Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Zentralrat/Vorgänge
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Nr. 1 vom 21.9.2007 Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: 1/1
Antragsgegenstand:
Liebe Kollegen,
hiermit beantrage ich die Verabschiedung der GODZILLA.
Begründung:
Da bereits Anträge auf Regeländerungen vorliegen, benötigt der Zentralrat dringend eine Geschäftsordnung, um ordnungsgemäß tätig werden zu können. Ggf. erforderliche Ergänzungen oder Änderungen können wir ja im Nachgang gerne durch entsprechende Änderungsanträge einbringen.
Anlagen: GODZILLA
Ausführendes Organ: Zentralrat
Stimmabgaben 1. Stimme Dafür. -- Mambres 17:10, 21. Sep 2007 (CEST) 2. Stimme Ebenso. --Makamelia 18:52, 23. Sep 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Antrag mit 2/3 Mehrheit angenommen
Bemerkungen: Nach LL.6 (c) der beantragten, zukünftigen Geschäftsordnung ist diese Abstimmung hiermit positiv beendet. Die GODZILLA ist ab jetzt rechtskräftig, Änderungen sind den Mitgliedern des Zentralrates selbstverständlich vorbehalten.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Makamelia 11:58, 24. Sep 2007 (CEST)
Nr. 2 vom 21. September 2007: Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz"
Adressat: Zentralrat
Antragsnummer: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Antragsgegenstand:
Euer Ehren,
hiermit beantrage ich die Einrichtung des mit zwei Personen zu besetzenden Organs "Sprachkontrollinstanz", das hauptsächlich zwei Aufgaben wahrnehmen soll:
- Festlegen einer verbindlichen Abkürzungliste und Ächten von verwendeten, nicht gelisteten Abkürzungen; Listenänderungen können jederzeit beantragt werden.
- Überprüfen der Grammatik der Anträge nach der neusten Ausgabe des Dudens
Für jede dieser beiden Aufgaben soll jeweils eine Person der Instanz zuständig sein, d.h., es gibt einen Abkürzungsaufseher und einen Grammatikprüfkommissionär, die allerdings zusammenarbeiten und dieselben Befugnisse haben werden. Als Regeltext ist Folgendes vorgesehen:
§8 <entsprechende Nummer> Sprachkontrollinstanz
(a) Die Sprachkontrollinstanz ist ein zweiköpfiges Gremium, welches den korrekten verbalen Ausdruck der anderen Spielteilnehmer überwacht.
(b) Es setzt sich aus einem Abkürzungsaufseher und einem Grammatikprüfkomissionär zusammen, welche beide befähigt sind, Rügen und Verwarnungen zu erteilen, falls ein Spieler eine nicht genehmigte Abkürzung verwendet oder unerwiesenermassen willentlich Grammatikfehler begeht.
(c) Erweiterungen des Organs um z.B. einen Orthographiekontrolleur können bei einer Vier-Fünftel-Mehrheit des Organs selbst vollzogen werden.
(d) Der Zentralrat hat das Recht, ein Mitglied der Sprachkontrollinstanz abzuwählen, wofür absolutes Mehr vonnöten ist. Daraufhin hat der Aufsichtsrat drei Tage Zeit, um mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit dagegen zu rekurrieren. Verzichtet der Aufsichtsrat auf einen Rekurs, muss der Spielleiter die vakante Stelle neu besetzen.
Ich schlage vor, einen Sitz der Sprachkontrollinstanz mit dem Kamel Kam-aeleon zu besetzen, welches meines Erachtens für diesen Posten bösonders gut geeignet ist.
Begründung:
Gemäss § 0 der Spielregeln muss dafür gesorgt werden, dass alles seine Ordnung hat. Von daher ist die Existenz einer Sprachkontrollinstanz unabdingbar. Ausserdem hat sich eine Abkürzungsaufsicht bereits in der 3. Runde als äusserst nützlich und gut funktionierend erwiesen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Zur Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Mit01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Hiermit wird folgendes mitgeteilt:
Hiermit teile ich mit, dass ich im Falle der Genehmigung obigen Antrages an der Besetzung eines Sitzes der Sprachkontrollinstanz mit Kamelokronf interessiert wäre.
Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 20:04, 21. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Duden
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag mit Nummer XXVI von Kam-aeleon
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrte Ratsherren!
Entgegen den Argumenten des Antragstellers möchte ich anmerken, dass die Schaffung eines Organs wie vorgeschlagen sehr wohl zu Problemen führt. Es besteht nämlich eine wiki-bedingte Notwendigkeit zur Verwendung von Abkürzungen. Dem Zentralrat der Paragraphenreiter schlage ich deshalb vor, zuerst eine Regelung für die Entwicklung neuer Technologien zu erlassen oder eine gewisse Übergangsfrist in das Regelwerk aufzunehmen, wo Abkürzungen erlaubt sind, sodass der Sprachkontrollinstanz genügend Zeit bleibt, beim Spielleiter eigene Seiten zu beantragen und ihr Verzeichnis einzurichten mit den nötigen Abkürzungen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Mathekamel 20:27, 22. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Anarchie
Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:14, 22. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Der Zentralrat ist nicht zuständig für die Einrichtung neuer Organe. Ein Organ Sprachkontrollinstanz ist darüber hinaus in den Spielregeln nicht vorgesehen.
Rechtsmittelbelehrung: Dem Antragsteller steht das Verfahren nach § 4 (a) der Spielregeln offen.
Der Vorgang XXVI-NichtZustaendig01 wird hiermit angefochten!
Begründung: Euer Ehren,
Nach § 4 ist der Zentralrat der Paragraphenreiter zuständig für Erweiterungen der Spielregeln, wozu auch gehört, dass neue Organe gebildet bzw. auf gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Ein Antrag auf eine Übergangsfrist (vgl. 22-Sept-07-Mthk-Anm-2-2), bis die Sprachkontrollinstanz eigene Seiten hat, kann auf der Vorgangsseite der Sprachkontrollinstanz gestellt werden, sobald eine solche existiert.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kam-aeleon 08:26, 23. Sep 2007 (CEST)
Anmerkung: Wenn der Zentralrat sich noch länger querstellt, werde ich beim Spielleiter eine Rüge beantragen.
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Hiermit weise ich den Antragssteller eindeutig darauf hin, dass dieser auf die grammatikalische und rechtschreibliche Richtigkeit eines Antrages auf die Einrichtung einer Sprachkontrollinstanz zu achten hat, bevor er den Zentralrat der Paragraphenreiter behelligt. Noch dazu, da er sich selbst gerne als Teil des Organs sehen würde!
Ich bemerke hiermit, dass in der deutschen Sprache nach Umlauten ein "ß" zu stehen hat, so wie vor langgesprochenen Vokalen und weise den Antragssteller dazu an seinen Antrag sprachlich zu überarbeiten.
Weitere Bemerkungen: Auf weitere Angaben wird verzichtet.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm03
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anweisung zu XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren!
Hiermit weise ich den Anweisenden Makamelia eindeutig darauf hin, dass der Antragsteller sehr wohl alle Regeln der für ihn gültigen Schriftsprache eingehalten hat. Wie aus der Einleitung in seinem Kamelbau hervorgeht, stammt es nämlich aus einer EU-freien Zone, in der es kein "ß" gibt. Daher ist die Anweisung nichtig.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Vorlage:Kamel:Kamelokronf/S 23:00, 23. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Bitte nicht beleidigt sein, Euer Ehren
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI (in Buchstaben: sechsundzwanzig)
Diese Anweisung ergeht an: Antragssteller und Urheber voriger Bemerkung
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrte Bürokraten!
Ich habe die Bemerkung zur Kenntnis genommen und werde sie in mein Urteil einfließen lassen. Dennoch stelle ich nun fest, dass es zur Sprache wohl einer genaueren Definition bedarf. Auch wenn man so wohl das Pferd von hinten aufzäumt, weise ich Sie hiermit an, die von Ihnen angestrebte Kontrolle der Sprache näher zu definieren und gewisse zukünftig kontrollierte Regeln bereits im Vorhinein bekannt zu geben. Andernfalls sehe ich mich nicht dazu in der Lage Ihr Organ als nützlich, störend oder eher sinnlos einzuschätzen und kann so auch keinem Antrag stattgeben.
