Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Anträge (allgemein)
Ungültige Seite!
Dies ist keine gültige Seite der 2. Runde des Bürokratenspieles. Die hier gemachten Angaben sind ohne Relevanz für das Spiel.
Siehe hierzu auch Projekt:Bürokratenspiel/2. Runde/Organe/Spielleiter/Anträge#Nr. SP-9 vom 21.12.2006.
Dies ist der Sitzungssaal des Aufsichtsrates. Nur Mitglieder des Aufsichtsrates haben Zutritt. Wer sich illegal Zutritt zu diesem Raum verschafft, wird entsprechend bestraft werden.
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Geschäftsordnung[<small>bearbeiten</small>]
Euer Ehren, Großer Herr Vorsitzender, Weiser Herr Alterspräsident Atreju, selbstverständlich ist es notwendig, eine Geschäftsordnung auszuarbeiten. Ich habe mit bereits Gedanken darüber gemacht und die Grundzüge eine Geschäftsordnung ausgearbeitet. Bitte artikuliert Euch, wie Wir diese Ordnung noch verändern und verbessern sollten, bevor Wir sie beschließen.
Geschäftsordnung des Aufsichtsrates (GeOAr)
Präambel
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor der unmenschlichen Bürokratie gibt sich der Aufsichtsrat hiermit gemäß §9b der gültigen Spielregeln eine Geschäftsordnung.
§ 1: Ämter und Vorsitze innerhalb des Aufsichtsrates
(a) Der Aufsichtsrat wählt einstimmig zwei Vorsitzende, die gleichberechtigt sind. Sollte keine einstimmige Wahl erfolgen, so muss der Aufsichtsrat sich als handlungsunfähig erklären und vom Zentralrat der Paragraphenreiter aufgelöst werden. Die Vorsitzenden müssen mit "Großer Herr Vorsitzender" angesprochen werden.
(b) Das am längsten im Aufsichtsrat Mitglied seiende Aufsichtsratmitglied trägt den Ehrentitel Alterspräsident und ist mit besonderem Respekt zu behandeln. Der Alterspräsident ist mit "Weiser Herr Alterspräsident" anzusprechen.
(c) Überdies sind alle Mitglieder des Aufsichtsrates mit "Euer Ehren" anzusprechen.
§ 2: Nebentätigkeiten
(a) Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen keine Nebentätigkeiten ausüben.
(b) Als Nebentätigkeiten im Sinne von §2a gelten alle Mitgliedschaften in anderen Gremien außer der Rundensiegerernennungskonferenz sowie die Tätigkeit als Spielleiter.
§3 Anträge an den Aufsichtsrat
(a) Anträge an den Aufsichtsrat sind auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/2.Runde//Aufsichtsrat/Anträge zu stellen, sobald diese genehmigt wurde und existiert.
(b) Anträge an den Aufsichtsrat werden nur in äußerlich einwandfreier Form angenommen, besonders die Ehrenanreden der Mitglieder sind sehr wichtig.
§4 Entscheidungen
(a) Grundsätzlich kann jeder Vorsitzender autonom Anträge an den Aufsichtsrat genehmigen, jedoch kann der andere Vorsitzende innerhalb von 43 Stunden ein Veto gegen Entscheidungen des Mitvorsitzenden einlegen.
(b) Anträge sind bereits gültig, wenn nur ein Vorsitzender zugestimmt hat, aber durch ein Veto verlieren sie ihre Gültigkeit augenblicklich wieder.
§5 Änderungen
Der Aufsichtsrat behält sich jederzeit Änderungen dieser Geschäftsordnung vor, die einstimmig beschlossen werden müssen.
- Euer Ehren! Folgende Anmerkungen moechte ich mir zur oben genannten Geschaeftsordnung erlauben:
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§3 Anträge an den Aufsichtsrat
(b) Anträge an den Aufsichtsrat werden nur in äußerlich einwandfreier Form angenommen, besonders die Ehrenanreden der Mitglieder sind sehr wichtig.
zu ersetzen mit
(b) Antraege an den Aufsichtsrat sind formal zu stellen, wobei die entsprechenden Formblaetter zu verwenden sind.
(c) Formlos gestellte Antraege werden grundsaetzlich unter Berufung auf §0 der Regeln abgelehnt.
(d) Die Ehrenanrede der Mitglieder des Aufsichtsrates ist einzuhalten. Eine Nichteinhaltung fuehrt zur Ablehnung des Antrages aufgrund Formfehler.
