Projekt:Bürokratenspiel/3. Runde/Organe/Zentralrat der Paragraphenreiter/Vorgänge
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Spielregeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Spielkommentar ▪ Vorgänge (allgemein) ▪ Anträge (allgemein)
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Nr.1 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge" ("DD")
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: akt2
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Diskommunikation und Deaktivierungsvorgänge", kurz "DD", zulaessig gemaess §4
Begründung:
Die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten, wie Nichtbeantwortung und Verschlampen, sind grundwerte die gepflegt und stilistisch korrekt der oeffentlichkeit aufgearbeitet werden sollten. diese aufgabe ist sehr arbeitsintensiv und erfordert ein hoechstmass an erfahrenen Kamelen mit ausdauer. nur alteingeschlafene aktenleichen sind in der lage, diese verantwortungslose taetigkeit zu verschlafen, daher beantrage ich ein Organ zu bilden und mich anschliessend als Mitglied einzusetzen.
als Regeltext ist folgendes vorgesehen:
§8a Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (DD)
(a.1) Zweck: Der Zweck des Organs Diskommmunikations- und Deaktivierungsvorgänge (im weiteren "DD" genannt"), ist die Wahrung von Büroschlaf und notorischem Beamtenverhalten wie Nichtbeantwortung und Verschlampen.
(a.2) Ressortübergreifende Funktion: Das DD steht mit seinem fundiertem Basiswissen jedem anderen Organ und Einzelkamel, sofern im Beamtenstatus, mit schlafwandlerischem Engagement zur Seite. Bei notorisch hellwachen Beamten, überschnellen Bearbeitungszeiten und fehlenden Weiterbildugsmassnahmen im Bereich der Schlaf- und Unordnungskunde, soll dieses Organ Hilfestellungen, paramedizinische Rezepte und psychologische Unterstützug anbieten.
(a.3) Das DD ist ermächtigt antragsberechtigte Kamele zu verwarnen, die den Beamtentum im Sinne des DD nicht genügend Rechnung tragen.
(b) Autonomie: Das DD ist ein eigenständiges Gremium.
(c) Handlungsfähigkeit: Das DD ist handlungsfähig, sobald es mit mindestens zwei Kamelen besetzt ist. Um den Büroschlaf nicht zu stören, ist die maximale Mitgliederzahl des DD auf ein Kamel festgelegt.
(d) Mitglieder: Ein Kamel kann auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Gremium hineinwählt, sofern das Organ nicht vollzählig ist. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
(g) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 85 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft im DD aberkennen. Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann innerhalb von 5 Tagen mit Zwei-Drittel-Mehrheit sein Veto einlegen.
Hinweis: Als Mitglied des DD schlage ich mich selbst vor, da ich über hervorragende Kenntnisse im Sinne des DD verfüge.
Anlagen: ich bin diesmal guter *schnnnnnaaaaaarrrrcchhhhh*
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070123-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: akt2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Mitspieler!
Mir erscheinen zur Zeit folgende Punkte an diesem Vorschlag verbesserungswürdig:
- Es sollte nicht (nur) in der Überschrift, sondern (auch) im Paragraphen selbst festgeschrieben sein, wofür "DD" steht.
- Die Mitgliederzahl erscheint als viel zu gering. Richtige Bürokratie wuchert. Haben Sie etwa nicht das Buch von Parkinson gelesen? In diesem Sinne würde ich statt einer Grenze von ein/zwei Kamelen eher etwas wie 200/201 Kamelen vorschlagen.
- Es sollte beim Hineinwählen klargestellt werden, dass das nur gilt, wenn noch nicht die Maximalzahl erreicht ist.
- Es wird nicht klar, was genau "Beamte" sein sollen; von daher wird die jetzige Formulierung von Absatz a.3 als problematisch angesehen.
- Es wird keine Frist für die Vetoabgabe in Absatz (g) spezifiziert. Ein paar Tage wären angemessen.
Eine Nachbesserung ohne erneute Antragstellung wird hiermit gewährt.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:57, 23. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Parkinson's Law
IN BEARBEITUNG
Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Zuständiger Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer beträgt nur noch ein paar Minuten.
Bemerkungen: Wir wollen mal sehen
Datum, Unterschrift: Kruemelmo 01:02, 23. Jan 2007 (CET)
Fortschrittsanzeige:Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: akt3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-20070123-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Wutzofant, werter zentralrat!
zu den verbesserungsvorschlaegen:
- Es sollte nicht (nur) in der Überschrift, sondern (auch) im Paragraphen selbst festgeschrieben sein, wofür "DD" steht.
geaendert
- Die Mitgliederzahl erscheint als viel zu gering. Richtige Bürokratie wuchert. Haben Sie etwa nicht das Buch von Parkinson gelesen? In diesem Sinne würde ich statt einer Grenze von ein/zwei Kamelen eher etwas wie 200/201 Kamelen vorschlagen.
im parkinson gesetz heisst es: "n die Zahl der Verwaltungseinheiten, die vom Personal des Büros tatsächlich erledigt werden". n ist gleich null, demnach ist das gesetz nicht anwendbar fuer dieses organ.
- Es sollte beim Hineinwählen klargestellt werden, dass das nur gilt, wenn noch nicht die Maximalzahl erreicht ist.
geaendert - Es wird nicht klar, was genau "Beamte" sein sollen; von daher wird die jetzige Formulierung von Absatz a.3 als problematisch angesehen.
geaendert - Es wird keine Frist für die Vetoabgabe in Absatz (g) spezifiziert. Ein paar Tage wären angemessen.
geaendert
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: aktenlaiche 23. Januar 2007, 12:20 (CET)
Siehe auch: aenderungen im antrag akt2 eingefügt
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070124-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: akt2, akt3
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Mitspieler!
Mir erscheinen noch folgende kleine Punkte an diesem Vorschlag verbesserungswürdig:
- In Abschnitt (a.2) ist immer noch nicht klar definiert, was mit "Beamtenstatus" gemeint ist. Insofern ist auch nicht klar, wer die Beraterfunktion des Organs in Anspruch nehmen kann. Hier sollte als allerunterstes Minimum auf eine Geschäftsordnung verwiesen werden.
- Die Formulierung "solange das Organ nicht vollzählig ist" in Abschnitt (d) klingt seltsam; besser wäre eine Formulierung mit "die maximale Mitgliederzahl noch nicht erreicht ist".
- Ich würde Sie im Übrigen ersuchen, das in Abschnitt (a.1) fälschlich gesetzte Komma an derjenigen Stelle in Abschnitt (a.3) zu placieren, wo eines fehlt. Desweiteren sollte ein überflüssiges Komma in abschnitt (a.2) restlos eliminiert werden. Auch eine Dehelvetisierung (ß) von Abschnitt (a.2) sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden. <babelfish warum="nur so">Jedoch, Versagen zu tun so will nicht resultieren im Deklinieren Ihrer Applikation.<babelfish>
- Eine solch verantwortungsvolle Aufgabe sollte nach Ansicht des Unterzeichners nicht nur einem Kamel offenstehen. An dieser Stelle sei jedoch betont, dass dies die Meinung eines Einzelkamels ist und nicht notwendigerweise die Meinung des gesamten Zentralrates der Paragraphenreiter ausdrückt.