Vielen Dank!
Weitere Bemerkungen: Ich freue mich über die gute Zusammenarbeit.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Makamelia 19:23, 23. Sep 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Nicht-Zuständigkeitserklärung für den Antrag auf Bildung des Organs "Sprachkontrollinstanz" durch Mambres wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Die Nicht-Zuständigkeit unseres Organs ist an dieser Stelle laut §4 nicht gegeben. Der Antrag ist bereits in Bearbeitung.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Makamelia 09:23, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: XXVI-Anm04
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: XXVI-Anw01
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren,
Hiermit stelle ich fest, dass vor Gründung der Sprachkontrollinstanz Anträge aufgrund ihrer Rechtschreibung (z.B. Nicht-Gebrauch des ß) keine Benachteiligung bei der Behandlung erfahren dürfen, da entsprechendes Regelwerk fehlt. Daher kann Makamelias erste Anweisung nur als Mitteilung ohne rechtliches Fundament betrachtet werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kam-aeleon 19:06, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Nr. 3 vom 24. September 2007: Antrag auf Regeländerung
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 1\2
Antragsgegenstand:
Euer Ehren Präsident, verehrte Ratsherren!
Ich beantrage eine Regeländerung des § 17 gemäß § 4(a) der Spielregeln wie folgt:
§17 Fug
Die Verwendung von ß ist gestrichen.
Begründung:
Um Kamelen außerhalb der vom ß beherrschten EU-Zone die Teilnahme am Spiel zu erleichtern, soll die Nicht-Verwendung dieses abscheulichen Schriftzeichens grundsätzlich erlaubt sein.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
???
Vorgangsnummer/Zeichen: 1/2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiger Antrag auf Regeländerung
Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:
Soll nun die Verwendung von ß gestrichen werden, oder soll lediglich die Nicht-Verwendung erlaubt sein? (Im Zuge eines Anfluges von Großzügigkeit würde ich automatisch den Antrag ausweiten und eine Schreibung von Umlauten in ue, ae und oe auch grundsätzlich zulassen.) Sobald meine Frage beantwortet ist, erstelle ich ein Gutachten und leite eine Abstimmung ein, um die wir laut LL.6 (b) unserer Geschäftsordnung nicht herumkommen.
Unterschrift des Anfragenden, Datum: Makamelia 12:34, 24. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 3\2
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage von Makamelia mit Zeichen 1/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Verehrte Ratsherrin Makamelia!
Es wäre wohl besser, die Nicht-Verwendung von ß zu erlauben, anstatt die Verwendung zu streichen. Die Schreibung der Umlaute als ae, oe bzw. ue zuzulassen ist ebenfalls sehr zweckmäßig.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 13:18, 24. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: 4/2
Thema des Gutachtens: obiger Antrag 1/2
Kurzzusammenfassung: Der Antrag auf eine Zulassung der Nicht-Verwendung von ß wird als legitim eingestuft.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Eine potenzielle Nicht-Verwendung von ß und eine Verschriftlichung von Umlauten in folgender Form - ue,oe,ae - werden als ungefährlich und die Bürokratie nicht einschränkend empfunden. Für einige Kamele kann eine solche Erlaubnis gar lebensnotwendig sein. Die durch eine solche Verschriftlichung hervorgerufene Reizung der Sehzellen ist nur minimal und kaum Krebserregend. Ich empfehle dem Antrag stattzugeben und den Paragraphen 17 passend zu ergänzen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Makamelia 16:42, 24. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: -
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Gutachten Nr. 4/2 wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Aktenzeichen: 1/7
Nach LL.5 (i) GODZILLA können Vorgänge nur bearbeitet werden, wenn sie durch eine gültige Akten- und Vorgangsnummer gekennzeichnet sind.
Die vorliegende Akte ist durch einen Antrag von Mathekamel mit der Aktennummer 1 und der Vorgansnummer 2 eröffnet worden.
Die Aktennummer ist nach LL.5 (j) für alle Vorgänge der Akte beizubehalten. Hier ist schon die Anmerkung "3/2" nicht GODZILLA-konform.
Die Vorgangsnummer ist nach LL.5 (k) i. V. m. LL.5 (l) für jeden Vorgang fortzuschreiben. Folgende Nummerierung wäre demnach korrekt:
- 1/1 Antrag von Mathekamel
- 1/2 Anfrage von Makamelia
- 1/3 Anmerkung von Mathekamel
- 1/5 Gutachten von Makamelia
- 1/7 diese Ungültigkeitserklärung.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Ihr bringt das ganze Archiv durcheinander!
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Aktenzeichen: 1/11
Der Antrag wird wegen Verstoßes gegen LL.5 (m) GODZILLA abgelehnt. Als erster Vorgang einer neuen Akte hätte der Antrag die Vorgangsnummer 1 tragen müssen.
Ausführendes Organ: Zentralrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mambres 22:11, 24. Sep 2007 (CEST)
Bemerkungen: Da der Antrag inhaltlich offenbar von mindestens einem Mitglied des Zentralrates positiv aufgenommen wird, wäre es empfehlenswert, einen korrekten Antrag neu einzureichen. Dabei sollte idealerweise eine klarere Formulierung des Antragsgegenstandes gewählt werden.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel nach LL.7 GODZILLA sind zulässig.
Der Vorgang Ablehnung mit Aktenzeichen 1/11 meines Antrages wird hiermit angefochten!
Begründung:
Aktenzeichen: 13\2
Laut LL.5 (l) GODZILLA ist für eine neue Akte jeweils die kleinste Primzahl zu verwenden, die größer als die zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist. Die vor der Stellung meines Antrages zuletzt verwendete gültige Aktennummer ist zweifelsfrei die 1 aus Mambres' Antrag auf Verabschiedung der GODZILLA (Antragsnummer 1/1). Die nächste Aktennummer ist folglich die 2.
Die Vorgangsnummer des ersten Vorgangs in jeder Akte ist 1, wie LL.5 (m), Satz 2 GODZILLA festlegt.
Folglich ist nach LL.5 (i) GODZILLA der von mir gestellte Antrag mit der Aktennummer 2 und der Vorgangsnummer 1, getrennt durch einen Schrägstrich, zu kennzeichnen. Der vorbezeichnete längliche Artikel lässt jedoch die Reihenfolge offen. Die von mir gewählte Antragsnummer ist somit zulässig.
Bezugnehmend auf LL.7 (e) GODZILLA weise ich darauf hin, dass durch die ungerechtfertigte Ablehnung meines Antrages mir und auch vielen anderen Kamelen die Teilnahme am Spiel erheblich erschwert wird.
Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mit vorzüglicher Hochachtung: Mathekamel 21:05, 25. Sep 2007 (CEST)
Anmerkung: -keine-
Nr. 4 vom 25.9.2007: Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: 2/1
Antragsgegenstand:
Antrag auf die Einrichtung eines Pressegremiums
Begründung:
Ich beantrage hiermit die Einrichtung eines Organs "Pressegremiums", das mit höchstens zwei, mindestens aber einer Person zu besetzen ist. Seine Aufgaben sollen wie folgt aussehen:
- Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin - also in die Wüste
- Regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars
Ich halte dieses Gremium für höchstnotwendig, da die Information der Kamelheit über aktuelle Vorgänge im Spiel von größter Wichtigkeit ist. Das Organ soll die Übersicht stärken und Neueinsteigern eine Hilfe sein.
Anlagen: keine - Eventuelle Paragraphen für die Regeln des Spiels arbeite ich gerne persönlich aus.
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/2
Thema des Gutachtens: Bewertung des o. a. Antrags
Kurzzusammenfassung: Der Antrag ist zustimmungsfähig, bedarf aber der Präzisierung.
Bearbeitendes Organ: Zentralrat
Ausführlicher Gutachtentext:
Ein positives Außenbild des Bürokratenspiels ist unbedingt zu begrüßen und kann auch der Werbung weiterer Bürokraten dienen. Der aktuelle Zustand des Spielkommentars spricht für sich. In der Sache ist der vorgebrachte Antrag daher zu unterstützen. Vor einere positiven Verabschiedung wird jedoch die Ausarbeitung der konkret beantragten Regeländerung für erforderlich gehalten, da sonst hier quasi ein "Freibrief" zur Gestaltung neuer Spielregeln erteilt würde, der sich trotz der Auslegung des Spielleiters zu Anträgen über die Einrichtung neuer Organe kaum mit den Spielregeln vereinbaren ließe.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 12:21, 25. Sep 2007 (CEST)
Anlagen: Völlig verwahrloster Spielkommentar
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/3
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag 2/1 und Gutachten 2/2
Hiermit wird folgendes angemerkt:
§8 (entsprechende Nummer) Pressegremium
(a) Das Pressegremium ist ein unabhängiges Organ, das die Repräsentation des Bürokratenspiels nach außen hin übernimmt.
(b) Es setzt sich zusammen aus mindestens einem, höchstens aber zwei Mitgliedern, die zwar Spielteilnehmer und Antragsstellungsberechtigt sein müssen, aber keinem Organ angehören müssen, wohl aber können.
(c) Das Organ ist zuständig für die regelmäßige Vervollständigung des Spielkommentars und Pressemitteilungen an die Wüste.
(d) Mitglieder können sich analog zu §2(b) auch in dieses Gremium selbst hineinwählen.
(e) Sollte der Spielkommentar dennoch verwahrlost aussehen, können Mitglieder nach einfacher Antragsstellung beim Zentralrat der Paragraphenreiter von diesem sofort ihres Postens enthoben werden. Die Enthebung führt zu sofortigem Ausschluss aus dem Spiel. (Nach Ausschluss ist vom betroffenen Spieler ein neuer Antrag auf Zulassung zum Spiel zu stellen.)
(f) Sollte ein Mitglied freiwillig seinen Posten niederlegen wollen, so ist dies möglich, wenn ein angemessener und gut begründeter Antrag vom Zentralrat bewilligt wird.
(g) Bei Abwesenheit eines Mitgliedes für eine Zeitspanne die ausreicht um den Spielkommentar verwahrlosen zu lassen, ist von besagtem Mitglied für eine angemessene und präzise eingearbeitete Aushilfskraft zu sorgen.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Hochachtungsvoll, Makamelia 12:54, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2/5
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergänzung Nr. 2/3 zu Antrag Nr. 2/1
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Liebe Kollegin,
das liest sich gut - aber ist nicht Ziffer (e) etwas drastisch? Zumindest sehe ich die Gefahr einer zu strengen Auslegung, bei der auch laufende Ämter verloren gingen; dann bestünden sicherlich hohe Missbrauchsmöglichkeiten durch den Zentralrat (und dem sollte man besser nicht trauen).
Deshalb folgender Änderungsvorschlag:
(e) Bei mangelnder Pflege des Spielkommentars können Mitglieder von Spielleiter verwarnt werden. Tritt trotz Verwarnung innerhalb von zwei Tagen keine Besserung ein, können die Mitglieder auf Antrag vom Zentralrat aus dem Organ ausgeschlossen werden. Der Ausschluss zieht den Verlust der Antragstellungsbefugnis nach § 3 (c) nach sich, die ggf. beim Aufsichtsrat neu beantragt werden kann.
Falls dieser Vorschlag Ihre Zustimmung findet, können wir gerne zur Abstimmung schreiten.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 13:40, 25. Sep 2007 (CEST)
Siehe auch:
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Vorschlag akzeptiert. Dafür. --Makamelia 13:51, 25. Sep 2007 (CEST) 2. Stimme Auch dafür. --Mambres 14:05, 25. Sep 2007 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Die beantragte Regeländerung inkl. Nachtrag ist angenommen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Mambres 14:05, 25. Sep 2007 (CEST)