zukommen gelassen werden. Um hierdurch keine allzu große Verwirrung zu stiften, wird angeregt, lediglich den bisherigen §8.1 auf eine momentan freie Nummer zu verschieben, anstatt alle anderen Teilparagraphen §8.i jeweils auf Position §8.(i+1) zu verschieben.
Anlagen: derzeit keine
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Das erscheint beides sehr sinnoll. Das Plenum könnte nach seiner Errichtung auch zu dem Ort werden, an dem die Mitglieder des Sekretariats für Sicherheit und Überwachung gewählt werden. Kruemelmo 01:48, 31. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Bin dafürSushifresse 19:10, 2. Feb 2007 (CET) 3. Stimme Huch? Die Abstimmung hab ich gar nicht mitgekriegt. :-) --Wutzofant (✉✍) 00:11, 6. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Damit ist die Änderung einstimmig angenommen.
Bemerkungen: Vor einer Realisierung ist die Vetofrist des Aufsichtsrates abzuwarten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:11, 6. Feb 2007 (CET)
Nr. 12 vom 29. Januar 2007: Neues Organ "Geheimdienst"[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: ######
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich die Ergänzung von § 8 der Spielregeln und die Einrichtung eines weiteren Organs "Geheimdienst". Als Regelungstext beantrage ich folgende Ergänzung:
§ 8.x Geheimdienst
- Der Geheimdienst ergänzt die Tätigkeit des Sekretariats für Sicherheit und Überwachung durch verdeckte Ermittlungstätigkeiten.
- Jedes Kamel kann sich selbst in geheimer Wahl in den Geheimdienst hineinwählen. Die Wahl wird nicht dokumentiert, das Wahlergebnis bleibt unveröffentlicht.
- Der Geheimdienst wird von den Anforderungen des § 9e befreit. Jede Veröffentlichung über die Anzahl und Identität der Mitglieder des Geheimdienstes ist untersagt.
- Die Mitgliedschaft eines Kamels im Geheimdienst endet automatisch, sobald sie öffentlich bekannt wird ("Enttarnung").
- Die Tätigkeit des Geheimdienstes ist vertraulich. Jede Art der Dokumentation von Beschlüssen, Regelungen, Geschäftsordnungen oder sonstigen Vorgängen des Geheimdienstes hat zu unterbleiben.
- In der Rundensiegerernennungskonferenz wird der Geheimdienst durch das Sekretariat für Sicherheit und Überwachung vertreten.
Begründung:
Die sicherheitskritische Ermittlungsvorgänge wird ein Organ benötigt, dass tätig werden kann, ohne dass die Ermittlungsergebnisse laufend durch andere Organe eingesehen werden können. Korruption und Begünstigung können nur bekämpft werden, indem geschulte Sonderermittler unerkannt vor Ort eingesetzt werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: PaulOttoErna29
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: #####
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Hiermit wird angefragt den Vorschlag zu ändern, um eine Kommunikation innerhalb des Geheimdienstes zu ermöglichen: man muss dazu die Regeln Bezüglich des Sekretariates für Sicherheit und Überwachung ändern: "Es wird ein Geheimdienstbeauftragter ernannt bei dem sich alle Geheimdienstmitarbeiter sofort nach Amtsantritt zu melden haben um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dieser nterliegt der absoluten Schweigepflicht bezüglich Identität der Geheimdienstmitarbeiter, auch gegenüber anderen Mitarbeitern des Geheimdienstes." sowie bezüglich des Geheimdienstes "# Jedes Kamel kann sich selbst in geheimer Wahl in den Geheimdienst hineinwählen. " zu " Jedes Kamel kann sich selbst in geheimer Wahl in den Geheimdienst hineinwählen. Die Wahl wird nicht dokumentiert, das Wahlergebnis bleibt unveröffentlicht. Jedoch hat sich der Mitarbeiter beim Geheimdienstbeauftragten zu melden."
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Ihnen zu tiefst ergeben Sushifresse 21:30, 29. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: siehe auch
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: #######
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage PaulOttoErna29
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die vorgeschlagene Änderung ist abzulehnen.
Wenn es einen solchen Geheimdienstbeauftragten gäbe, wäre der Geheimdienst ja nicht mehr geheim.
Nur ein absolut geheimer Geheimdienst kann seine Aufgaben zuverlässig erfüllen. Wohin das führt, wenn Geheimdienste nicht richtig geheim sind, sieht man ja, wenn z. B. die Bundesregierung nicht einmal unschuldige Folteropfer unauffällig verschwinden lassen kann, ohne dass die Presse davon Wind bekommt.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 09:13, 30. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Geheimes Zusatzprotokoll zum Spielkommentar (nicht öffentlich einsehbar)
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Kamel:Kruemelmo
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist beträgt 114 Tage.
Bemerkungen: Die Sache ist schwer durchschaubar und derzeit haben wir hier alle Hände voll zu tun
Datum, Unterschrift: Kruemelmo 01:37, 31. Jan 2007 (CET)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Sollte jetzt aber schnellstmöglich Kruemelmo 23:23, 11. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Für mehr Sicherheit! --Wutzofant (✉✍) 19:04, 12. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Regeländerung wurde angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 19:04, 12. Feb 2007 (CET)
Nr. 13 vom 30. Januar 2007: Neues Organ "Institut für zyklische Selbstauflösung"[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: ZdPR
Antragsnummer: NOCHN-ORGAN-1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
mir spukt schon wieder ein Organ im Kopf herum und will raus. Deshalb beantrage ich die Erweiterung
der Spielregeln wie folgt:
§ 8.x Institut für zyklische Selbstauflösung
- Das Institut für zyklische Selbstauflösung besteht aus vier Kamelen.
- Solange weniger als vier Kamele im Institut mitarbeiten, darf sich jedes Kamel selbst in eine freie Stelle hineinwählen.
- Sobald die Maximalbesetzung erreicht ist, soll sich das Institut eine Geschäftsordnung erlassen. Die Geschäftsordnung muss mindestens ein Verfahren zur Bestimmung des Vorsitzes und zur Auflösung des Institutes umfassen. Beide Verfahren müssen alle vier Mitglieder des Institutes sowie mindestens ein weiteres Organ aktiv einbeziehen.
- Nach Erlass der Geschäftsordnung und Bestimmung des Vorsitzes muss das Institut seine eigene Auflösung nach dem in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Verfahren einleiten und vollziehen.
- Mit der Auflösung des Organs erlischt die Gültigkeit der Geschäftsordnung. Alle Mitgliedschaften im Institut werden beendet, und Ziffer 2 tritt in Kraft.
Begründung:
Das Organ ist nützlich und notwendig, um Bürokraten, die an anderer Stelle auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten, eine angemessene administrative Beschäftigung zu geben und so ihre bürokratischen Fähigkeiten durch praktische Anwendung zu erhalten und zu fördern.
Anlagen: keine
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Das sollte an sich gleich in die unveränderlichen Rahmenregeln. Kruemelmo 01:27, 31. Jan 2007 (CET) 2. Stimme Haha, fast noch besser als der Geheimdienst! --Wutzofant (✉✍) 11:30, 31. Jan 2007 (CET) 3. Stimme Echt coole IdeeSushifresse 22:19, 1. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Damit ist die Regeländerung angenommen.
Bemerkungen: Vor einer Umsetzung ist jedoch die Frist nach §4(b) abgewartet werden.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Sushifresse 22:22, 1. Feb 2007 (CET),Vorsitzender des ZdPR
Nr. 14 vom 31. Januar 2007: Antrag auf Regeländerung des § 0[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 31-Jan-07-Mthk-14-ZdPR
Antragsgegenstand:
Euer Ehren!
Hiermit wird eine Regeländerung des jetzigen § 0 gemäss § 4 wie folgt beantragt:
§ 0 Grundsatzregel
Die Entropie ist zu minimieren.