Sobald zumindest die wichtigsten o. g. Punkte in zufriedenstellender Weise behoben sind, steht einer Genehmigung dieses neuen Organs durch den Zentralrat der Paragraphenreiter nichts mehr im Wege.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:15, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformation
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 25-Jan-07-Mthk-Anw-1-1
Diese Anweisung ergeht an: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Eine genauere Überprüfung ergab, dass aktenlaiche vom Aufsichtsrat nicht zum Stellen von Anträgen autorisiert wurde. Auf der Liste des Aufsichtsrats ist lediglich eine Genehmigung für aktenlaich (also ohne abschliessendes 'e') aufgeführt. Aus diesem Grund ist Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückzuweisen. Aus diesem Grund soll der Zentralrat der Paragraphenreiter prüfen, ob Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückgewiesen werden muss.
Das antragstellende Gastkamel hat im Wiederholungsfalle mit Ordnungsmassnahmen nach § 14 zu rechnen wegen Verstosses gegen § 3 (c) der Spielregeln.
Weitere Bemerkungen:
Siehe auch: Zulassungsstelle des Aufsichtsrats sowie Antrag Nr. 12
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 17:09, 25. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Nachtrag: Änderung gemäss Beschluss 27-Jan-07-Mthk-Bschl-1-1.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: ZdPR-Bsch-001-(25-Jan-07-Mthk-Anw-1-1)
Beschwerdegrund: Eingriff in laufenden Vorgang
Genauere Angaben:
Euer Ehren! Der Zentralrat der Paragraphenreiter befindet sich derzeit noch in der Bearbeitung dieses Antrags, wie auch aus dem entsprechenden Vermerk hervorgeht. Der Zentralrat der Paragraphenreiter erklärt hiermit, dass er §0 der Spielregeln kennt und dass er sich bewusst ist darüber, dass demnach alles seine Ordnung haben muss. Der Zentralrat der Paragraphenreiter verwehrt sich gegen jeden Versuch der Einflussnahme von außen. Insbesondere sieht der Zentralrat der Paragraphenreiter keine Notwendigkeit für die ergangene Anweisung.
Es ergeht die Bitte, die Anweisung zurückzunehmen, damit der Zentralrat der Paragraphenreiter seine Entscheidung selbständig und unbeeinflusst treffen kann.
Unterschrift, Datum: Kruemelmo 21:00, 26. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist allerdings durchaus über jede Anmerkung dankbar, die die Bearbeitung eines Antrags vereinfachen.
Siehe auch: Kann ich selber ey
Beschluss Nr. 27-Jan-07-Mthk-Bschl-1-1 des Spielleiters vom 27. Januar 2007 über die Anweisung mit Aktenzeichen 25-Jan-07-Mthk-Anw-1-1
- Die Anweisung wird nicht zurückgezogen. Jedoch wird der Satz „Aus diesem Grund ist Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückzuweisen.“ geändert zu „Aus diesem Grund soll der Zentralrat der Paragraphenreiter prüfen, ob Antrag Nr. 1 mit Aktenzeichen „ akt2“ wegen Formfehlern zurückgewiesen werden muss.“
Die Anweisung wurde gerade wegen § 0 erteilt, um Änderungen der Spielregeln von Unbefugten zu verhindern, denn sonst könnte ja jeder kommen. In den bis anhin ausgestellten Formularen war nicht erkennbar, dass der Zentralrat den Fehler bemerkt hätte. Deshalb wurde er umgehend darauf aufmerksam gemacht. Ein Eingriff in einen laufenden Vorgang war deshalb leider unumgänglich.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Einstimmiger Beschluss des Spielleiters
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 14:12, 27. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Bemerkungen: Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann selbstständig entscheiden. Er wird aber gebeten den Antrag aus dem in der Anweisung genannten Grund abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Vorgangsnummer/Zeichen: akt4
Bearbeitendes Organ: alle
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
ich gebe zu bedenken, dass es sich um eine unterschrift handelt und diese IMMER unleserlich ist, wegen der dokumentenaechthaid. um eine rechtsgueltige unterschrift zu erzielen, reichen 3 (in worten:drei) zeichen aus, um wirksamkeit zu erzielen.
"Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1987, 1334, OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 946)
Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04). " (aus http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift#Unterschriften_digitalisieren)
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum:
aktenlaich 29. Januar 2007, 10:15 (CET)
Anlagen: alles klar?
Adressat: Spielleiter
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP3.Mmb.BHG.1
Beschwerdegrund: Einmischung eines nicht genehmigten Organs
Genauere Angaben:
Euer Ehren,
Mit der Feststellung akt4 bringt aktenlaich Vorgänge eines fremden Organs namens Bundesgerichtshof (BGH) in das Spiel ein.
Es ist dabei festzustellen:
- Der Bundesgerichtshof ist weder ein Hauptorgan noch ein in § 8 der Spielregeln geführtes Organ,
- BGH ist keine zugelassene Abkürzung gemäß § 8.4 b der Spielregeln,
- der Bundesgerichtshof hat bisher keine Mitgliederliste nach § 9e der Spielregeln veröffentlicht,
- der Bundesgerichtshof wurde nicht nach dem ordnungsgemäßen Verfahren nach § 12 der Spielregeln konstituiert.
Ich beantrage daher, die Mitglieder des Bundesgerichtshofes offiziell zu rügen wegen der o. a. Verstöße sowie des unbefugten Eingreifens in das Bürokratenspiel. Dem Bundesgerichtshof wäre nahezulegen, zunächst die Zulassung seiner Mitglieder nach § 3b zu veranlassen und anschließend über ein Verfahren nach § 4 eine entsprechende Erweiterung von § 8 zu beantragen.
Unterschrift, Datum: Mambres 10:45, 29. Jan 2007 (CET)
Adressat: alle
Vorgangsnummer/Zeichen: akt5
Beschwerdegrund: Einmischung in vorgange und generelles anzweifeln des beamten aktenlaich.
Genauere Angaben:
dieses diffamierende verhalten gegenueber meiner altehrwuerdigen schlafposition ist in meinen seltenen wachphasen als hoechst herabwuerdigend und ob alten beamtenkamelen der ersten stunde zu werten! selbst darreichungen von beispielen aus zugegebenen obskuren parallelweltenquellen, scheinen nicht zu fruchten. wie gesehen wurde trotz unleserlicher endung bei der unterschrift, wahrscheinlich war ich zu wach oder bin gerade eingenickt, der vorgang weiterbearbeitet. gerade weil die identitaet des beamten zweifelsfrei zugrunde gelegt war. viel mehr muss kamel sich gedanken machen, ob hinter dem allem nicht eine verschwoerung steckt, bei dem bereits akzeptierte vorgaenge absichtlich erst fast vor beendigung oeffentlich zur schau gestellt werden, um die inkompetenz der sachbearbeiter bloss zu stellen!
