Schwörbehinderung

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Schwörbehinderung oder auch schwörbehindert, … ist eine fiese Sache und wird fälschlich von vielen Leuten immer noch als eine Art Krankheit oder etwas krankhaftes angesehen, ist es aber nicht. Vielmehr geht es hier um bewusstes, vorsätzliches und gesellschaftsschädigendes Handeln zum Schaden der Gemeinheit. Die in den letzten Jahren stark angestiegene Zahl der amtlich registrierten Schwörbehinderten lässt jetzt die Verantwortlichen aufschrecken. Daher kommt man auch politisch immer mehr überein, dass Schwörbehinderungen zukünftig nicht mehr zu dulden und dieses leidlich unansehnliche Thema endgültig auszumerzen sei. Aus vorgenannten Gründen kommt es jetzt zum Schwur. Auch der Verband der Schwörbehinderten soll noch in diesem Jahr verboten werden. Das inzwischen beschlossene Maßnahmenpaket ist als direkte Kampfansage an die Schwörbehinderten zu verstehen.

Als schwörbehindert gelten demnach zukünftig nur noch folgende Personen und Gruppen…

  • amtsbekannte, notorische Lügner, die eh nicht wissen was sie den ganzen Tag so reden…
  • die vor Gericht sich ggf. selbst belastenden Personen, die sich weiterhin auf den Schwörbehindertenstatus berufen können und damit von der Wahrheitspflicht entbunden sind und…
  • eine Randgruppe, der man einen gewissen Schutz noch zugestehen möchte, die Schwörkriegsbeschädigten. Das gilt aber wiederum nicht für die Beschädigten aus Afghanistan. Dass könnten in Zukunft möglicherweise zu viele werden, da könnte ja jeder kommen, alles Simulanten…
  • die wichtigste Gruppe allerdings sind unsere Politiker selbst, die qua Vermeineidigung im Bundestag automatisch den Schwörbehindertenstatus erlangen und mit diesem Akt gleichzeitig als Berufsverschwörer anerkannt werden.

Alle anderen Kamele dürfen sich ausnahmslos nicht mehr darauf berufen (auch nicht bei einer sichtbaren Schwörbehinderung) und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, soweit sie bei festgestellten Meineiden oder Verschwörungen ertappt werden. Alle bislang ausgestellten Schwörbehindertenausweise, mit Ausnahme der neuerlich amtlich anerkannten Verschwörer, werden in den kommenden 12 Monaten von Staatswegen wieder einkassiert. Damit entfallen alle bislang verbundenen Sonderreglungen und Privilegien, wie freies und bevorzugtes Parken an Gerichten und natürlich auch die Verpflichtung zur Einhaltung der Schwörbehindertenqoute in Betrieben.

Schwärbehinderung

Von den Schwörbehinderten völlig zu unterscheiden sind die Schwärbehinderten. Um einen Schwärbehindertenausweis zu erlangen, sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • mindestens das Risiko zwei schwärende (ahd. „sweran“=schmerzend) Stellen zu haben; z.B. zu abendlichen Schmerzen im Knie können morgendliche Kopfschmerzen hinzukommen. Darüber, daß dieses Risiko vorliegt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • der Antragsteller muss Inhaber eines Altvertrages (vor 3.10.1990) im öffentlichen Dienst mit 6jähriger Gehaltfortzahlung im Krankheitsfall sein.
  • mindestens 3 Fälle erfolgreichen Wegmobbens von Arbeitskollegen sind nachzuweisen. Dabei dürfen zwischen den einzelnen Intrigen keine 12 Monate vergangen sein.

Schwärbehinderte sind zu einigen Vergünstigungen berechtigt:


Eine Anerkennung als Schwärbehinderter ist ausgeschlossen, wenn körperliche Beeinträchtigungen vorhanden sind.


Siehe auch.png Siehe vielleicht:  Eidotter | Justitia | Selbsthilfegruppe Morbus Schaeuble Volltreffer bei Google…ansehen? Google One: Elgoogbutton2.gif

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