Begründung:
Die alte, verstaubte Formulierung, dass alles seine Ordnung haben muss, ist einfach nicht mehr zeitgemäss. Damit auch die Bürokratie ihren Eingang ins 21. Jahrhundert findet, sollte sie sich neuen Technologien und Forschungszweigen nicht verschliessen. Wie sagte doch schon Adalbert Eisbein: „Ein Bürokrat würfelt nicht.“ Anstatt etwas dem Zufall zu überlassen, verlässt er sich lieber auf die physikalischen Gesetze und verfällt wie alle Körper der Trägheit und somit in einen tiefen Büroschlaf.
Anlagen: -
Vorgangsnummer/Zeichen: akt7
Bearbeitendes Organ: "DD" in spé
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
das ist sand auf meine hoecker !!!
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: in spé aktenlaich 16:10, 31. Jan 2007 (CET)
Anlagen: ohne worte
Ausführendes Organ: ZdPR
Stimmabgaben 1. Stimme Wutzofant (✉✍) 00:07, 6. Feb 2007 (CET) hält die Formulierung zwar für durchaus gelungen, aber leider für zuwenig bürokratisch und zu weitgehend, und lehnt daher eine Änderung von §0 wegen §0 ab. 2. Stimme Sushifresse 20:03, 6. Feb 2007 (CET) sieht das ähnlich und meint, dass der Satz noch weiter Ausgeführt werden müsste. Als Richtlinie für einen NEUEN §0 wird eine Länge von mindestens einer Seite empfohlen. 3. Stimme Meine Mitreiter sind etwas konservativ, ich bitte um Entschuldigung, aber da kann man nichts machen.Kruemelmo 00:22, 7. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: abgelehnt. Auch ein Veto des Aufsichtsrats kann daran nichts mehr ändern.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 00:22, 7. Feb 2007 (CET)
Nr. 15 vom 31. Januar 2007: Ersatzabgeordneter für die Superrevisionsinstanz[<small>bearbeiten</small>]
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-DoN-Anm-1-0131
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: § 2 VI SuRIGO
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Hoher Zentralrat!
Gemäß der oben genannten Regelung ist ein Ersatzabgeordneter für die Superrevisionsinstanz zu stellen.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull Superrevisor 17:36, 31. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: SuRI-DoN-Anm-1-0131
Unterschrift, Datum: Wutzofant (✉✍) 18:52, 31. Jan 2007 (CET)
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Nr. 16 vom 1. Februar 2007: Antrag auf Regeländerung[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: DoN-20070102-A16
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hoher Rat!
Ich beantrage § 8.3 (c) Spielregeln wie folgt zu ändern:
(c) Ordnungsmaßnahmen: Die Superrevisionsinstanz kann den Spielleiter verwarnen, rügen, oder mecklenburgvorpommern. In besonders schwerwiegenden Fällen ist der Vorgang dem Aufsichtsrat zu melden, damit dieser das Verfahren gemäß § 5 einleitet. Zudem kann der Vorgang an den Spielleiter zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen werden. Solche Entscheidungen bedürfen einer einfachen Mehrheit der Mitglieder.
Begründung:
Im Interesse eines in seinen Rechten verletzten Kamels oder Organs ist es nicht nur, dass der Verursacher seine gerechte Strafe erhält, sondern auch, dass das Unrecht aufgehoben wird.
Anlagen: -
Ausführendes Organ: ZdPR
Stimmabgaben 1. Stimme Klingt okay für mich, und da sich ein paar Tage niemand dazu geäußert hat... --Wutzofant (✉✍) 00:15, 6. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Guter Vorschlag!^^ - Sushifresse 20:01, 6. Feb 2007 (CET) 3. Stimme Überaus sinnvoll. Kruemelmo 00:20, 7. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Antrag wurde angenommen. Der Aufsichtsrat ist am Zuge.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 00:20, 7. Feb 2007 (CET)
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/06-MI/1.1
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Regeländerung ist abzulehnen.
Die Superrevisionsinstanz ist ein Aufsichtsorgan für den Spielleiter. Sie stellt sicher, dass sich der Spielleiter regelkonform verhält. Die hiermit ausgeübte Kontrollfunktion darf nicht zu einer faktischen Entmachtung des Spielleiters führen. Dies bedeutet insbesondere, dass die vom Spielleiter gefällten Entscheidungen nicht von der Superrevisionsinstanz außer Kraft gesetzt werden dürfen. Runde 2 hat gezeigt, wie problematisch es sein kann, wenn Vorgänge nachträglich aufgehoben werden.
Zwar ist hier keine Aufhebung von Entscheidungen vorgeschlagen, sondern eine Zurückverweisung an den Spielleiter. Es bleibt allerdings unklar, welchen Gültigkeitsstatus die zurückverwiesene Entscheidung hat. Weiter ist unklar, was die Rückverweisung bedeutet.
Wenn die Rückverweisung bedeutet, dass der Spielleiter anders entscheiden muss als bisher, dann ist sie eine faktische Aufhebung der Entscheidung und eine abzulehnende Entmachtung des Spielleiters.
Wenn der Spielleiter nach der Rückverweisung genauso entscheiden kann wie bisher, ist die Rückverweisung in der Sache sinnlos.
Wenn es tatsächlich erforderlich ist, durch den Spielleiter geschehenes Unrecht abzustellen, so sollte ein eigenes Organ zur Aufhebung von Entscheidungen geschaffen werden, das nur auf Antrag der Superrevisionsinstanz oder der Innenrevision tätig werden darf und von diesen Organen personell getrennt ist. So wäre wenigstens ein Vier-Augen-Prinzip umgesetzt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:44, 7. Feb 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-20070102-A16-Anm-3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/III/AUR/06-MI/1.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Hoher Rat!
Ich wende mich entschieden gegen die in der Feststellung vertretene Auffassung. Es liegt hier in keinem Fall eine Entmachtung des Spielleiters vor. Denn wie richtig ausgeführt wurde, überwacht die Superrevisionsinstanz den Spielleiter. Eine Rückverweisung könnte auch nach der Regeländerung nur nach Feststellung eines fragwürdigen oder regelwidrigen Verhaltens des Spielleiters erfolgen. Liegt dieses Verhalten in einer Entscheidung des Spielleiters, bedeutet dies, dass diese Entscheidung nicht korrekt war. Eine solche kann allerdings nicht bestehen bleiben. Diese wird dann aber nicht von der Superrevisionsinstanz außer Kraft gesetzt. Sondern der Spielleiter muss erneut über den Vorgang entscheiden und hierbei den Beschluss der Superrevisionsinstanz beachten. D.h. die Gründe, weshalb die Entscheidung fragwürdig oder regelwidrig war, dürfen nicht wiederholt werden. Ein eigenes Organ ist hierfür nicht erforderlich, da die Beschlüsse der Superrevisionsinstanz durch den Zentralrat aufgehoben werden können, falls diese fehlerhaft sind.
Grund für das Erfordernis, dass über fragwürdige oder regelwidrige Entscheidungen des Spielleiters erneut entschieden werden muss ist, dass ansonsten diese Entscheidung fortbesteht und ein gegebenenfalls in seinen Rechten verletztes Kamel oder Organ weiterhin von dieser Entscheidung betroffen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 01:13, 7. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat, Referat III
Stimmabgaben 1. Stimme Für das Veto. Mambres 00:44, 7. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Ebenfalls fuer das Veto. --Kindchen Atreju 08:57, 7. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Der Aufsichtsrat hat fristgerecht ein einstimmiges Veto nach § 4 b SR eingelegt. Die Regeländerung tritt nicht in Kraft.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 13:58, 7. Feb 2007 (CET)
Nr. 17 vom 5. Februar 2007: Antrag auf neues Organ Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: A17-A-1-0205-DoN
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hoher Rat!
hiermit beantrage ich die Einrichtung des Organs Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele (IGbüK). Die beantragte Regelung lautet:
§ 8.x Interessengemeinschfat bürokratischer Kamele
(a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die an dem Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
(b) Mitglieder sind automatisch alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele, sowie die ehemaligen Vorsitzende der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
(c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstütz diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
(d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
(e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
(f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
(g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
(h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden.
