Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Mobiler Aufsichtsrat/Vorgänge
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Bitte beachten Sie bei Antragsstellung unbedingt die AOA sowie die GOA. Vielen Dank.
Entsprechende Antragsformulare finden Sie hier.
Nr. 1 vom 22. Oktober 2007: Anweisung
Zur Erledigung!
Vorgangsnummer/Zeichen: AR/immer noch nicht vergeben/43-По/1.1 (eigenes Zeichen: непротивоконституционствувателствувайте-2007-10-22-2-A)
Diese Anweisung ergeht an: den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgendes angewiesen:
Sehr geehrter Aufsichtsrat,
nach §8.4 Absatz (c) ist das Innenrevisionskommissariat dazu ermächtigt, von allen anderen Organen jederzeit Berichte über deren Tätigkeit sowie eventuelle Ergebnisse dieser Tätigkeit anzufordern. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darum ersuchen, Ihrer Berichtspflicht an das Innenrevisionskommissariat erstmalig durch Ausfüllen des Fragebogens unter Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Innenrevisionskommissariat/Vorlagen/Fragebogen-1 nachzukommen. Da die Poststelle zur Zeit nicht besetzt ist, erscheint unsererseits ein ausreichender Grund gegeben, entgegen der „soll“-Regelung in §8.4 Absatz (c) den ausgefüllten Fragebogen direkt auf unserer Vorgangsseite einzureichen. Bitte reichen Sie den ausgefüllten, unterschriebenen und beglaubigten Bericht bis spätestens
- 29. Oktober 2007, 22:15h
entweder auf unserer Vorgangsseite oder ggf. bei der Poststelle ein.
Weitere Bemerkungen: Eine genaue Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens ist auf der Seite des Fragebogens angegeben.
Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:18, 22. Okt 2007 (CEST)
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 2 vom 29. Oktober 2007: Antrag auf Absetzung des Spielleiters
Adressat: Mobiler Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/ZPR/44-Mo/1.1
Antragsgegenstand:
Euer Ehren, verehrter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich die Absetzung des Spielleiters nach § 5 (a) der Spielregeln.
Begründung:
Der Spielleiter ist unglaublich inaktiv, und zwar sogar noch viel inaktiver als der Aufsichtsrat. Es scheint gar zu einem Volkssport geworden zu sein, durch Fristablauf Spielleiterentscheidungen beliebig zu missbrauchen. Die Neuwahl eines aktiveren Spielleiters scheint dringend geboten.
Anlagen: Geschäftsordnung des Spielleiters (GOSP)
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Stimmabgaben 1. Stimme Jo, wenn der Spielleiter es nicht schafft sich mal ein Beispiel an dem Fleiß und der Arbeitsbereitschaft des Aufsichtsrates zu nehmen, dann muss er eben weg. --Kamel Bond 007 16:50, 22. Nov 2007 (CET) 2. Stimme Zweiverstanden. --JANNiS 09:12, 20. Nov 2007 (CET)