Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Wichtiges

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Version vom 1. Oktober 2007, 22:07 Uhr von Atreju (Diskussion | Beiträge) (Nr. 3 vom 1. Oktober 2007: Mobiler Aufsichtsrat)
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Der Aufsichtsrat veröffentlicht hier seine Beschlüsse und Bekanntmachungen.

Nr. 1 vom 25. September 2007: Beschluss über Vorgangsseite des Aufsichtsrates

BESCHLUSS


Beschluss AR-AUR-39-DI-4.1 Aufsichtsrat vom 25. September 2007 über

Mit sofortiger Wirkung werden Anträge an den Aufsichtsrat nur über dessen Vorgangsseite angenommen.

Der Beschluss ist gemäß § 6 (a) und (c) GOA wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Nichtöffentliche Abstimmung des Aufsichtsrates.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kindchen Atreju 21:17, 25. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Es gilt die WOA


Rechtsbehelfsbelehrung: Widersprüche gegen diesen Beschluss sind nach WOA zu führen.


Nr. 2 vom 25. September 2007: Nachträgliche Vergabe von Zulassungsnummern gemäß AOA

BESCHLUSS


Beschluss AR-AUR-39-DI-5.1 Aufsichtsrat vom 25. September 2007 :

Gemäß AOA werden nachträglich folgende Zulassungsnummern vergeben:

001 - Mambres
002 - Makamelia
003 - JANNiS
004 - aktenlaiche
005 - Atreju
006 - Kam-aeleon
007 - Bugybunny
008 - W. K. Kronf
009 - the master
010 - Sushifresse
011 - Mathekamel
012 - Gast

Der Beschluss ist gemäß AOA wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Vergabe durch den Aufsichtsrat

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Kindchen Atreju 21:32, 25. Sep 2007 (CEST), abgeaendert --Kindchen Atreju 21:35, 25. Sep 2007 (CEST)

Bemerkungen: Es gilt die WOA


Rechtsbehelfsbelehrung: Widersprüche gegen diesen Beschluss sind nach WOA zu führen.


Nr. 3 vom 1. Oktober 2007: Mobiler Aufsichtsrat

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: AR/AUR/40-MO/1.1

Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit wird das Untergremium "Mobiler Aufsichtsrat" mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten gemaess der gueltigen AOA und GOA mit sofortiger Wirkung gegruendet.

Diese Verfügung erfolgt durch Vorsitzender des Aufsichtsrates gemäß § 4 (b) GOA.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kindchen Atreju 22:04, 1. Okt 2007 (CEST)

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.