Begründung:
Insbesondere die noch nicht oder nicht mehr teilnehmenden Kamele stehen derzeit ohne Vertretung im Bürokratenspiel da. Aber auch teilnehmende Kamele können unter Umständen auf Hilfe einer Interessengemeinschaft angewiesen sein. Deshalb ist die Einrichtung einer solchen überfällig.
Die zur Verfügungstellung von Unterseiten soll der Organisation der Mitspieler dienen. Bislang können nur Organe eigene Seiten im Bürokratenspiel betreiben. Andererseits sollten nach Nr. 7 der Rahmenregeln neben den einzelnen Rundenseiten keine Seiten für das Bürokratenspiel angelegt werden. So wohl auch nicht als Unterseite des Kamelbaus.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007020620a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A17-A-1-0205-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE! Sehr geehrte Doppelnull!
Ich habe folgende kleine Verbesserungsvorschläge bezüglich dieses Vorschlags:
- 8.x Interessengemeinschaft
- (a) an dem → an
- (b) Vorsitzenden
- (c) unterstützt
- (d) Welche bürokratische Grundordnung? Wenn §0 gemeint ist, sollte das meines Erachtens explizit so drinstehen.
- (e) Inwiefern sollen "vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium" gelten, wenn generelle Auflösungsvoraussetzungen ansonsten gar nicht beschrieben sind? Diese Formulierung ist meines Erachtens zu unpräzise.
- (f) Die <br> sollten durch Absätze (freie Leerzeilen) ersetzt werden, um den Paragraphen optisch an die anderen anzupassen.
(Eine Neustellung des Antrags ist nicht erforderlich.)
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 21:20, 6. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A17-Anm-3-0207-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-2007020620a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE! Hochvererter Zentralrat!
Vielen Dank für die Verbesserungsvorschläge.
- Den Nummern 1, 2, 3 und 7 stimme ich vorbehaltlos zu. Bezüglich letzterem bitte ich auch um Beachtung des § 8.7 SR.
- Vorschlag Nummer 2 bitte ich zu überprüfen.
- Unter der bürokratischen Grundordnung sehe ich die Gesamtheit der Regeln des Bürokratenspiels. Grundlegende Elemente sind aber insbesondere die Kamelrechte, der Ordnungsgrundsatz (§ 0 SR), die Gewaltenteilung (§ 2 (c) SR) und die Absetzbarkeit wichtiger Organe (§§ 5 (a), 6 (b), 7 SR). Erst bei bedarf sollte dieser Begriff aber vom Spielleiter nach § 14 (a) SR ausgelegt werden.
- Wenn im Fall des Absatz (e) Satz 4 "vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen" gelten, bedeutet dies, dass ansonsten "normale" Auflösungsvoraussetzungen gelten. Was hierunter zu verstehen ist, kann bei bedarf auch auf bürokratische Weise geklärt werden. Alternativ kann auch ein Satz 2 eingefügt werden, welcher wie folgt lautet:
Es kann mit Zweidrittelmehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder aufgelöst werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:45, 7. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Anmerkung: Im Übrigen bitte ich zukünftig um Anfügung eines "r" oder "s" an die Grußformel.--Doppelnull 17:44, 7. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Anweisung A-DoN-AA/2007-01-30/A28-Aw1
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007021220b-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A17-Anm-3-0207-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrte Doppelnull s!
Es sei in A17-Anm-3-0207-DoN Punkt 2 von s angemerkt worden. Dann transformieren alle w, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Antrages Zentralreiter sind und deren Kamelopedia-Login kein r enthält, Punkt 2 in Wzft-Amkg-2007020620a-00:0A:5E:23:A6:4E in einen kongruenten Vorschlag gemäß folgender Transformationsregel: Es wird nunmehr am vorgeschlagen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 20:57, 12. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A17-Anm-5-0216-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-2007021220b-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Wutzofant!
Ich bitte die Verwechslung zu entschuldigen. Statt der Grußformel war die Anrede gemeint. Genauer in der in der Anweisung A-DoN-AA/2007-01-30/A28-Aw1 genannten Weise.
Im Übrigen stimme ich nun dem Vorschlag zu.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 00:15, 16. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AT_A17
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A17-A-1-0205-DoN i.V.m. vorangegangener Diskussion
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Abstimmungstext
§ 8.x Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
(a) Die Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele vertritt die Interessen aller Kamele, die am Bürokratenspiel teilnehmen, teilnehmen wollen oder teilgenommen haben.
(b) Mitglieder sind automatisch alle nach § 3 (b) antragsberechtigten Kamele, sowie die ehemaligen Vorsitzenden der Hauptorgane von bereits beendeten Spielrunden. Jedes Kamel kann auf eigenen Wunsch aus der Interessengemeinschaft ausscheiden. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Eine Wiederaufnahme ist nur auf Antrag möglich.
(c) Die Interessengemeinschaft wahrt die Rechte der Kamele, unterstützt diese bei ihren Vorhaben, insbesondere neubürokratische Kamele bei deren Einstieg in das Spiel, und vertritt ehemalige Bürokraten, soweit deren Rechte verletzt werden. Jedes Kamel kann die Interessengemeinschaft anrufen und sein Anliegen vortragen. Bei nicht antragsberechtigten Kamelen genügt eine Mitteilung.
(d) Die Interessengemeinschaft stellt jedem, am aktuellen Spiel teilnehmenden Mitglied auf Antrag eine eigene Unterseite zur Verfügung. Diese Seite ist wieder einzuziehen, wenn sie für bürokratenfremde Zwecke mißbraucht wird oder sich gegen die bürokratische Grundordnung richtet. In begründeten Fällen kann die Einrichtung einer eigenen Unterseite verweigert werden. In diesem Fall kann letztlich der Spielleiter angerufen werden.
(e) Die Mitglieder der Interessengemeinschaft wählen ein Präsidium. Diese besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Vorsitzende soll nicht Mitglied in einem der Hauptorgane sein. Ist dies nicht vermeidbar, dürfen keine Präsidiummitglieder in dem selben Hauptorgan Mitglied sein und das Präsidium kann nur gemeinschaftlich handeln. Zudem gelten in diesem Fall vereinfachte Auflösungsvoraussetzungen für das Präsidium.
(f) Das Präsidium kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Mitglieder bedienen.
(g) Hat die Interessengemeinschaft mehr als 10 Mitglieder, kann auf Antrag ein Verwaltungsbeirat eingerichtet werden.
(h) Das Präsidium kann die Vorgänge der Interessengemeinschaft in Geschäftsordnungen regeln. Der Verwaltungsbeirat kann gegen Regelungen der Geschäftsordnungen und Änderungen daran ein Veto einlegen. Hierfür kann eine Frist festgelegt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 02:11, 26. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür! Doppelnull 02:11, 26. Feb 2007 (CET)
Nr. 18 vom 07. Februar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge"[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: akt2α
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", zulaessig gemaess §4
Begründung:
Die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten, wie Nichtbeantwortung und Verschlampen, sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden sollten. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen Kamelen mit ausdauer. nur alteingeschlafene aktenleichen sind in der lage, diese verantwortungslose taetigkeit zu verschlafen, daher beantrage ich ein Organ zu bilden und aktenlaiche anschliessend als Mitglied einzusetzen.
als Regeltext ist folgendes vorgesehen:
§8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge
(a.1) Zweck: Der Zweck des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
(a.2) Ressortübergreifende Funktion: Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge steht mit seinem fundiertem Basiswissen jedem anderen Organ und Einzelkamel, sofern im Beamtenstatus, mit schlafwandlerischem Engagement zur Seite. Bei notorisch hellwachen Beamten, überschnellen Bearbeitungszeiten und fehlenden Weiterbildugsmassnahmen im Bereich der Schlaf- und Unordnungskunde, soll dieses Organ Hilfestellungen, paramedizinische Rezepte und psychologische Unterstützug anbieten.
