Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Entscheidungsraum

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnOrganeVorgängeSpielkommentar
Vorzimmer des Zentralrates der ParagraphenreiterPost für den Zentralrat der ParagraphenreiterPlenarsaal
Geschäftsordnung des Zentralrats der Pargraphenreiter

Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 6 ist beendet und wurde geschlossen.

Aktuelle Akten

Aktenzeichen: 9/18/10/2008S001 - Ausrichtung der Wahl des Spielleiters

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/2008S001

Diese Anweisung ergeht an: Zentralrat der Paragraphenreiter

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Zentralrat möge ein Verordung über die Durchführung der Wahl des Spielleiters beschießen.

Weitere Bemerkungen: Hierzu schlage ich eine Bewerbungsverfahren beim Zentralrat der Paragraphenreiter vor. Zur Einsetzung des Spielleiters benötigt er die Mehrheit der Stimmen.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Vorsitzender des Zentralrates der Paragraphenreiter aufgrund der Abwahl des Spielleiters am 15. Oktober des Jahres 2008 gemäß § 5(b) —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Stinkerwue 19:16, 18. Okt. 2008 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Anlage

Zu: 9/18/10/2008S001 mit Vorgangsnummer 9/18/10/2008S006

Titel: Vorschlag des Aufsichtsrats

Inhalt:
Der Aufsichtsrat möchte als neuen Kandidaten für das Amt des Spielleiters Kamelokronf vorschlagen, da er sich aufgrund seiner vorhergehenden Arbeitstelle / Tätigkeit in besonderem Maße für die freigewordene Stelle qualifiziert.

Quelle: Mitteilung von J*

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/18/10/2008S007
Antragsgegenstand:

Sehr geehrte Mitkamele,
hiermit schlage ich vor, dass Kamelokronf als Spielleiter eingesetzt wird.

Begründung:

Antrag erfolgt gemäß Mitteilung von J*

Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 21:52, 18. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: Zettel mit Text: "Friedensangebot und Arbeitsschaffung zugleich, was für eine Kombo :) Was für eine schöne Demokratie"


Abstimmung
Abstimmung über: Kamelokronf als Spielleiter (Abstimmungsaktenzeichen: 9/18/10/2008/08S008) 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif --Stinkerwue 21:52, 18. Okt. 2008 (CEST)




Aktenzeichen: 9/27/09/08S001 - Einführung eines neuen Organs

 EILT!


Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

9/27/09/08S001: Einführung eines Organes

Begründung:

Sehr geehrte Mitglieder, Euer Ehren Vorsitzender,
Hiermit beantrage ich die Regeleinführung von § 8 a mit folgendem Wortlaut:

§ 8a) Abkürzungsüberwachungskomando
(1) Das Abkürzungsüberwachungskomando (AbÜbKom) besteht aus mindestens einem (1) Mitglied und aus maximal drei (3) Mitgliedern. ²Die Mitglieder dürfen kein Mitglied eines Hauptorganes sein.
(2) Der Zentralrat der Paragraphenreiter bestimmt wer Mitglied des Organes werden darf. ²Hierzu ist eine Bewerbung nötig, die laut den aktuellen Bestimmungen gestellt werden muss. ³Der Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter händigt bei Ernennung eine Urkunde aus, die der betreffende sich in sein Amtszimmer hängen muss.
(3) Das AbÜbKom kann nur durch den Aufsichtrat mit 51,234567890 % Mehrheit aufgelöst werden. ²Der § 14 (b) gilt nicht. Jedoch kann der Spielleiter durch § 10 untätig gewordene Mitglieder laut § 14 (b) ausgeschlossen werden.
(4) Das AbÜbKom führt ein Verzeichnis aller spielrelevanten Abkürzungen und darf dieses Verzeichnis beliebig kürzen und erweitern. ²Alle Abkürzungen, die mit einer Regeländerung oder einer Geschäftsordung erfolgt sind, müssen im Verzeichnis geführt werden.
(5) Das AbÜbKom darf außerdem bei schweren Abkürzungsfehlern das Kamel verwarnen, und bei weiteren Verstoß den Spielleiter anweisen, das betreffende Kamel zu Rügen.
(6) Wenn das Organ keine Mitglieder hat, übernehmen die Vorsitzenden der Organe Zentralrat der Paragraphenreiter, Spielleiter und Aufsichtrat gemeinsam vorübergehend das Organ bis durch § 8a)(2) ein Organmitglied ernannt worden ist.