Unterschrift, Datum: aktenlaich 11:15, 29. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: sch... auf kommata
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: BSP3.Mmb.BHG.2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde akt5
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrtes Mitkamel,
sofern tatsächlich Anhaltspunkte für eine Verschwörung bestehen, wird dringend empfohlen, beim Sekretariat für Sicherheit und Überwachung einen Antrag auf Überprüfung der Sachlage einzureichen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 11:40, 29. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: [Geheime Geschäftsordnung des Sekretariats für Sicherheit und Überwachung]
Adressat: alle
Vorgangsnummer/Zeichen: akt6
Beschwerdegrund: BSP3.Mmb.BHG.2 hinweis auf das sekretariat
Genauere Angaben:
entschuldigung das ich an dieser stelle lache ... *lol*.
ich weise darauf hin, das dieses organ von allen zustaendigen organen zugelassen wurde! und das OBWOHL, und ich moechte das hier durchaus zu meinen belangen nutzen, dass OBWOHL der vorgang genauso fehlerhaft ist, wie das fehlerhafte "e" in einem meiner antraege. denn bei der beschlussfindung wurde ebenfalls die unterschrift NICHT korrekt ausgefuehrt. [[1]] der beschluss sushifresse 15:00 am 26.01.07 ist ebenfalls nicht regelkonform und wurde dennoch von ALLEN akzeptiert. wer hat gepennt? ich, ist ja klar, aber wer noch? revisionsdienst? zentralrat? gibt es personen, die sich korrumpieren lassen? grosszuegig wird auf das sekretariat verwiesen. wie ist es denn zustande gekommen? urkundenfaelschung wurde moniert, vetozeiten sind undurchsichtig vernebelt worden und kann man dem spielleiter trauen? dem aufsichtsrat?
Unterschrift, Datum: aktenlaich 11:15, 29. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: ein besorgter immermueder beamter, das kleinste rat am waagen
Nr.2 vom 22. Januar 2007: Antrag auf Einsetzung einer Abkürzungsaufsicht
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 5
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung einer Abkürzungsaufsicht wie folgt:
§ 8.x Abkürzungsaufsicht
(a) Die Abkürzungsaufsicht wird durch ein Kamel wahrgenommen. Ist die Stelle unbesetzt, kann sich ein beliebiges Kamel selbst zur Abkürzungsaufsicht ernennen.
(b) Die Abkürzungsaufsicht pflegt eine Seite mit den im Bürokratenspiel zu verwendenden Abkürzungen und nimmt auf Antrag neue Abkürzungen in diese Liste auf.
(c) Die Abkürzungsaufsicht überwacht die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel und kann bei Verstößen Rügen oder Verwarnungen aussprechen.
(d) Die Abkürzungsaufsicht kann Vorgänge für ungültig erklären, wenn sie ungenehmigte Abkürzungen verwenden, aus denen ggf. eine Mehrdeutigkeit des Vorgangs gefolgert werden kann. Die Mehrdeutigkeit ist mit Beispielen zu belegen.
(e) Die Abkürzungsaufsicht kann von Spielleiter verwarnt oder im Wiederholugnsfall entlassen werden, wenn sie ihre Aufgabe nicht pflichtgemäß erfüllt.
Begründung:
Die willkürliche Verwendung uneindeutiger Abkürzungen muss unterbunden werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Adressat: Mambres
Vorgangsnummer/Zeichen: 5
Beschwerdegrund: Nichtvorhandenseins einer Möglichkeit mecklenburgvorpommerungen zu erteilen
Genauere Angaben:
Hiermit bemängelt das Kamel:Sushifresse, dass die beantragte GO der Abkürzungsaufsicht keine Möglichkeit zur Erteilung von Mecklenburgvorpommerungen vorsieht
Unterschrift, Datum: Sushifresse 21:39, 22. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Wie soll man denn Verbrecher bestrafen die eine Insel falsch abkürzen?
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 6
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Antrag Nr. 2 vom 22. Januar 2007/Beschwerde
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Dem Beschwerdeführer ist recht zu geben.
Der Antrag wird wie folgt geändert:
(c) Die Abkürzungsaufsicht überwacht die Benutzung von Abkürzungen im Bürokratenspiel und kann bei Verstößen Rügen oder Verwarnungen, im Wiederholungsfall auch Mecklenburg-Vorpommern, aussprechen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 21:51, 22. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Bornholm?
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 5, Mitteilung Nr. 6 von Mambres vom 22.1.2007
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren!
Der Unterzeichner sieht noch folgende Schwierigkeiten bei Ihrem Vorschlag:
- Nach Absatz (d) könnten Vorgänge noch nach sehr langer Zeit für ungültig erklärt werden. Hier sollte eine (kurze!) Frist für abgeschlossene Vorgänge vorgegeben werden, nach der eine solche Ungültigkeitserklärung nicht mehr nötig ist. Das eliminiert gleichzeitig Probleme, falls eine Uneindeutigkeit auftritt, lange nachdem der Vorgang bearbeitet wurde.
- Dieser verantwortungsvolle Posten erscheint mit nur einem einzigen Kamel als personell stark unterbelegt. Der Unterzeichner regt eine Mitgliederzahl von 3–10 Kamelen an.
- Es sollte eine Regelung getroffen werden, anhand derer Einträge auf der Abkürzungsliste wieder entfernt oder geändert werden können. Diese Regelung sollte nach Möglichkeit nicht oder nicht stark von der Regelung für die Aufnahme neuer Einträge abweichen.
Nachbesserungen dürfen ohne erneute Antragstellung hier vorgebracht werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:21, 23. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Gotland?
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 23-Jan-07-Mthk-Anw-2-1
Diese Anweisung ergeht an: Wutzofant
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrtes Mitglied des Zentralrats!
Es wird darauf hingewiesen, dass laut der Fassung von § 18 (a) der Spielregeln nur die Vorsitzenden von Organen (und zudem auch der Spielleiter) mit „Euer Ehren“ anzusprechen sind. Nach dem Stand der Informationen der Organseite ist der in der Anmerkung mit Aktenzeichen „Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E“ angesprochene zwar Aufsichtsratmitglied. Mambres wird aber nicht als Vorsitzender des Aufsichtsrats ausgewiesen. Wie es scheint, hat der Aufsichtsrat noch keinen Vorsitzenden bestimmt.
Aus diesem Grund wird Kamel:Wutzofant angewiesen, besser darauf zu achten, wie er Spielteilnehmer anspricht.
Weitere Bemerkungen: Im Wiederholungsfalle werden Warnungen und eventuell auch Rügen ausgesprochen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 14:48, 23. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012300b-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 23-Jan-07-Mthk-Anw-2-1
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Euer Ehren!
Ich bitte untertänigst um Vergebung. Ich saß dem Irrtum auf, dass Mambres aufgrunz seiner Position als erstes Mitglied des Aufsichtsrates gleichzeitig sein Vorsitzender sei.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:29, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: -
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 7
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Kollege,
danke für die Prüfung und die Anregungen. Hierzu folgender Nachtrag:
- Neufassung von Ziffer (d): Die Abkürzungsaufsicht kann Verwaltungsakte innerhalb von 48 Stunden für ungültig erklären, ...
- Anmerkung: Es soll natürlich nicht der ganze Vorgang, sondern nur der einzelne Verwaltungsakt betroffen sein.
- Anmerkung: Es soll natürlich nicht der ganze Vorgang, sondern nur der einzelne Verwaltungsakt betroffen sein.
- Ich hatte an ein Kamel gedacht, um die Diversifizierung der Aufgaben zu gewährleisten, könnte mich aber auch mit zwei, höchstens drei Kamelen anfreunden. Vorschlag zur Neufassung von Ziffer (a): Die Abkürzungsaufsicht wird durch bis zu drei Kamele wahrgenommen. Ist eine Stelle unbesetzt, ...