(a.3) Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgängeist ermächtigt antragsberechtigte Kamele zu verwarnen, die den Beamtentum im Sinne des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgängenicht genügend Rechnung tragen.
(b) Autonomie: Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist ein eigenständiges Gremium.
(c) Handlungsfähigkeit: Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens zwei Kamelen besetzt ist. Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge auf ein Kamel festgelegt.
(d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt, sofern das Organ nicht vollzählig ist. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
(g) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 85 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann innerhalb von 5 Tagen mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.
Hinweis: Als Mitglied des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge schlage ich aktenlaiche vor, da es über hervorragende Kenntnisse im Sinne des Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge verfügt.
Anlagen: Keine. Hinweis: Vormals beantragt als Vorgang akt2 von aktenlaiche am 22. Januar 2007, 16:30 (CET); vorsorglich mit gültiger Unterschrift hiermit neu gestellt. -- Edit: Unzulässige Verwendung von Abkürzungen entfernt, Kruemelmo 01:46, 7. Feb 2007 (CET)
Ausführendes Organ: ZdPR
Stimmabgaben 1. Stimme Nachdem Antrag akt2 schon länger in Bearbeitung war, kann dieser meinetwegen einfach durchgewunken werden.Kruemelmo 01:09, 7. Feb 2007 (CET) -- Die Ja Stimme behält auch nach dem Edit ihre Gültigkeit. Ich könnte hier noch viel erzählen.Kruemelmo 01:46, 7. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Unter der Bedingung, dass das überflüssige Komma aus a.2 dorthin in a.3 verschoben wird, wo eines fehlt; dass das fehlendeLeerzeichen in a.3 eingefügt wird, dass das "den" durch ein "dem" ersetzt wird in a.3, dass in a.2 aus den Massnahmen Maßnahmen werden, und dass der Paragraph nicht 8a heißt, sondern 8.<passende Nummer> --Wutzofant (✉✍) 02:25, 7. Feb 2007 (CET)
Adressat: Kruemelmo
Vorgangsnummer/Zeichen: Abkürzungsbeschwerde-1
Beschwerdegrund: unbefugtes Einbringen von Abkürzungen ins Regelwerk
Genauere Angaben:
Mit dem vorgeschlagenen Regeltext wird versucht, in § 8a.1 eine Abkürzung ("DD") ins Regelwerk einzubringen. Hiermit soll offensichtlich das Antragsverfahren nach § 8.4 b SR umgangen werden.
Der Antragsteller wird eindringlich aufgefordert, den beantragten Regeltext zu ändern und die Aufnahme der Abkürzung ins Abkürzungsverzeichnis ausschließlich bei der dafür zuständigen Stelle zu beantragen.
Unterschrift, Datum: Mambres 01:21, 7. Feb 2007 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Abkürzungsbeschwerde-1-mitt-0
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abkürzungsbeschwerde-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Beschwerde ist rechtens.
Lieber Herr Kollege, vielen Dank für die Beschwerde. Wir sind der eindringlichen Aufforderung, den Antragstext zu ändern, gefolgt. Eine Aufnahme im Abkürzungsverzeichnis wird aber nicht erwogen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kruemelmo 01:46, 7. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Abstimmung über Antrag akt2α wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Während der Abstimmung wurde eine Stimme unter Vorbehalt abgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kruemelmo 23:15, 11. Feb 2007 (CET)
Bemerkungen: Stimmen unter Vorbehalt verstoßen klar gegen §0 der Spielregeln. Wo kommen wir denn da hin, wenn während der Abstimmung der Antrag geändert wird.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: akt2α-Anm1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ungültigkeitserklärung oben
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Nicht nur wurde eine Stimme unter Bedingungen abgegeben, auch wurde der Antragstext nach Abgabe der ersten Stimme verändert. Die Abstimmung kann daher in der Tat kaum als gültig angesehen werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 09:31, 12. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Bearbeitungshistorie dieser Seite
Nr. 19 vom 7. Februar 2007: Antrag auf neues Organ[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: A19-A-1-0207-DoN
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hoher Rat!
hiermit beantrage ich die Einrichtung des Organs Vermittlungsausschuss. Die beantragte Regelung lautet:
§ 8.x Vermittlungsausschuss
(a) Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, bei Uneinigkeiten im Regeländerungsverfahren gem. § 4 zwischen Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat zu vermitteln und eine Einigung, eventuell in Form eines Kompromisses, herbeizuführen. Diese Vermittlungsarbeit kann nötig werden, wenn gegen ein vom Zentralrat der Paragraphenreiter angenommener Regeländerungsantrag vom Aufsichtsrat ein Veto eingelegt wird. Er wird bei Bedarf vom Zentralrat der Paragraphenreiter einberufen.
(b) Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrats.
(c) Der Vermittlungsausschuss entscheidet per Abstimmung über die Aufhebung eines Vetos. Hierfür ist Stimmenmehrheit erforderlich. Soweit das Veto nicht aufgehoben wird, kann auf Antrag eines Mitglieds des Vermittlungsaussschusses ein Kompromiss erarbeitet werden.
Begründung:
Ein solches Organ wird für die Fälle als erforderlich angesehen, in denen eine einstimmige Genehmigung eines Antrags auf Regeländerung des Zentralrats durch ein Veto des Aufsichtsrats aufgehoben wird. Denn für diesen Fall wird im Verfahren nach § 4 SR bislang die von den Spielregeln vorgenommene Gewichtung des Zentralrats nicht berücksichtigt.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007020813a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A19-A-1-0207-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Unterzeichner hält den vorgeschlagenen Vermittlungsausschuss für überflüssig, da der Zentralrat die Regeländerungen in der Regel nicht selbst ausarbeitet, sondern Regeländerungen prüft und gegebenenfalls zulässt. Der Aufsichtsrat erfüllt in dieser Hinsicht dieselbe Funktion, steht in der Entscheidungskette lediglich "hinter" dem Zentralrat. Eine Ablehnung eines Regeländerung, erfolge sie durch Ablehnung durch den Zentralrat oder durch Veto des Aufsichtsrates, betrifft somit in erster Linie antragstellendes Kamel und ablehnendes Organ, jedoch nicht das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat und Zentralrat.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Einführung dieses Organs nur wenig verbessert und stattdessen nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand verursacht. Diese Regeländerung ist somit ganz im Sinne des Spiels und daher nach Ansicht des Unterzeichners zu unterstützen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 13:54, 8. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Ausführendes Organ: ZdPR
Stimmabgaben 1. Stimme Völlig überflüssige Regelung, die kaum nennenswerte Vorteile bringt, und die hauptsächlich weitere Arbeitskraft bindet. --Wutzofant (✉✍) 19:09, 12. Feb 2007 (CET) 2. Stimme (ungültig) Bin dafür--- 83.135.199.163 20:43, 12. Feb 2007 (CET)(nicht stimmberechtigt --Wutzofant (✉✍) 21:01, 12. Feb 2007 (CET))3. Stimme Ich kann dem Wutzofanten nur zustimmanten. Kruemelmo 00:26, 15. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Regeländerung wurde vom Zentralrat der Paragraphenreiter trotz einer versuchen Fälschung verabschiedet.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Kruemelmo 00:26, 15. Feb 2007 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/07-DO/1.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag A19-A-1-0207-DoN
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Der oben aufgeführte Antrag stellt nach Ansicht des Aufsichtsrates einen Anschlag auf die Grundordnung des Bürokratenspieles dar.
Mit dem vorgeschlagenen Abstimmungsverfahren kann der ZdPR jede Regeländerung auch gegen ein Veto des Aufsichtsrates druchbringen, also z. B. auch sich selbst zu Rundensiegern ernennen und die Spielrunde terminieren, ohne dass ein anderes Organ dies verhindern könnte.
Die Regeländerung ist daher dringend abzulehnen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 09:36, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: [2]
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat, Referat III
Stimmabgaben 1. Stimme Für das Veto. Mambres 09:40, 15. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Ebenfalls fuer das Veto. --Kindchen Atreju 11:48, 15. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Das Veto des Aufsichtsrates ist einstimmig und fristgerecht erfolgt.