Zu der Ernennung von Mitgliedern werde ich den Vorsitzenden des Zentralrates der Pargraphenreiter bitten, einen Erlass zu tätigen.

Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 10:18, 27. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S002

Thema des Gutachtens: Einführung des Organes Abkürzungsüberwachungskommando

Kurzzusammenfassung: Dieses Organ sollte eingeführt werden

Bearbeitendes Organ: 19:35, 18. Okt. 2008 (CEST)

Ausführlicher Gutachtentext:
Folgende Kriterien habe ich begutachtet:
1. Ämterhäufung
bedingt möglich, wenn betreffendes Kamel nur in Nebenorganen tätig.

2. Abgegrenzter Aufgabenbereich
Hat dieses Organ. Es muss ein Abkürzungsverzeichnis führen und darf unwillige Kamel verwarnen.

3. Verfahren bei Unterbesetzung
Das Organ kann bereits mit nur einem Mitglied tätig werden. Falls das Amt nicht besetzt ist, übernehmen die Vorsitzenden der Hauptorgane Spielleiter, Aufsichtsrat und Zentralrat das Organ gemeinsam das Organ.

4. Einführung
Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Zentralrates. Dies ist ein gute Kontrollmöglichekeit für den ZdP.

Hiermit empfehle ich die Einfühung dieses Organes

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Stinkerwue 19:35, 18. Okt. 2008 (CEST)

Abstimmung
Abstimmung über: Antrag über Einführung eines Organes (Abstimmungsaktenzeichen: 9/18/10/08S003) 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif --Stinkerwue 19:37, 18. Okt. 2008 (CEST)




Aktenzeichen: 9/07/10/08D001 - Einführung der Zentralstelle für Q und Z und des § 19

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 9/07/10/08D001
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Zentralrat, euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich folgende Regeländerungen:

§ 8.1 Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung

a) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung ist ein eigenständiges Organ. Eine Mitgliedschaft ist Qualitätsbeauftragten nach § 19 vorbehalten, für diese aber obligatorisch.
b) Die Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung erarbeitet allgemeingültige, zertifizierbare Normen zur Qualitätssicherung und verabschiedet diese mit einfacher Mehrheit.
c) Eine verabschidete Norm hat an sich keine verbidliche Rechtswirkung.
d) Den Qualitätsbeauftragten aller Organe obliegt die Aufgabe, die verabschiedeten Normen durch Änderung der Geschäftsordnung und ggf. der Spielregeln unter Berücksichtigung der dafür vorgeschriebenen Prozeduren und Regelungen in den Arbeitsablauf des eigenen Organs einzubringen.

§ 19 Qualitätsmanagement

a) Jedes Organ hat Qualitätsmanagementmaßnahmen durchzuführen.
b) Jedes Organ hat einen Qualitätsbeauftragten zu wählen. Als Kandidaten sind nur Mitglieder des jeweiligen Organs zugelassen. Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn der er über fünfzig Prozent der Stimmen innerhalb des eigenen Organs erhalten hat.
c) Aufgaben des Qualitätsbeauftragten sind insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, Entwicklung von Qualitätsplanungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Möglichkeiten der Integration derselben in die das Organ bindenden und regelnden Verordnungen.
d) Der Qualitätsbeauftragte hat über seine Tätigkeit regelmäßig, wenngleich nicht weniger häufig als monatlich, öffentlich Bericht zu erstatten.
e) Darüber hinaus ist der Qualitätsbeauftragte Mitglied in der Zentralstelle für Qualitätsmanagement und Zertifizierung
f) Sowohl Verstöße gegen Absatz b) als auch gegen Absatz d) sind gemäß § 14 zu ahnden.
g) Die Ahndung kann annuliert werden , sofern das Organ innerhalb von 84 Stunden nach dem Ahndungszeitpunkt den Missstand behoben und danach, jedoch ebenfalls im besagten Zeitraum bei dem nach § 14 für die Ahndung verantwortlichen Organ eine Annulierung beantragt hat.


