GEZ

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GEZ, die: sogenannte "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland". Hauptbetätigungsfeld dieser Organisation ist die zwangsweise Einforderung von viel Geld der gesetzlichen Rundfunkgebühr für viel zu schlechtes Programm im Kamelvision. Eigentlich sieht dieses öffentlich-rechtliche Programm kein Kamel, dennoch muß man trotzdem jeden Monat dafür erheblich blechen gesetzliche Rundfunkgebühren entrichten.

Werbemotto der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland im Kamelvision sind beispielsweise: "Schon GEZahlt?" (kurz für: Sind Sie Ihrer Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren bereits nachgekommen?) oder auch "Schon abGEZockt worden?" (kurz für: Ist Ihnen bereits ein Informationsschreiben der GEZ oder ein Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, zugegangen?).

Ab 2007 werden die GEZ-Gebühren gesetzlichen Rundfunkgebühren auch für neuartige Empfangsgeräte wie Faxgeräte oder Toiletten fällig. Selbst Handy und PDA sind davon betroffen. Diese waren bisher von der gesetzlichen Rundfunkgebühr ausgenommen. Ob es auch zweckdienlich ist, mit dem Handy als neuartigem Empfangsgerät ins Internet zu gehen, ist fraglich, denn mit dem langen Anstarren des Ladebalkens der in 98,9% der Verbindungsversuche sowieso bei 98,9% hängenbleibt, besteht ein hohes Augenerkrankungsrisiko. Außerdem ist die Übertragungsrate mit 24 KB/s (= KamelBytes pro Sekunde) auch ohne die GEZ-Gebühren gesetzlichen Rundfunkgebühren so teuer, dass sich kein Schwein Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht sowas leisten kann.

Sollte man sich weigern, an diese Organisation Geld gesetzliche Rundfunkgebühren zu entrichten, schrecken sie auch nicht vor Gehirnwäsche in Form von massiver Briefzusendung Zusendung von Informationsschreiben der GEZ oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird, oder in ganz harten Fällen sogar vor Hausbesuchen durch den Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zurück. Die Vorgehensweise der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland erinnert daher ganz stark an die der Spammer. Sie lassen sich auch immer wieder neue Methoden einfallen um den Ottonormalverbraucher abzukassiern Rundfunkteilnehmer aufgrund der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht an seine Pflicht zur Entrichtung der gesetzlichen Rundfunkgebühren zu erinnern. Dazu gehören Peilwagen erster Güteklasse, sowie modernste Richtantennen. Es ist bis heute noch umstritten ob das Abhören fremder Empfangsgeräte nicht auch gebührenpflichtig ist.

Siehe auch.png Siehe auch:  Rundfunk, Mafia

Die Kamelopedia dankt der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für die hilfreichen Hinweise zur Verwendung der korrekten sprachlichen Begriffe.