Lebensabschnittsbegleitbefugter

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Lebensabschnittsbegleitbefugter: männliches oder weibliches Exemplar, das die Erlaubnis hat, eine Frau über einen unbestimmten Abschnitt ihres Lebens hinweg in mittlerer Entfernung zu begleiten. Oft kann per Sondergenehmigung auch Geschlechtsverkehr bzw. Sex genehmigt werden. Solche Sondergenehmigungen kann Mann oder auch Frau beim dafür zuständigen Amt ausschreiben lassen, oder gegen Geld oder Güter wie Bier oder Kamelle eintauschen.

Früher wurde auch von der Ehe oder Heirat gesprochen.