Bemerkungen: Die Regeländerung gemäß Antrag Nr. 19 der Doppelnull vom 7.2.2007 (AZ A19-A-1-0207-DoN) tritt nicht in Kraft.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --Kindchen Atreju 11:54, 15. Feb 2007 (CET)
Nr. 20 vom 11. Februar 2007: Antrag auf Regeländerung §8.5(e) / Wahl zum Sekretariat für Sicherheit und Überwachung[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: CSU-OBERBAYERN-0
Antragsgegenstand:
Änderung §8.5(e) der Spielregeln:
- Satz 3 wird gestrichen.
- Anstelle des alten Satz 3 wird eingefügt:
- Ein Kamel wird von allen Kameln, die die Berechtigung nach §3 (b) besitzen, mit mindestens 66% der an der Wahl teilnehmenden Kamele in das Sekretariat gewählt. Die Wahl dauert eine Woche.
- §8.5 (e) lautet entsprechend dann:
- (e) Das Sekretariat besteht aus mindestens einem und maximal zwei Kamelen. Jedes Kamel, dass die Berechtigung nach §3 (b) besitzt, kann für das Sekretariat kandidieren. Ein Kamel wird von allen Kameln, die die Berechtigung nach §3 (b) besitzen, mit mindestens 66% der an der Wahl teilnehmenden Kamele in das Sekretariat gewählt. Die Wahl dauert eine Woche. Auf gemeinsamen Antrag des Aufsichtsrats und des Zentralrats der Paragraphenreiter kann ein Kamel entsprechend mit mindestens 66 % der Stimmen wieder abgewählt werden.
Begründung:
Die Notwendigkeit eines funktionierenden Sekretariats für Sicherheit und Überwachung zeigt sich aktuell immer dringlicher. Ein erneuter Hilferuf kam dort gerade rein (siehe hier). Wegen der Notwendigkeit des Sekretariats für Sicherheit und Überwachung wird ansonsten auf die einschlägige Fachliteratur verwiesen.
Es hat sich nunmehr gezeigt, dass auch über zwei Wochen nach Einrichtung dieses Organs kein Kandidat gewählt wurde. Es hat lediglich eine Kandidatur gegeben, wobei die Wahl noch läuft, es sich aber aktuell nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit aller Kamele, die die Bereichtigung nach §3(b) haben, abzeichnet. Ursache dafür scheint aber nicht in erster Linie mangelnde Akzeptanz des Kandidaten zu sein, sondern eher Wahlmüdigkeit. Immerhin wurden erst drei von aktuell 11 möglichen Stimmen abgegeben. Notwendig für die Wahl des Kandidaten wären derzeit acht Ja-Stimmen, von denen erst zwei ergangen sind.
Um also das Sekretariat für Sicherheit und Überwachung in die Lage zu versetzten, seinen Pflichen nachzukommen, muss offenbar das Wahlverfahren gestrafft werden. Die beantragte Regeländerung würde allen Organen zu gute kommen, da die personelle Besetzung des fraglichen Organs erleichtert würde, ohne zu entdemokratisieren und es damit in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden könnte.
Anlagen: Es sind keine notwendig.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Als Antragsteller wäre es blöd, jetzt dagegen zu sein. Kruemelmo 00:30, 15. Feb 2007 (CET) 2. Stimme guter Einwand --- Sushifresse 11:51, 16. Feb 2007 (CET)
Nr. 21 vom 12. Februar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge"[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: akt8
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", zulaessig gemaess §4
Begründung:
Die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten, wie Nichtbeantwortung und Verschlampen, sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden sollten. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen Kamelen mit ausdauer. nur alteingeschlafene aktenleichen sind in der lage, diese verantwortungslose taetigkeit zu verschlafen, daher beantrage ich ein Organ zu bilden und aktenlaiche anschliessend als Mitglied einzusetzen.
als Regeltext ist folgendes vorgesehen:
§8<entsprechende Nummer> Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge
(a.1) Zweck: Der Zweck des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
(a.2) Ressortübergreifende Funktion: Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge steht mit seinem fundiertem Basiswissen jedem anderen Organ und Einzelkamel, sofern im Beamtenstatus, mit schlafwandlerischem Engagement zur Seite. Bei notorisch hellwachen Beamten, überschnellen Bearbeitungszeiten und fehlenden Weiterbildugsmaßnahmen im Bereich der Schlaf- und Unordnungskunde soll dieses Organ Hilfestellungen, paramedizinische Rezepte und psychologische Unterstützug anbieten.
(a.3) Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist ermächtigt, antragsberechtigte Kamele zu verwarnen, die dem Beamtentum im Sinne des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge nicht genügend Rechnung tragen.
(b) Autonomie: Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist ein eigenständiges Gremium.
(c) Handlungsfähigkeit: Das Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens zwei Kamelen besetzt ist. Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge auf ein Kamel festgelegt.
(d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt, sofern das Organ nicht vollzählig ist. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
(g) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 85 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann innerhalb von 5 Tagen mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.
Hinweis: Als Mitglied des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge wird aktenlaiche vorgeschlagen, da es über hervorragende Kenntnisse im Sinne des Organ Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge verfügt.
Anlagen: der wahrscheinlich laengste antragsvorgang seit anbeginn des buerokratenspiel
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsfrist ist noch nicht abzusehen, da der komplexe Antragstext genau analysiert werden muss.
Bemerkungen: Die Angelegenheit wurde zur Chefsache erklärt. Der Vorschlag aktenlaiche zum Mitglied zu ernennen kann nur zu gestimmt werden. Der Link unter dem Namen entspricht aber nicht dem angegebenen NamenSushifresse 11:50, 16. Feb 2007 (CET)
Datum, Unterschrift: Kruemelmo 15:57, 12. Feb 2007 (CET)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
???
Vorgangsnummer/Zeichen: akt9
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: bearbeitungsdauer akt8
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
ist dies eine zeitschleife oder ist mein kalender ruckartig vom 16.02. auf den 07.03. gesprungen?
Unterschrift des Anfragenden, Datum: aktenlaiche 09:05, 07. Mär 2007 (CET)
Siehe auch: zeitsprung; time warp; rocky horror picture show
Nr. 22 vom 12. Februar 2007: Antrag auf Gründung eines neuen Organs[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
12-02-07Orggr-N
Begründung:
Antrag auf Erstellung eines neuen Organs
Hiermuit stelle ich den Antrag auf Gründung eines Organs zur Überprüfung der Geschäftsordnungen anderer Organe.
Mein Vorschlag zur Regeländerung:
§8.10 Generalgeschäftsordungskontrollstelle
a) Zweck: Die Generalgeschäftsordungskontrollstelle hat die Aufgabe, die Geschäftsordungen der Organe auf Verstöße gegen die Spielregeln zu überprüfen und gegebenenfalls dem Zentralrat zu melden.
b) Mitglieder: Die Generalgeschäftsordungskontrollstelle setzt sich aus 2 Kamelen zusammen. Sofern noch nicht alle Stellen besetzt sind, darf sich jedes Kamel selbst hineinwählen, unabhängig davon, ob es schon einen Posten in einem Organ hat.
Anlagen: Derjan, 16:37, 12. Feb. 2007 (CET)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung:
- Der Antragsteller führt nicht weiter aus, was ein „12-02-07Orggr-N“ sein soll. In keinem Fall handelt es sich um einen Satz in einer vom Zentralrat der Paragraphenreiter akzeptierten Sprache.
- Auch der Begründungstext „Antrag auf Erstellung eines neuen Organs“ ist nicht sonderlich erhellend und wird als Argument nicht zugelassen.
- Die Unterschrift erscheint als plumpe Fälschung.
- Darüberhinaus ist auch kein Datum im Unterschriftsfeld eingetragen.
- Auch die Anlage „Derjan, 16:37, 12. Feb. 2007 (CET)“ vermag kein weiteres Licht ins Dunkel zu bringen.
