Minischerzpräsident

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Das Amt des Minischerzpräsidenten besteht in jedem deutschen Bundesland, bisweilen auch vorübergehend als das der Minischerzpräsidentin. Als Landesvater oder Landesmutter verehrt, genießen sie die gottgleiche Stellung, die vor der Novemberrevolution 1918 noch adelige Landesherrn inne hatten. Das föderale System dezentraler Landesvölkchen unterscheidet sich nicht nur in dieser Beziehung nur marginal vom feudalen System der gottgegebenen Adelsherrschaft der Kurhirschen bzw. der Sous-Könige, Großherzöge und sonstigen Landesfürsten. Nur heißt es nicht mehr Aristokratie, sondern Demokratie.

Rechtlich ist das gut bezahlte Ehrenamt mit hohem Pensionsanspruch das des Anwaltes seiner Landeskinder gegen übergriffige Politik von Bundeskanzleramt und Bundestag, weshalb man die Minischerzpräsidentenresidenzen auch Staats"kanzlei" nennt. Staat machen dürfen sie auf ihrem Territorium vor allem in den Bereichen Bildung, Kultur und Polizei. Letztere wird bevorzugt behandelt durch Ausstattung mit respekteinflößenden Kampfuniformen, in denen sie gerade stehen dürfen für alles, was ihre Landesherrn verhahnebambelt haben.

Alle Minischerzpräsidenten und ihre Adjutanten zusammen bilden den Bundesrat als politisches Gegengewicht zum Bund.