Obdachlosengeld-II
Version vom 29. Juli 2005, 19:58 Uhr von Teamblaeher (Diskussion | Beiträge)
Obdachlosengeld-II. Mit der kommenden Reformstufe zur Asozialen Marktwirtschaft wird eine Art Kurtaxe für Obdachlose eingeführt. Wer sich als Obdachloser in der Nähe menschlicher Siedlungen aufhalten will, muss dafür einen Euro pro Stunde bezahlen. Das OLG-II wird mittels vorhandener Parkscheinautomaten eingezogen. Obdachlose ohne gültiges OLG-II-Ticket kommen unverzüglich in die Wurst.