Ausführendes Organ: ZdPR
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 10:18, 15. Feb 2007 (CET)
Bemerkungen: Eine aufmerksame Lektüre von Projekt:Bürokratenspiel/Vorlagen#Anträge wird empfohlen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 23 vom 12. Februar 2007: Antrag auf Gründung eines neuen Organs „Konferenz zur Harmonisierung des Ahndungswesens“[<small>bearbeiten</small>]
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2007021219a-00:0A:5E:23:A6:4E Wzft-Atrg-2007021312a-00:12:17:64:0E:7C
Antragsgegenstand:
EE!
Hiermit stelle ich Antrag auf Einführung folgender neuer Spielregel:
§.x Konferenz zur Harmonisierung der Ahndungswesens
(a) Zweck: Die Konferenz zur Harmonisierung der Ahndungswesens, im Rest dieses Unterparagraphens Konferenz genannt, bemüht sich um eine Harmonisierung und Angleichung der in Spielregeln oder in Geschäftsordnungen oder in als zu Geschäftsordnungen gleichwertig anzusehenden Verhaltensregeln implizit oder explizit getoffenen Regelungen bezüglich beziehungsweise der von den betroffenen Organen praktizierten Gepflogenheiten in der Anwendung des Ausspruchs von Ahndungsmaßnahmen wie Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommern zwischen zur Verhängung von Maßnahmen zur Ahndung unerwünschten Verhaltens wie Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommern qua Spielregeln ermächtigten Organe.
(b) Mitglieder: Jedes Organ, welches gemäß der Spielregeln Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern aussprechen kann, ist ermächtigt, eines seiner Mitglieder als Teilnehmer zur Konferenz zu entsenden. Andere Kamele dürfen die Vorgänge der Konferenz als Beobachter verfolgen. hinzugefügt: Die Konferenz kann auf eigenen Beschluss einzelne Beobachter als stimmberechtigte Mitglieder zulassen.
(c) Beschlussfähigkeit: Die Konferenz ist beschlussfähig, sobald ihr mindestens zwei Kamele angehören. Beschlüsse bedürfen im Normalfall der einfachen Mehrheit der Konferenzteilnehmer, sofern durch eine Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges geregelt ist.
(d) Maßnahmen: Zur Verfolgung ihrer Ziele holt die Konferenz Informationen ein und arbeitet Empfehlungen aus.
- Die Konferenz kann geeignete Berichte von Organen gemäß Absatz (b), Satz 1 anfordern, allgemeine Umfragen durchführen, öffentliche Diskussionsrunden durchführen, Anfragen bei anderen Organen einreichen, oder sonstige Informationsquellen heranziehen.
- Die Konferenz erarbeitet Empfehlungen und Richtlinien und sorgt für deren Veröffentlichung.
- Darüberhinaus kann sie nach eigenem Ermessen Organe für besondere Leistungen bezüglich der Harmonisierung des
AbmahnwesensAhndungswesens auszeichnen.
(e) Tagungsgebühr: Von regulären Teilnehmern gemäß Absatz (b) wird für die Konferenz keine Tagungsgebühr erhoben.
Begründung:
Spielleiterentscheid 12-Feb-07-Mthk-gt8vRA-3 hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass innerhalb des Spieles einige Organe eine teilweise voneinander abweichende Praxis bezüglich der Schwere der Ordnungsmaßnahmen Verwarnungen, Rügen und Mecklenburgvorpommern haben, und dass hier nach §0 auf jeden Fall eine Harmonisierung anzustreben. Dieses aufwändige Unterfangen sollte jedoch nicht alleine dem Spielleiter oder vereinzelten Organen, welche hauptamtlich andere Aufgaben zu erledigen haben, zugemutet werden. Stattdessen kann eine Harmonisierung nach Ansicht des Unterzeichners am schnellsten und effektivsten erreicht werden, indem die Arbeitslast auf mehrere – möglichst viele – Schultern verteilt wird.
Anlagen: Gutachten 12-Feb-07-Mthk-gt8vRA-3
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Das Ahndungswesen ist sicherlich noch nicht transparent genug, ein solches Organ wird daher dringend gebraucht. Kruemelmo 00:35, 15. Feb 2007 (CET) 2. Stimme Eine einheitliche Lösung trägt zum Abbau überflüssiger Bürokratie bei. Kähähähähäää! --Wutzofant (✉✍) 10:04, 15. Feb 2007 (CET)
Ergebnis der Abstimmung: Die Regeländerung wurde angenommen
Bemerkungen: Die Vetofrist des Aufsichtsrates ist abzuwarten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 23:29, 15. Feb 2007 (CET)
Nr. 24 vom 15. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung des Organs Vermittlungsausschuss[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: A24-A-1-0215-DoN
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hoher Rat!
hiermit beantrage ich die Einrichtung des Organs Vermittlungsausschuss. Die beantragte Regelung lautet:
§ 8.x Vermittlungsausschuss
(a) Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, bei Uneinigkeiten im Regeländerungsverfahren gem. § 4 zwischen Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat zu vermitteln und eine Einigung, eventuell in Form eines Kompromisses, herbeizuführen. Diese Vermittlungsarbeit kann nötig werden, wenn gegen ein vom Zentralrat der Paragraphenreiter ohne Gegenstimmen angenommener Regeländerungsantrag vom Aufsichtsrat ein Veto eingelegt wird. Er wird bei Bedarf vom Zentralrat der Paragraphenreiter einberufen.
(b) Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrats, der Spielleiter sowie je ein Mitglied der Superrevisionsinstanz, des Innenrevisionsdienstes und, soweit vorhanden, eines Organs, welches die Interessen der Kamele innerhalb des Bürokratenspiels vertritt. Eine Mehrfachmitgliedschaft eines Kamels ist nicht möglich. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses dürfen weder durch Geschäftsordnungen noch auf sonstige Weise in der Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb des Vermittlungsausschusses einer Weisung unterworfen sein.
(c) Der Vermittlungsausschuss entscheidet per Abstimmung über die Aufhebung eines Vetos. Hierfür ist Stimmenmehrheit erforderlich. Soweit das Veto nicht aufgehoben wird, kann auf Antrag eines Mitglieds des Vermittlungsaussschusses ein Kompromiss erarbeitet werden.
Begründung:
Ein solches Organ wird für die Fälle als erforderlich angesehen, in denen eine Genehmigung eines Antrags auf Regeländerung des Zentralrats durch ein Veto des Aufsichtsrats aufgehoben wird. Denn für diesen Fall wird im Verfahren nach § 4 SR bislang die von den Spielregeln vorgenommene Gewichtung des Zentralrats nicht berücksichtigt. Insbesondere Regeländerungen, die die Macht des Aufsichtsrates einschrenken würden können mit der derzeitigen Regelungslage leicht von diesem verhindert werden.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/07-DO/2.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag A24-A-1-0215-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die hier eingereichte Variation von Antrag 19 ist nicht geeignet, die Bedenken des Aufsichtsrates restlos auszuräumen.
Folgende Änderungen werden im Sinne einer erfolgreichen Verabschiedung vorgeschlagen:
- Ersatzloses Streichen von Absatz (c)
- Streichung der Superrevisionsinstanz in Absatz (b) - diese überwacht den Spielleiter und hat mit den hier betroffenen Verfahren nichts zu tun. Der Innenrevisionsdienst ist hier sicher die bessere Wahl.
- Streichung von vagen Verweisen auf zukünftig vielleicht existierende Organe in Absatz (b). Sollten entsprechende Organe eingerichtet werden, kann Absatz (b) im Regeländerungsverfahren nach § 4 SR erweitert werden.
Sofern der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss ausarbeitet, dem ZdPR und Aufsichtsrat zustimmen, könnte man vielleicht den Aufsichtsrat binden, in diesem Fall auf sein Veto zu verzichten, damit der Kompromissvorschlag schneller durchgebracht werden kann.
Vielleicht würde es zur Ausarbeitung des Kompromissvorschlags reichen, jeweils ein Kamel aus ZdPR, Aufsichtsrat und Innenrevision zu beteiligen (es soll ja ein Ausschuss sein).