Begründung:

Aktuelle Ereignisse, siehe insbesondere auch SL-07, zeigen, dass die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für eine aktive und funktionierende Bürokratie unabdingbar ist. Eine Optimierung der Antrags- und Entscheidungsqualität oder immerhin eine Sicherung eines bürokratischen Mindeststandards kann auf diese Weise ebenfalls erreicht werden.

Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 23:43, 7. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: -/-


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: 9/18/10/08S004

Thema des Gutachtens: Einführung von einem Organ

Kurzzusammenfassung: Änderungsbedarf am Organ, kein Änderungsbedarf am § 19

Bearbeitendes Organ: 19:54, 18. Okt. 2008 (CEST)

Ausführlicher Gutachtentext:
Hier setze ich die selben Maßstäbe an wie bei den anderen Organen: Folgende Kriterien habe ich begutachtet:
1. Ämterhäufung möglich, da keine Ausschlussbestimmungen von Kamelen, die auch in anderen Organen tätig sind. Jedoch zu überspringen, da alle Mitglieder von Organen, die Möglichkeit haben, durch § 19 ins Organ zu kommen.

2. Abgegrenzter Aufgabenbereich
Ist bei diesem Organ zu erkennen. Wir haben hier ein Beschlussorgan, das über neue Normen abstimmt, jedoch würde ich es begrüßen, wenn das Organ bindende Beschlüsse machen kann, die z. B. der Aufsichtsrat absegnen muss.

3. Verfahren bei Unterbesetzung
Hier ist keine Regelung getroffen. Jedoch kann dies sehr schnell durch § 19 behoben werden.

4. Einführung
Hier muss die Pflicht bestehen, dass die in § 19 genannten Kamele in das Organ müssen.

Hiermit empfehle ich die Einfühung dieses Organes mit Änderung, die ich oben ausgeführt habe. Die Einführung des § 19 empfehle ich hiermit ausdrücklich.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Stinkerwue 19:54, 18. Okt. 2008 (CEST)

Alte Akten

AZ: 1 [Unter Verschluss] (abgeschlossen)

 ERLEDIGT

STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 1

Bezugnahme auf Aktenzeichen: gar nichts

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Sehr geehrter Kollegen,
Ich bitte um schriftliche unter Verschluss liegende Vorschläge für die GO. Ich bitte die Vorschläge in der Reihenfolge des Einganges zu ordnen. Mein Vorschlag wird in ca. 1 Tag vorliegen.

Datum, Unterschrift: provisorischer Vorsitzender Stinkerwue 15:51, 23. Sep. 2008 (CEST)

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Stinkerwue

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer wurde auf einen Tag meinerseits festgelegt, kann sich aber durch fehlende Rechtsbindung um 100 % verlängern..

Bemerkungen: Aus diesem Vorgang entsteht keine unmittelbare Rechtsfolge.    

Datum, Unterschrift: Stinkerwue 15:51, 23. Sep. 2008 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Kein Antrag, keine Anfechtung, nur eine Beratung!


STRENG GEHEIM!
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너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 2

Bezugnahme auf Aktenzeichen: 1

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Sehr geehrter Kollege,
Bezüglich der GO - eine Frage: Meinen Sie mit "GO", "Gebührenordnung" für Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter?

Datum, Unterschrift: stellvertrndr. provisorischer Vorsitzender Luzifers Freund 16:05, 23. Sep. 2008 (CEST)

STRENG GEHEIM!
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SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 3

Bezugnahme auf Aktenzeichen: 2

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Sehr geehrter Kollege,
mit GO meine ich Geschäftsordung. Da fällt mir gleich eine Regeländerung ein, damit die nicht so mit Abkürzung vertraute Kamele, die Bürokatie verstehen.

Datum, Unterschrift: provisorischer Vorsitzender Stinkerwue 16:27, 23. Sep. 2008 (CEST)

STRENG GEHEIM!
STRONG GEHIME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung – Verschlusssache!