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§5 Änderungen
zu aendern in
§6 Änderungen
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§5 Vertretungsbefugnisse
(a) Im Falle einer Verhinderung eines Aufsichtsratmitgliedes ist gemaess §4 Absatz a jedes Aufsichtsratmitglied allein entscheidungsbefugt.
(b) Die Verhinderung eines Aufsichtsratmitgliedes ist fruehstmoeglichst unter Nennung der voraussichtlichen Dauer in geeigneter Form anzuzeigen und oeffentlich bekanntzugeben.
(c) §4 Absatz b findet auch bei Verhinderung von Aufsichtsratmitgliedern im vollen Umfang Anwendung. Eine Fristverlaengerung oder nachtraegliches Veto ist mithin ausgeschlossen.
Hochachtungsvoll --Kindchen Atreju 13:54, 22. Nov 2006 (CET)
Nun gut, die Änderungen sind annehmbar. Da wir als Aufsichtsrat aber noch keine eigene Seite haben (es wir Zeit, dass jemand Spielleiter wird), stellt sich die Frage, wo wir den Beschluss einer Geschäftsordnung veröffentlichen? Etwa auf der Antragsseite? Ich bitte um gnädige Rückantwort, Euer Ehren, mit kollegialen Grüßen --Wanderdüne 15:47, 22. Nov 2006 (CET)
- Euer Ehren!
- In Ermangelung eines Spielleiters zum momentanen Zeitpunkt ist entsprechend des Absatzes von § 13 zu verfahren. (Zitat) Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als genehmigt. (Zitat Ende). Entsprechend laeuft diese Frist am 24. November um 8 Uhr 57 ab und wir koennen den Antrag auf Einrichtung von Seiten als genehmigt betrachten. Zwischenzeitlich gilt die Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates als nicht veroeffentlicht und somit auch (leider) fuer nicht existent. Wir sollten daher die verbleibende Frist nutzen, um die Geschaeftsordnung weiter auszubauen und Unstimmigkeiten darin zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist empfehle ich dann eine Veroeffentlichung auf einer entsprechend dazu eingerichteten Seite. Mit der Veroeffentlichung (und der daran angehaengten Abstimmung und Beschlussfassung) koennte die Geschaeftsordnung sofort in Kraft treten.
- Mit kollegialen Gruessen, --Kindchen Atreju 16:00, 22. Nov 2006 (CET)
- Euer Ehren!
- Ich schlage hiermit eine Erweiterung der Geschäftsordnung um folgende Paragraphen vor:
§7 Sitzungssaal
(a) Das Betreten des Sitzungssaales ist ausschließlich den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorbehalten.
(b) Wer den Sitzungssaal trotzdem betritt, ohne ein Mitglied des Aufsichtsrates zu sein, dem darf sein Recht, Anträge zu stellen, entzogen werden.
§3 Erweitern um Teilparagraph
(e) Der Aufsichtsrat behält sich für sämtliche Anträge eine unbefristete Bearbeitungszeit vor, wobei eine Nichtbearbeitung innerhalb einer bestimmten Zeitraumes keinesfalls als Zustimmung zu einem Antrag zu werten ist.
- Wenn Ihr zustimmen solltet, kann die Geschäftsordnung veröffentlicht werden. Hochachtungsvoll, --Wanderdüne 16:24, 23. Nov 2006 (CET)
- Ich stimme der Geschaeftsordnung zu. --Kindchen Atreju 11:47, 24. Nov 2006 (CET)
Geschäftsordnung 2[<small>bearbeiten</small>]
Euer Ehren!
Wie Sie sicher dem Antrag Nr 20 und dessen Beschluss durch den derzeitigen Spielleiter entnehmen können, wurde unsere Geschäftsordnung in einigen Punkten für ungültig erklärt.
Entsprechend schlage ich folgende Änderungen daran vor:
§ 1: Ämter und Vorsitze innerhalb des Aufsichtsrates
(c) Überdies sind alle Mitglieder des Aufsichtsrates mit "Euer Ehren" anzusprechen.
zu ändern in:
(c) Überdies sind alle Vorsitzenden des Aufsichtsrates (gemäß §18 Ansatz a der derzeit gültigen Spielregeln) mit "Euer Ehren" anzusprechen.
ersatzlos zu streichen, da er gegen § 6 (b) verstößt.
