Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
0 - 29.10.2008 - Anfrage betreffs des Geltungsbereiches von Geschäftsordnungen
???
Vorgangsnummer/Zeichen: A-0-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Spielregeln
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Euer Ehren Aufsichtsratsvorsitzender, sehr geehrter Mitglieder des Aufsichtsrates,
Ich würde Sie gern einmal etwas fragen. Zunächst bestätige ich, Ihre werte Geschäftsordnung vollständig gelesen, verstanden und nach mehrstündigem Herunterbeten (hoffentlich) verinnerlicht zu haben. Nun zu meinem Anliegen. Ich wollte ganz einfach Ihre Meinung zu folgender Fragestellung wissen: Welche Ausmaße besitzt der Geltungsbereich einer Geschäftsordnung, spezieller gesagt, die des Zentrates der Paragraphenreiter? Ist sie berechtigt, auf die Einteilung und Nummerierung der Spielregeln Einfluss zu nehmen? Mir ist bekannt, dass Ihr Organ laut den aktuell gültigen Regeln weder die Aufgabe noch die Befugnis hat, Regeln auszulegen. Aber da in den Spielregeln auf meine obige Fragestellung gar nicht eingegangen wird, scheint es mir nicht sinnvoll, einen Auslegungsantrag zu stellen. Stattdessen möchte ich Sie ganz einfach um Ihre werte Meinung zum Thema bitten. Fühlen Sie sich außerstande oder haben Sie ganz einfach keine Lust, mir zu antworten, kann ich dagegen sowieso nichts tun.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Kamelokronf 20:52, 29. Okt. 2008 (CET)
Siehe auch: Hausordnungsaushang des ZdP
Vorgangsnummer/Zeichen: A-0-2
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Generell ist festzustellen (wie vom Antragssteller bereits erwaehnt), das der Aufsichtsrat nicht fuer Auslegungen von Regeln oder Geschaetftsordnungen (ausser seiner eigegen - sofern zulaessig) zustaendig ist. Dennoch ist nach der freien Meinung des Ausichtsrates nichts gegen eine strukturerte Einteilung der Regelnummerierung einzuwenden, da diese konform mit §0 der Regeln einhergeht und dieser nicht zu widersprechen scheint.
Anlass zu Bedenken gibt jedoch § 7(5) des Hausordungsaushanges. Im ersten Halbsatz ("Bei Organen muss eine Überprüfung von bestimmten Punkten erfolgen") ist zu entnehmen, das "bestimmte Punkte" zu ueberpruefen seien, welche Punkte dies denn nun sind wird gedoch nicht klar definiert. Diese unbestimmte Ausfuehrung des genannten Paragraphen ist fuer Antragssteller verwirrend und beinhaltet Potential fuer eine vom genehmigenden Organ ausgehenden behoerdlichen Willkuer gegenueber dem Antragssteller. Dies koennte durchaus gegen §0 der Regeln verstossen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 22:50, 29. Nov. 2008 (CET)
Anlagen: Anlagen sind sauber zu behandeln.
1 - 31.01.2009 - Antrag
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: A-1-1
Antragsgegenstand:
Hiermit beantrage ich gemäß §8a (e) den Erhalt des Postens des Obergeheimnishüters innerhalb der Geheimniskrämerei.
Begründung:
Die Geheimniskrämerei ist ein äußerst entscheidendes Organ im Spielverlauf. Sie wird jedoch gemäß §8a (g) erst gebildet, wenn alle Posten besetzt sind. Die Genehmigung meines Antrages wäre der erste Schritt in Richtung der Organbildung.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten