Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal

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Schloss.png

Wichtiger Hinweis:

Runde 2 ist beendet und wurde geschlossen. Gewonnen hat kein Kamel.

Dies ist der Sitzungssaal des Aufsichtsrat. Nur Mitglieder des Aufsichtsrates haben Zutritt. Wer sich illegal Zutritt zu diesem Raum verschafft, wird entsprechend bestraft werden.

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Geschäftsordnung

Euer Ehren, Großer Herr Vorsitzender, Weiser Herr Alterspräsident Atreju, selbstverständlich ist es notwendig, eine Geschäftsordnung auszuarbeiten. Ich habe mit bereits Gedanken darüber gemacht und die Grundzüge eine Geschäftsordnung ausgearbeitet. Bitte artikuliert Euch, wie Wir diese Ordnung noch verändern und verbessern sollten, bevor Wir sie beschließen.

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GeOAr)

Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor der unmenschlichen Bürokratie gibt sich der Aufsichtsrat hiermit gemäß §9b der gültigen Spielregeln eine Geschäftsordnung.


§ 1: Ämter und Vorsitze innerhalb des Aufsichtsrates

(a) Der Aufsichtsrat wählt einstimmig zwei Vorsitzende, die gleichberechtigt sind. Sollte keine einstimmige Wahl erfolgen, so muss der Aufsichtsrat sich als handlungsunfähig erklären und vom Zentralrat der Paragraphenreiter aufgelöst werden. Die Vorsitzenden müssen mit "Großer Herr Vorsitzender" angesprochen werden.

(b) Das am längsten im Aufsichtsrat Mitglied seiende Aufsichtsratmitglied trägt den Ehrentitel Alterspräsident und ist mit besonderem Respekt zu behandeln. Der Alterspräsident ist mit "Weiser Herr Alterspräsident" anzusprechen.

(c) Überdies sind alle Mitglieder des Aufsichtsrates mit "Euer Ehren" anzusprechen.

§ 2: Nebentätigkeiten

(a) Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben.

(b) Als Nebentätigkeiten im Sinne von §2a gelten alle Mitgliedschaften in anderen Gremien außer der Rundensiegerernennungskonferenz sowie die Tätigkeit als Spielleiter.


§3 Anträge an den Aufsichtsrat

(a) Anträge an den Aufsichtsrat sind auf der Seite Bürokratenspiel/2.Runde//Aufsichtsrat/Anträge zu stellen, sobald diese genehmigt wurde und existiert.

(b) Anträge an den Aufsichtsrat werden nur in äußerlich einwandfreier Form angenommen, besonders die Ehrenanreden der Mitglieder sind sehr wichtig.


§4 Entscheidungen

(a) Grundsätzlich kann jeder Vorsitzender autonom Anträge an den Aufsichtsrat genehmigen, jedoch kann der andere Vorsitzende innerhalb von 43 Stunden ein Veto gegen Entscheidungen des Mitvorsitzenden einlegen.

(b) Anträge sind bereits gültig, wenn nur ein Vorsitzender zugestimmt hat, aber durch ein Veto verlieren sie ihre Gültigkeit augenblicklich wieder.

§5 Änderungen

Der Aufsichtsrat behält sich jederzeit Änderungen dieser Geschäftsordnung vor, die einstimmig beschlossen werden müssen.



Euer Ehren! Folgende Anmerkungen moechte ich mir zur oben genannten Geschaeftsordnung erlauben:

--

§3 Anträge an den Aufsichtsrat

(b) Anträge an den Aufsichtsrat werden nur in äußerlich einwandfreier Form angenommen, besonders die Ehrenanreden der Mitglieder sind sehr wichtig.

zu ersetzen mit

(b) Antraege an den Aufsichtsrat sind formal zu stellen, wobei die entsprechenden Formblaetter zu verwenden sind.

(c) Formlos gestellte Antraege werden grundsaetzlich unter Berufung auf §0 der Regeln abgelehnt.

(d) Die Ehrenanrede der Mitglieder des Aufsichtsrates ist einzuhalten. Eine Nichteinhaltung fuehrt zur Ablehnung des Antrages aufgrund Formfehler.

--

§5 Änderungen

zu aendern in

§6 Änderungen

--

§5 Vertretungsbefugnisse

(a) Im Falle einer Verhinderung eines Aufsichtsratmitgliedes ist gemaess §4 Absatz a jedes Aufsichtsratmitglied allein entscheidungsbefugt.

(b) Die Verhinderung eines Aufsichtsratmitgliedes ist fruehstmoeglichst unter Nennung der voraussichtlichen Dauer in geeigneter Form anzuzeigen und oeffentlich bekanntzugeben.

(c) §4 Absatz b findet auch bei Verhinderung von Aufsichtsratmitgliedern im vollen Umfang Anwendung. Eine Fristverlaengerung oder nachtraegliches Veto ist mithin ausgeschlossen.

Hochachtungsvoll --Kindchen Atreju 13:54, 22. Nov 2006 (CET)


Nun gut, die Änderungen sind annehmbar. Da wir als Aufsichtsrat aber noch keine eigene Seite haben (es wir Zeit, dass jemand Spielleiter wird), stellt sich die Frage, wo wir den Beschluss einer Geschäftsordnung veröffentlichen? Etwa auf der Antragsseite? Ich bitte um gnädige Rückantwort, Euer Ehren, mit kollegialen Grüßen --Wanderdüne 15:47, 22. Nov 2006 (CET)

Euer Ehren!
In Ermangelung eines Spielleiters zum momentanen Zeitpunkt ist entsprechend des Absatzes von § 13 zu verfahren. (Zitat) Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt. (Zitat Ende). Entsprechend laeuft diese Frist am 24. November um 8 Uhr 57 ab und wir koennen den Antrag auf Einrichtung von Seiten als genehmigt betrachten. Zwischenzeitlich gilt die Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates als nicht veroeffentlicht und somit auch (leider) fuer nicht existent. Wir sollten daher die verbleibende Frist nutzen, um die Geschaeftsordnung weiter auszubauen und Unstimmigkeiten darin zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist empfehle ich dann eine Veroeffentlichung auf einer entsprechend dazu eingerichteten Seite. Mit der Veroeffentlichung (und der daran angehaengten Abstimmung und Beschlussfassung) koennte die Geschaeftsordnung sofort in Kraft treten.
Mit kollegialen Gruessen, --Kindchen Atreju 16:00, 22. Nov 2006 (CET)