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 14:37, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A24-A-3-0215-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AR/III/AUR/07-DO/2.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Leider geht aus der vorangegangenen Anmerkung nicht hervor, weshalb eine ersatzlose Streichung von Absatz (c) von Vorteil ist. Insbesondere der gute Vorschlag, bei einem angenommenen Kompromiss die Vetomöglichkeit des Aufsichtsrats auszuschliessen, kann gut an den bestehenden Absatz (c) angefügt werden.
Die Verringerung der Mitgliederzahl aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter und dem Aufsichtsrat ist - nicht nur bei der Kompromissfindung - eine Möglichkeit. Allerdings sollte das Verhältnis der Mitgliederzahlen der Organe zueinander (eventuell in Form der Stimmanteile) beibehalten werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 23:03, 15. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A24-A-4-0227-DoN
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: A24-A-3-0215-DoN
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Auf Grundlage der vorangegangenen Diskussion fasse ich den Regelungstext neu. Er lautet wie folgt:
§ 8.x Vermittlungsausschuss
(a) Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, bei Uneinigkeiten im Regeländerungsverfahren gem. § 4 zwischen Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat zu vermitteln und eine Einigung, eventuell in Form eines Kompromisses, herbeizuführen. Diese Vermittlungsarbeit kann nötig werden, wenn gegen ein vom Zentralrat der Paragraphenreiter ohne Gegenstimmen angenommener Regeländerungsantrag vom Aufsichtsrat ein Veto eingelegt wird. Er wird bei Bedarf vom Zentralrat der Paragraphenreiter einberufen.
(b) Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind die Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter und des Aufsichtsrats, der Spielleiter sowie ein Mitglied des Innenrevisionsdienstes. Eine Mehrfachmitgliedschaft eines Kamels ist nicht möglich. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses dürfen weder durch Geschäftsordnungen noch auf sonstige Weise in der Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb des Vermittlungsausschusses einer Weisung unterworfen sein.
(c) Der Vermittlungsausschuss entscheidet per Abstimmung über die Aufhebung eines Vetos. Hierfür ist Stimmenmehrheit erforderlich.
(d) Soweit das Veto nicht aufgehoben wird, kann auf Antrag eines Mitglieds des Vermittlungsaussschusses ein Kompromiss erarbeitet werden. Dies erfolgt durch je ein Kamel aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter, Aufsichtsrat, Innenrevisionsdienst sowie dem Spielleiter. Wird ein Kompromis erarbeitet, kann gegen diesen vom Aufsichtsrat kein Veto eingelegt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:58, 27. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür! Doppelnull 14:28, 11. Mär 2007 (CET) 2. Stimme Dafür Sushifresse 07:33, 12. Mär 2007 (CET)
Nr. 25 vom 18. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung des Organs Kantine[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Atreju-20070218-01
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hoher Rat!
hiermit beantrage ich die Einrichtung des Organs Kantine. Die beantragte Regelung lautet:
§ 8.x Kantine
(a) Die Aufgabe der Kantine besteht in der Versorgung der Mitglieder aller Organe mit Speisen und Getraenken; sowie in der Schaffung eines offenen Treffpunktes fuer Kultur, Austausch und Entspannung ausserhalb der Sitzungssaele der einzelnen Organe.
(b) Die Kantine wird von maximal fuenf Kamelen geleitet. Eine Mehrfachmitgliedschaft eines Kamels ist nicht möglich. Die Mitglieder der Kantine dürfen weder durch Geschäftsordnungen noch auf sonstige Weise in der Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb der Kantine einer Weisung durch andere Organe unterworfen sein.
(c) Die Kantine erstellt und veroeffentlicht an geeigneter Stelle einen Speiseplan.
(d) Die Kantine darf neben Speisen, kalten und warmen Getraenken auch Snacks und Kuchen fuer zwischendurch anbieten.
(e) Die Preisliste der Kantine ist zusammen mit dem Speiseplan an geeigneter Stelle zu veroeffentlichen.
(f) Die Kantine darf fuer organuebergreifende Sonderveranstaltungen (beispielsweise Betriebsfeiern) genutzt werden.
Begründung:
Ein solches Organ wird als erforderlich angesehen, um Mangelerscheinungen bei einzelnen Organmitgliedern - welche auf falsche Ernaehrung zuruckzufuehren ist - zu verhindern. Dieser Antrag wird von mir als Einzelkamel gestellt und ist derzeit von keinem Organ unterstuetzt oder von einem solchen beauftragt worden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: Atreju-20070221-01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Atreju-20070218-01 - Nr. 25 vom 18. Februar 2007: Antrag auf Einrichtung des Organs Kantine
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren! Hoher Rat!
Da eventuell ein geeignetes Mietobjekt fuer die Kantine zur Verfuegung stehen wuerde und auch ein Sonderangebot fuer die Einrichtung vorliegt, wollte ich hoeflichst nach dem Bearbeitungsstand des Antrages anfragen. Ohne eine entgueltige Bearbeitung des Antrages kann der Mietvertrag nicht unterschrieben werden. Ausserdem wuerde uns das vorliegende Sonderangebot fuer die Einrichtung entgehen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kindchen Atreju 22:01, 21. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: betreffender Antrag
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0226-A25-Anm-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Atreju-20070218-01
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Nach Ansicht des Unterzeichners ist dem vorgenannte Antrag unter folgenden Bedingungen zuzustimmen:
- die Umlaute werden durch die entsprechenden Umlautbuchstaben dargestellt
- die Auswahl der Räumlichkeiten wird mit dem Aufsichtsrat abgestimmt
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull Zentralreiter 01:52, 26. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Atreju-20070226-01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DoN-0226-A25-Anm-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE Doppelnull. Leider kann das Eingabegeraet des Antragsstellers keine Umlaute darstellen. Ebenso ist weder in §0 noch in sonst einer SR oder GO vorgegeben, zwingend Umlaute einzusetzen. Eine Nichtgenehmigung des Antrages wegen fehlender Umlaute stellt eine Benachteiligung fuer Auslaender dar. Sollte der ZdPR wegen der fehlenden Umlaute den Antrag ablehnen, behaelt sich der Antragssteller eine Klage wegen Diskriminierung vor.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Kindchen Atreju 11:08, 26. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0226-A25-Anm-3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Atreju-20070226-01
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Atreju! (EE!, falls die Anmerkung - ungekennzeichnet - als Vorsitzender des Aufsichtsrats erfolgte.)
Zunächst weise ich daraufhin, dass die Anrede gegen die Spielregeln verstößt, da Kamel Doppelnull zum Zeitpunkt der Anrede kein Vorsitzendenamt bekleidete.
Zu der Anmerkung selbst ist auszuführen, dass Punkt 1 der Anmerkung DoN-0226-A25-Anm-1 sehr wohl unter § 0 SR fällt. Im Übrigen wären Ausführungen zum zweiten Punkt interessanter gewesen.
mfg
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 21:10, 26. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: siehe auch
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Atreju-20070226-02
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DoN-0226-A25-Anm-3
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit ziehe ich den Antrag Nr. 25 mit der Vorgangsnummer Atreju-20070221-01 zurueck, da der ZdPR anscheinend keine Antraege von auslaendischen Kamelen ohne Umlaute zu bearbeiten bereit ist.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Kindchen Atreju 21:26, 26. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: Rasismus
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-0226-A25-Anm-5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Atreju-20070226-02
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Mit Bedauern nehme ich die Antragsrücknahme zur Kenntnis. Umso mehr, da diese auf der Ansicht beruht, dass der Zentralrat keine Anträge mit Umlauten ohne Umlautbuchstaben bearbeite. Dem ist jedoch nicht so. Ansonsten wäre der Antrag an sich zurückgewiesen worden. Hier wurde jedoch lediglich die Umformatierung des Regelungstextes vor Einfügung in die Spielregeln gefordert. Soweit dies nicht eindeutig aus den entsprechenden Anmerkungen hervor ging, bitte ich dies zu entschuldigen.
mfg
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Doppelnull 22:11, 26. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 26 vom 19. Februar 2007: Anlegen einer Vorlagenseite ohne Genehmigung[<small>bearbeiten</small>]
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 19-Feb-07-Mthk-Anw-26
Diese Anweisung ergeht an: Zentralreiter Kruemelmo
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Dem Spielleiter ist aufgefallen, dass Kruemelmo die Vorlage:Bürokratenspiel/3. Runde/Vorlagen/Mitteilung ZdPR Vorsitz angelegt hat, wie der Versionsgeschichte derselbigen zu entnehmen ist. Trotz Durchsicht sämtlicher Akten wurde keine Genehmigung für diese Vorlage gefunden. Laut § 13 SR muss für das Anlegen von Seiten zuerst eine Genehmigung beim Spielleiter eingeholt werden. Der vorbenannte Artikel bezieht sich zwar nicht ausdrücklich auch auf Vorlagen; eine Genehmigung ist wegen § 0 trotzdem empfehlenswert und sollte nachgeholt werden.