Achtung: Diese Nachricht darf nur von Mitgliedern des Zentralrates der Paragraphenreiter gelesen werden. Anderen Kamelen ist die Einsicht strikt untersagt.

Aktenzeichen: 4

Bezugnahme auf Aktenzeichen: 1

Inhalt der vertraulichen Nachricht:
Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung(GOdZdPmGO) § 1 Der Zentralrat der Paragraphenreiter, im weiteren Verlauf als ZdP gekennzeichnet, verpflichtet sich, nach den aktuell gültigen Regeln zu arbeiten.

§ 2 Vorsitzender

§ 2(1) Der Vorsitzende wird durch Wahlen oder durch Verpflichtung durch die andern ZdP-Mitgliedern bestimmt. Er kann dieses Amt nicht ablehnen, kann aber zurücktreten.

§ 2(2) Der Vorsitzende hat die Pflicht, alle Angelegenheiten des Zentralrates vor dem Spielleiter zu vertreten. Er kann jedoch dieses Recht durch Anordnung auf andere ZdP-Mitglieder delegieren

§ 2(3) Der Vorsitzende kann vorrübergehend abgelehnte Rechtsvorgänge als gültig erklären, wenn er der Meinung ist, dass dies eine Vorschrift verletzt.

§ 2(4) Der Vorsitzende kümmert sich um das ordnungsgemäße Öffnen der Post und empfängt das Geld im Namen des ZdP.

§ 2(5) Der Vorsitzende kann die Bearbeitungszeit für eine Sache von den üblichen 5 Tagen auf 3 Tage verkürzen, falls er Lust hat, und das Kamel noch im Positiven oder Neutralen Bereich ist.

§ 2(6) Der Vorsitzende kann zu allen Regeln und Vorschriften Erlasse tätigen, die die Rechtshinweise enthalten und für alle außer dem Spielleiter bindend sind. Der Spielleiter darf die Entscheidung des Vorsitzenden korrigieren, falls er der Meinung ist, die Regel wurde falsch ausgelegt.

§ 3 Antragseinreichung

§ 3(1) Ein Antrag ist gültig in den ZdP eingereicht, wenn

1. Eine gültiges Aktenzeichen vergeben wurde.
2. Eine Unterschrift auf dem Schriftstück ist.
3. Der Postbote die Post richtig einwirft.

§ 3(2) Der Antrag kann durch alle ZdP-Mitglieder als vorläufig abgelehnt zeichnen, wenn einer der 3 Voraussetzugen im § 3(1) nicht erfüllt worden sind.

§ 4 Aktenzeichen

§ 4(1) Das Aktenzeichen muss in der beschriebenen Form aufgebaut sein.

§ 4(2) Die 9 an erster Stelle.

§ 4(3) Ein /.

§ 4(4) Das Tagesdatum in der Form TT/MM/JJ.

§ 4(5) Der Wochentagsanfangsbuchstabe.

§ 4(6) Die laufende Nummer in der Form XXX.

Anmerkung an § 4: Ein gültiges Aktenzeichen ist z. B. 9/23/09/08D001

§ 5 Anfechtung

§ 5(1) Eine Anfechtung muss sich an die Regeln des § 3(1) halten und muss an den Vorsitzenden adressiert sein.

§ 5(2) Der Vorsitzende gibt einen anderen ZdP-Mitglied die Anweisung, diesen Sachverhalt zu bearbeiten. Dieser entscheidet, ob der Anfechtung staatzugeben ist, oder abgelehnt wird.

§ 5(3) Eine Anfechtung ist grundsätzlich nur bis zum 4. Tag 0:00,00000 zulässig.

§ 6 Gebühren

§ 6(1) Ein Antrag ist kostenlos. Wenn der Antrag genemigt wird, bekommt der Antragssteller 2 Punkte für jedes Wort und 1 Punkt für jedes Satzzeichen. Bei Ablehnung des Antrages gibt es für das Kamel 1 Punkt pro Wort und 1/2 pro Satzzeichen. Geaendert.png

§ 6(2) Wenn der Antrag nach § 3(2) abgelehnt wurde, kostet der Antrag pro Wort 1 Punkt und für jedes Satzzeichen 1/2 Punkt.

