Notwehrlage

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Eine Notwehrlage sollte am besten Tatsächlich vorliegen, sonst steckt man in einemErlaubnistatbestandsirrtum.

Eine Notwehrlage ist definiert als der gegenwärtige, rechtswidrige Angriff einer Katze.

Nur bei vorliegen einer Notwehrlage darf man [[Katzen zerhacken].