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Version vom 10. März 2008, 18:46 Uhr von Abzt (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt.)
Abschnitt A, § 2/Absatz vii der GO ZPR!: Der Leiter darf ohne Abstimmung Anweisungen, Verfügungen, Beschlüsse, Genehmigungen, Absagen, Maßnahmen, Ungültigkeitserklärungen, Stellungnahmen, Rügen und Verwarnungen austeilen, durchführen und/oder fällen.
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