§ 6(3) Wenn ein erfolgreiche Anfechtung nach § 5(2) stattgegeben wurde, bekommt das Kamel 1 Punkt für jedes Wort, dass in dem Sachverhalt falsch war.

§ 6(4) Sobald ein Kamel mehr als 20 Minuspunkte hat, kann er nur noch einen Antrag auf Erlass stellen, über den der ZdP in 5 Tagen entscheidet.

Datum, Unterschrift: provisorischer Vorsitzende Stinkerwue 17:06, 23. Sep. 2008 (CEST), geändert am 14:20, 24. Sep. 2008 (CEST)

Antrag und Abstimmung NR :1 (GO-Neufassung) (erledigt)

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:

GO-Neufassung

Begründung:

Kollege! Hiermit beantrage ich eine Abstimmung über die Abstimmung der GO-Neufassung, so wie Sie es sehr gut vorbereitet haben. Allerdings sollte vordem eine Abstimmung stattfinden ob wir darüber abstimmen, dass diese GO so eingeführt wird.

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 16:28, 24. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Zentralratmitglied Stinkerwue i. A. des Zentralrates

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 23:27, 24. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Die Abstimmung wird eingeleitet. Der provisorische Vorsitzende darf die Abstimmung leiten. Falls die GO so eingeführt werden soll, ist eine 2. Abstimmung unnötig, da wir unsere Meinung schon kunt getan haben und wir sonst mit den anderen Kamelen eine Achterbahnfahrt machen müssen, da ich gewettet habe, es in nur einer Abstimmung zu schaffen.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Abstimmung
Abstimmung über: GO-Abstimmung 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif --Stinkerwue23:27, 24. Sep. 2008 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif So ist es richtig!Luzifers Freund 08:20, 25. Sep. 2008 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 15:30, 25. Sep. 2008 (CEST)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: GO-Abstimmung über Abstimmung

Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragaphenreiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die Abstimmung ist mit zwei JA-Stimmen zugunsten einer Abstimmung über die neue GO der Paragraphenreiter abgeschlossen. Nun können wir über die GO abstimmen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 08:26, 25. Sep. 2008 (CEST))

Antragsnummer 2: GO (erledigt)

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2
Antragsgegenstand:

Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Gebührenordnung (GOdZdPmGO)

Begründung:

Sehr geehrte Mitkamele,
hiermit wird über diese Ordnung abgestimmt:
§ 1 Der Zentralrat der Paragraphenreiter, im weiteren Verlauf als ZdP gekennzeichnet, verpflichtet sich, nach den aktuell gültigen Regeln zu arbeiten.

§ 2 Vorsitzender

§ 2(1) Der Vorsitzende wird durch Wahlen oder durch Verpflichtung durch die andern ZdP-Mitgliedern bestimmt. Er kann dieses Amt nicht ablehnen, kann aber zurücktreten.

§ 2(2) Der Vorsitzende hat die Pflicht, alle Angelegenheiten des Zentralrates vor dem Spielleiter zu vertreten. Er kann jedoch dieses Recht durch Anordnung auf andere ZdP-Mitglieder delegieren

§ 2(3) Der Vorsitzende kann vorrübergehend abgelehnte Rechtsvorgänge als gültig erklären, wenn er der Meinung ist, dass dies eine Vorschrift verletzt.

§ 2(4) Der Vorsitzende kümmert sich um das ordnungsgemäße Öffnen der Post und empfängt das Geld im Namen des ZdP.

§ 2(5) Der Vorsitzende kann die Bearbeitungszeit für eine Sache von den üblichen 5 Tagen auf 3 Tage verkürzen, falls er Lust hat, und das Kamel noch im Positiven oder Neutralen Bereich ist.

§ 2(6) Der Vorsitzende kann zu allen Regeln und Vorschriften Erlasse tätigen, die die Rechtshinweise enthalten und für alle außer dem Spielleiter bindend sind. Der Spielleiter darf die Entscheidung des Vorsitzenden korrigieren, falls er der Meinung ist, die Regel wurde falsch ausgelegt.