- Eine Regelung zur Entfernung von Einträgen aus der Liste ist sicher sinnvoll, diese würde ich aber der Geschäftsordnung des neuen Organs vorbehalten und nicht in die Spielregeln aufnehmen wollen.
Ich hoffe, mit den o. a. Änderungen sind die Bedenken auszuräumen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 11:38, 23. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: rechts oben... oder links unten.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 5, Mitteilung Nr. 7 von Kamel:Mambres
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Kollege,
ich bin erfreut über die rasche und gründliche Umsetzung meiner Anregungen. Ich habe keinerlei Bedenken bezüglich Ihrer Neuformulierungsvorschläge. Ich sehe noch einzig das Problem, dass, da eine Löschung von Einträgen nirgends explizit genannt wird, auch eine eventuell verabschiedete Geschäftsordnung strenggenommen keine Legitimation dazu geben kann. Ich rege daher an, zusätzlich einen Satz aufzunehmen, der ungefähr folgenden Wortlaut hat: "Die Löschung von Einträgen regelt eine Geschäftsordnung." Im Übrigen sei angemerkt, dass auch die Ungültigkeitserklärung eines einzelnen Verwaltungsaktes weitreichende Folgen hat. Stellen Sie sich nur einmal vor, was passierte, wenn die Abkürzungsaufsicht Ihren Antrag Nr. 5 aufgrunz eines hypothetischen Formfehlers für ungültig erklärte -- nicht auszudenken!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:29, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformation
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 8
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: in Bezug auf Wzft-Amkg-2007012301a-00:0A:5E:23:A6:4E
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Kollege,
Ihren Vorschlag möchte ich mit folgender Ergänzung der beantragten Regeländerung aufnehmen:
(f) Einzelheiten zur Aufnahme, Änderung und Löschung von Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis regelt eine Geschäftsordnung.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Mambres 09:01, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Bürokratenspiel/Organe/Abkürzungsaufsicht/Geschäftsordnung (Seite noch zu genehmigen und erstellen)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Wutzofant (✉✍) 14:41, 24. Jan 2007 (CET) 2. Stimme
Bin dafür! Endlich bürokratisiere Abkürzungen Ich hab nen AKüFI!!! Sushifresse 20:45, 24. Jan 2007 (CET) 3. Stimme
Das scheint mir ausreichend gereiftz. Kruemelmo 21:56, 24. Jan 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-3.0.1.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag "5"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich stelle hiermit fest, dass die Geschäftsordnung zwar die Aufnahme von Abkürzungen in eine Liste auf Antrag vorsieht, aber nicht genau festgelegt ist, wie dies zu geschehen hat. Hat dies durch Abstimmung der Mitglieder des Organs zu erfolgen, oder kann jedes Mitglied beliebig Abkürzungen aufnehmen oder ablehnen? Hier scheint mir noch Klärungsbedarf.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Paul 24. Jan 2007 15:32 (CET)
Siehe auch: §0
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung DP-3.0.1.1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Siehe hierzu die beantragte Regelung § 8.4 (f).
Hinweis: Hier wird eine Änderung der Spielregeln beantragt, nicht bereits der Erlass eine Geschäftsordnung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 15:55, 24. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Vorgangsnummer/Zeichen: 5-Gnmgg
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird festgestellt, dass der Antrag Nr. 2, Vorgang Nummer 5, Einsetzung einer Abkürzungsaufsicht, am 24. Januar um 21.56 Uhr vom Zentralrat der Paragraphenreiter angenommen wurde. Die Regeländerung tritt in Kraft, wenn der Aufsichtsrat nicht bis zum 26. Januar, 21:56 Uhr, sein Veto nach §4(b) Spielregeln einlegt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kruemelmo 00:24, 25. Jan 2007 (CET)
Anlagen: siehe oben
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 9
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Feststellung 5-Gnmgg
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da das Abstimmungsergebnis erst am 25.1.2007 um 00:24 Uhr festgestellt wurde, läuft die Frist für ein Veto des Aufsichtsrates bis zum 27. Januar, 00:24 Uhr.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 07:22, 25. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
== Nr.2 vom 23. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Schalter23" ==
Nr.3 vom 23. Januar 2007, geändert am 24. Januar 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Schalter23"
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: DP-3.0.0.0
Antragsgegenstand:
Antrag auf Bildung des Organs "Schalter23" nach §4
Begründung:
Hiermit beantrage ich die Bildung des Organs "Schalter23", das ich aufgrund sinnloser Behördentätigkeit für unabdingbar halte.
Idee:
Bei diesem Organ handelt es sich um ein Institut, dessen Mitglieder versuchen sollen, möglichst viele Hinweise auf sich selbst auf den Seiten des Bürokratenspiels zu verbreiten. Hinweise, dass "Schalter23" zuständig ist, sollten auch von anderen Organen immer wieder angebracht werden. Dort eingehende Anfragen können dann einen oder zwei Tage hingehalten werden, bevor auf ein anderes Organ verwiesen wird.
Regeltext:
§8b
(b.1) Zweck: Der Zweck des Organs "Schalter23" besteht in der Verbreitung sinnloser Hin- und Herverweisere der Bürokratenkamele und soll anderen Organen die Möglichkeit bieten auf "Schalter23" zu verweisen, wenn sie für eine Weile ihre Ruhe haben wollen.
(b.2) Betrieb: "Schalter23" ist mit zwei Kamelen besetzt, die Schichtdienst betreiben. Eines in der ersten, das andere in der zweiten Kaffeepause.
(b.3) Handlungsfähigkeit: "Schalter23" besitzt immer volle Handlungsfähigkeit, da er fast nichts zu tun hat.
(b.4) Tätigkeit: Die Aufgabe der Mitglieder dieses Organs besteht im Hinhalten von Anfragen durch Feststellungen, Bemerkungen ect. und soll dadurch anderen Organen Ruhe verschaffen können. Spätestens 2 Tage nach einer Anfrage muss diese an das tatsächlich dafür zuständige Organ weitergeleitet werden, falls nicht noch der optionale "Schalter24" gegründet wird, an den sonst alles weitergeleitet wird.
Anlagen: Formular PT2J gibts nur bei nebenan bei der Questura
Adressat: Der Paul
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 2(!) vom 23.1.2007
Beschwerdegrund: Der Aufsichtsrat wird zukünftig prüfen, ob die Genehmigung zum Stellen von Anträgen nach § 3b der Spielregeln nicht auf Kamele beschränkt werden kann, die bis drei zählen können.
Genauere Angaben:
Die 2 ist meine Antragsnummmer!
Unterschrift, Datum: Mambres 19:51, 23. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Then countest thou to three. Three shall be the number of thy counting; the number of the counting shall be three. Two countest thou not, saving that thou proceed immediately to three. Four shalt thou not count. Five is right out.
Siehe auch: http://en.wikipedia.org/wiki/Monty_Python_and_the_Holy_Grail
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Awsg-2007012400c-00:0A:5E:23:A6:4E
Diese Anweisung ergeht an: Der Paul
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Werter Mitspieler!
Bitte korrigieren Sie unverzüglich die Nummer in Ihrer Überschrift, da ansonsten dieser Vorgang nicht bearbeitet werden kann. Die Korrektur soll folgendermaßen aussehen:
<s>==Nr.2 vom 23. Januar… ==</s>
==Nr.… vom 23. Januar… , geändert am … ==
Weitere Bemerkungen: Von einer vollständigen Ungültigkeitserklärung des Antrags wird ausnahmsweise abgesehen; allerdings ist es dem Zentralrat der Paragraphenreiter nicht möglich, den Antrag in einem solch desolaten Zustand zu bearbeiten.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:44, 24. Jan 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-3.0.1.0
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerde "Antrag Nr. 2(!) vom 23.1.2007"
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Beschwerde war natürlich völlig begründet. Es scheint, dass da beim Zählen eine 1 verloren gegangen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Paul 24. Jan 2007 15:12 (CET)
Siehe auch: Einführung einer Navileiste zur Föderung der Übersichtlichkeit
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-2007012818a-00:12:17:64:0E:7C
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: DP-3.0.0.0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Lieber Der Paul, liebe Kollegen, euer Ehren!
Nach reiflicher Überlegung kommt der Unterzeichner zu dem Schluss, dass das vorbezeichnete Organ durchaus von Nutzen sein könnte. Jedoch wird es als notwendig angesehen, dass zumindest folgende Änderungen am Regeltextvorschlag vorgenommen werden:
§8.x Schalter 23
(a) Zweck: Das Organ Schalter 23 soll anderen Organen die Möglichkeit bieten, bestimmte Anträge und sonstige vorgebrachten Anliegen vorübergehend an Schalter 23 zu verweisen, wenn sie dies aufgrund bestimmter Umstände für sinnvoll erachten.
(b) Betrieb: Schalter 23 ist mit zwei Kamelen besetzt, welche Schichtdienst betreiben. Hierbei fällt die erste Schicht mit der ersten, die zweite Schicht mit der zweiten Kaffeepause zusammen.
(c) Handlungsfähigkeit: Schalter 23 besitzt immer volle Handlungsfähigkeit, da er fast nichts zu tun hat.
(d) Tätigkeit: Die Aufgabe der Mitglieder dieses Organs besteht in der genaueren und gründlichen Analyse von Anfragen durch Feststellungen, Rückfragen, Bemerkungen etc. und soll dadurch anderen Organen eine Arbeitsentlastung verschaffen können. Spätestens 5 Tage nach Überweisung eines Vorganges muss dieser an das tatsächlich dafür zuständige Organ weitergeleitet werden, sofern kein handlungsfähiges Organ namens „Schalter 24“ mit vergleichbaren Aufgaben existiert, an welches ansonsten alles weitergeleitet wird.
(e) Verstreicht die Frist nach Absatz (d), ohne dass der entsprechende Vorgang durch Schalter 23 an ein anderes Organ verwiesen wurde, so darf ein Vorgang auch von seinen Initiatoren, vom eigentlich zuständigen Organ oder von sonstigen Interessenten an das eigentlich zuständige Organ weitergeleitet werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 18:52, 28. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-3.0.1.0-mo
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Wzft-Amkg-2007012818a-00:12:17:64:0E:7C
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Lieber Wutzofant!
Ihr Vorschlag zur Textänderung scheint mir gut durchdacht; ich finde ihn fast schon reif für die Aufnahme ins Regelwerk. Nur wäre ich dafür, den Abschnitt (a) im Teil "...aufgrund bestimmter Umstände für sinnvoll erachten." durch "...aufgrund bestimmter Umstände, zum Beispiel bei Unklarheit der Zuständigkeit, für sinnvoll erachten." zu erweitern. Außerdem halte ich die Frist von 5 Tagen für zu lang. Ich würde 3 Tage als Frist vorschlagen.
Falls sie mit diesen Änderungen einverstanden sind, bitte ich um die Genehmigung des Antrages mit den hier spezifizierten Änderungen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Hochachtungsvoll, Der Paul 16:44, 29. Jan 2007
Siehe auch: DP-3.0.0.0
Nr. 4 vom 24. Januar 2007: Antrag auf Errichtung eines Organs "Sekretariat für Sicherheit und Überwachung"
EILT!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 0-0-0
Antragsgegenstand:
Es ergeht der Antrag, ein neues Organ "Sekretariat für Sicherheit und Überwachung" zu einzurichten.
Der Text für §8 der Spielregeln lautet:
§8 (x) a. Das Organ "Sekretariat für Sicherheit und Überwachung" (kurz "Sekretariat" genannt) stellt die allgemeine Sicherheit innerhalb des Bürokratenspiels sicher. Es überwacht die Aktivitäten der Spielteilnehmer und versucht, verdächtige, die Sicherheit gefährdende Vorgänge zu identifizieren.
b. Identifiziert das Sekretariat einen verdächtigen Vorgang, so ist es befugt, den Vorgang und die beteiligten Kamele weiter zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein die Sicherheit gefährdender Vorgang vorliegt und wenn verursachende Kamele identifiziert sind, so sind die fraglichen Kamele nach Abschluss der Ermittlungen durch das Sekretariat zu meklenburgvorpommern oder in minder schweren Fällen zu rügen. Eine Begründung der Maßnahme mit Darstellung des Sachverhalts ist beizufügen.
c. Die Mitglieder des Sekretariats sind ermächtigt, Sicherheitseinrichtungen außer Kraft zu setzen oder zu umgehen und gegen Geschäftsordnungen, Anweisungen und Spielregeln zu verstoßen, so weit es für die Erfüllung der Aufgaben des Sekretariats erforderlich ist.
d. Macht ein Mitglied des Sekretariats von der Möglichkeit Gebrauch, Sicherheitseinrichtungen außer Kraft zu setzen oder zu umgehen oder gegen Geschäftsordnungen, Anweisungen oder Spielregeln zu verstoßen, so hat es über den Vorgang nach Abschluss der Einzelmaßnahme in einem öffentlichen Bericht Rechenschaft abzulegen.
e. Das Sekretariat besteht aus mindestens einem und maximal zwei Kamelen. Jedes Kamel, dass die Berechtigung nach §3(b) besitzt, kann für das Sekretariat kandidieren. Ein Kamel wird von mindestens 66% der übrigen Kamele, die die Berechtigung nach §3(b) besitzen, in das Sekretariat gewählt. Auf gemeinsamen Antrag des Aufsichtsrats und des Zentralrats der Paragraphenreiter kann ein Kamel entsprechend mit mindestens 66% der Stimmen wieder abgewählt werden.
f. Eine Mitgliedschaft im Sekretariat schließt die Mitgliedschaft in anderen Organen nicht aus.
g. Das Sekretariat gibt sich eine Geschäftsordnung, die aber wie alle anderen Vorgänge innerhalb des Sekretariats geheim ist.
Begründung:
Neuere Entwicklungen haben gezeigt, dass wir uns nicht auf einer Insel befinden, auf der alles heititei ist. Vorgänge wie die, die zur Anfrage des Aufsichtsrats bezüglich des Ausfalls der dortigen Videoüberwachung geführt haben, harren einer Antwort. Vielleicht war es nur ein Stromausfall, vielleicht aber auch nicht. Es muss sichergestellt werden, dass das Spiel ohne Bedrohungen durch böswillige Schurken friedlich vonstatten gehen kann.
Die Möglichkeit, bestimmte Rechtsnormen außer acht zu lassen, ist eine Notwendigkeit für die Arbeit des Sekretariats. Wo man Schurken das Handwerk legen will, muss man auch mal bei Rot über eine Ampel fahren dürfen. Diese Einschränkungen der Grundprinzipien des Bürokratenspiels sind der Preis der Freiheit, den wir gerne bezahlen sollten.
Die Zahl der Mitglieder des Sekretariats ist zu begrenzen, um die Geheimhaltung zu gewährleisten.
Falls eine Kontrolle des Sekretariats notwendig werden sollte, sollte dafür ein Organ geschaffen werden.
Anlagen: §3(b)-Schein
Adressat: Kruemelmo
Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerdenummer 17
Beschwerdegrund: Urkundenfälschung
Genauere Angaben:
Der Antragsteller hat seinen Antrag als Antrag Nr. 4 vom 24.1.2007 bezeichnet. Tatsächlich wurde der Antrag jedoch am 25.1.2007 gestellt.
Unterschrift, Datum: Mambres 00:18, 25. Jan 2007 (CET)
Bemerkungen: Beim nächsten Piepton ist es...
Siehe auch: Ziffernblatt der nächstgelegenen Wanduhr
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Wzft-Amkg-20070125-00a-00:0A:5E:23:A6:4E
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 0-0-0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Werter Kollege!
Ihr Vorschlag erscheint mir überaus bedenkenswert: auch unser Bürokratenspiel sollte seinen kleinen Beitrag zum globalen Krieg gegen den Terror leisten können. Jedoch erscheint mir die Begrenzung der Mitgliederzahl zu restriktiv. Die frühere Verwaltung Neufünflands hat schließlich gezeigt, dass es möglich ist, problemlos eine Organisation mit der zigtausendfachen Mitgliederzahl zu führen, welche vergleichbare Ziele hat. Mit Hilfe eines Regelwerkes, welches eine gewisse Hierarchie innerhalb des Organs vorgibt, könnte dies evtl. realisiert werden; eine Geschäftsordnung könnte das dann weiter präzisieren. Darüberhinaus wäre im Sinne des "Divide et Impera" zu überlegen, inwiefern Ideen aus den Gremienvorschläge zur Einrichtung von RSHA und STASI aus der ersten Runde eingebaut werden könnten. Ein Geheimdienst ist nach Ansicht des Unterzeichners zuwenig; wer was auf sich hält, hat mindestens zwei.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant (✉✍) 00:30, 25. Jan 2007 (CET)
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerdenummer 17-A1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschwerdenummer 17
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Die Beschwerde entbehrt jeder Grundlage.
In der Überschrift heißt es ganz klar "vom 24. Januar". Das entspricht auch den Tatsachen: Der Antrag wurde am 24. Januar verfasst, ist also "vom" 24. Januar. Davon unabhängig wurde er am 25. Januar dem Zentralrat der Paragraphenreiter vorgelegt und anlässlich dessen mit Datum unterschrieben.
Die Beschwerde wird daher zurückgewiesen.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kruemelmo 00:37, 25. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Bürokratenspiel
EILT!
EILT!
EILT!
EILT!
EILT!
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme
Gute Idee. Kruemelmo 00:08, 26. Jan 2007 (CET) 2. Stimme
Es eilt zwar m.E. nicht (jedenfalls nicht 5fach), aber ein neues Gremium ist immer gut. Wutzofant (✉✍) 00:20, 26. Jan 2007 (CET) 3. Stimme
Neue Gremien sind unser Job!Sushifresse 14:44, 26. Jan 2007 (CET)
Beschluss Abstimmung 0-0-0 desZentralrates der Paragraphenreiter vom 26.1.06 Regeländerung zur Einrichtung des "Sekretariates für Sicherheit und Überwachung"
- Hiermit wird der Beschluss bekannt gemacht die Regeln zu Gunsten der Einrichtung des "Sekretariates für Sicherheit und Überwachung" zu ändern. Der Regeländerungsvorschlag wurde einstimmig angenommen.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis:
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: siehe Abtimmung oben
Bemerkungen: Sushifresse 15:00, 26. Jan 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Der Aufsichtsrat kann gegen diesen Beschluss ein Veto innerhalb einer Frist von 4 Tagen einreichen. Falls dies nicht geschieht gilt dieser Beschluss als Rechtskräftig)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/04-FR/1.1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 0-0-0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Die Bestimmung unter Ziffer (c), dass das neue Organ gegen Spielregeln und Geschäftsordnungen verstoßen darf, erscheint unvereinbar mit der freiheitlichen Grundordnung des Bürokratenspiels. Hier müsste zumindest vorab eine richterliche Genehmigung des Spielleiters oder ähnliches eingeholt werden. Ohne eine entsprechende Nachbesserung kann der Regeländerungsvorschlag deshalb vom Aufsichtsrat nicht mitgetragen werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 16:40, 26. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat, Referat III
Stimmabgaben 1. Stimme
VETO aus den o. a. Gründen Mambres 16:40, 26. Jan 2007 (CET)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 0-0-0-0
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 0-0-0
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrter Herr Kollege stellvertretender Leiter des Aufsichtsrats und Direktor des Refarats III des Aufsichtsrats,
ich möchte Sie bitten, Ihre Position zu diesem Vorgang noch einmal zu überdenken. Dabei bitte ich höflich, die folgenden Gesichtspunkte in Erwägung zu ziehen:
- Die Zustimmung einer bestimmten regulierenden Instanz vor dem Ergreifen von notwendigen Überwachungs- oder Sicherheitsmaßnahmen würde das Sekretariat für Sicherheit und Überwachung (im folgenden "Sekretariat") in manchen Fällen handlungsunfähig machen. Stellen Sie sich vor, in einer akuten Gefahrenlage, in der der Verzug eine weitere Gefährdung bedeuten könnte, könnte das Sekretariat nicht sofort handeln, sondern müsste warten, bis eine Zustimmung erfolgt ist, was, wie Sie wissen, etwas dauern kann.
- Schlimmer noch: Es gibt ein Restrisiko, dass die regulierende Instanz selbst ein Eigeninteresse an der Verdunklung von Fakten hat oder dass sie selbst gar Ziel der Ermittlungen ist. In diesem Fall wäre die Handlungsfähigkeit des Sekretariats gleich null.
- Ich kann ja verstehen, dass Ihnen unwohl ist bei dem Gedanken, die Kontrolle über Vorgänge teilweise abzugeben und es geht mir selbst als Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter ebenso. Es ist aber an uns, hier klar zu sagen, dass man eben so verantwortungsvoll sein, in den sauren Apfel beißen und einen Geheimdienst schaffen muss, der eben nicht seine Handlungen vorher bekannt machen muss, sondern der von uns allen mit einem gewissen notwendigen Vertrauensvorschuss eingesetzt wird, um gerade den normalen Spielablauf zu schützen.
- Ihre Erwähnung einer freiheitlichen Grundordnung des Bürokratenspiels erscheint interessant, und es wäre sicherlich sinnvoll, über Werte und Normen der Bürokratie in einer abstrakten Form einmal nachzudenken. Ist es nicht aber so, dass diese freiheitliche Grundornung eher Ihrem Wunschdenken entspringt, als der Realität? Jedenfalls kann ich nirgends im Spiel einen Hinweis auf eine solche Ordnung finden. Gäbe es sie aber, und das ist, glaube ich, tief in uns allen drin, so stünde das Sekretariat meiner Überzeugung nach für die Erhaltung dieser Ordnung.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kruemelmo 20:21, 26. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/III/AUR/04-FR/1.3)
Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat, Referat III
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Veto des Aufsichtsrates ist nicht fristgerecht zustande gekommen. Die Regeländerung ist wirksam.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 21:55, 28. Jan 2007 (CET)
Nr. 5 vom 26. Januar 2007: Leichte Überarbeitung von §8.1
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2007012721b-00:0A:5E:23:A6:4E
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen!
Hiermit beantrage ich die Änderung des §8.1 gemäß des nicht zustandegekommenden Vetos des Aufsichtsrates zugrundeligenden Gutachten AR/III/AUR/04-MI/15.1 des Aufsichtsrates, sowie die Entfernung einer Redundanz:
- Änderung der Angabe 67&thinbsp;% zu 67 % gemäß Punkt 2 von AR/III/AUR/04-MI/15.1
- Streichung von Absatz (e), Punkt 3.
Hier muss der Unterzeichner den Einreicher des Antrags einen Tadel aussprechen, da dies offensichtlich leicht vermeidbare Flüchtigkeitsfehler sind.
Begründung:
- Bei dieser HTML-Kofferentität aus   und handelte es sich offensichtlich um einen Tippfehler.
- Streichung, da dies bereits durch Absatz (b), Satz 2 geregelt ist. Eine Doppelregelung ist zwar nicht schädlich, aber überflüssig. Alternativ wäre natürlich auch eine Streichung von Absatz (b), Satz 2 unter Beibehaltung von Absatz (e), Punkt 3 denkbar.
Im Übrigen wird der Hinweis in Punkt 1 des AR/III/AUR/04-MI/15.1 als nicht zielführend erachtet, da die allgemeine Antragsseite in der Tat Vorgänge aufführt, die keine Anträge sind, jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit Anträgen stehen (z.B. Genehmigungen und Abstimmungen). Darüberhinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Vorgang, welcher ursächlich kein Antrag ist, aber entgegen der Regeln dennoch auf der allgemeinen Antragsseite gestellt wurde, zu archivieren – ansonsten entstünde die paradoxe Situation, dass solche groben Regelverstöße für immer die Antragsseite verschandeln würden. Dies wäre ein breites Einfallstor für anarchistischen Terror. Insofern wird dieser Kritikpunkt als haltlos verworfen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Nr. 6 vom 26. Januar 2007: Einrichtung eines neuen Organs
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Wzft-Atrg-2007012622a-00:0A:5E:23:A6:4E geändert zu Wzft-Atrg-2007012622a-00:0A:5E:23:A6:4E-ä1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich die Einsetzung eines neuen Organs, welches analog zur Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle die allgemeine Vorgangsseite verwaltet. Konkret wird folgende Regelung vorgeschlagen:
§8.x Generalvorgangsseitenverwaltungsstelle
(a) Zweck: Die Seite Bürokratenspiel/3. Runde/Vorgänge wird von den Mitgliedern der Generalvorgangsseitenverwaltungsstelle (im folgenden Verwaltungsstelle) verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:
- Die Verwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
- Die Verwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf von Vorgängen, indem sie nach ihrem eigenen Ermessen ihre Aufgaben und Rechte der Generalantragsseitenverwaltungsstelle oder einem ihrer Unterorgane gemäß § 11 überträgt.
- Kommt eine solche Übertragung nicht zustande, so erarbeitet sie eine interne Geschäftsordnung für das Durchführen von Vorgängen und führt sie aus.
(b) Autonomie: Die Verwaltungsstelle ist ein autonomes Organ. Ihre Mitglieder dürfen jedoch gleichzeitig Mitglieder anderer Organe sein.
(c) Handlungsfähigkeit: Die Verwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit mindestens einem Kamel besetzt ist.
(d) Geschäftsordnung: Entscheidungen über von der Verwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit ihrer aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.
(e) Mitgliederzahl:
- Die Verwaltungsstelle darf maximal fünf Kamele beschäftigen, es sei denn, dass eine Geschäftsordnung eine andere Maximalzahl festsetzt. Diese darf jedoch drei Kamele nicht unterschreiten.
- Mindestens eines der Mitglieder muss Spielleiter sein. Mindestens eines der Mitglieder muss Mitglied des Aufsichtsrates sein. Mindestens eines der Mitglieder muss Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sein.
- Solange die interne Geschäftsordnung keine maximale Mitgliederzahl festlegt oder diese Maximalzahl nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich selbst in das Organ hineinwählt. Dies darf jedoch nicht erfolgen, wenn hierdurch die Einhaltung von Absatz (e), Punkt 2 nicht mehr gewährleistet werden kann.
(f) Amtsenthebung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit mindestens 50 % seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Spielleiter zu begründen. Der Spielleiter kann diese Begründung binnen einer Frist von drei Werktagen zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Aufsichtsrat binnen fünf Arbeitstagen über das weitere Vorgehen. Verstreicht diese Frist ohne eine eindeutige Entscheidung des Aufsichtsrates, so wird eine temporäre Vorgangsseitengeneralverwaltungsstellenamtsenthebungseinspruchsnotstandskommission, im folgenden Kommission genannt, gebildet. Die Kommission soll mindestens zwei Vertreter des Zentralrats der Paragraphenreiter, mindestens einen Vertreter des Aufsichtsrates, den Spielleiter, mindestens einen Vertreter der Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle, sowie mindestens zwei Drittel derjenigen Mitglieder der Verwaltungsstelle, über deren Amtsenthebung die Kommission nicht zu entscheiden hat, umfassen. Die Kommission tagt so lange, bis sie eine eindeutige Entscheidung bezüglich der fraglichen Amtsenthebung gefällt hat. Eine Entscheidung gilt in diesem Sinne als eindeutig, wenn sie von mindestens 67 % der Kommissionsmitglieder getragen wird, wobei jedes Kommissionsmitglied gleiche Stimmenanzahl hat.
Begründung:
Die allgemeine Vorgangsseite ist ebenso wichtig wie die allgemeine Antragsseite; entsprechend sollten auch hier Archivierungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen. Aufgrunz pragmatischer Gründe ist es zweckmäßig, die Arbeit von der Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle miterledigen zu lassen. Aus bürokratischen Gründen erscheint es jedoch sinnvoll, hierfür ein eigenständiges Organ zu gründen, welches diese Aufgabe dann an die Generalantragsstellungsseitenverwaltungsstelle delegiert und selber nichts tut.
geändert Wutzofant (✉✍) 22:38, 26. Jan 2007 (CET)
Anlagen: wikipedia:de:GmbH & Co. KG
Nr. 7 vom 27. Januar 2007: Änderung des § 8.3 Spielregeln
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: A7-20070127/DoN-A1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren! Werte Zentralräte!
Ich beantrage § 8.3 Spielregeln wie folgt zu ändern:
(a) Zweck: Die Superrevisionsinstanz überwacht und entscheidet über das Verhalten des Spielleiters bezüglich fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen.
(e) Die Entscheidungen der Superrevisionsinstanz binden alle Organe.
Begründung:
Zu (a): Allen Kamelen sollte ein Mittel zur Hand gegeben werden, sich gegen vermeintlich fragwürdige Amtshandlungen und Regelübertretungen seitens des Spielleiters zu wehren. Eine Überprüfung des Spielleiters sollte nicht alleine von der Beobachtung dieser Instanz ausgehen, sondern sich auch aus einem Antrag eines vermeintlich betroffenen Kamels ergeben.
Zu (e): Die Entscheidungen der Superrevisionsinstanz sollten entsprechend der Regelauslegungun des Spielleiters aufgefasst werden.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 27-Jan-07-Mthk-Anm-7-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 7 mit Aktenzeichen A7-20070127/DoN-A1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Sehr geehrter Superrevisor Doppelnull!
Mit der beantragten Änderung von § 8.3 (a) würde der Erlass von Verwarnungen, Rügen, mecklenburgvorpommern und Amtsausschluss nach § 14 (b) und (c) in den Entscheidungsbereich der Superrevisionsinstanz fallen, da die Superrevisionsinstanz laut Neufassung über das Verhalten des Spielleiters entscheiden würde, welcher somit an ihre Weisungen gebunden wäre. Dies ist nach Ansicht des Spielleiters nicht beabsichtigt. Der im Antrag zur Schaffung der Superrevisionsinstanz genannte Zweck derselben besteht nämlich in der Überprüfung fragwürdiger Entscheidungen des Spielleiters.
Um Anträge an die Superrevisionsinstanz zu ermöglichen, schlage ich stattdessen den folgenden neuen Absatz vor:
- (f) Auf Antrag eines von einer Entscheidung des Spielleiters betroffenen Kamels überprüft die Superrevisionsinstanz diese Entscheidung. Falls sich die Entscheidung des Spielleiters als regelwidrig herausstellt, so kann sie die Superrevisionsinstanz unter Angabe einer ausführlichen Begründung einstimmig aufheben. Ein solcher Überprüfungsantrag muss spätestens 39 Stunden nach Erlass der betreffenden Entscheidung des Spielleiters gestellt werden.
So können sich Kamele an die Superrevisionsinstanz wenden und sich mit der Möglichkeit der Aufhebung der Entscheidung wirksam zur Wehr setzen. Die in Satz 3 genannte Frist soll verhindern, dass Entscheidungen noch nach sehr langer Frist aufgehoben werden. Natürlich kann anstelle der genannten 39 Stunden auch eine andere Frist angesetzt werden.
Zum neuen Absatz (e) sei angemerkt, dass er das Veto nach Absatz (d) in Frage stellen würde.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 17:00, 27. Jan 2007 (CET)
Siehe auch: Antrag zur Schaffung der Superrevisionsinstanz
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A7-20070127/DoN-A1-Anm-2-1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung 27-Jan-07-Mthk-Anm-7-1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren! Werte Zentralreiter! Sehr geehrter/s Mathekamel!
Der vorgenannten Anmerkung ist nicht zu folgen.
- Der Erlass von Verwarnungen, Rügen, mecklenburgvorpommern und Amtsausschluss nach § 14 (b) und (c) würde keineswegs in den Entscheidungsbereich der Superrevisionsinstanz fallen. Die Superrevisionsinstanz würde auch nach der angestrebten Regeländerung keine Grundlage erhalten anderen Kamele außer dem Spielleiter Strafen aufzuerlegen. Mit der Einfügung der Wörter „und entscheidet über“ wird zum einen lediglich klargestellt, dass die Superrevisionsinstanz nicht nur das Verhalten des Spielleiters überwacht und im Fall fragwürdiger Amtshandlungen und Regelübertretungen diese feststellt, sondern auch über dieses Verhalten gem. § 8.3 (c) entscheidet. Andererseits eröffnet diese Regeländerung die Möglichkeit, dass - wie in der Begründung bereits ausgeführt - ein von einer Entscheidung des Spielleiters betroffenes Kamel einen Antrag auf Entscheidung bei der Superrevisionsinstanz stellen kann und diese dann die Entscheidung des Spielleiters auf Vereinbarkeit mit den Regeln überprüft.
Weshalb aus der vorgeschlagenen Regeländerung die Superrevisionsinstanz eine Weisungsbefugnis erlangen sollte ist nicht ersichtlich. - Hinsichtlich des einzufügenden Absatz (e) versteht sich, dass dies nur für wirksame Entscheidungen gilt.
- Diesbezüglich ist zu überdenken, ob in Absatz (d) nicht eine Frist für den Zentralrat einzufügen ist.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 19:41, 27. Jan 2007 (CET)
Siehe auch:
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: 28-Jan-07-Mthk-Anw-7-1
Diese Anweisung ergeht an: Kamel:Doppelnull
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrter Doppelnull!
Nach § 18 (a) der Spielregeln ist der Spielleiter mit „Euer Ehren“ anzusprechen. Die Anrede „Sehr geehrter/s Mathekamel!“ in der Anmerkung mit Zeichen 'A7-20070127/DoN-A1-Anm-2-1' ist zwar sehr höflich, bringt dem Spielleiter aber nicht den nötigen Respekt entgegen. Doppelnull wird deshalb angewiesen, besser darauf zu achten, wie er Spielteilnehmer anspricht.
Weitere Bemerkungen: Im Wiederholungsfalle sieht sich der Spielleiter gezwungen, Verwarnungen auszusprechen.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mathekamel 16:11, 28. Jan 2007 (CET), Spielleiter
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr.8 vom 29.Januar 2007: Wahl von Sushifresse in die Superrevisionsinstanz
Beschluss ZRdPR-Super-12-28-01-07 Des Zentralrates der Paragraphenreiter vom 29.Januar 2007 Entsendung eines Vertreters für den Zentralrat der Paragraphenreiter sin die Superrevisionsinstanz
- Mit sofortiger Wirkung wird Sushifresse als Vertreter für den Zentralrat der Paragraphenreiter in die Superrevisionsinstanz entsendet.
Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Dieser Beschluss hat eine nichtöffentliche Abstimmung des Zenralrates der Paragraphenreiter zu Grunde
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Sushifresse 08:25, 29. Jan 2007 (CET)
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann kein Einspruch erhoben werden
Nr.9 vom 29. Januar 2007: Seite der Abkürzungsaufsicht
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer/Zeichen: DP-5.0.0.0-mo
Beschwerdegrund: Fehlen der Seite der Abkürzungsaufsicht
Genauere Angaben:
Sehr geehrte Kamele des Zentralrates der Paragraphenreiter! Auf der Suche nach der Seite der Abkürzungsaufsicht musste ich nach längerer Suche feststellen, dass es keinen Link auf obige gibt und daraus schließe ich die Nichtexistenz selbiger. Ich zitiere die Spielregeln: "§8.4 (b) Die Abkürzungsaufsicht pflegt eine Seite mit den im Bürokratenspiel zu verwendenden Abkürzungen und nimmt auf Antrag neue Abkürzungen in diese Liste auf." Wie soll ein vernünftiges Kamel herausfinden, welche Abkürzungen gerade gültig sind, wenn dies nicht öffentlich bekannt gemacht wird? Ich bitte darum, die Kamele des entsprechenden Organs zum Anlegen der Seite zu bringen.
Unterschrift, Datum: Der Paul 15:50, 29. Jan 2007
Siehe auch: §0