§3 Anträge an den Aufsichtsrat
(e) Der Aufsichtsrat behält sich für sämtliche Anträge eine unbefristete Bearbeitungszeit vor, wobei eine Nichtbearbeitung innerhalb einer bestimmten Zeitraumes keinesfalls als Zustimmung zu einem Antrag zu werten ist.
ersatzlos zu streichen, da er gegen § 3 Ansatz (b) verstößt.
§4 Entscheidungen
ersatzlos zu streichen. Das Genehmigungs- und Entscheidungsrecht ist bereits in § 3 ausführlich dargelegt. Überdies verstößt er gegen § 6 Absatz (b) der Spielregeln.
Hochachtungsvoll --Kindchen Atreju 14:42, 25. Nov 2006 (CET)
Untergremium[<small>bearbeiten</small>]
Euer Ehren, Großer Herr Vorsitzender, Weiser Herr Alterspräsident Atreju!
Haltet Ihr es für sinnvoll, gemäß §9c der Spielregeln einen "Aufsichtsratsarchivar" einzustellen? Er oder sie könnte die Antrags- und Beschluss- und Archivseiten verwalten und so Ordnung im Heime des Aufsichtsrates schaffen. Der Aufsichtsratsarchivar wäre natürlich kein stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat, sondern nur ein unbedeutender Aufsichtsratsarchivar ohne größere Macht. Was denkt Ihr dazu?
Mit kollegialen Grüßen, der Aufsichtsratsvorsitzende Wanderdüne 15:09, 28. Nov 2006 (CET)
- Euer Ehren Wanderduene!
- Ein solcher Vorschlag ist zu befuerworten und wuerde unsere Arbeit im wesentlichen erleichtern. Ich empfehle daher gemaess Ihrem werten Vorschlag entsprechend zu verfahren.
- Bedenklich finde ich jedoch die Ausformulierung des §9c der derzeitigen Spielregeln. In dieser wird zwar die Moeglichkeit der Gruendung von Unterorganen erwaehnt, mit welchem Verwaltungsakt dies aber zu geschehen habe wird nicht zweifelsfrei geregelt. Ich schlage daher vor als Ersatz fuer die fehlende Regelung eine formale Abstimmung ueber die Einrichtung eines Aufsichtsratsarchivuntergremiums einzuleiten und danach (bei Zustimmung) eine Stellenausschreibung zu veroeffentlichen (mit anschliessendem Bewerberverfahren).
- Mit kollegialen Gruessen, der Alterspraesident --Kindchen Atreju 15:37, 13. Dez 2006 (CET)
Geschäftsordnung 3[<small>bearbeiten</small>]
Euer Ehren Wanderduene!
Wie im Antrag Nr. 5 vom 4. Dezember 2006: Antrag auf Änderung der ArGO beschrieben, bedarf unsere ArGO einer Ueberarbeitung, da diese nicht konform mit den derzeitigen Spielregeln, insbesondere dem §9e. Ich schlage daher eine Umformulierung des §1 der ArGO wie folgt vor:
- § 1: Ämter und Vorsitze innerhalb des Aufsichtsrates
- (a) Der Aufsichtsrat wählt einstimmig einen Vorsitzenden. Sollte keine einstimmige Wahl erfolgen, so muss der Aufsichtsrat sich als handlungsunfähig erklären und vom Zentralrat der Paragraphenreiter aufgelöst werden. Der Vorsitzende muss mit "Großer Herr Vorsitzender" angesprochen werden.
- (b) Das am längsten im Aufsichtsrat Mitglied seiende Aufsichtsratmitglied trägt den Ehrentitel Alterspräsident und ist mit besonderem Respekt zu behandeln. Der Alterspräsident ist mit "Weiser Herr Alterspräsident" anzusprechen.
- (c) Überdies sind gemäß Paragraph 18 Absatz a der aktuellen Spielregeln alle Mitglieder des Aufsichtsrates mit "Euer Ehren" anzusprechen.
Gemaess der oben genannten GO wuerde der Aufsichtsrat dann aus einem Alterspraesidenten und einem Vorsitzenden bestehen, sofern Sie hochgeschaetzter Kollege in einer durchzufuehrenden Abstimmung als Vorsitzender bestaetigt werden wuerden. Damit waere §9e Genuege getan und innerhalb des Aufsichtrates wuerden keine Veraenderungen (ausser den Titelbezeichnungen) durchgefuehrt werden.
Mit hochachtunsvollen und ehrwuerdigen Gruessen verbleibe ich als Ihr Alterspraesident Kindchen Atreju 15:51, 13. Dez 2006 (CET)