§ 3 Antragseinreichung

§ 3(1) Ein Antrag ist gültig in den ZdP eingereicht, wenn

   1. Eine gültiges Aktenzeichen vergeben wurde. 
   2. Eine Unterschrift auf dem Schriftstück ist. 
   3. Der Postbote die Post richtig einwirft. 

§ 3(2) Der Antrag kann durch alle ZdP-Mitglieder als vorläufig abgelehnt zeichnen, wenn einer der 3 Voraussetzugen im § 3(1) nicht erfüllt worden sind.

§ 4 Aktenzeichen

§ 4(1) Das Aktenzeichen muss in der beschriebenen Form aufgebaut sein.

§ 4(2) Die 9 an erster Stelle.

§ 4(3) Ein /.

§ 4(4) Das Tagesdatum in der Form TT/MM/JJ.

§ 4(5) Der Wochentagsanfangsbuchstabe.

§ 4(6) Die laufende Nummer in der Form XXX. Anmerkung an § 4: Ein gültiges Aktenzeichen ist z. B. 9/23/09/08D001

§ 5 Anfechtung

§ 5(1) Eine Anfechtung muss sich an die Regeln des § 3(1) halten und muss an den Vorsitzenden adressiert sein.

§ 5(2) Der Vorsitzende gibt einen anderen ZdP-Mitglied die Anweisung, diesen Sachverhalt zu bearbeiten. Dieser entscheidet, ob der Anfechtung staatzugeben ist, oder abgelehnt wird.

§ 5(3) Eine Anfechtung ist grundsätzlich nur bis zum 4. Tag 0:00,00000 zulässig.

§ 6 Gebühren

§ 6(1) Ein Antrag ist kostenlos. Wenn der Antrag genehmigt wird, bekommt der Antragssteller 2 Punkte für jedes Wort und 1 Punkt für jedes Satzzeichen. Bei Ablehnung des Antrages gibt es für das Kamel 1 Punkt pro Wort und 1/2 pro Satzzeichen.

§ 6(2) Wenn der Antrag nach § 3(2) abgelehnt wurde, kostet der Antrag pro Wort 1 Punkt und für jedes Satzzeichen 1/2 Punkt.

§ 6(3) Wenn ein erfolgreiche Anfechtung nach § 5(2) stattgegeben wurde, bekommt das Kamel 1 Punkt für jedes Wort, dass in dem Sachverhalt falsch war.

§ 6(4) Sobald ein Kamel mehr als 20 Minuspunkte hat, kann er nur noch einen Antrag auf Erlass stellen, über den der ZdP in 5 Tagen entscheidet.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 15:44, 25. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: Über diesen Antrag wird abgestimmt, keine Änderungen möglich.


Abstimmung
Abstimmung über: Geschäftsordnung des Zentralrates mit Gebührenordnung 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Endlich mal mehr Bürokratie! --Stinkerwue 15:44, 25. Sep. 2008 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Besonders § 3 finde ganz wichtig Luzifers Freund 16:10, 25. Sep. 2008 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Die Geschäftsordnung ist hiermit angenommen. Die Geschäftsordnung wird veröffendlicht


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --Stinkerwue 16:17, 25. Sep. 2008 (CEST)

Aktenzeichen: 9/25/09/08D001 (abgeschlossen)

 ERLEDIGT

Anlage

Zu: Abstimmung unter dem Aktenzeichen 9/25/09/08D001

Titel: Antrag 9/25/09/08D001

Inhalt:
Sehr geehrte Mitkamele, hiermit beantrage ich, Stinkerwue zum Vorsitzenden dieses Gremiums zu machen.

Quelle: Post

Abstimmung
Abstimmung über: 9/25/09/08D001 

Ausführendes Organ: Rat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif --Stinkerwue 16:45, 25. Sep. 2008 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif Gehört zwar nach ganz unten - aber was solls - Schmiergeld ist angekommen also JA Luzifers Freund 16:49, 25. Sep. 2008 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Angenommen

Bemerkungen: Hiermit ist Stinkerwue Vorsitzende des Zentralrates

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --Stinkerwue 16:51, 25. Sep. 2008 (CEST)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen:

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wahl des Vorsitzenden des ZdP

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Glückwunsch Herr Vorsitzender - Euer Ehren!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Luzifers Freund 17:07, 25. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: saufen

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen:

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Glückwunsch

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Danke, Danke!