Weitere Bemerkungen: -keine-
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 14:43, 19. Feb 2007 (CET), Spielleiter
Rechtsbehelfsbelehrung: Es gilt Artikel C GO-Spl.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DoN-Anw26-SpL-0225-Anm-2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 19-Feb-07-Mthk-Anw-26
Hiermit wird folgendes angemerkt:
EE! Hoher ZdPR! Mööepp!
Es wird höflichst an vorgenannte Anweisung erinnert.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull (Spielleiter i. V.) 19:05, 25. Feb 2007 (CET)
Siehe auch: -
Nr. 27 vom 23. Februar 2007: Ersatzabgeordneter für die Superrevisionsinstanz II.[<small>bearbeiten</small>]
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: SuRI-S1-0223/S/1
Diese Anweisung ergeht an: den Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Es ist mit einer Frist von 40 Stunden ein Ersatzabgeordneter für die Superrevisionsinstanz gem. § 2 VI SuRIGO zu benennen.
Weitere Bemerkungen: Auf die Anmerkung SuRI-DoN-Anm-1-0131 wird bezug genommen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Doppelnull (Präsident der Superrevisionsinstanz) 12:15, 23. Feb 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Vorgang gibt es keine Rechtsmittel. Die Anweisung ist sofort zu vollziehen.
Beschluss ZdPR-SuRI-B2-dos des Zentralrates der Paragraphenreiter vom 24. 02. 07 über die Bestellung eines Ersatzabgeordneten für die Superrevisionsinstanz
- Kruemelmo wird Ersatzabgeordneter
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: GOZdPR
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Sushifresse 11:36, 24. Feb 2007 (CET), Vorsitzender des ZdPR
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch erhoben werden, er ist trotzdem ab sofort gültig)
Nr. 28 vom 26. Februar 2007: Neues Organ "Allgemeine Vergabestelle für Titel und Auszeichnungen des Bürokratenspiels"[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: A28-A-1-0226-DoN
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Hoher Rat!
Hiermit beantrage ich die Einrichtung des Organs Allgemeine Vergabestelle für Titel und Auszeichnungen des Bürokratenspiels. Die beantragte Regelung lautet:
§ 8.x Allgemeine Vergabestelle für Titel und Auszeichnungen des Bürokratenspiels
(a) Die Allgemeine Vergabestelle für Titel und Auszeichnungen des Bürokratenspiels stellt Titel und Auszeichnungen aller Art zur Verfügung und vergibt diese an am Bürokratenspiel teilnehmende Kamele.
(b) Mitglied kann jedes antragsberechtigte Kamel werden. Die Vergabestelle hat mindestens drei, höchstens fünf Mitglieder. Weder ist eine Mehrfachmitgliedschaft eines Kamels zulässig, noch dürfen mehrere Kamele eines Organs gleichzeitig Mitglied sein. Tritt ein Fall des Satz 3 ein, ist nur die erste Mitgliedschaft gültig.
(c) Die Vergabestelle hält die zu vergebenden Titel und Auszeichnungen bereit. Bevor diese öffentlich angeboten werden, sind sie vom Aufsichtsrat zu genehmigen. Titel und Auszeichnungen dürfen grundsätzlich nur innerhalb des Bürokratenspiels und in der laufenden Runde verwendet werden (Kategorie 1). Mit Zustimmung von zwei der Hauptorgane kann auch das Führen des Titels oder der Auszeichnung für das gesamte Bürokratenspiel von der Vergabestelle genehmigt werden (Kategorie 2). Das Führen auch außerhalb des Bürokratenspiels (Kategorie 3) bedarf der Zustimmung aller drei Hauptorgane.
(d) Jedes Kamel oder Organ kann die Vergabe eines Titels oder einer Auszeichnung an sich oder an ein anderes Kamel oder Organ bei der Vergabestelle beantragen. Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss der Vergabestelle. Ausschüsse bestehen aus einer ungeraden Anzahl mehrerer Mitglieder. Dem Vergabebescheid ist eine Belehrung anzufügen, woraus sich die Rechte und Pflichten, sowie die Voraussetzungen einer Entziehung des Titels oder der Auszeichnung ergeben. Der Aufsichtsrat kann gegen den Vergabebescheid innerhalb von 40 Stunden ein Veto einlegen. Dieses kann vom Zentralrat der Paragraphenreiter wieder aufgehoben werden. Betreffen die Einwende lediglich die Nebenbestimmungen des Vergabebescheids, wird dieser nach entsprechender Ergänzung der Nebenbestimmungen wieder Wirksam, soweit nicht innerhalb von 40 Stunden nach erneuter Verabschiedung ein erneutes Veto eingelegt wird.
(e) Der zum Führen eines Titels oder einer Auszeichnung Berechtigte hat sich in Ansehung des Titels oder der Auszeichnung würdig zu Verhalten.
(f) Der Aufsichtsrat kann die Vergabestelle einstimmig Auflösen. Die Entscheidung kann auf Antrag eines Mitglieds der Vergabestelle vom Zentralrat der Paragraphenreiter aufgehoben werden. Nach einer Auflösung entscheidet der Spielleiter über die Modalitäten der Neubesetzung.
Begründung:
Trotz einer Vielfalt von Organen und Ämtern fristen viele Kamele noch ein Dasein ohne Titel. Zudem wird mit diesem Organ die Möglichkeit geschaffen verdienten Kamelen oder Organen eine Auszeichnung zukommen zu lassen.
Anlagen: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür! Doppelnull 14:30, 11. Mär 2007 (CET) 2. Stimme Dafür Sushifresse 07:30, 12. Mär 2007 (CET), Vorsitzender des Zentralrates der Paragraphenreiter,.....
Nr. 29 vom 8. März 2007: Antrag auf Regeländerung[<small>bearbeiten</small>]
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 08-Mrz-07-Mthk-29-ZdPR
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Zentralratsvorsitzender Sushifresse, sehr geehrte Zentralreiter!
Hiermit wird gem. § 4 SR beantragt, § 13 SR wie folgt zu ändern:
§ 13 Anlegen neuer Seiten
(a) Möchte ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels oder eine spezielle Vorlage für die laufende Runde einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen.
(b) Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen über den Antrag zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt.
Begründung:
Der Spielleiter hat festgestellt, dass die aktuellen Spielregeln eine Lücke aufweisen, was das Anlegen von neuen Vorlagenseiten für die laufende Runde anbelangt. Eine klare Regelung ist nötig, um das Anlegen von Vorlagen ohne Genehmigung zu verhindern. § 0 reicht dazu leider nicht aus. Zudem ist die Präzisierung nötig, dass davon nur Vorlagen für die 3. Runde betroffen sind, um Punkt 7 Satz 2 der unveränderlichen Rahmenregeln Rechnung zu tragen, welcher das Anlegen von allgemeinen Vorlagen, die auch in anderen Runden verwendet werden können, ausdrücklich erlaubt.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten