Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Geschäftsordnung
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Vorgänge (allgemein) ▪ Anträge (allgemein)
Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter von nn.01.2007
-- noch nicht verabschiedet und daher auch noch nicht gültig --
Präambel
Die vorliegende Geschäftsordnung des Zentralrats der Paragraphenreiter ist von dem Leitgedanken beseelt, den Mitgliedern des Zentralrats der Paragraphenreiter die Amtsgeschäfte so einfach wie möglich zu machen. Sie hat sonst keine weitere Funktion.
1. (Benennung) Der Zentralrat der Paragraphenreiter darf von jedem Kamel und von dieser Geschäftsordnung auch einfach "ZdPR" genannt werden.
2. (Vorsitzender) Jedes Mitglied des ZdPR kann sich jederzeit rechtskräftig zum Vorsitzenden des ZdPR ernennen. Die Ernennung wird durchgeführt durch einfaches Ändern der Angabe, wer Vorsitzender ist, auf der Seite Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter. Vorsitzend ist immer das Mitglied, das sich zuletzt dazu ernannt hat. Der jeweils neue Vorsitzende kann auf seine Amtsergreifung auf der Seite Bürokratenspiel/3. Runde/Vorgänge zusätzlich öffentlich hinweisen, wenn er will. Solche Mitteilungen auf der Seite Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge sind jedoch unerwünscht, wenn auch nicht verboten, weil diese sonst unübersichtlich werden könnte.
3. (Beschlüsse) Beschlüsse des ZdPR kommen zustande, indem ein Mitglied des ZdPR einen entsprechenden Verwaltungsakt veröffentlicht. Beschlüsse können jederzeit innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Zustandekommen von einer einfachen Mehrheit der Mitglieder des ZdPR für ungültig erklärt werden.
4. (Auftreten nach außen) Die Mitglieder des ZdPR geben sich nach außen hin jederzeit einen serviceorientierten Anstrich. Der ZdPR stellt sich nach außen dar, als wolle er anderen Kamelen helfen, das Spiel voranbringen und positiv auf alles einwirken. Öffentliche Verweise auf die Präambel der Geschäftsordnung sind unerwünscht.
5. (Salvatorische Klausel) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung gegen die Spielregeln oder gegen die unveränderlichen Rahmenregeln verstoßen, so wird die Gültigkeit des Rests der Geschäftsordnung davon nicht berührt. Anstatt der fraglichen Regel wird dann diejenige Regel gültig, die dem Geiste der Präambel im Rahmen der Spielregeln und der unveränderlichen Rahmenregeln am ehesten entspricht.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Habe sie ja geschrieben und will mich daher lieber enthalten :) 2. Stimme Ich find die ganz ok!^^Sushifresse 20:53, 26. Jan 2007 (CET)