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 17:17, 25. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: saufen

Aktenzeichen 9/25/09/08D004 (abgeschlossen)

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Rglndrngsntrg01 als 9/25/09/08D004
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit beantrage ich eine Spielregeländerung gemäß §4 der gültigen Spielregeln. Ich wünsche, §17 („Fug“) folgendes hinzuzufügen:

(a) Von den folgenden Regelungen (b) bis (d) bleiben § 10 (e) sowie § 14 (c) unangetastet.
(b) Verwarnungen dürfen durch Mitglieder von Hauptorganen sowie durch Vorsitzende anderer Organe gegenüber beliebigen Kamelen bei ausreichendem Grunde ausgesprochen werden.
(c) Rügen dürfen durch Mitglieder von Hauptorganen gegenüber beliebigen Kamelen bei ausreichendem Grunde ausgesprochen werden.
(d) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von Hauptorganen dürfen bei ausreichendem Grunde Kamele mecklenburgvorpommern, die bereits mindestens eine gültige Verwarnung und/oder Rüge erhalten haben.
(e) Das verwarnte, gerügte oder gemecklenburgvorpommerte Kamel darf innerhalb von 52 Stunden nach dem Ausspruch beim Aufsichtsrat und/oder beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Annullierung der Strafe stellen. Bei mehrheitlichem entsprechendem Beschluss bis 52 Stunden nach dem Aufhebungsantrag wird die Strafe annulliert. Sollten sich die beiden Organe widersprechen, so entscheidet der Spielleiter über die Annullierung.

Begründung:

Momentan ist das Aussprechen von Verwarnungen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommern in den Regeln nicht ordentlich geregelt. Dies ist unhaltbar und läuft unserem wohlgeschätzten und vielzitierten §0 zuwider.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:36, 24. Sep. 2008 (CEST), geändert 15:38, 24. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: Auszug aus den Spielregeln: aktuelle Regelungen zu Strafen.


Abstimmung
Abstimmung über: Regeländerung 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Damit es mal nicht so stressig wird. --Stinkerwue 18:50, 25. Sep. 2008 (CEST)
2. Stimme Jaja.gif durch Genehmigung Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Vorgänge#Nr. 6 - 24.09.2008: Antrag auf Änderung der Spielregeln wurde die Stimme abgegeben.


Ergebnis der Abstimmung: 2 Ja-Stimmen


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Stinkerwue 22:59, 25. Sep. 2008 (CEST)

Aktenzeichen 9/26/09/08F001 (abgeschlossen)

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand:

9/26/09/08F001

Begründung:

Euer Ehren! Hiermit stelle ich den Antrag §17 zu erweitern. Erweiterung:
(f) Die Änderungen sind so lange gültig bis:
(f.1)der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt
(f.2)die Runde noch läuft
(g)Keine Rechtsmittel gegen die Erweiterungen möglich(außer des rechtlichen Vetorechts nach §4 des Aufsichtsrates und anderen (salvatorische Klausel))

Kopie! Original im Ordner "Vorgänge" (Laut Go des ZdP)

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 09:56, 26. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Das erleichtert und verklompiziert die bürokratischen Vorgänge ernorm

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Luzifers Freund 09:56, 26. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Bitte an den Vorsitzenden eine Genehmigung zu erteilen - wegen der Zwei-Stimmen-Pro-Regelung laut §4 (a)


Rechtsmittelbelehrung: nicht nötig

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Bürokratieaufbau wir kommen :)

Ausführendes Organ: Zentralrat des Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 09:43, 27. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Hiermit wird festgestellt, dass die Regeländerung Bestandskraft hat. Nur der Aufsichtrat hat nun ein Vetorecht.


Rechtsmittelbelehrung: § 4

Rücktritt

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Stöhn

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Rücktritt aus Gesundheitsgründen

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Unterzeichner tritt aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter aus gesundheitlichen Gründe aus. Ich wünsche den neuen Mitgliedern viel Glück und Erfolg bei der Bewältigung der Aufgaben.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Luzifers Freund 08:50, 1. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: